Sitzung 05. Dezember 2000

Drucksache Nr. 31/2000

44. Verbandsversammlung, 05.12.2000

V O R L A G E
des Verbandsvorsitzenden an die Verbandsversammlung

TOP  5b 
Kapitel B IV Gewerbliche Wirtschaft
4 Versorgung - Einzelhandel

Anlagen (nicht in der Online-Fassung):

Bericht des Regionsbeauftragten
Teil 1: Allgemeines
Teil 2: Ziele und Grundsätze mit Begründung
„Freisinger Beschlüsse" vom 23.06.98

  

I. VORTRAG

1. Gegenstand der heutigen Sitzung ist die Beschlussfassung zum Regionalen Einzelhandelskonzept. Bereits 1994 wurde mit den ersten Arbeiten daran begonnen. 1997 entschied die Verbandsversammlung, alle damaligen Teile des Regionalen Siedlungs- und Freiraumkonzepts (mit Aussagen zum Einzelhandel) zu stoppen. Es wurde eine Kommission eingesetzt, die diese Regionalplanfortschreibung insbesondere zum Verhältnis von Zielen und Grundsätzen überarbeiten sollte. In diesem Zusammenhang wurde dann auch der Komplex Einzelhandel ausgegliedert und gesondert behandelt.

In seiner Sitzung am 23.06.1998 beschloss der Planungsausschuss ein Handlungsprogramm, um die Entwicklung von Einzelhandelsgroßprojekten in Struktur – und raumverträglichen Dimensionen zu halten (sog. Freisinger Beschlüsse, liegen der Drucksache als Anlage bei). Auf dieser Grundlage erarbeitete eine Kommission aus der Mitte des Planungsausschusses das jetzt vorliegende Einzelhandelskonzept. Mitglieder der Kommission, die ihre Arbeit vom Januar bis Mai 1999 erledigte, waren:

Landrat Vollhardt, Landrat Karmasin, 1. Bürgermeister Bauernfeind, 1. Bürgermeister Zeitler, Landrat Frey, Landrat Christmann, Landrat Pointner, stv. Landrat Loy, Lkrs. LL, Stadtbaurätin Thalgott, Ltd. Verwaltungsdirektor Dr. Wunderlich, Stadtrat Zöller, Stadträtin Lindner-Schädlich unter Mitarbeit der Regierung von Oberbayern und des Geschäftsführers Breu.

In seiner Sitzung am 20.07.1999 billigte der Planungsausschuss die entsprechenden Ziele und Grundsätze. Anschließend wurde das Konzept um eine Begründung vervollständigt und in die Anhörung gegeben. Nach Abschluss des Anhörverfahrens im Januar 2000 hat der Planungsausschuss am 25.07.2000 die jetzt vorliegenden Ziele und Grundsätze gebilligt und der Verbandsversammlung empfohlen, sie in dieser Form samt Begründung zu beschließen.

2. Insgesamt wurden im umfangreichen Anhörverfahren ca. 170 Einwendungen und Anregungen zu den einzelnen Zielen und Grundsätzen registriert und ausgewertet – sie sind in die Formulierung des jetzt vorliegenden Textes eingeflossen.

Wesentliche Ergebnisse des Anhörverfahrens sind:

  • breite Zustimmung zum Anhörentwurf
  • stärkere Berücksichtigung der Versorgung auch in den ländlichen Räumen der Region
  • Stärkung der Funktion von Einzelhandelsuntersuchungen und Konzepten in Abstimmung mit Nachbargemeinden
  • Berücksichtigung auch anderer Verkehrsformen als der des Schienenpersonennahverkehrs
  • straffere und deutlichere Formulierung, Anpassen der Begründung an die Ziele und Grundsätze.

