Sitzung 22. Februar 2000

Beschlüsse

der 164. Sitzung des Planungsausschusses des Regionalen Planungsverbands München am 22.02.2001

Beratungsgegenstände:

  1. Bedeutung der Flora-Fauna-Habitat Richtlinie für die Regionalplanung Vortrag von Frau Staatssekretärin Christa Stewens Bayer. Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen
  2. Arbeitsprogramm des Regionalen Planungsverbands München im Jahr 2000
  3. eNORM - Region München ist Region der Zukunft Erweiterung des Beirats
  4. Information zu RO-Verfahren und einer Stellungnahme des Verbandsvorsitzenden
    a) Abschluß des RO-Verfahrens Bau- und Gartencenter Unterhaching
    b) Stellungnahme zum Antrag auf Erweiterung der Nachtflugregelung des Flughafens München
  5. Verschiedenes
Vorsitz

Landrat Vollhardt

Planungsausschuß 1. Bürgermeister Aidelsburger/Gde. Oberhaching
Stadträtin Bauernschuster/LH München
Stadtrat Brannekämper/LH München
1. Bürgermeister Dr. Braun/Stadt Germering
Stadträtin Dietz-Will/LH München
Landrat Frey/Lkr. Starnberg
1. Bürgermeister Hager/Gde. Krailling
Stadtrat Hanna/LH München
Landrat Janik/Lkr. München
1. Bürgermeister Karl/Stadt Garching
Stadträtin Lindner-Schädlich/LH München
Stv. Landrat Loy/Lkr. Landsberg a. Lech
Stadträtin Nagel/LH München
Stadtrat Otto/LH München
Stv. Landrat Philipp/Lkr. Dachau
Landrat Pointner/Lkr. Freising Stadtrat
Schmatz/LH München
1. Bürgermeister Schwimmer/Gde. Sankt Wolfgang
Stadtrat Steyrer/LH München
Stadträtin Tausend/LH München
Stadtbaurätin Thalgott/LH München
Oberbürgermeister Thalhammer/Stadt Freising
1. Bürgermeister Weihmayer/Gde. Obermeitingen
Bm.StR Dr. Wieczorek/LH München (bis 15.10 Uhr)
Ltd.VDir. Dr. Wunderlich/LH München
Stv. Landrat Zachmann/Lkr. Fürstenfeldbruck
1. Bürgermeister Zeitler/Gde. Unterschleißheim
PlanungsbeiratAndritzky/Verband Bayer. Gas- und Wasserwerke
Blaschek/Landessportverband
Dr. Dingethal/Landesverband der Bayer. Industrie
Dr. Endstrasser/Kassenärztl. Vereinigung
Freitag/MVV
Groth-Nestler/DAG
Hubert/Bayer. Architektenkammer
Dr. Obermeier/IHK
Ostermeier/Deutscher Gewerbeverband
Polster/Handwerkskammer
Dr. Rapp/Bund Naturschutz
Römer/Bayer. Beamtenbund
Vill/Flughafen München
Walch/IHK
Regierung von OberbayernLtd. RD Sahm
ORR Kufeld
StMLUMR Laven
GeschäftsstelleGeschäftsführer Breu
Sitzungsdauer14:10 Uhr bis 16:45 Uhr

  

Der Vorsitzende begrüßt die Anwesenden, eröffnet die Sitzung, stellt die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlußfähigkeit fest.   

TOP 1
Bedeutung der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie für die Regionalplanung
Vortrag von Frau Staatssekretärin Christa Stewens Bayer. Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen

Vollhardt begrüßt Staatssekretärin Christa Stewens. Dem PA soll grundsätzlich und kompetent über die Auswirkungen der FFH-Richtlinien berichtet werden, um in der Lage zu sein, die verunsicherte Öffentlichkeit zu informieren.

