Sitzung 05. Dezember 2000

Ergebnisse

der 44. Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbands München am 05.12.2000

Tagesordnung:

  1. Bericht des Geschäftsführers
  2. Information zum Thema Mobilfunk Vortrag von Herrn Franz Wilhelm, e-plus Mobilfunk GmbH & Co. KG
  3. Feststellung der Jahresrechnung 1999 gemäß Art. 88 Abs. 3 LkrO   
  4. Haushaltssatzung und Haushaltaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2001
  5. Fortschreibung Regionalplan München
    a) Siedlungs- und Freiraumkonzept
    b) Kap. B IV Gewerbliche Wirtschaft 4 Versorgung - Einzelhandel
  6. Verschiedenes

Ein Verzeichnis der vertretenen Verbandsräte liegt der Niederschrift als Anlage bei.

Sitzungsdauer: 14:10 Uhr bis 15:30 Uhr

Der Vorsitzende, Erster Bürgermeister Aidelsburger, eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Er informiert über die Tagesordnung und kündigt Herrn Wilhelm von e-plus an, der über Mobilfunk referieren werde. Vorhaben, die in vielen Gemeinden schon Unmut verursacht haben. Hauptpunkt der heutigen Sitzung werde aber die Verabschiedung des Siedlungs- und Freiraumkonzepts sein.  


TOP 1  
Bericht des Geschäftsführers
  

„Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Damen und Herren,

nicht nur das Leben ist eine Baustelle, sondern auch der Eingang zum Kongresscenter; und dieser Bericht ist auch eine Baustelle, er ist höchst unvollständig. Nicht höchst unvollständig, weil es nicht anders geht, sondern höchst unvollständig deshalb, weil er eigentlich erst nach der Beratung des TOP 5 a) und b) abgegeben werden kann. Davon hängt ja für uns und für den Regionalen Planungsverband, für unsere Entwicklung eine ganze Menge ab. Ich werde trotzdem versuchen, Sie auch zu diesen Punkten in diesem Rechenschaftsbericht zu informieren.

Die Schwerpunkte der regionalen Diskussion 2000 im Planungsausschuss, in der Öffentlichkeit und hier waren:

Ich möchte mit einer Kleinigkeit anfangen, die keine Kleinigkeit ist. Der Grossteil von Ihnen wird es auch schon wissen: kürzlich hat der Ministerrat beschlossen, dass die Gemeinden über das Jahr 2000 hinaus das Recht haben, Teilungssatzungen zu erlassen. Das heißt, die Wirksamkeit von Grundstücksteilungen von einer Genehmigung abhängig zu machen. Auch der Planungsausschuss hatte sich im Frühjahr dieses Jahres dafür eingesetzt und entsprechende kommunale Forderungen unterstützt. Angesichts des Siedlungsdrucks, dem die Region ausgesetzt ist, ist es nicht nur im Interesse der kommunalen Entwicklung, sondern auch im regionalen Interesse, eine geordnete städtebauliche Entwicklung mit Hilfe auch dieser Teilungssatzungen sicherzustellen.

2000 hat uns sehr beschäftigt, nicht nur heute, sondern in insgesamt drei Sitzungen die Fortschreibung zum Regionalen Siedlungskonzept und zum Einzelhandel. Sie wissen es besser als ich – es war ein langer Weg. 1997 haben Sie im schönsten Einvernehmen die Arbeit daran gestoppt, eine Kommission eingesetzt, die bis zum Juli 1998 einen völlig neuen Entwurf geliefert hatte. Dieser völlig neue Entwurf kam in ein Anhörverfahren, auch das sehr umfänglich und wurde nochmals gänzlich überarbeitet. Wir haben uns Mühe gegeben, nach dem sog. buttom-up-Ansatz zu arbeiten, d.h. alle Ihre Stellungnahmen, Ihre Anregungen Ernst zu nehmen. Es war ein ehrliches Anhörverfahren, es war kein Anhörverfahren, bei dem das Ergebnis dessen, das wir präsentieren wollten, schon von vornherein feststand. Ich hoffe, dass das die Bayer. Staatsregierung im nächsten Jahr, wenn wir zur Fortschreibung des LEP angehört werden, ähnlich macht und das, was die Regionen und Kommunen zu sagen haben, in ähnlicher Weise aufgreift.

Allerdings hat in diesem Verfahren die Zahl der verbindlichen Ziele abgenommen und auch ihre Tiefe. Positiv formuliert, wie es vielleicht eine Vielzahl von Ihnen lieber macht: die Flexibilität des Regionalplans hat zugenommen. Aber wir haben jetzt realistische Ziele, abgestimmte Ziele, die deshalb auch die große Chance haben, in der Realität wiedergefunden zu werden. Und eine zweite Folge hat diese intensive Abstimmung und diese Neuformulierung der Ziele: sie hängen nicht so hoch, dass man bequem darunter durchkommen kann, sie sind also tatsächlich realistisch in dem Sinn, dass es kaum noch einen Schleichweg unten durch gibt.

