Sitzung 10. Oktober 2000

Drucksache Nr. 22/2000

168. Sitzung des Planungsausschusses, 10.10.2000

V O R L A G E
des Verbandsvorsitzenden an den Planungsausschuss

TOP 6 
Fortschreibung des 5. Ausbauplans für die Staatsstraßen
Abstimmung mit den Regionalen Planungsverbänden

Anlagen (nicht in der Online-Fassung):

1 Stellungnahme des Regionsbeauftragten vom 19.09.2000 mit Anlagen

  

I. VORTRAG

1. Gegenstand der Beratungen und Beschlussfassung ist die Stellungnahme des Regionalen Planungsverbands München zum Entwurf des 6. Ausbauplans für die Staatsstraßen.

Dieser Ausbauplan für die Staatsstraßen wird im Rahmen der laufenden Fortschreibung des Gesamtverkehrsplans Bayern fortgeschrieben. Der Gesamtverkehrsplan Bayern analysiert und prognostiziert die verkehrliche Entwicklung in Bayern und soll zum Jahresende 2000 in der neuen Fassung erstellt sein.

In diesem Rahmen stellt der 6. Ausbauplan für die Staatsstraßen die Ausbauziele maßnahmebezogen dar, hat aber im Gegensatz zum Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen keine Gesetzeskraft.

Ausgehend von einem jährlichen Finanzrahmen für den Ausbau von Staatsstraßen von ca. 200 Mio DM wurden über 1000 Projekte bewertet und knapp 750 als grundsätzlich bauwürdig eingestuft. Auf der Grundlage einer Kosten-Nutzen-Analyse wurden die Ausbauprojekte in verschiedene Dringlichkeitsstufen eingeteilt:

  • 1. Dringlichkeit Überhang (7 Projekte in der Region München)
  • 1. Dringlichkeit 2001 bis 2010 (49 Projekte in der Region München)
  • 1. Dringlichkeit Reserve 2011 bis 2015 (22 Projekte)
  • 2. Dringlichkeit nach 2015 (17 Projekte).

Chancen für kurz- und mittelfristige Maßnahmen haben nur solche Projekte, die in der 1. Dringlichkeit eingestuft sind.

2. Die Geschäftsstelle hat der LH München und den Landkreisen der Region, die vom Freistaat Bayern nicht an der Fortschreibung beteiligt werden, Gelegenheit gegeben, zu der Priorisierung Stellung zu nehmen. Dabei handelt es sich nicht um ein förmliches Beteiligungsverfahren des Regionalen Planungsverbands München und damit auch nicht um die Bündelung der verschiedenen kommunalen Interessen in diesem Verfahren.

Im Schreiben vom 02.08.2000 hat die Geschäftsstelle besonders auf die folgenden Punkte hingewiesen, die der Freistaat Bayern den Regionalen Planungsverbänden für ihre Prüfung zur Auflage gemacht hat:

„Bei der Überprüfung und bei Ihrer Stellungnahme möchten wir Sie auf folgende Punkte besonders hinweisen:

  • Es wird gebeten zu prüfen, ob alle für erforderlich gehaltenen Projekte in die Dringlichkeitslisten Aufnahme gefunden haben.
  • Sofern Maßnahmen nicht in die für erforderlich erachtete Dringlichkeitsstufe Aufnahme gefunden haben, ist ein Vorschlag für eine korrigierte Einstufung vorzulegen und dieser ausreichend zu begründen. Es ist jedoch zwingend davon auszugehen, dass dabei der Finanzrahmen der einzelnen Dringlichkeiten nicht verändert wird, d.h. dass Änderungsvorschläge kostenneutral sein müssen. Das bedeutet, dass Vorschläge für das Vorziehen von Maßnahmen in eine höhere Dringlichkeit mit dem Zurücksetzen von Maßnahmen in vergleichbarer Kostengröße in die entsprechende nachrangige Dringlichkeit zu verbinden sind.
  • Bei der Abwicklung des Ausbauplans werden nur Maßnahmen der 1. Dringlichkeit kurz- und mittelfristig verwirklicht werden können."

3. In diesem Zusammenhang haben die LH München, die Landkreise Starnberg, Dachau, München, Fürstenfeldbruck, Ebersberg sowie die Stadt Fürstenfeldbruck, die Gemeinden Maisach, Puchheim, Alling und Odelzhausen gegenüber dem Regionalen Planungsverband Stellung genommen und Wünsche geäußert bzw. Projekte beantragt. Diese Anträge sind in der Stellungnahme des Regionsbeauftragten auf den Seiten 4 bis 7 beschrieben (außer Odelzhausen).