Stewens informiert, dass seit dem 21.02.2000 die FFH-Karten an die Gemeinden, Landratsämter und Verbände verschickt werden. Damit beginne ein Dialogverfahren, das es in dieser Form bisher noch nicht gegeben habe, der sog. "Bayerische Weg". Im StMLU sei man sich im klaren darüber, dass er sehr viel Arbeit verursachen wird, aber damit soll erreicht werden, die von Vollhardt angedeuteten Ängste und Vorbehalte zum einen bei der Landwirtschaft und den Waldbauern und zum anderen auch bei den Gemeinden und Städten abzubauen.

Außerdem biete das StMLU über die Naturschutzbehörden nach Anforderung an, für besonders schwierige Einzelfälle Karten i.M. 1:5.000 statt der versandten i.M. 1:25.000 herzustellen.

Referat von Stewens sh. Anlage (Anm.: nicht in der Online-Fassung).

Auf die Frage von Lindner-Schädlich, wie schnell die neuen Richtlinien in den Regionalplan einfließen würden, meint Vollhardt, das Dialogverfahren dauere 3 Monate und eine Übernahme der Ziele in den Regionalplan könne letztlich erst nach Verbindlicherklärung der EU-Kommission diskutiert werden.

Stewens ergänzt, dass dies vermutlich Anfang 2001 sein könne; es hänge aber davon ab, wann die 5 Staaten, die in Verzug seien, ihre Meldungen machen; Deutschland werde im Herbst melden. Stewens spricht die sog. "Schattenliste" des Bundes Naturschutz an, die der europäischen Kommission als fachliche Arbeitshilfe vorliege. Bayern werde aber darauf drängen, dass das Ergebnis des Dialogverfahrens der Bayer. Staatsregierung mit den betroffenen Bürgern, Gemeinden und Verbänden die alleinige fachliche Grundlage sein müsse für die Erstellung des Netzes Natura 2000. Außerdem erachte man es als zwingend, die FFH-Richtlinien so rechtssicher wie möglich umzusetzen. Die Staaten müssen dann alle 6 Jahre berichten, wie sich die Qualität der gemeldeten Gebiete entwickelt habe und mit welchen Mitteln, mit welchen Verfahren dieser europäische Naturschutz hergestellt wurde. Bayern werde sich mit dem "Bayerischen Weg" vornehmlich darum bemühen, über einen freiwilligen Vertragsnaturschutz den FFH-Schutz herzustellen, aber auch die Kombination zwischen hoheitlichem Naturschutz und dem Vertragsnaturschutz sei möglich. Stewens betont nochmals, dass in Bayern der freiwillige Vertragsnaturschutz Priorität habe.

Vollhardt stellt fest, dass die FFH-Richtlinie offensichtlich mit 3 Methoden die Umsetzung zulasse: einmal die hoheitliche Verordnung, das wären die Landkreise und kreisfreien Städte, die entsprechende Landschaftsschutzgebiete und die Regierungen, die Naturschutzgebiete ausweisen müßten; zum anderen planerische Festlegungen auch als Aufgabe der Region mit der Anpassungskonsequenz in die Flächennutzungsplanung der Gemeinden und schließlich die vertragliche Festlegung, die in Bayern nach Aussage von Stewens die absolute Priorität habe. Das bedeute, dass die Naturschutzprogramme und auch die passenden Programme aus dem Landwirtschaftsressort, die Naturschutz bewirken, angewandt werden, um die Ziele der FFH-Richtlinie umzusetzen.

Auf die Frage von Thalgott, wer die Anhörung von Privatpersonen organisiere, wer dafür sorgen müsse, dass sich alle Betroffenen geäußert haben, was auch eine Frage der Rechtsverbindlichkeit sei, betont Stewens, dass es sich dabei um ein freiwilliges Verfahren handele und deswegen anders zu werten sei als Anhörverfahren zur Bauleitplanung. Beabsichtigt sei die flächendeckende Bekanntmachung in Bayern, damit jeder Bürger die Möglichkeit habe, sich zu informieren.