Der RPV ist keine Insel der Seligen. Die Ziele stehen also nicht isoliert in der Landschaft, nicht in der Planungslandschaft und in der sonstigen Landschaft schon gleich gar nicht. Ich möchte das an zwei kurzen kleinen Beispielen verdeutlichen. Soweit das Verfahren es erbracht hat, waren auch Sie der ganz überwiegenden Ansicht, man müsse die Zersiedelung der Landschaft wenigstens, wenn man sie schon nicht ganz verhindern kann, so zumindest eindämmen. Das haben wir jetzt auch in mehreren Zielen und Grundsätzen angesprochen und zu unserer Leitlinie erhoben. Dem steht natürlich die km-Pauschale etwas entgegen. Sie wird momentan wieder diskutiert. Sie ist ganz klar kein regionales Thema, auf das der RPV Einfluss nehmen könnte, aber eine (wie man so schön sagt) normative Kraft des Faktischen, nämlich des Finanziellen. Diese km-Pauschale prämiert ein Auseinanderfallen von Wohnen und Arbeiten - je weiter, umso mehr. Also prämiert sie die Immobilität in unserer Region wie auch in anderen Gebieten. Ich selber wage zu bezweifeln, dass jemand, der täglich eine Stunde im Stau steht, tatsächlich von sich behaupten kann, er sei mobiler als jemand, der in der Nähe seiner Arbeitsstätte wohnt.

Eine zweite solche Rahmenbedingung, die von außen wirkt, mächtig wirkt, die wir nur zur Kenntnis nehmen, aber nichts dagegen machen können, aber damit steuern müssen, ist die Gewerbesteuer. Dadurch wird natürlich das Gewerbesteueraufkommen zur Handlungsmaxime, zur Handlungsleitlinie vieler Gemeinden. Die Diskussion aus den letzten Jahren um die Abschaffung dieser Steuer hat zu keinem Ergebnis geführt. Sie ist auch eine Rahmenbedingung, die die Durchsetzung der gemeinsamen regionalen Ziele erschwert. Solange im Grundgesetz keine Kompensation angeboten wird für die Gemeinden, wird sich daran nichts ändern, auch wenn ich von einigen Bürgermeistern aus Ihrer Mitte weiß, dass sie um eine gleichmäßiger fließende Steuereinnahme für ihre Gemeinden sehr froh wären.

Umso wichtiger ist es, dass sich der RPV und seine Mitglieder auf gemeinsame Ziele verständigen. Zum einen deshalb wichtig, weil nur so eine nachhaltige Entwicklung in der Region Entscheidungsspielräume für später bringt. Wir planen ja nicht nur für uns, sondern auch für die kommenden Generationen. Die kommenden Generationen brauchen Entscheidungsspielräume, sie brauchen auch eine intakte Lebensumgebung. Nachhaltigkeit heißt nicht, dass wir uns in die grüne oder ökologische Ecke stellen wollen, Nachhaltigkeit heißt richtig verstanden der Gleichklang von Ökonomie, Ökologie und sozialen Interessen. Aber es heißt genau so wenig ausschließlich Vorrang der ökonomischen Interessen. Ein zweiter Grund, warum gemeinsame Entwicklungsziele wichtig sind, ist, dass diese gemeinsamen Ziele nötig sind, um auf lange Sicht die Standortvorteile der Region München erhalten zu können. Das sind z.B. die intakte Natur, Freiräume (wir haben noch lärmarme Gebiete), Erholungsmöglichkeiten, Wissensinfrastruktur. Das muss ausgebaut werden, wenn die Region München tatsächlich langfristig im Konzert der großen Regionen in Europa mitspielen will. Ein völlig ungelenktes Wachstum würde diese Standortvorteile, die ja in weitem Maß noch vorhanden sind, peu à peu verbrauchen. Dann wären sie nicht mehr da, und automatisch würde die Attraktivität der Region darunter leiden. Eine Folge wäre sicher das Absinken der Region München in die Mittelmäßigkeit. Und erlauben Sie mir eine kleine Anmerkung: Bei den Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen, insbesondere im Schienenverkehr, fürchte ich, sind wir inzwischen nicht einmal mehr mittelmäßig.

Das Thema Verkehr war der zweite große Schwerpunkt 2000 neben den Fortschreibungen. Von einem Vortrag des MVV-Geschäftsführers, Herrn Freitag, zur Zukunft des ÖPNVs in der Region, über die Diskussion des Verkehrsentwicklungsplans München und der Staatsstraßenausbauplanung des Freistaats Bayern bis hin zum Transrapid, den der PA in der letzten Sitzung auf der Tagesordnung hatte. Der Planungsausschuss hat sich sehr intensiv mit diesem Thema befasst und einen Beschluss gefasst, den ich Ihnen nicht vorenthalten möchte:

„Die Region München unterstützt nachdrücklich die Erstellung einer Machbarkeitsstudie zum Bau einer Magnetschnellbahn München – Flughafen München.

Der Planungsausschuss fordert:

  • Eine Machbarkeitsstudie (und anschließende Entscheidung) über die Planungen und den Bau einer Magnetschnellbahn München Hauptbahnhof – Flughafen München darf nicht isoliert für die in Frage stehenden Trassen vorgenommen werden. Sie muss sich vielmehr auch mit einer sinnvollen Integration dieses zusätzlichen Verkehrsmittels in das bestehende ÖPNV-System und in das bestehende und geplante System der Flughafenanbindung durch die Fernverkehrsstrecken der Bahn beschäftigen.
  • Die Maßnahmen für den Transrapid dürfen nicht zu Lasten
     
    - der S-Bahn, insbesondere   
    -- der zügigen Umsetzung des sog. 520-Mio-DM-Paketes (Ertüchtigung der Stammstrecke und Einführung des 10-Minuten-Takts auf drei West- und zwei Oststrecken bis zum Jahr 2004)
    -- des S-Bahn-Ringschlusses Erding,
    -- sowie des Ausbaus der Strecke München – Mühldorf - Freilassing und ihres Anschlusses an den Flughafen für den Personen- und Güterfernverkehr gehen.
     