Das vorliegende Einzelhandelskonzept bildet mit seinen folgenden Kerninhalten eine Grundlage für die Entwicklung und Ordnung der Versorgungsstruktur in unserer Region:

  • Verfolgung einer dezentralen Versorgungsstruktur
  • Vorrang der Innenentwicklung vor der Ausweisung peripherer Fläche
  • zentrenrelevantes Angebot in städtebaulich integrierten Lagen
  • höherer Stellenwert der verkehrlichen Auswirkungen
  • Forderung nach attraktiven ÖPNV-Anbindungen für zentrenrelevantes Angebot
  • Einschränkung von zentrenrelevanten Angeboten in nicht integrierten Lagen
  • hohe Anforderungen an die Raumverträglichkeit von neuen Betriebsformen und Megaeinrichtungen in der Kombination von Einkaufs- und Freizeitparks.

Der Planungsausschuss hat in seiner o.a. Sitzung am 25.07.2000 nicht nur die vorliegenden Ziele und Grundsätze der Verbandsversammlung zur Annahme empfohlen, sondern darüber hinaus den Geschäftsführer beauftragt, Möglichkeiten zur Verbesserung der Datenlage, zur Erstellung von Einzelhandelskonzepten und für interkommunale Abstimmungen bei Einzelhandelsgroßprojekten zu prüfen, dem Planungsausschuss zu berichten und entsprechende Vorschläge zu unterbreiten. Gespräche (auch zur Finanzierung) und Vorbereitungen laufen.

3. Die Anlage enthält in Teil I die allgemeine Einführung des Regionsbeauftragten, in Teil II die Ziele und Grundsätze in der Fassung vom 05.12.2000 mit Begründung. Textlich entspricht der Teil II der vom Planungsausschuss am 25.07.2000 beschlossenen Fassung. Hinzugekommen sind zwei klarstellende Hinweise in der Begründung der Ziele 4.2.2 und 4.3.3. Sie sind auf den Seiten 7 und 14 kursiv gedruckt. Die Klarstellung, dass es sich bei den beiden Zielen um Ziele mit Abwägungsdirektive handelt, geht auf einen Antrag von Landrat Janik zurück. Der Antrag wurde bei der regionalplanerischen Auswertung berücksichtigt, jedoch nicht ausdrücklich mit dem Wort „Abwägungsdirektive" beschrieben. Dies wird nun auf ausdrücklichen Wunsch von Landrat Janik ergänzt. In der Sache ändert sich dadurch gegenüber der vom Planungsausschuss empfohlenen Fassung nichts. Die sog. Freisinger Beschlüsse sind in Anlage nochmals beigegeben. Sie markieren den Ausgangspunkt der jetzt anstehenden endgültigen Beschlussfassung.

Dem Beschluss des Planungsausschusses lag neben den hier mitgegebenen Textteilen auch eine umfangreiche Synopse zugrunde. Sie enthält eine Auflistung aller Stellungnahmen und der entsprechenden regionalplanerischen Bewertung sowie Folgen für den Textentwurf. Sie liegt in jedem Landkreis vor (zum einen beim Landrat, zum andern beim Bürgermeister-Vertreter für den Planungsausschuss). Aus Gründen der Konzentration auf das Wesentliche und der Übersichtlichkeit haben wir davon abgesehen, diese umfangreiche Synopse den Unterlagen zur Drucksache 31/00 beizufügen. Selbstverständlich kann sie auf Anfrage kurzfristig von der Geschäftsstelle zugesandt werden.

  

II. BESCHLUSSVORSCHLAG

  1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.

  2. Die Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbands München beschließt die 14. Änderung des Regionalplans München, Teil 2 „Gewerbliche Wirtschaft, Versorgung – Einzelhandel" entsprechend der beiliegenden Fassung vom 05.12.2000.

  3. Die Verbandsversammlung beauftragt den Verbandsvorsitzenden, die Verbindlicherklärung der 14. Änderung des Regionalplans München, Teil 2, bei der Regierung von Oberbayern zu beantragen und ermächtigt ihn, erforderliche redaktionelle und formale Änderungen im Rahmen dieses Antrags vorzunehmen.

 

i.A.
Breu
Geschäftsführer  


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