Thalgott regt zur besseren Anstoßwirkung an dem Beteiligungsverfahren Veröffentlichungen in der Presse an, wozu Stewens mitteilt, dass vom StMLU dazu nichts vorgesehen sei, aber davon auszugehen sei, dass die örtliche Presse ein Interesse an der Veröffentlichung und Information habe.

Weiter informiert Stewens auf Nachfrage von Thalgott, dass mit den Unterlagen Formblätter verschickt wurden, die von Einspruch Erhebenden ausgefüllt werden müssen. Diese Einsprüche werden von den Gemeinden an die unteren Naturschutzbehörden, an die Regierungen als Bündelungsbehörden und an das StMLU weitergeleitet. Die Stellungnahmen und Vordrucke werden zur sofortigen Weiterbearbeitung noch während des laufenden Verfahrens an das StMLU geschickt.

Lindner-Schädlich sieht in dieser Vorgehensweise kein Dialogverfahren, sondern lediglich eine Abfrage.

Stewens stellt klar, dass Brüssel keine Vorgaben über die Abwicklung mache, schon gar nicht sei ein Beteiligungsverfahren vorgesehen, das sei eine freiwillige bayerische Leistung. Sicher werde das StMLU nicht mit jedem Einzelnen in Dialog treten können, der das Formblatt ausfüllt, aber bei gravierenden fachlich und sachlich richtigen Einwendungen wird die bayerische Umweltverwaltung Gespräche führen, ebenso sind Ortsbegehungen vorgesehen - also doch ein echtes Dialogverfahren. Stewens erwartet zwar die ganze Bandbreite an Einwendungen, aber nachdem insgesamt nur 1 % landwirtschaftliche Flächen gemeldet werden und davon noch 25 % § 13 d-Flächen sind, werde die Problematik sicherlich wesentlich geringer als sie jetzt diskutiert werde.

Vollhardt sieht in dem Dialogverfahren die Chance, die Öffentlichkeit über die Zusammenhänge zu informieren. Daraus werde sich die Erkenntnis ergeben, daß die Konsequenzen bei weitem nicht so schlimm seien, wie sie z.Zt. durch z.T. unqualifizierte Veröffentlichungen prognostiziert werden. An den Zielen könne aber nichts mehr geändert werden. Sie lägen in Brüssel seit 1992 fest. Insofern werde möglicherweise der falsche Eindruck erweckt; allenfalls die Grundstücksbezogenheit könne noch diskutiert werden.

Frey stellt zum Verschlechterungsverbot die Frage, welche Priorität oder Wirkung eine FFH-Ausweisung gegenüber dem Landschaftsschutz oder dem Naturschutzrecht habe und wer über die Herausnahme einer Fläche entscheide, wenn dort unbedingt ein Gewerbegebiet erforderlich werde.

Stewens stellt klar: Es gibt ein Erhaltungsgebot und ein Verschlechterungsverbot.

Erhaltungsgebot bedeute, dass die gesamte Nutzung wie bisher möglich ist. Die Umsetzung des Erhaltungsgebots ist Aufgabe der Länder.

Verschlechterungsverbot bedeutet letztendlich, daß eine Verträglichkeitsprüfung durchgeführt werden muß, wenn in das Gebiet so eingegriffen wird, dass die Qualität nicht erhalten bleibt. In dieser Verträglichkeitsprüfung muß nachgewiesen werden, dass keine andere umweltverträglichere Variante möglich ist. FFH-Schutz bedeutet nicht, dass der Status quo einer Fläche festgeschrieben ist. Wenn es ein zwingendes öffentliches Interesse gibt, kann eine FFH-Fläche verändert werden. Zuständig für die Meldung über die Entwicklung der FFH-Flächen sind die Länder. Die Brüsseler Umweltkommissarin äußerte sich dahingehend, daß es widersinnig sei, europäischen Schutz gegen eine weitere normale Entwicklung - und Bayern sei ein dichtbesiedeltes Land mit einer notwendigen wirtschaftlichen Entwicklung - als Status quo festschreiben zu wollen. Es werde also möglich sein, eine FFH-Fläche z.B. durch eine Fläche aus dem Bayer. Arten- und Biotopschutzprogramm zu ersetzen. Bewegung, Entwicklung, Evolution sei möglich und müsse möglich sein. Ausübende Instanz ist das Land Bayern, je nach Qualität die untere oder höhere Naturschutzbehörde. Zudem wurde im letzten Ministerrat beschlossen, dass bei nicht unerheblichen Beeinträchtigungen in erster Instanz das Amt für Landwirtschaft und Forstwirtschaft entscheidet.