    - Bis zur Entscheidung über die Realisierung einer Magnetschnellbahn muss die Option für die Express-S-Bahn weiter verfolgt werden.
     
    - Hinsichtlich des Verkehrserfordernisses für die Magnetschnellbahnstrecke müssen die Auswirkungen auf die Reisezeiten einzelner Personengruppen sowie die Vorteile für regional wichtige Standorte zwischen Flughafen München und Kernstadt München aufgezeigt werden.
     
    - In den Untersuchungen sind insbesondere die Auswirkungen der östlichen Trassenvariante für eine verbesserte Anbindung der Messe an den Flughafen und die Innenstadt eingehend darzustellen und zu bewerten.

Der Regionale Planungsverband München ist bei weiteren Verfahrensschritten zur Planung oder Realisierung der Magnetschnellbahn München Hauptbahnhof – Flughafen München zu beteiligen."

Bis letzte Woche, meine Damen und Herren, gab es zu einem dieser angesprochenen Projekte, die der Planungsausschuss nicht missen will, einen Silberstreifen am Horizont. Wie man so schön sagt, haben gewöhnlich gut unterrichtete Kreise in Berlin geäußert, dass die Planungsmittel für den Ausbau der Bahnstrecke München - Mühldorf - Freilassing kräftig erhöht würden. Die stehen jetzt momentan bei 10 Mio. DM und reichen im wesentlichen für die Hinweisschilder an der Strecke, dass hier einmal was gemacht werden könnte. Seit den letzten Meldungen in der letzten Woche, in den letzten Tagen, zur Finanzlage der Bahn und zum Zustand der Schieneninfrastruktur auch in der Region München, glaube ich eigentlich gar nichts mehr davon, bis es tatsächlich schwarz auf weiß vorliegt.

Aber wir brauchen diese Strecke. Ich habe das letztes Mal schon betont, und ich glaube, man kann es gar nicht oft genug sagen, dass diese Strecke nicht nur für die Region München, sondern auch für Bayern, für Deutschland und für die EU einfach unabdingbar und wichtig ist. Sie ist deshalb so wichtig, weil sie viele verschiedene Nutzen für ganz verschiedene Personengruppen und Interessen in sich vereint. Ich darf diese noch einmal kurz anreißen: Das Eine ist eine verbesserte Messeanbindung an die Bahn, das zweite ist der Verkehr, der mit der EU-Osterweiterung auf uns einströmen wird. Dieser Verkehr schreit danach, ihn wenigstens zu einem geringen Teil auf die Schiene zu bringen, wenn es schon nicht möglich ist, ihn überwiegend auf die Schiene zu bringen. Diese Strecke entlastet den Italienverkehr München-Salzburg-Brenner und ist deshalb eminent wichtig, damit die Verbindung Bayern – Italien über Österreich ausgebaut werden kann. Nicht zuletzt ist es möglich, dass diese Strecke mit dem Ringschluss Erding zusammen und der entsprechenden Spange den Flughafen München nicht nur an das DB-Netz für Personenfernverkehr anschließt, das wird immer wieder vergessen – nein, es geht darum, dass diese Strecke es ermöglicht, den Flughafen an den Güterverkehr gut anzuschließen. Das dürfte und müsste doch eigentlich für den Flughafen passabel sein. Er will sich sowieso stärker im Güterverkehrsgeschäft engagieren, das müsste passen - hoffentlich und allerdings nur tagsüber. Und Italien und Österreich, wir haben es kürzlich einer Studie entnommen, sind nach wie vor für Bayern, für Oberbayern und für die Region München nach den USA die wichtigsten Handelspartner, mit denen wir Warenaustausch haben. Nur der Vollständigkeit halber: Es gibt Verträge zwischen der BRD, Frankreich und Österreich zum Ausbau dieser Strecke. Es ist ja immerhin eine EU-Magistrale, die von Paris bis Wien und dann weiter nach Budapest laufen soll. Pacta sunt servanda.

Ein Projekt brauchen wir allerdings in der Region ganz gewiss nicht: Das ist der Versuch aus Nordostbayern, über die Marzlinger Spange den Flughafen besser an Nordostbayern anzubinden, in einer Form, in der Freising vom Fernverkehr abgehängt würde. Unser mögliches Oberzentrum heißt immer noch Freising und nicht Flughafen.

Wie man sieht, muss angesichts dieser Probleme ein regionales Verkehrskonzept her. Der Planungsausschuss hat sich darauf geeinigt, nächstes Jahr mit der öffentlichen Arbeit zu beginnen. Der Vorsitzende wird eine Kommission vorschlagen, allerdings erst dann, wenn das Regionale Siedlungs- und Freiraumkonzept und das Einzelhandelskonzept in „trockenen Tüchern liegen". Vorher macht es keinen Sinn. Vor allem im Verkehrsbereich, glaube ich, ist es für diese Arbeit dann sehr wichtig, dass die Region mit einer Stimme spricht und nicht mit 185. Nur dann kann sie auch Prioritäten setzen, und nur dann, wenn man Prioritäten setzt, hat man wenigstens eine kleine Chance, dass diese Maßnahmen, diese Projekte, die man einhellig favorisiert, Wirklichkeit werden können. Ob das gelingt, ist abzuwarten. Ich bin deshalb optimistisch, weil das Diktat knapper öffentlicher Mittel zu nichts anderem führen kann als zu einer Prioritätensetzung. Schon mancher, der in einer solchen Situation alle möglichen Optionen in alle Himmelsrichtungen offen lässt, der stand zum Schluss mit leeren Händen da.

