Sitzung 22. Februar 2000

Drucksache Nr. 3/2000

164. Sitzung des Planungsausschusses, 22.02.2000

V O R L A G E
des Verbandsvorsitzenden an den Planungsausschuss

TOP 4 
Information zu RO-Verfahren und einer Stellungnahme des Verbandsvorsitzenden

a) Abschluß des RO-Verfahrens Bau- und Gartencenter Unterhaching

   

I. VORTRAG

1. Der Planungsausschuß des Regionalen Planungsverbands hatte sich auf seiner Sitzung am 26.10.1999 mit der Errichtung eines OBI-Bau-, Garten- und Heimwerkermarkts im Gewerbegebiet am Grünwalder Weg in Unterhaching befaßt (Drucksachen Nr. 18/99 sowie 18a/99).

Er stimmte dem Projekt unter den Bedingungen zu, daß zentrenrelevante Sortimente ausgeschlossen werden, und daß die über einen Verkehrskreisel geplante Anbindung an die Anschlußstelle Taufkirchen der BAB A 995 hergestellt sein muß, bevor der Markt in Betrieb geht.

2. Inzwischen ist das Ergebnis der landesplanerischen Beurteilung bekannt. Nach dieser landesplanerischen Beurteilung vom 15.12.1999 entspricht das Vorhaben bei Berücksichtigung folgender Maßgaben den Erfordernissen der Raumordnung:

  • Die Verkaufsflächen für nicht bau- und gartenmarkttypische Sortimente sind entsprechend den Angaben des Projektträgers auf maximal 850 m² zu begrenzen.
  • Es ist sicherzustellen, daß vor Inbetriebnahme des Bau- und Gartenmarkts die notwendigen Ausbau- und Erschließungsmaßnahmen, insbesondere im Bereich der Anschlußstelle Taufkirchen der A 995 durchgeführt werden.

3. Der Tenor des Raumordnungsverfahrens entspricht nicht dem Beschluß des Planungsausschusses, wonach zentrenrelevante Sortimente gänzlich ausgeschlossen werden sollen. Dabei ist auch zu berücksichtigen, daß eine Kontrolle der Beschränkung auf 850 m² zentrenrelevanter Sortimente nicht möglich ist, die entsprechende Maßgabe daher ins Leere geht. Eine gänzliche Herausnahme dieser Sortimente wäre eher zu überprüfen.

Hinsichtlich der verkehrlichen Anbindung hat sich die Auffassung des Planungsausschusses durchgesetzt. Insgesamt gesehen wurde die Auffassung des Planungsausschusses im Raumordnungsverfahren zum größeren Teil berücksichtigt.

4. Der Gemeinde Unterhaching bleibt es unbenommen, in ihrem Bauleitplanverfahren den gänzlichen Ausschluß zentrenrelevanter Sortimente vorzusehen. Das Raumordnungsverfahren bindet die Gemeinde insoweit nicht, sondern setzt lediglich die Obergrenze für solche Sortimente fest. In den Planungen für ein Sondergebiet hat es die Gemeinde in der Hand, dem Beschluß des Planungsausschusses des Regionalen Planungsverbands zu folgen und zentrenrelevante Sortimente bzw. nicht bau- und gartenmarkttypische Sortimente gänzlich ausschließen.

  

II. BESCHLUSSVORSCHLAG

  1. Der Planungsausschuß nimmt vom Bericht Kenntnis.

  

i.A.
Breu
Geschäftsführer 


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