Vollhardt spricht nochmals die Sorge und Unsicherheit nicht nur bei den Landwirten an, dass die Verfügbarkeit über die eigenen Flächen durch weitere Verfahren eingeschränkt werde. Muß bei einer Umwidmung eine noch zusätzlich aus dem FFH-Recht resultierende Prüfung angestrengt werden oder ist dies in der jetzt schon erforderlichen UVP enthalten, wenn nicht, welche Behörde ist zuständig?

Stewens ist der Auffassung, dass eine UVP die Verträglichkeitsprüfung aus FFH beinhalten müsse. Sie weist darauf hin, dass das rechtliche Instrumentarium für eine Umweltverträglichkeitsprüfung nur für Infrastrukturmaßnahmen und Bauleitplanungen für den Staat vorhanden sei, nicht aber z.B. für die Landwirtschaft.

Stewens berichtet über eine weitere Richtlinie aus Brüssel, die PlanUVP, wonach sämtliche Pläne und Programme einer UVP unterzogen werden müßten, ausgenommen Haushaltspläne. Dagegen habe sich Bayern auch im Bundesrat eingesetzt.

Auf Nachfrage von Frey kann Stewens nicht ausschließen, dass Vertragsverletzungsverfahren vor den Europäischen Gerichtshof kommen könnten. Aber grundsätzlich sei die Umweltverträglichkeitsprüfung ein Verfahren, das in Länderkompetenz durchgeführt werde. Auch bei den von Vollhardt angesprochenen prioritären Lebensräumen sei die Umsetzung Länderangelegenheit. Trotzdem könne Stewens ein Verletzungsverfahren vor dem EuGH nicht ausschließen.

Dr. Dingethal fragt, ob dieses Dialogverfahren tatsächlich abschließend sei. Schon 1996 habe es ja eine erste Anhörung gegeben. Angesichts der "Schattenliste" mit ca. 10 % geschätzten Gebieten und ähnlichen Forderungen aus der Politik befürchte er 2001 ein weiteres Verfahren.

Stewens antwortet, dass nach heutigen Erkenntnissen dieses Dialogverfahren abschließend sei.

Dingler fragt, ob eine Fläche, die rechtswirksam in die FFH-Liste eingetragen sei, einem lokalen Ökokonto gutgeschrieben werden könne.

Stewens antwortet, dass man differenzieren müsse. Es komme immer auf die jeweilige Qualität der Fläche an. Man könne nicht bestehende Naturschutzgebiete, FFH-Gebiete oder Landschaftsschutzgebiete als Ausgleichsflächen benennen, deshalb sei die Frage vom Grundsatz her mit Nein zu beantworten. Wenn durch einen Eingriff die ökologische Qualität einer Fläche gemindert wird, muß auf einer anderen Fläche die ökologische Qualität erhöht werden, was aber nicht lediglich durch Ausweisung als FFH-Fläche möglich ist.

Vollhardt ergänzt, dass nur ökologisch aufwertbare Flächen als Ausgleichsflächen definiert werden könnten.

Stewens stellt klar, daß eine Richtlinie noch keine höhere Qualität einer Fläche schaffe. Um einen Eingriff auszugleichen, müsse man auf der anderen Seite ökologisch etwas tun, um eine höhere Qualität zu haben. Sicher könne man eine FFH-Fläche noch weiter aufwerten, ebenso ein Landschafts- oder Naturschutzgebiet. Aber die Richtlinie als solche und eine Naturschutzgebietsausweisung schaffen keine zusätzlichen Punkte auf einem Ökokonto.