Meine Damen und Herren, trotz all dieser Probleme ist die Region München eine Region der Zukunft. Sie hat in verschiedenen Wettbewerben und in Vergleichen gut abgeschnitten. Drei Beispiele will ich nennen:

Das eine ist der Bundeswettbewerb „Regionen der Zukunft". Dort haben wir einen 2. Preis erhalten, weil wir auf dem Weg in eine nachhaltige Entwicklung sind. Ein 2. Preis ist immer ein Anlass weiterzumachen, bei einem 1. Preis wäre es schon viel schwieriger.

Die Region München hat zweitens einen Preis der Europäischen Kommission für die innovativsten 15 Regionen Europas bekommen. München ist also nach Ansicht der EU unter den 15 besten Regionen in Europa.

Eine Studie, die sich mit der europäischen Verflechtung von Großstadtregionen beschäftigt und mit den Chancen und Risiken dieser Wirtschaftsstandorte – das ist das dritte Beispiel – stellt fest, dass die Region Oberbayern/München, also auch die Region München, als ein führender deutscher und europäischer High-Tech-Produktions- und Dienstleistungsstandort wie keine andere Region in Europa eine enge Verzahnung von alter mit neuer Ökonomie aufweist. Aufgrund dieses Alleinstellungsmerkmals scheinen die Chancen besser zu sein als die aller anderen Regionen. Hinweise auf starkes Wachstum und eine neue Gründerzeit werden noch angeschlossen.

Das heißt aber auch, dass unser Bemühen, das, was man über die Regionalplanung und Regionalentwicklung steuern kann, um München so zu einer nachhaltigen Entwicklung zu verhelfen, nicht abreißen darf. 

Der Planungsausschuss hat im Sommer d. J. beschlossen, dass wir das Projekt eNORM weiterführen wollen. Der Erste Bürgermeister von Unterhaching, Herr Dr. Knapek, hat sich freundlicherweise zur Verfügung gestellt, die Projektleitung zu übernehmen, so dass dieses Projekt nun einen Kommunalpolitiker an der Spitze hat. Unser Ziel ist, die nachhaltige Entwicklung zu fördern durch eine freiwillige Zusammenarbeit von Gemeinden, Städten und Landkreisen, Zusammenarbeit aber auch mit den regionalen Akteuren. Wir werden in anderen Regionen um unseren Beirat, den wir extra für eNORM eingesetzt haben, beneidet. Es ist nämlich gelungen, aus Wissenschaft, Kultur, Politik und Wirtschaft ein wirklich hochkarätiges Gremium zusammenzustellen. 2001 soll das Schwerpunktthema dieser Arbeit die „regionale Vermarktung" sein, die ja momentan eine ungeahnte Aktualität bekommt. Allerdings werden wir es nicht schaffen, eine „regionale Leitkultur" zu etablieren, zu vielfältig sind die örtlichen Verhältnisse, und ich glaube, das macht auch den Reiz unserer Region aus.

Meine Damen und Herren, eine Region der Zukunft braucht auch einen Regionalplan der Zukunft. In Stichworten und Schlagworten: einen flexiblen, einen schlanken (ohne dass er etwa Magersucht bekäme), einen öffentlichkeitswirksamen, einen handlungsorientierten, einen akzeptierten Regionalplan brauchen wir! Dies ist dem Planungsausschuss zur Kenntnis vorgelegen, wir wollen den Regionalplan erheblich vereinfachen, verschlanken. Aus bisher 18 Kapiteln sollen 9 werden, und zwar ohne Tricks. Wir schreiben in die 9 Kapitel nicht dasselbe rein, was vorher in 18 stand, sondern auch der Umfang des Regionalplans soll sich um etwa die Hälfte reduzieren. Wir wollen weiterhin verstärkt mit Kommissionen arbeiten, um von Anfang an die kommunalpolitische Sicht mit der sachlichen regionalplanerischen zu konfrontieren, um auf dieser Ebene schon die ersten Hindernisse aus dem Weg räumen zu können. Und wir werden uns regionaler Konzepte annehmen, wie wir es beim Einzelhandelskonzept schon versuchen.

Nicht zuletzt wird das alles nicht mehr nur ausschließlich auf dem Papier, sondern auch im Internet veröffentlicht. In diesem Internetauftritt finden Sie nicht nur den aktuellen Regionalplan, sondern Sie finden auch sämtliche Protokolle, sämtliche Vorlagen zu allen Sitzungen des RPV. Sie können sich also auch zwischendrin über die Arbeit des Planungsausschusses gut informieren (www.region-muenchen.com).

Das alles setzt natürlich voraus, meine Damen und Herren, dass das Herzstück des neuen Regionalplans, das Regionale Siedlungs- und Freiraumkonzept, heute verabschiedet wird. Zu dieser Abstimmung wünsche ich Ihnen eine glückliche Hand."


