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Regionaler Planungsverband München

 

B E S C H L Ü S S E

der 209. Sitzung des Planungsausschusses des Regionalen Planungsverbands München
am 27.10.2009

 

TOP 1a
Regionalplanfortschreibung
Kapitel B II Siedlungswesen - 6 Fluglärmschutzbereiche
Aufhebung der Lärmschutzzonen für den militärischen Flugplatz Fürstenfeldbruck

Beschluss:

  1. "Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.
     
  2. Der Regionale Planungsverband München beschließt die folgende Änderung des Regionalplans München:
  3. I.

    Fünfte Verordnung zur Änderung des Regionalplans der Region München
    (Zweiundzwanzigste Änderung)

    Aufhebung der Lärmschutzzonen der Lärmschutzzonen für den militärischen Flugplatz Fürstenfeldbruck
    Kapitel B II Siedlungswesen
    6 Fluglärmschutzbereiche zur Lenkung der Bauleitplanung

    Auf Grund von Art. 19 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1 in Verbindung mit Art. 11 Abs. 5 Satz 2 des Bayerischen Landesplanungsgesetzes (BayLplG) vom 27. Dezember 2004 (GVBl S. 521, BayRS 230-1-W) erlässt der Regionale Planungsverband München folgende Verordnung:

    § 1

      Die normativen Vorgaben des Regionalplans der Region München (Bekanntmachung über die Verbindlicherklärung vom 20. Januar 1987, GVBl S. 27, BayRS 230-1-7-U, zuletzt geändert durch die Vierte Verordnung zur Änderung des Regionalplans (Einundzwanzigste Änderung, Teil 2) vom 25. Januar 2008, OBABl 2008, S. 31) werden wie folgt geändert:
       

      B II 6 Fluglärmschutzbereiche zur Lenkung der Bauleitplanung
       

      • In Ziel 6.1 Absatz 1 wird „Fürstenfeldbruck" gestrichen.
         
      • Absatz 2 erhält folgende Fassung: „Lage und Abgrenzung bestimmen sich nach der Karte 2 „Siedlung und Versorgung" i.M. 1:100.000 sowie nach der Karte 2 „Siedlung und Versorgung" – Lärmschutzbereich für den militärischen Flugplatz Fürstenfeldbruck Tektur 2, der Tekturkarte zur Karte 2 „Siedlung und Versorgung" – Lärmschutzbereich für den Flughafen München-Riem, der Karte 2 „Siedlung und Versorgung" – Lärmschutzbereich für den militärischen Flugplatz Erding Tektur 1 und der Karte 2 „Siedlung und Versorgung" – Lärmschutzbereich für den militärischen Flugplatz Lechfeld Tektur 1, jeweils i.M. 1:100.000, die Bestandteil dieses Regionalplans sind. 
         
      • In Ziel 6.2 Absatz 1 wird „Fürstenfeldbruck" gestrichen.
         
      • Ziel 6.3 Satz 1 lautet: „Von den Nutzungskriterien gemäß B II 6.2 kann in den in B II 6.3.1 bis B II 6.3.3 abgewichen werden."
         
      • Ziel 6.3.1 „Lärmschutzbereich des militärischen Flugplatzes Fürstenfeldbruck" entfällt.
         
      • Ziel 6.3.2 erhält die Ziffer „6.3.1", Ziel 6.3.3 erhält die Ziffer „6.3.2" und Ziel 6.3.4 erhält die Ziffer „6.3.3".
         
      • Die Zielkarten 2 l und 2 u „Siedlung und Versorgung" – Lärmschutzbereich für den militärischen Flugplatz Fürstenfeldbruck und die Karten 2 u „Siedlung und Versorgung", Ausnahmen von den Lärmschutzbereichen zur Lenkung der Bauleitplanung – Militärischer Flugplatz Fürstenfeldbruck Tektur 1 und Tektur 2 entfallen.
         

    § 2

    Diese Verordnung tritt am Monatsersten nach der Veröffentlichung in Kraft."

     

  4. Die Begründung wird wie folgt angepasst:
  5. „Die Begründung zu 6.1 Absatz 1 Satz 1 erhält folgende Fassung:

    „In der Region München gibt es den Flughafen München am Standort Erding-Nord/Freising, den militärischen Flugplatz Lechfeld und den Sonderflughafen Oberpfaffenhofen jeweils mit Strahlflugbetrieb."

    Absatz 2 Satz 3 erhält folgende Fassung: „Dies entspricht den Raumordnungsgrundsätzen (§ 2 Abs. 2 Nr. 6 ROG, Art. 2 Nr. 11 BayLplG und den Erfordernissen der Bauleitplanung (§ 1 Abs. 4 und Abs. 6 BauGB).

    In Absatz 3 wird „(siehe LEP 1994, B XIII 3.2.1)" gestrichen.

    In der Begründung Zu 6.2 wird in Absatz 3 „Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen" ersetzt durch „Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie".

    In der Begründung zu 6.3 Absatz 1 wird „(s. LEP B XIII 3.2.1)" ersetzt durch „(s. LEP Begründung B V Zu 6.4.1 u. 6.4.2 )".

    Zu 6.3.1 entfällt. Zu 6.3.2 wird zu „Zu 6.3.1", Zu 6.3.3 wird zu „Zu 6.3.2" und Zu 6.3.4 wird zu „Zu 6.3.3".

    Gemäß § 9 Abs. 1 ROG / Art. 12 Abs. 1 BayLplG und § 11 Abs. 3 ROG / Art 15 Satz 3 BayLplG enthält diese Begründung als  gesonderten Bestandteil einen Umweltbericht und eine Umwelterklärung.

     

  6. Der Verbandsvorsitzende wird beauftragt, die Verbindlicherklärung der Fünften Verordnung zur Änderung des Regionalplans der Region München bei der Regierung von Oberbayern zu beantragen. Der Antrag wird erst nach Ablauf des 17.11.2009 gestellt, wenn sich im bis dahin noch laufenden Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung keine weiteren Erkenntnisse ergeben, die eine neuerliche Beschlussfassung im Planungsausschuss erforderlich machen würden."

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TOP 1b)
Regionalplanfortschreibung Kapitel B IV Wirtschaft und Dienstleistungen
2.8 Sicherung und Gewinnung von Bodenschätzen
Einleitung des Anhörverfahrens

Beschluss:

  1. "Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.
     
  2. Der Regionale Planungsverband München schreibt das Kapitel Bodenschätze des Regionalplans, B IV 2.8 fort.
     
  3. Der Geschäftsführer wird beauftragt, eine frühzeitige Anhörung der Mitglieder des Regionalen Planungsverbands München und Träger öffentlicher Belange einzuleiten (gleichzeitig Scopingverfahren).
    Anhörungsgegenstand ist die Arbeitskarte mit dem Stand 21. Oktober 2009."

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TOP 2
Information zum RO-Verfahren
Errichtung einer Therme und Hotelanlage Hollerner See
Gemeinde Eching, Lkr. Freising

Beschluss:

    "Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.

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TOP 3
Evaluierung der Regionsentwicklung und der Regionalplanung

Beschluss:

  1. „Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.
     
  2. Der Geschäftsführer des Regionalen Planungsverbands München wird beauftragt, einen Bericht zur Evaluierung der Regionsentwicklung und der Regionalplanung bis zur Sommerpause 2010 vorzulegen."

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