Dr. Rapp gefällt der Ausdruck "Schattenliste" nicht, vor allem weil die Listen vom LfU sowie vom Bund Naturschutz auf rein fachlichen Gesichtspunkten beruhten und gar nicht so sehr unterschiedlich seien, ausgenommen die großen Streitpunkte in Bayern: Donauausbau, zwei Truppenübungsplätze im Norden Bayerns und die Arten- und Biotopschutz-Programme.

Dr. Rapp fragt, ob es eine freiwillige Möglichkeit gebe, in die FFH-Richtlinien aufgenommen zu werden. Diese Frage stelle sich deshalb, weil sonst flächenmäßig sehr große Projekte aus dem ABSP, die nach dem bayerischen Weg nicht aufgenommen werden, später keine EU-Gelder bekämen, was eines Tages gewaltige finanzielle Auswirkungen haben könnte.

Stewens schließt nicht grundsätzlich aus, einzelne ABSP-Gebiete nach Erfüllung der fachlichen und sachlichen FFH-Kriterien aufzunehmen, wenn sie im Dialogverfahren gemeldet werden. Das muß im Dialogverfahren geprüft werden; ebenso sei eine spätere Aufnahme von Gebieten nicht auszuschließen. FFH-Schutz bedeute nicht, dass keine Entwicklung mehr möglich ist. Der bayerische Weg beabsichtige aber, freiwilligen Vertragsnaturschutz im Konsens mit der Landwirtschaft zu erreichen. Das StMLU habe das Ziel von jetzt 150 auf 300 Biotope in Bayern zu kommen, was aber in Frage gestellt sei, wenn die Arten- und Biotopschutzgebiete von vornherein in die FFH-Gebiete aufgenommen werden.

Der Begriff "Schattenliste" sei von der Presse geprägt worden, das StMLU sehe darin die Arbeit des Bundes Naturschutz. Der große Unterschied der Gebietskulisse des StMLU gegenüber der Liste des Bundes Naturschutz sei, dass sie gemeinsam mit der betroffenen Bevölkerung im umfassenden Sinn erarbeitet werden soll. Stewens betont, dass positive sowie negative Einwände ernst genommen werden. Die bayerische Liste sei jetzt bei 6,66%. Spielraum und Bewegung sind im Dialogverfahren möglich.

Keine weiteren Wortmeldungen. 


TOP 2 
Arbeitsprogramm des Regionalen Planungsverbands München im Jahr 2000

Breu informiert anhand der Drucksache Nr. 01/00, wobei er besonders auf den Wettbewerbsbeitrag eNORM sowie die Fortschreibung des Regionalplans in wesentlichen Kapiteln hinweist. Geklärt werden müsse, was mit den Kapiteln, die nicht fortgeschrieben werden, z.B. Kap. XIII Verwaltung und Einrichtungen der Verteidigung, geschehen soll; ein lesbarer und knapper Regionalplan könne nur hergestellt werden, wenn er sich auf das wesentliche beschränke.

Die Fortschreibung des Regionalen Siedlungs- und Freiraumkonzepts sei ins Stocken geraten. Entgegen der Ankündigung in der Drucksache könne des Verabschiedung erst in der Verbandsversammlung im Dezember stattfinden. Eine wesentlich über das bisherige hinausgehende große Fülle von Anregungen, Kritik und weiteren Wünschen mache ein neues, verkürztes Anhörverfahren notwendig. Der PA soll entscheiden, welche Änderungswünsche in die verkürzte Anhörung kommen. Dazu stellt Kufeld die Unterlagen für die 166. Sitzung am 30.05.2000 in Aussicht.