TOP 2 
Information zum Thema Mobilfunk
Vortrag von Herrn Franz Wilhelm, e-plus Mobilfunk GmbH & Co. KG  

Wilhelm stellt sich als Referent der vier Mobilfunkbetreiber vor, die derzeit in Bayern und Deutschland tätig sind - T-Mobil als Tochter der Telekom AG, D2 Mannesmann privat, e-plus Mobilfunk und Viag Interkom. Die Unternehmen haben sich verpflichtet, die Planungsverbände zu informieren.

Wilhelm gibt zu den Folien, die der Niederschrift beigefügt sind, weitere Zusatzinformationen.

Die Zahl der Mobilfunkteilnehmer gehe steil nach oben. Waren es im Mai noch 31 pro 100 Einwohner, so sind es momentan 40 Teilnehmer. Wenn die Prognosen für das Weihnachtsgeschäft zutreffen, werde es am Jahresende voraussichtlich mit 40 Millionen Teilnehmern mehr Mobilfunkanschlüsse als Festanschlüsse geben. Diese Zahlen für Deutschland gelten analog für Bayern, lediglich die Marktanteile der einzelnen Unternehmen verschieben sich in den Bundesländern.

Als Unterschied zwischen UMTS mit den herkömmlichen Mobilfunknetzen erklärt Wilhelm, dass die UMTS-Lizenz den Unternehmen die Möglichkeit gebe, über einen neuen Standard mehr Daten zu schicken und eine höhere Datengeschwindigkeit zu erreichen zwischen Mobilfunkgerät und Basisstation. Ab Basisstation ändere sich nicht viel, weil die Daten nach wie vor entweder über Richtfunk oder angemietete oder selbstverlegte Leitungen zur nächsten Vermittlungsstelle gebracht und dann in die Telefonnetze geleitet werden. Der entscheidende Unterschied sei also die große Datenmenge, die zukünftig zwischen dem mobilen Endgerät, sei es ein Handy, ein Laptop oder Geräte, die in Zukunft noch entwickelt werden, übertragen werden könne. Mit dem Kauf der UMTS-Lizenz sei die Verpflichtung verbunden, dass bis 31.12.2003 25 % der Bevölkerung und bis 31.12.2005 50 % die Möglichkeit haben müssen, über ein UMTS-Netz zu telefonieren.

Um diese Vorgaben einzuhalten, werden die vier etablierten Unternehmen sowie zwei neue Netzbetreiber, die eine Lizenz erworben haben, damit beginnen, in allen Ballungsgebieten das UMTS-Netz aufzubauen. Die Region 14 sei mit eine der ersten, wo in Bayern begonnen werde, zunächst mit den Schwerpunkten München, Nürnberg und Augsburg und dann die nächstgrößeren Städte. Das bedeute aber nicht, dass die Teilnehmer im ländlichen Raum ausgespart blieben. Dort werden die GSM-Netze Ende diesen Jahres/Anfang nächsten Jahres um eine Softwareerweiterung ergänzt, so dass eine größere Datenmenge möglich wird. Da im ländlichen Raum nicht so viele Teilnehmer auf engem Raum sind, reiche das aus, um einen nahezu UMTS-ähnlichen Standard anzubieten. Sollte ein Unternehmen in einer Gemeinde UMTS benötigen, denn werden auch die kleineren Gemeinden nach und nach mit UMTS-Stationen ausgerüstet.

Die teilweisen Bedenken in der Bevölkerung in bezug auf neue Mobilfunkstationen und zum gesamten Ausbau des Mobilfunknetzes haben die Betreiber veranlasst, im vergangenen Jahr den Umweltpakt zu schließen. Aus den beigefügten Folien sind Auszüge aus dem Umweltpakt ersichtlich. So wurde vor allem bei kleineren und mittleren Gemeinden vereinbart, die baugenehmigungspflichtigen Antennenträger außerhalb der Ortschaften zu errichten, und mindestens 80 % der neuen Masten müssen von mindestens zwei Betreibern genutzt werden. Ein Zwischenergebnis im Frühjahr d.J. zeigte, dass diese Mehrfachnutzung bei 95 % erfolgte, was bedeute, dass nahezu jeder neu errichtete Mast von mindestens zwei Betreibern genutzt werde.

Ausführliche und frühzeitige Informationen der Kommunalpolitiker und der Bevölkerung über das Thema Mobilfunk grundsätzlich und auch über den Ausbau der Netze erachten die Betreiber zwischenzeitlich für unbedingt notwendig. Dazu liefen zur Zeit Gespräche mit dem Wirtschaftsausschuss des Bayer. Landtages, um Informationen besser an die Bürgermeister und Gemeinden zu bringen. Außerdem sei beabsichtigt, in Bayern im Rahmen der Bürgermeisterdienstbesprechungen - jeweils zugeschnitten auf den entsprechenden Landkreis - zu informieren und ebenso werden – wie heute – in den 18 bayerischen Planungsverbände Vorträge gehalten. Wilhelm betont, dass diese Informationspolitik bei den Mobilfunkbetreibern einen enormen Aufwand verursache.