Leitlinie für den heutigen Beschluss muss allerdings die „Geschäftsgrundlage" sein, auf der die Beteiligung des Regionalen Planungsverbands München durch den Freistaat Bayern stattgefunden hat, d.h. insbesondere die Vorgabe, Projekte zurückzustufen, sofern zusätzliche Projekte in die Dringlichkeitslisten aufgenommen oder hochgestuft werden sollen. Dieser Zwang, konkrete Deckungsvorschläge zu machen, war auch Grundlage der Beteiligung von LH München und Landkreisen.

Den verbindlichen Zielen des Regionalplans, insbesondere den Zielen des Verkehrkapitels stehen die im Entwurf des 6. Ausbauplans für die Staatsstraßen enthaltenen Maßnahmen grundsätzlich nicht entgegen; dies gilt vorbehaltlich einer konkreten regionalplanerischen Bewertung der Detailplanungen in den noch durchzuführenden Verfahren.

Über Wünsche und Anträge von Gemeinden, Städten und Landkreisen, die an den Regionalen Planungsverband gesandt wurden, und die keine Deckungsvorschläge enthalten, sollte kein Beschluss zur Änderung des Ausbauplans durch den Planungsausschuss erfolgen.

Grund dafür ist zum einen, dass die Region ansonsten Deckungsvorschläge machen müsste, d.h. andere Projekte herausnehmen müsste, um den Vorgaben der Beteiligung gerecht zu werden.

Gravierender jedoch ist, dass dann die Beteiligung (auch wenn es sich nur um eine informelle Beteiligung handelt) wiederholt werden müsste. Der Landrat des Landkreises Ebersberg z.B. hat gerade in Hinblick auf diese Geschäftsgrundlage darauf verzichtet, zusätzliche Forderungen an den Ausbauplan für Staatsstraßen zu stellen.

Diese Rückmeldungen sollten vom Regionalen Planungsverband jedoch an den Freistaat Bayern/Regierung von Oberbayern weitergeleitet werden.

Die Stellungnahme des Landrats des Landkreises München, Herrn Janik, enthält demgegenüber den Antrag, die Parallelstraße zur A 99 zwischen der Messe Riem und Putzbrunn in die Neuaufstellung des Ausbauplans für die Staatsstraßen aufzunehmen.

Im Gegenzug soll die sog. Nord-Ost-Verbindung zwischen der St 2082 neu und der Kreisstraße M 3 aus diesem Ausbauplan gestrichen werden.

Die von Landrat Janik angesprochene Nord-Ost-Verbindung, die der Freistaat Bayern als Staatsstraße in die 1. Dringlichkeitsstufe aufnehmen will, wurde von der Regierung von Oberbayern am 18.12.1995 landesplanerisch positiv beurteilt. Das Planfeststellungsverfahren befindet sich bereits in der Vorbereitung und soll im Jahr 2001 eingeleitet werden. Im Rahmen des RO-Verfahrens hat der Regionale Planungsverband dem Neubau dieser Entlastungsstraße zwischen dem Föhringer Ring St 2088 und München-Riem Aschheim A 94 u.a. auf dieser Trasse zugestimmt (Beschluss des PA vom 12.09.1995, DS 31/95).

Bei dieser Haltung sollte der Planungsausschuss bleiben und deshalb eine Streichung der Nord-Ost-Verbindung aus der 1. Dringlichkeit des 6. Staatsstraßen-Ausbauplans ablehnen.

Hinzu kommt, dass diese Straße nicht ausschließlich auf dem Gebiet des Landkreises München verläuft, sondern zu einem großen Teil auf dem der LH München. Die Herausnahme dieser Straße aus der 1. Priorität ist nach hiesiger Kenntnis nicht mit der LH München abgestimmt.

Für die Parallelstraße zur A 99 („B 471 neu") zwischen der Messe Riem und der geplanten Nordumgehung von Putzbrunn gibt es noch keine Planungen, die mit den betroffenen Mitgliedern abgesprochen bzw. bei Unstimmigkeiten in einem Verfahren abgeglichen worden sind. Unter diesen Umständen sollten solche Planungsüberlegungen nicht zu Lasten einer bereits landesplanerisch positiv beurteilten Trasse in den Ausbauplan für die Staatsstraßen aufgenommen werden.

Demnach soll dieser Vorschlag wie die anderen an den Freistaat Bayern weitergeleitet werden.

  

II. BESCHLUSSVORSCHLAG

  1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.

  2. Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbands München erhebt keine grundsätzlichen regionalplanerischen Bedenken gegen die im Entwurf des 6. Ausbauplans für die Staatsstraßen enthaltenen Maßnahmen und Prioritäten, weil sie den regionalen Zielen nicht widersprechen.

  3. Die dem Regionalen Planungsverband von Mitgliedern genannten und beantragten zusätzlichen Projekte werden an den Freistaat Bayern/Regierung von Oberbayern weitergeleitet. Dies gilt auch für den Antrag von Landrat Janik zur Aufnahme einer Autobahnparallele zur A 99 zwischen Putzbrunn und der Messe Riem.

  

i.A.
Breu
Geschäftsführer 


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