Sitzung 30. Mai 2000

Drucksache Nr. 10/2000

166. Sitzung des Planungsausschusses, 30.05.2000

V O R L A G E
des Verbandsvorsitzenden an den Planungsausschuss

TOP 2 
Die Zukunft des Öffentlichen Personennahverkehrs in der Region München vor dem Hintergrund eines liberalisierten Marktes
Referat Herr Alexander Freitag – Geschäftsführer MVV

Anlagen (nicht in der Online-Fassung):
 

I. VORTRAG

Der öffentliche Personennahverkehr ist derzeit – auch aufgrund von Regelungen der Europäischen Union – in der Diskussion. Der Geschäftsführer des MVV, Herr Freitag, wird die Problematik und Chancen für den ÖPNV in der Region München aus der Sicht des MVV darstellen. unterscheidet.

1. Die Region München ist auf einen gut funktionierenden, abgestimmten öffenlichen Personennahverkehr angewiesen. Ohne ihn würde insbesondere in der Nähe des Oberzentrums und in der Landeshauptstadt München selbst ein Verkehrschaos ausbrechen. Aus diesem Grund wurde bei der Überarbeitung und Neufassung des Kapitels IX Verkehr und Nachrichtenwesen, das zum 01.11.1997 in Kraft getreten ist, im Leitbild ein kooperatives Zusammenwirken der einzelnen Verkehrsträger insbesondere im öffentlichen Verkehr gefordert. Nach dem Ziel des Kapitels IX, 2.1.2 soll der Gemeinschaftstarif des Münchner Verkehrs- und Tarifverbundes unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Vertretbarkeit auf alle Linien des öffentlichen Personennahverkehrs innerhalb des MVV-Verkehrsraumes ausgedehnt werden. Als Rückgrat des Gesamtverkehrs ist der öffentliche Personennahverkehr insbesondere im großen Verdichtungsraum München zu einem attraktiven und leistungsfähigen Verkehrssystem auszubauen. Die öffentlichen Verkehrsmittel sollen nach Maßgabe ihrer spezifischen Aufgaben zusammenwirken und miteinander verknüpft werden.

2. Diesem Ziel wird die derzeitige Struktur des MVV als Aufgabenträger-Verbund gerecht. Er wurde im Jahr 1996 vor dem Hintergrund der sog. Regionalisierung mit 10 Gesellschaftern neu gegründet. Dabei ist die Landeshauptstadt München als Aufgabenträger der städtischen Verkehrsmittel für Bus, Tram und U-Bahn verantwortlich, der Freistaat Bayern als Aufgabenträger für die S-Bahn und die Landkreise Bad Tölz-Wolfratshausen, Dachau, Ebersberg, Erding, Freising, Fürstenfeldbruck, München und Starnberg als Aufgabenträger für den regionalen Busverkehr im jeweiligen Landkreisgebiet.

Mit dem MVV arbeiten über 50 selbständige Verkehrsunternehmen zusammen. Die Landeshauptstadt München ist zu 100 % Eigentümerin ihrer städtischen Verkehrsbetriebe und deshalb in einer besonders schwierigen Situation. Denn sie muss ihre verkehrspolitischen Zielsetzungen, die sich aus dem Wettbewerb ergebenden Zwänge und die Ziele zum Schutz ihres eigenen Verkehrsunternehmens in Einklang bringen. Diese schwierige Doppelrolle hat sonst kein Aufgabenträger im MVV.

3. Aufgrund der EWG-Verordnungen und des 1996 novellierten Personenbeförderungsgesetzes soll das bisherige Konzessionsrecht des Personenbeförderungsgesetzes, das aus dem Gewerberecht kommt, durch einen wettbewerbsorientierten Rechtsrahmen mit offenen Zugangsregelungen zum Verkehrsmarkt ersetzt werden.

Dabei müssen gemeinwirtschaftliche Verkehre ausgeschrieben werden, um die geringsten Kosten für die Allgemeinheit zu erzielen. Ausschreibungen können zu großen Fluktuationen innerhalb der Unternehmerschaft führen, auch zu entsprechender Konzentration auf dem Unternehmermarkt (Beispiele aus England und Frankreich belegen dies).

Eine solche Entwicklung ist bisher im MVV-Bereich in der Region München noch nicht eingetreten. Durch die Umsetzung eines vom MVV vorgeschlagenen und mit dem Freistaat, der ÖTV, den Landkreisen, dem VDV und der LBO vereinbarten kompromissorientierten Vorgehens mussten bisher nur 23 Ausschreibungen durchgeführt werden.

Die im ÖPNV maßgebenden EU-Vorschriften werden z.Zt. überarbeitet.

Aus Sicht der Region München ist sicherzustellen, dass der Gemeinschaftstarif erhalten und ausgedehnt wird.

  

II. BESCHLUSSVORSCHLAG

Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.

  

i.A.
Breu
Geschäftsführer 


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