Bei Informationsveranstaltungen habe es sich gezeigt, dass den Vertretern der Mobilfunkbetreiber neutrale Beurteilungen von Vorhaben durch Bürger und Bürgerinitiativen nicht abgenommen werden. Deshalb sei man im Rahmen des Umweltpaktes an das Bayer. Umweltministerium herangetreten und habe um Unterstützung dabei gebeten, Ansprechpartner zu finden, die unabhängigen Rat geben könnten. Das Umweltministerium habe zugesagt, umwelttechnisches Personal der Landratsämter entsprechend zu schulen, damit sie bei Gemeinden und Veranstaltungen als kompetente Partner auftreten können.

Wilhelm stellt fest, dass die prosperierende Region München einen weiteren Ausbau des Mobilfunknetzes erfordere. Er bittet, die genannten Zahlen der Folie „Geplante Ausbau ..." in erster Linie als Orientierung zu sehen, welche neuen Stationen und Masten die derzeitigen vier Betreiber 2001 planen. Bei den aufgelisteten Vorhaben handle es sich zum Teil um grobe Planungen, zum Teil seien die Baugenehmigungen im Verfahren, zum Teil auch schon erledigt. Ebenso könnten sich Standorte aus technischen oder Landschaftsschutz-Gründen noch verschieben. Von den zwei neuen Betreibern gebe es noch keine Informationen, man habe noch keine Ansprechpartner und gehe deshalb davon aus, dass sie nächstes Jahr noch sehr wenig bauen können.

Nachdem Antennenanlagen bis 10 m Höhe genehmigungsfrei sind, müsse der Betreiber nur mit dem Gebäudeeigentümer einig werden. Wilhelm versichert, dass die Mobilfunkbetreiber das Problem mit den genehmigungsfreien Standorten erkannt hätten, und daran arbeiten, zukünftig frühzeitig vor Baubeginn die Bürgermeister zu informieren, welcher Mobilfunkbetreiber wo in der Gemeinde eine Anlage erstellen werde. Damit möchte man mit dazu beitragen, dass von Anfang an der Anschein eines Schwarzbaus vermieden und das Aufschaukeln von Emotionen etwas gemildert werden kann.

Abschließend weist Wilhelm noch auf die Auflistungen

„Ihre Ansprechpartner bei den Mobilfunkbetreibern"

„Ihre Ansprechpartner bei den Behörden"

hin für Probleme und Fragen, die in Gemeinden in bezug auf Mobilfunkanlagen auftreten können.

Aidelsburger dankt Wilhelm und stellt die Frage, warum die Mobilfunkbetreiber nicht schon vor dem Termin dieser Verbandsversammlung die Gemeinden mit Informationen versorgt und die Erstellung einer Sendeanlage angekündigt haben. Über die Landratsämter wäre dies relativ problemlos, kostengünstig und zuverlässig zu bewerkstelligen.

Wilhelm räumt ein, dass man dazugelernt habe. Da es keine gesetzlichen Vorgabe gebe, habe man sich bisher bei baugenehmigungsfreien Standorten überhaupt nicht mit den Gemeinden in Verbindung gesetzt. Inzwischen sei man zu der Erkenntnis gelangt, dass die Öffentlichkeit im Vorfeld stärker informiert werden müsse. Der erste Schritt war der Umweltpakt, aber das reicht noch nicht. Deshalb laufen zur Zeit Gespräche mit dem Wirtschaftausschuss, dem Bayer. Gemeindetag sowie dem Bayer. Städtetag. Letzte Woche hatte die Landtags-SPD zu einem Meinungsbild eingeladen und in den nächsten Tagen findet im Landtag ein großes Hearing statt, ebenso hat die Stadt München eingeladen.

Der Vorschlag von Aidelsburger, explizit zu sagen, in welcher Gemeinde eine Station gebaut werde, sei sehr schwierig umzusetzen, weil die Entwicklung so rasant vorangehe. Die Funkplanung stelle den Bedarf fest. Erst nach der Standortsuche wisse man, ob es eine baugenehmigungsfreie oder –pflichtige Anlage werde. Unmittelbar nach dem Vertrag mit dem Eigentümer werde mit der Aufstellung begonnen - die Zeitspanne sei sehr gering.

Die Forderungen auf frühere Information wurden schon von mehreren Seiten an die Betreiber herangetragen und Wilhelm versichert nochmals, dass in Zukunft weit früher als bisher die Gemeinden informiert würden; allerdings passiere alles sehr kurzfristig, eine Vorausplanung von höchstens ½ Jahr sei eventuell möglich.

Auf nochmaliges Nachfragen von Aidelsburger räumt Wilhelm ein, dass nur bei e-plus intern vereinbart wurde, die Bürgermeister zu informieren. Die anderen Unternehmen würden daran arbeiten und Wilhelm könne dafür noch keine Zusagen geben, aber es werde machbar sein.

Wilhelm beruft sich zur Frage der Gesundheitsbelastungen durch Mobilfunk auf die 26. Verordnung des Bundesemissionsgesetzes. Darin werden in der Regel 3 bis 5 m Sicherheitsabstand von der Antenne festgelegt. Diese Grenzwerte werden von Teilen der Öffentlichkeit, aber auch von einigen Wissenschaftlern nicht akzeptiert. Das Problem werde auf die Bürgermeister und auf die Betreiber abgewälzt. Eine tiefgreifende wissenschaftliche Forschung zu betreiben, könne nur Aufgabe des Staates sein. Die Unternehmen seien nach wie vor der festen Überzeugung, dass die bereits festgelegten Grenzwerte richtig und ausreichend seien.

