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Die beiliegende Vergütungssatzung muss durch die Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbands München beschlossen werden. Der Planungsausschuss berät die Satzung vor.
Die Höhe der Entschädigung, die dem Grunde nach in § 14 Abs. 6 der Verbandssatzung geregelt werden soll (Drucksache Nr. 28/06), wird in § 1 der Entschädigungssatzung festgelegt.
Der Planungsausschuss hat der Verbandsversammlung in seiner Sitzung am 25.07.2006 einstimmig empfohlen, die beiliegende Neufassung der Entschädigungssatzung zu beschließen. |