Aus dem Zeitplan erwähnt Breu insbesondere den Arbeitskreis LEK (Landschaftsentwicklungskonzept) München, dessen Arbeit eine der Grundlagen für die Fortschreibung des Kapitels Natur und Landschaft sein werde, die voraussichtlich im Jahr 2001 in Angriff genommen werden könne.

Von der Abteilung des Regionsbeauftragten werde gute Arbeit geleistet und erwartet, deshalb zeigt Vollhardt bei der Fülle der Fortschreibungen Verständnis für Verzögerungen im Zeitplan.

Keine Wortmeldungen.

Der Planungsausschuß nimmt vom Vortrag Kenntnis.


TOP 3
eNORM - Region München ist Region der Zukunft Erweiterung des Beirats

Breu trägt die Drucksache Nr. 02/00 vor.

Keine Wortmeldungen.
 

BESCHLUSS:

  1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.
     
  2. Der Planungsausschuß des Regionalen Planungsverbands München bestellt Frau Prof. Dr. Carla Schulz-Hoffmann in den Beirat zum Wettbewerb Regionen der Zukunft.

Abstimmung: Annahme ohne Gegenstimmen


TOP 4  
Information zu RO-Verfahren und einer Stellungnahme des Verbandsvorsitzenden

a) Abschluß des RO-Verfahrens Bau- und Gartencenter Unterhaching Breu bezieht sich auf die Drucksache Nr. 03/00.

Kein Wortmeldungen.

Der Planungsausschuß nimmt vom Bericht Kenntnis.

b) Stellungnahme zum Antrag auf Erweiterung der Nachtflugregelung des Flughafens München

Breu informiert anhand der Drucksache Nr. 04/00.

Lindner-Schädlich legt Wert auf die Feststellung, dass die ablehnende Stellungnahme nicht mit den Stimmen der Stadt München zustande kam. Die LH habe sowohl im Ausschuß für Arbeit und Wirtschaft als auch in der Vollversammlung für die Möglichkeit der Ausweitung der Nachflüge gestimmt. Deshalb bittet Sie den PA, auch von der Beschlußlage der LH München Kenntnis zu nehmen.

Vollhardt stellt klar, dass er sich auf den Beschluß des PA von 1995 stützte, ebenso auf das LEP sowie den Regionalplan, wo festgelegt sei, daß Lärmbelastungen durch die Flugplätze nicht weiter erhöht werden sollten. Die Abgabe der Stellungnahme war zum 23.12.1999 terminiert und nachdem die Dezember-Sitzung nicht stattfand wegen Fehlens weiterer Tagesordnungspunkte, habe er die Stellungnahme aufgrund der bisherigen Festlegungen formuliert. Der PA nehme selbstverständlich die Stellungnahme des Stadtrates vom 26.01.2000 zur Kenntnis.

Vill kann sich mit der Stellungnahme nicht einverstanden erklären, vor allem weil sich die Situation gegenüber 1995 doch wesentlich geändert habe. Mit zwei Hauptproblemen habe die FMG zurechtzukommen: mit Verspätungen und planbaren Bewegungen. Der Flughafen München habe als einziger im europäischen Raum eine zahlenmäßige Kontingentierung - 28 planbare Bewegungen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr bei einem Gesamtkontingent von 38 Bewegungen, wozu auch die 6 bis 8 Nachtluftpostflüge zählen, so daß bereits 34 planbare Flüge feststünden. Bekannt sei die generelle Zunahme von Verspätungen im europäischen Luftraum, die München nicht beeinflussen könne. Verspätete Flugzeuge dürften nach der Regelung des Planfeststellungsbeschlusses bis 23.00 Uhr landen und starten, allerdings eben nur bis höchstens 38 Bewegungen, die aber zum größten Teil bereits ausgeschöpft seien. Bei extremen Situationen mit z.T. 10, 15 Verspätungen sei es unmöglich, mit der vorgegebenen Planzahl zurechtzukommen. Deshalb schlage die FMG vor, diesen Widerspruch dadurch aufzuheben, dass es künftig keine Höchstzahl in der Kombination der planbaren und der nicht-planbaren Bewegungen mehr geben soll, sondern daß neben den 28 planbaren Bewegungen die Verspätungen bis 24.00 Uhr abgewickelt werden können. Vill betont ausdrücklich, daß zwischen 24.00 und 5.00 Uhr keine Flüge durchgeführt werden sollen, diese Kernzeit sei auch für die FMG tabu.