Erster Bürgermeister Hartmeier ist erzürnt darüber, dass in seiner Gemeinde im Zentrum gerade einen Tag vor dieser Versammlung ein weiterer Mast montiert wurde, 100 m entfernt von einem bereits bestehenden, einer von D 1 und einer von D2. Die Gemeinde war nicht informiert, und die Bevölkerung sei verständlicherweise nicht zuletzt auch wegen der keineswegs geklärten gesundheitlichen Auswirkungen aufgebracht. Nachbarn gehen gegenseitig auf Konfrontation, auch wegen der Beträge, die geboten werden. Langfristige Verträge verpflichten evtl. Käufer des Gebäudes, die Antenne mit zu übernehmen.

Er setzt sich vehement dafür ein, dass alle Vorhaben nur in Zusammenarbeit mit den Gemeinden entstehen dürften. Es sei ein unhaltbarer Zustand, dass die Betreiber überwiegend knapp unter der Genehmigungsgrenze ihre Anlagen überall erstellen könnten, ohne irgendein Mitspracherecht der Gemeinden und der Bürgerschaft.

Wilhelm versteht, dass es Probleme unter Nachbarn gebe, aber beim Bau von Funkstationen außerhalb der Orte sei in der Regel die Versorgung nicht gewährleistet. Die Stationen müssten in der Nähe der Kunden sein, d.h. auch in der Ortsmitte, worauf Hartmeier nochmals fordert, gerade dann müsse die Gemeinde mit einbezogen werden.

Der Vorsitzende sieht dazu in Wilhelm nicht den richtigen Ansprechpartner. Die Unternehmen schöpften natürlich die Situation der genehmigungsfreien und genehmigungspflichtigen Anlagen aus. Das müsse die Politik regeln. Nachdem es sich hauptsächlich um ein direktes Problem der Städte und Gemeinden handle, befasse sich inzwischen der Bayer. Gemeindetag und der Bayer. Städtetag damit.

Wilhelm ergänzt dazu, dass im Landtag ein Antrag der Grünen vorliege, die Baugenehmigungsfreiheit für Mobilfunkstationen aus der Bayer. Bauordnung zu streichen.

Auf eine weitere Frage von Hartmeier, warum es notwendig sei, Antennenanlagen überhaupt in Ortszentren zu erstellen, antwortet Wilhelm, dass es auf die Größe der Gemeinde ankomme. Ein bewohntes Gebiet mit 1.000 Einwohner könne natürlich von außen versorgt werden, während man bei einer Gemeinde mit ca. 25.000 EW auch Antennen im Zentrum benötige. Pauschal ließe sich das nicht sagen, berücksichtigt werden müssten dabei eben die Größe, die Lage und auch die Topographie. Die Außenstationen hätten dabei noch die zusätzliche Funktion, die Straßen um die Gemeinde zu versorgen.

Der Vorsitzende und Breu kündigen an, dass die Folien, die Wilhelm als Grundlage zu seinem Referat dienten, der Niederschrift zur Information für alle Gemeinden beigefügt werden.

Keine weiteren Wortmeldungen.

Aidelsburger verabschiedet Wilhelm und dankt für seinen Vortrag.


TOP 3
Feststellung der Jahresrechnung 1999 gemäß Art. 88 LkrOG

Der Vorsitzende verliest die Zahlen der Drucksache Nr. 28/00 und empfiehlt, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen. Er bedankt sich bei den Prüfern Hager und Dr. Knapek für die vorgenommene örtliche Rechnungsprüfung.

Keine Wortmeldungen
 

BESCHLUSS:

Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.

Die Verbandsversammlung stellt die Jahresrechnung 1999 fest:
Sie führte zu folgendem Ergebnis:
 
- Hinweis: unveröffentlicht, nur für dieVerbandsmitglieder bestimmt
 
Die Vermögensrechnung schließt zum Ende des Haushaltsjahres 1999 ab:
 
- Hinweis: unveröffentlicht, nur für dieVerbandsmitglieder bestimmt

Abstimmung: Annahme ohne Gegenstimmen


TOP 4 
Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2001

Der Vorsitzende bezieht sich auf die Drucksache Nr. 29/00.

Keine Wortmeldungen
 

BESCHLUSS:

  1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.
     
  2. Der Planungsausschuss empfiehlt der Verbandsversammlung zu beschließen:
     
    Haushaltssatzung des Regionalen Planungsverbands München Körperschaft des öffentlichen Rechts
     
    Aufgrund des Art. 6 Abs. 4 BayLplG; Art. 57 ff LkrO erlässt der Regionale Planungsverband München folgende Haushaltssatzung:
     
    - Hinweis: Der Wortlaut der Haushaltssatzung ist nicht für die Öffentlichkeit bestimmt.

Abstimmung: Annahme ohne Gegenstimmen 


TOP 5 
Fortschreibung Regionalplan München 

a) Regionales Siedlungs- und Freiraumkonzept

Der Vorsitzende bedankt sich bei allen, die an der umfangreichen Bearbeitung mitgewirkt haben: in der Kommission bei den Landräten Frey und Janik, bei den Ersten Bürgermeistern Nustede und Zeitler, bei Stadtbaurätin Thalgott und Stadtrat Zöller als Vertreter der LH München, MR Laven und Ltd. MR Dr. Höhnberg als Vertreter des Bayer. Staatsministeriums für Landesentwicklung und Umweltfragen, Dr. Goedecke und Vertreter der Regionalplanungsstelle.

