Sitzung 11. April 2000

Drucksache Nr. 8/2000

165. Sitzung des Planungsausschusses, 11.04.2000

V O R L A G E
des Verbandsvorsitzenden an den Planungsausschuss

TOP 3 
Mitwirkung des Regionalen Planungsverbands bei der Abstimmung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen mit den Erfordernissen der Raumordnung

c) Sandabbauvorhaben der Firma Kalksandsteinwerke Oberbayern GmbH & Co. KG in der Gemeinde Eching, Lkr. Freising

Anlagen (nicht in der Online-Fassung):

Stellungnahme des Regionsbeauftragten vom 15.03.2000
2 Pläne

  

I. VORTRAG

1. Die Regierung von Oberbayern hat den Regionalen Planungsverband München im Februar 2000 am gegenständlichen Raumordnungsverfahren für ein Sandabbauvorhaben beteiligt. Das Projekt der Firma Kalksandsteinwerke Oberbayern GmbH & Co. KG in der Gemeinde Eching sieht den Trockenabbau in einem Gebiet von ca. 15 ha vor - insgesamt 770.000 m³. Der Sand wird in Eching weiterverarbeitet. Die geplanten Abbauabschnitte erstrecken sich über 30 bis 35 Jahre. Der genaue Umgriff des Abbaugebietes ergibt sich aus dem Lageplan, der der Stellungnahme des Regionsbeauftragten beiliegt.

2. Das Vorhaben ist mit den Zielen der Regionalplanung unter Bedingungen vereinbar.

Nach dem geltenden Regionalplan (München B IV 6.1.1) soll die Versorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft mit preiswürdigen mineralischen Bodenschätzen aus heimischen Rohstoffvorkommen (Kies, Sand, ...) sichergestellt werden. Das geplante Abbauvorhaben ist ein großflächiger Sandabbau außerhalb eines im Regionalplan München festgelegten Vorrang- oder Vorbehaltsgebietes. Nach dem Regionalplan München (B IV 6.4.1) soll großflächiger Abbau von oberflächennahen Bodenschätzen allerdings vorzugsweise im Rahmen der dargestellten Vorrang- und Vorbehaltsgebiete erfolgen.

Andererseits und zugunsten des Abbauvorhabens ist hier jedoch zu berücksichtigen, daß die Abbaufirma im Gegenzug eine bereits positiv raumgeordnete Fläche für Sandabbau in einer Größe von etwa 4 ha wegen des massiven Eingriffs in das Landschaftsbild der tertiären Hangkante und der Nähe zur Bebauung im Gegenzug für die jetzt vorliegende Planung aufgibt. Außerdem dient die Sandgewinnung ausschließlich der Versorgung des bestehenden Kalksandsteinwerkes in der Gemeinde Eching. Es liegt unweit des geplanten Abbaus und ist ohne Durchfahrung von Siedlungsbereichen anzufahren (vgl. RP 14 B II 3.3.2).

Der zeitlich und räumlich gestaffelte Abbau, parallel dazu einhergehende Rekultivierungs- und Renaturierungsmaßnahmen, Nachfolgenutzungen und auch die geplante Auswahl des Auffüllmaterials entsprechen den Zielen des Regionalplans München.

Für den Ort Deutenhausen sollen Immission und die Einsehbarkeit in das Abbaugebiet abgemildert werden. Deshalb sollte die südliche Abbaugrenze bis zur Höhenlinie 500 m zurückgenommen werden (vgl. Lageplan). Das bedeutet eine Rücknahme von ca. 100 m, um den Kuppenbereich nicht mehr anzuschneiden.

3. Die Gemeinde Eching ist mit dem Vorhaben einverstanden. Sie betont die Bedeutung der abschnittsweisen - dem Abbau folgenden - Rekultivierung und der Ausgleichsmaßnahmen sowie Maßnahmen zur Vermeidung von Staubemmissionen für den Ortsteil Deutenhausen.

  

II. BESCHLUSSVORSCHLAG

  1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.

  2. Der Planungsausschuß des Regionalen Planungsverbands München stimmt dem Sandabbauvorhaben der Firma Kalksandsteinwerke Oberbayern GmbH & Co. KG in der Gemeinde Eching unter den Bedingungen zu, dass
      
    - das positiv raumgeordnete Abbaugebiet auf der Flur-Nr.126 endgültig aufgegeben und 
    - die südliche Abbaugrenze auf die Höhenlinie 500 m zurückgenommen
     
    wird.

  

i.A.
Breu
Geschäftsführer 


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