Das zweite Problem seien die 28 planbaren Bewegungen, die 1995 ausreichend waren. Heute habe man einen deutlichen Überhang von Slot-Koordinierungsanträgen. Im letzten Flugplan mußte der Flugplankoordinator über 1000 Bewegungen ablehnen, weil die Grenze der 28 Bewegungen exstiere. Das heißt, die FMG habe hier eine ganz deutliche Beschränkungswirkung für die Zukunft. Real bedeute das, dass z.B. ein Abflug in London um 20.00 Uhr nicht mehr in München landen könne. Der Münchner Flughafen mit seiner Drehkreuzfunktion müsse - wie die anderen großen europäischen Flughäfen - in der Lage sein, nach 22.00 Uhr zusätzliche Flugbewegungen aufzunehmen.

Vill betont, dass keine Öffnung der Nachtflugregelung vorgeschlagen werde, sondern eine Erweiterung bis 23.30 Uhr mit leisen Flugzeugen, deren Spitzenpegel von 75 dB(A) denen von Pkws entsprechen. Außerdem sei für Home-Base-Carrier, die in München investieren, Arbeitsplätze schaffen und Steueraufkommen haben, eine Sonderregelung vorzusehen, die es ermögliche, jenseits dieser 28 Bewegungen bis 23.30 Uhr die Flugzeuge nach München zur Wartung zu bringen.

Zum Abschluß appelliert Vill, sich mit diesen Vorschlägen doch näher auseinanderzusetzen. Die FMG gehe selbstverständlich davon aus, dass die Ziele zugunsten der Bevölkerung im laufenden Plangenehmigungs-Änderungsverfahren berücksichtigt werden müssen. Durch lärmphysikalische und lärmmedizinische Ermittlungen habe man festgestellt, daß die Fragen der Zumutbarkeitsgrenzen, wie sie in der Planfeststellung festgelegt waren, heute gar nicht mehr ausgenützt werden, einfach dadurch, weil die Flugzeuge erfreulicherweise leiser geworden sind. So bieten die seinerzeitigen Festlegungen - ohne die Zumutbarkeitsgrenzen zu verschieben oder das Lärmminderungsgebot zu mißachten - die Möglichkeit, mit einer vernünftigen Struktur die gegenwärtigen Schwierigkeiten bei der Nachtflugregelung so abzuwandeln, daß der Flughafen in Zukunft mit dieser Regelung zurechtkommen kann.

Vollhardt ist sich sicher, dass ein vernünftiger Kompromiß zustande kommen könne und bezieht sich nochmals auf die zur Verfügung stehenden Grundlagen, die in der Stellungnahme für die Region zu beachten waren. Zudem seien im lärmphysikalischen Gutachten der FMG 82 Bewegungen/Nacht, im Worst-Case-Fall sogar 128 Bewegungen/Nacht aufgeführt.

Pointner betont, dass die Stellungnahme den Zielen des Regionalplans entspreche. Nicht übersehen dürfe man, dass die von Vill angesprochenen Home Carrier auch tagsüber die Flugbewegungen ansteigen ließen. Auf der kürzlich stattgefundenen Verkehrskonferenz in Freising habe sich ganz deutlich gezeigt, dass die Entwicklung des Flughafens weiter steigen werde, auch bedingt durch die Aufhebung des Nachtflugverbotes. Die Probleme werden nicht kurzfristig lösbar sein, es werde sicher Jahre/Jahrzehnte dauern, bis verschiedene Maßnahmen durchgeführt werden könnten. Pointner fordert, daß die Verkehrserschließung konform mit der Entwicklung des Flughafen stattzufinden habe. Dabei könnten auch die FFH-Richtlinien eine Rolle spielen, gerade bei der Marzlinger oder Pullinger Spange.