Ausdrücklich dankt er dem Regionsbeauftragten Kufeld für die detaillierte Ausarbeitung der Ergebnisse der Anhörverfahren. – Beifallsbekundungen der Anwesenden –

Breu erläutert die Drucksache Nr. 30/00. So stellte sich im Laufe des Verfahrens heraus, dass für das Verkehrskonzept eine eigene Fortschreibung notwendig ist. Vorgesehen sei, im Februar 2001 mit der Einrichtung einer Kommission die öffentliche Arbeit zu beginnen. Im Siedlungskonzept sind nur noch Verkehrspunkte enthalten, die eng mit der Siedlungsentwicklung zusammenhängen. Er verweist auf die Anlage zur Drucksache, in der die Ziele i.d.F. vom 05.12.2000 mit den entsprechenden Begründungen enthalten sind, sowie ausführlichere allgemeine Bemerkungen, ausgearbeitet von Kufeld.

Breu verliest den Beschlussvorschlag und bittet um Zustimmung.

Thalhammer vermisst den neuen Haltepunkt Freising-Süd, was Breu damit begründet, dass diese Forderung erst nach dem Entwurf im Anhörverfahren kam. Er versichert Thalhammer, dass alles, auch was den ÖPNV betrifft, bei der Erarbeitung des regionalen Verkehrskonzepts berücksichtigt werde.

Englmann erkennt durchaus die Arbeit an dem neuen Konzept an, müsse aber kritische Anmerkungen machen: So vermisse er bei der S-Bahn die Erwähnung von Riem und Dornach, dort sind die Benutzer. Seine Gemeinde trage bewusst sehr viel regionales Grün und auch Trenngrün mit. Er habe angeregt, regionales Trenngrün möglichst auf die Flurgrenze zu legen, damit beide Nachbarn etwas davon haben. Denn gemeinsam etwas mitzutragen bei der Landschaft sei leichter. Diese beiden Anregungen möchte er noch einbringen.

Keine weiteren Wortmeldungen.
 

BESCHLUSS:

  1. Vom Bericht wird Kenntnis genommen.
     
  2. Die Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbands München beschließt die 14. Änderung des Regionalplans München, Teil 1 „Raumstruktur, Siedlung, Freiraum, Verkehr" entsprechend der beiliegenden Fassung vom 05.12.2000. 
     
  3. Die Verbandsversammlung beauftragt den Verbandsvorsitzenden, die Verbindlicherklärung der 14. Änderung des Regionalplans München, Teil 1, bei der Regierung von Oberbayern zu beantragen und ermächtigt ihn, erforderliche redaktionelle und formale Änderungen im Rahmen dieses Antrags vorzunehmen. Abstimmung:

Annahme ohne Gegenstimmen 


TOP 5 
Fortschreibung Regionalplan München
 

b) Kap. B IV Gewerbliche Wirtschaft 4 Versorgung – Einzelhandel

Breu verweist auf die Drucksache Nr. 31/00. Auch diese Fortschreibung wurde durch eine Kommission erarbeitet und er dankt den Kommissionsmitgliedern: Landrat Vollhardt, Landrat Karmasin, 1. Bürgermeister Bauernfeind, 1. Bürgermeister Zeitler, Landrat Frey, Landrat Christmann, Landrat Pointner, stv. Landrat Loy, Stadtbaurätin Thalgott, Ltd. Verwaltungsdirektor Dr. Wunderlich, Stadtrat Zöller, Stadträtin Lindner-Schädlich.

Eine weitere redaktionelle Änderung gegenüber der beschlossenen Fassung im Planungsausschuss – zusätzlich zu der in der DS erwähnten und von Janik beantragten – sei notwendig: Begründung, Seite 7, vorletzte Zeile (... über die Verlegung des ...), richtig: ... über die Zerlegung des ...).

Breu verliest den Beschlussvorschlag und bittet um Zustimmung.

Keine Wortmeldungen
 

BESCHLUSS:

  1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.
     
  2. Die Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbands München beschließt die 14. Änderung des Regionalplans München, Teil 2 „Gewerbliche Wirtschaft, Versorgung – Einzelhandel" entsprechend der beiliegenden Fassung vom 05.12.2000.
     
  3. Die Verbandsversammlung beauftragt den Verbandsvorsitzenden, die Verbindlicherklärung der 14. Änderung des Regionalplans München, Teil 2, bei der Regierung von Oberbayern zu beantragen und ermächtigt ihn, erforderliche redaktionelle und formale Änderungen im Rahmen dieses Antrags vorzunehmen.

Abstimmung: Annahme ohne Gegenstimmen

Aidelsburger dankt dem Kartographen, der für Fragen zur Regionalplanfortschreibung einen Beamer installiert hatte. Aber aufgrund der guten Vorbereitung von Breu und Kufeld habe man diese Technik nicht einsetzen müssen.


TOP 6 
Verschiedenes

Keine Meldung  


Der Vorsitzende bedankt sich bei den Anwesenden und schließt die Sitzung.

Vorsitzender:

Aidelsburger
1. Bürgermeister 

Protokollführer:

Christ
Verw. Angest. 


Zur Tagesordnung

Anlagen:

Anwesenheitsliste

Kopien der Folien zum Referat Mobilfunk (nicht in der Online-Fassung)