Sitzung 10. Oktober 2000

Drucksache Nr. 21/2000

168. Sitzung des Planungsausschusses, 10.10.2000

V O R L A G E
des Verbandsvorsitzenden an den Planungsausschuss

TOP 5 
Fortschreibung Regionalplan München
Siedlungs- und Freiraumkonzept

Anlagen (nicht in der Online-Fassung):

Auswertungsbericht des erneuten, eingeschränkten Anhörverfahrens
Teil 1 Allgemeines
Teil 2 Ziele und Grundsätze mit Begründung
Teil 3 Kommentierung der Stellungnahmen
Karte

  

I. VORTRAG 

1. Zuletzt hat sich der Planungsausschuss am 30.05.2000 mit dem Regionalen Siedlungs- und Freiraumkonzept befasst und es im damals beschlussreifen Umfang der Verbandsversammlung zur Annahme empfohlen (DS 09/00 und Niederschrift über die 167. Sitzung des PA). Gegenstand der heutigen Sitzung ist die Behandlung und Beschlussfassung von bis zum 30.05.2000 in der ursprünglichen Anhörung neu genannten Änderungsvorschlägen. Sie waren bisher nicht Gegenstand des Anhörverfahrens, stellen wesentliche Änderungen dar und sind im Sinne der Gesamtkonzeption des Siedlungs- und Freiraumkonzepts regionalplanerisch geeignet oder zumindest eingeschränkt geeignet.

a) Zum einen betraf diese erneute Anhörung die Änderungsvorschläge zu kartographischen Darstellungen A bis Q in der Karte 2 Siedlung und Versorgung. Dabei geht es um die Bereiche, die für die Siedlungsentwicklung besonders in Betracht kommen (vgl. B II Z 2.3), Haltepunkte des SPNV, für eine stärkere Siedlungsentwicklung geeignet (vgl. B II Z 3.3), um regionale Grünzüge (B II Z 4.2.2) und Trenngrün (B II Z 4.2.3).

b) Darüber hinaus stand die Einstufung der Gemeinden Sankt Wolfgang und Fahrenzhausen als Kleinzentren zur Debatte (vgl. A IV Z 1). 2. Im eingeschränkten Anhörverfahren wurden 56 Verbandsmitglieder und 12 sonstige Träger öffentlicher Belange beteiligt. Ca. 35 Verbandsmitglieder und 9 Fachplanungsträger haben Stellungnahmen abgegeben. Auf die detaillierten Ausführungen des Regionsbeauftragten zum Verfahren im Teil 1 des Auswertungsberichts wird Bezug genommen. Die Inhalte der Stellungnahmen sowie der regionalplanerische Kommentar sind im Auswertungsbericht Teil 3, der Synopse, dargestellt, beginnend mit einem Seitenindex, in dem Sie den Fundort Ihrer Stellungnahme problemlos finden können. Die Ergebnisse der Anhörung zu den Änderungsvorschlägen A bis Q sind auch aus der beiliegenden Karte ersichtlich.

3. Als Ergebnis des Anhörverfahrens bleibt die Festlegung von Fahrenzhausen und Sankt Wolfgang als Kleinzentren unverändert. Auch der Großteil der sonstigen Änderungsbereiche (s.o.) kann in das Regionale Siedlungs- und Freiraumkonzept übernommen werden. Lediglich bei den Bereichen C, H, K, L und M sind Änderungen nötig:

  • Der Änderungsbereich C, nördlich von Siglfing im Schnittpunkt der Gemeinden Eitting, Oberding und der Stadt Erding, und der Bereich H westlich des Hauptorts und der TU der Stadt Garching werden reduziert, um Nutzungskonflikte insbesondere mit den Belangen Verkehr, Natur und Landschaft sowie Kiesabbau zu vermeiden.
     
  • Die Änderungsbereiche K nördlich des S-Bahnbereichs Eichenau, L nördlich des geplanten S-Bahn-Halts Emmering und M südwestlich des geplanten S-Bahn-Halts Karlsfeld-Mitte, für die eine relativ weitläufige Reduzierung der regionalen Grünzüge vorgeschlagen wurde, werden auf ein Maß zurückgenommen, das einerseits dem Belang der Freiraumsicherung weiterhin entspricht, andererseits der aus regionalplanerischer Sicht sinnvollen Siedlungsentwicklung im unmittelbaren Einzugsbereich von S-Bahnhalten bzw. zur Abrundung der Siedlungsentwicklung am Hauptort Rechnung trägt.
     
  • Bei den Zielen und Grundsätzen wird in der Begründung zu Z 2.3 (Bereiche, die für Siedlungsentwicklung besonders in Betracht kommen) der Hinweis auf die Ziele B IX Z 2.2.9 und 2.2.10 (Ausbau und Errichtung von P+R-Anlagen) aufgenommen. Damit wird der Zusammenhang zwischen verstärkter Siedlungsentwicklung an ÖPNV-Halten und der dazu notwendigen Vorsorge für ausreichende Parkplatzkapazitäten besonders betont.

Die vorgeschlagene neue Fassung der verbalen Ziele und Grundsätze mit Begründung ist im Auswertungsbericht Teil 2 abgedruckt.

4. Einige kritische Bemerkungen im Laufe des Anhörverfahrens geben Anlass, noch einmal darauf hinzuweisen, dass es sich bei dem Regionalen Siedlungs- und Freiraumkonzept, insbesondere bei der Festlegung von regionalen Grünzügen und Bereichen, die für die Siedlungsentwicklung besonders in Betracht kommen, um generalisierte und nur großräumig abgegrenzte Gebiete handelt. Flächen- oder parzellenscharfe Festlegungen sind der Karte nicht zu entnehmen. Außerdem ist die Ausweisung der Bereiche, die für die Siedlungsentwicklung besonders in Betracht kommen, nicht mit allen kleinräumigen Festlegungen abgeglichen. Kleinteilige Nutzungen und Gegebenheiten innerhalb dieser Gebiete müssen nach wie vor in der Bauleitplanung berücksichtigt werden.

Auch die Baubeschränkungen aufgrund von Lärmschutzzonen sind in der jetzt vorliegenden Karte nicht widergegeben, ebenso wie z.B. Vorrang- und Vorbehaltsgebiete. Die Geschäftsstelle bemüht sich, sobald wie möglich eine Karte herzustellen, die alle aktuell geltenden Festlegungen berücksichtigt. Im Internet sind bereits jetzt bis auf wenige Ausnahmen alle kartographischen Festlegungen der Gesamtkarte 2 unter www.region-muenchen.com verfügbar.

  

II. BESCHLUSSVORSCHLAG

  1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.

  2. Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbands München billigt die Ergebnisse des Auswertungsberichts – Teil 2 vom 19.09.2000 zu den Zielen und Grundsätzen des Regionalen Siedlungs- und Freiraumkonzepts in der beiliegenden Fassung.
     
    Er empfiehlt der Verbandsversammlung, diese Ziele und Grundsätze samt Begründung und Karten ergänzend zu den bereits am 30.05.2000 empfohlenen Festlegungen zu beschließen.

  

i.A.
Breu
Geschäftsführer 


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