Sitzung 06. Juni 2000

Drucksache Nr. 12/2000

43. Verbandsversammlung, 06.06.2000

V O R L A G E
des Verbandsvorsitzenden an die Verbandsversammlung

TOP  2  
Neuwahl des Verbandsvorsitzenden sowie seines 1. und 2. Stellvertreters

   

I. VORTRAG

In der 40. Verbandsversammlung am 14.05.1998 wurden Landrat Vollhardt als Vorsitzender, 1. Bürgermeister Aidelsburger als 1. Stellvertreter und OB Ude als 2. Stellvertreter gewählt.

Gemäß § 12 Abs. 2 Verbandssatzung (VS) werden der Verbandsvorsitzende und seine beiden Stellvertreter auf die Dauer von zwei Jahren, falls sie Inhaber eines kommunalen Wahlamts eines Verbandsmitglieds sind, höchstens bis zum Ablauf dieses Amtes gewählt. In der 43. Verbandsversammlung sind deshalb Neuwahlen durchzuführen.

Nach § 12 Abs. 1 VS werden der Verbandsvorsitzende und seine Stellvertreter von der Verbandsversammlung aus ihrer Mitte gewählt. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Wird die Mehrheit im ersten Wahlgang nicht erreicht, so findet Stichwahl unter den beiden Bewerbern mit den höchsten Stimmenzahlen statt (§ 8 Abs. 2 VS).

Maßgebend für den Stimmenwert ist die Einwohnerzahl des Verbandsmitglieds. Dabei erhält der Verbandsrat für je angefangene 1000 Einwohner eine Stimme. Für die Wahlen in der Verbandsversammlung am 06.06.2000 sind die Einwohnerzahlen zum 31.12.1997 heranzuziehen (§ 8 Abs. 7 VS). Hinsichtlich der Einreichung von Wahlvorschlägen wird auf § 7 der Geschäftsordnung für die Verbandsversammlung und den Planungsausschuss verwiesen.

Es wird vorgeschlagen, in der Verbandsversammlung einen Wahlausschuss zu bestellen und ihm die Durchführung der Wahlen nach Maßgabe der Geschäftsordnung zu übertragen.

  

II. BESCHLUSSVORSCHLAG

Die Verbandsversammlung beschließt, für die Wahl des Verbandsvorsitzenden und seines 1. und 2. Stellvertreters einen Wahlausschuss zu bestellen und ihm die Durchführung der Wahlen nach Maßgabe der Geschäftsordnung zu übertragen.

 

i.A.
Breu
Geschäftsführer 


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