Sitzung 26. Oktober 1999

Drucksache Nr. 19/99

163. Sitzung des Planungsausschusses, 26.10.1999  

V O R L A G E
des Verbandsvorsitzenden an den Planungsausschuss

TOP 2 
b) Factory-Outlet-Center (FOC) in Ingolstadt Ergänzende Anhörung

Anlage (nicht in der Online-Fassung):

Stellungnahme des Regionsbeauftragten vom 07.10.1999

  

I. VORTRAG

1. Der Planungsausschuß hatte sich mit dem o.a. Projekt bereits in seiner Sitzung am 19.05.1998 befaßt (Drucksache Nr. 15/98). Die Mitglieder des Planungsausschusses lehnten die Errichtung eines FOC in Ingolstadt einstimmig ab.

2. Der Projektträger hat sein Konzept im Ingolstädter Gewerbegebiet Nordost konkretisiert und geringfügig geändert. Aus diesem Grund hat die höhere Landesplanungsbehörde ein ergänzendes Anhörungsverfahren in Gang gesetzt.

Das bisherige Konzept umfaßte Gesamtverkaufsflächen von 9.844 qm der ersten Baustufe. Die zweite Baustufe ist nicht Teil des Verfahrens (sie soll eine Erweiterung auf 23.000 qm ermöglichen). Der entsprechende Bebauungsplan Nr. 714 der Stadt Ingolstadt, der ein Sondergebiet Einzelhandel mit 40.000 qm Verkaufsfläche ermöglicht hätte, ist vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof für nichtig erklärt worden. Die neue Planung weist mit 9.800 qm eine fast identische Größe der Verkaufsflächen auf. Flächen im nicht genannten Umfang für Gastronomie sind im Gegensatz zur ersten Planung jetzt zusätzlich vorgesehen und nicht in der Verkaufsflächenangabe enthalten. Auch die Sortimentsaufteilung bleibt wie im ersten Verfahren. Verkauft werden sollen überwiegend hochwertige Markenartikel.

3. Das Projekt verstößt gegen die Ziele des Landesentwicklungsprogramms (LEP) B IV 1.4.2 Abs. 2, 1.4.3 Satz 2 und 1.4.5 Satz 3. Nach diesen Zielen sollen durch die Flächenausweisungen für Einzelhandels(groß)projekte die Funktionsfähigkeit der zentralen Orte sowie die verbrauchernahe Versorgung der Bevölkerung im Einzugsbereich dieser Einrichtungen nicht wesentlich beeinträchtigt werden.

Die rechnerischen Grundlagen für die Kaufkraftbindung haben sich im Vergleich zum ersten Konzept nicht geändert. Mißt man das Vorhaben an der spezifischen Kaufkraft im Mittelbereich Ingolstadt, bindet das Projekt einen so entscheidenden Anteil der Kaufkraft in diesem Bereich, daß es insbesondere aus Sicht der Region Ingolstadt bedenklich ist. Darüberhinaus strahlt ein schwerpunktmäßig auf hochwertige Markentextilien ausgerichtetes Einkaufszentrum auch weit in die Nachbarregionen, insbesondere in die Region München aus.

Wird dieser wesentlich größere Einzugsbereich zugrundegelegt, der insbesondere die Region München und die LH München betrifft, so hat das FOC mit den vorgesehenen hochwertigen Sortimenten negative Auswirkungen auf die qualitative Versorgungsstruktur in der Region München. Denn der betroffene Facheinzelhandel in den Zentren der Region wird in besonderem Maße durch die für eine attraktive Innenstadt unerläßlichen Kaufhäuser und Fachgeschäfte geprägt. Wenn den Innenstädten dieses Segment (hochwertige Ware zu günstigen Preisen) genommen wird, verlieren sie Fachgeschäfte und Attraktivität.

Zusammenfassend ergeben sich hinsichtlich der regionalen Auswirkungen des geplanten FOC in Ingolstadt auf die Siedlungsstruktur der Region München keine veränderten Beurteilungsgrundlagen.

Deshalb ist eine Änderung des ablehnenden Beschlusses des Planungsausschusses vom 19.05.1998 nicht veranlaßt.

  

II. BESCHLUSSVORSCHLAG

  1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.

  2. Der Planungsausschuß der Region München hält an seiner Ablehnung des geplanten FOC in Ingolstadt fest. Es verstößt insbesondere gegen das verbindliche LEP-Ziel B IV 1.4.5.

  

i.A.
Breu
Geschäftsführer 


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