Pointner geht auf den Beschluß der LH München ein, dessen Ausgangslage nicht richtig sei, die besage, dass die Bedarfseinschätzung von 1991 zurückgehe auf den Planfeststellungsbeschluß von 1984, und Grundlage für die jetzige Regelung sei. Das gehe viel weiter zurück, und zwar in die 70er Jahre. Damals habe man dem Flughafenumland die politische Zusage gemacht, daß die Nachtflüge 5 % der Gesamtflugbewegungen nicht überschreiten würden. Damals habe man diese 38 Flugbewegungen errechnet, ausgehend von einer Prognose von 750 Bewegungen/Tag. Diese Zusage ging in alle Verfahren ein, auch in die Abwägung bei der Planfeststellung und war letztendlich auch Grundlage der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts. Von dieser Grundlage sei man noch nicht weg, denn bei derzeit ca. 285.000 Flugbewegungen/Jahr, d.h. ca. 750/Tag, habe man diese 5 % gerade erreicht! Wenn man jetzt davon abweiche, sei das der Bruch eines Versprechungs gegenüber der Bevölkerung, das auch in die Abwägung bei der Entscheidung für den Flughafen eingegangen sei.

Des weiteren zählt Pointner entgegen die Angaben von Vill die Postflüge zu den planbaren Bewegungen, so dass 10 Nachtflüge möglich seien.

In der Fluglärmkommission sei man durchaus bereit, über die so gerne angeführten Verspätungen zu verhandeln. Hauptproblem sei die Home-Carrier-Regelung sowie die zusätzlich geplanten 28 Bewegungen, die Flüge ermöglichten, die nicht in Home-Carrier oder "besonders leise" einzustufen seien.

Pointner befürchtet die Aufhebung des aus gutem Grund seinerzeit getroffenen Kontingents und warnt vor Belastungen, die bisher noch gar nicht gesehen werden, nicht nur für das engste Umland des Flughafens.

Steyrer stimmt der Stellungnahme zu. Die im Münchner Stadtrat mehrheitlich getroffene Entscheidung stehe im Widerspruch zu den Zielen des RP und LEP. Er betont, dass nicht nur die Fraktion der GRÜNEN den Stadtratsbeschluß nicht mittrage.

Schmatz erwartet, dass in Zukunft Themen mit solch wichtigen und weitreichenden Sachverhalten im PA diskutiert werden können, indem man eine Verlängerung der Abgabefrist beantragt. Vollhardt antwortet, dass telefonisch versucht wurde, eine Fristverlängerung zu bekommen. Diese wurde aber unmittelbar vor Ablauf kurzfristig nicht zugestanden. Für solche Situationen sagt Vollhardt in Zukunft die Einberufung einer Sondersitzung zu.

Walch appelliert, sich den Tatsachen anzupassen. Es sei durchaus gewollt und nicht aufzuhalten, dass sich der Flughafen München weiterentwickle. Unverständnis habe er für Zahlengrundlagen aus den 70er Jahren. Damals gab es 2 Mill. Passagiere/Jahr, heute seien es 21 Mill. mit steigender Tendenz. Unter diesen Gesichtspunkten plädiert er für eine Lockerung der Nachflugregelung.

Vollhardt betont, dass der RPV ein Planungsgremium sei mit der Aufgabe, in der Region die Lebensverhältnisse aller Bewohner möglichst aufeinander abzustimmen.

Keine weiteren Wortmeldungen.


Der Vorsitzende bedankt sich für die lebhafte Beteiligung und schließt die Sitzung.

Vorsitzender:

Vollhardt
Landrat

Protokollführer:

Christ
Verw. Angest. 


Zur Tagesordnung

Anlage (nicht in der Online-Fassung):

Referat Stewens