Sitzung 24. April 2001

Drucksache Nr. 6/01

171. Sitzung des Planungsausschusses, 24.04.2001

V O R L A G E
des Verbandsvorsitzenden an den Planungsausschuss

TOP 2 
Fortschreibung Regionalplan München
Regionaler Grünzug Fasanenpark

Anlagen:

1 Karte
1 Auswertungsbericht (nicht in der Online-Fassung)

  

I. VORTRAG

Gegenstand der heutigen Beschlussfassung ist nicht eine Stellungnahme zur Ansiedlung der Firma Infineon, sondern zur Rücknahme des regionalen Grünzugs am S-Bahnhof Fasanenpark. Der Planungsausschuss kann sich mit einer Stellungnahme zu konkreten Bauleitplanungen der Gemeinde Neubiberg dann äußern, wenn aussagefähige Unterlagen vorliegen und der Regionale Planungsverband förmlich beteiligt wird.

1. Zuletzt wurde das Thema im Planungsausschuss am 20.02.2001 behandelt (vgl. Drucksache Nr. 04/01 sowie das Protokoll dieser Sitzung).

Der Planungsausschuss beschloss am 20.02.2001 u.a.,

...„3. Die Geschäftsstelle wird beauftragt, eine Änderung des regionalen Grünzugs einzuleiten mit dem Ziel, eine am S-Bahnhof orientierte Bebauung zu ermöglichen, wie sie bereits mit Beschluss des Planungsausschusses vom 17.09.1996 in ein Anhörverfahren gegeben wurde."

2. Dementsprechend leitete die Geschäftsstelle am 28.02.2001 das Verfahren zur Teiländerung des Regionalplans München ein. Die 7 beteiligten Kommunen haben sich alle geäußert, von den 8 sonstigen Trägern öffentlicher Belange haben 5 eine Stellungnahme abgegeben.

3. Die Stellungnahmen sind im Auswertungsbericht des Regionsbeauftragten, Kufeld, auf Seite 2 bis einschließlich Seite 9 wiedergegeben und mit einem Kommentar aus Sicht der Regionalplanung versehen. Auf diese Kommentare wird Bezug genommen – sie werden vollinhaltlich übernommen. Ebenso wird auf die beiliegende Ergebniskarte des Anhörverfahrens verwiesen, auf dem die geplante Rücknahme des Grünzugs mit rot durchgestrichenen Symbolen gekennzeichnet ist. Die Kartengrundlage entspricht der Grundlage, die die Verbandsversammlung am 05.12.2000 beschlossen hat, so dass für das weitere Verfahren eine einheitliche Darstellungsform vorliegt.
Es besteht Anlass, darauf hinzuweisen, dass der Maßstab des zu beschließenden Regionalplans 1:100.000 beträgt, d.h. dass ein Millimeter auf der Karte 100 m in der Wirklichkeit entspricht. Der vergrößert dargestellte Bereich dient also nur der besseren Orientierung, bietet jedoch keine Anhaltspunkte für flurstückscharfe oder gar im Meterbereich genaue Abgrenzungen. Westlich der Autobahn bleibt der Grünzug im Süden (an der Gemeindegrenze Unterhaching) etwa 100 m breit, im Norden (an der Zwergerallee) etwa 200 m.

4. Als Ergebnis des Anhörverfahrens lässt sich nach regionalplanerischen Beurteilung der im Anhörverfahren eingebrachten Argumente festhalten:

  • Überwiegend besteht Einverständnis bzw. bestehen keine grundsätzlichen regionalplanerischen Bedenken gegen die Rücknahme des Grünzugs im vorgeschlagenen Umfang
  • Der Passus des Planungsausschuss-Beschlusses vom 20.02.2001 ... „mit dem Ziel, eine am S-Bahnhof orientierte Bebauung zu ermöglichen", legt keine verdichtete Bebauung unmittelbar am S-Bahnhof Fasanenpark fest. Vielmehr fordert er einen funktionalen Bezug der Bebauung zur S-Bahn.
  • Eine Rücknahme des Grünzugs soll sich auf den in der Anhörung vorgeschlagenen Umfang beschränken und nicht bis zur Autobahn ausgeweitet werden.

Maßgebend für diese Ergebnisse sind im einzelnen folgende Gründe:

a) Es besteht aus regionaler Sicht ein Zielkonflikt, den Grünzug unmittelbar an der S-Bahn von Bebauung weitgehend freizuhalten gegenüber dem Interesse, an ÖPNV-Halten in der Region zu siedeln. Dieser Konflikt kann dadurch gelöst werden, indem der Grünzug um den S-Bahnhof zurückgenommen wird, wenn gleichzeitig die Funktion des gesamten Grünzugs Gleißental/Hachinger Tal nicht beeinträchtigt wird.
 

b) Nach der fachlichen Stellungnahme des Landesamts für Umweltschutz wird insbesondere die Klimafunktion des Grünzugs durch die Rücknahme am S-Bahnhof nicht beeinträchtigt. Denn dieses Gebiet liegt im „Windschatten" der Bebauung in Unterhaching.
 

c) Die Fläche des zurückzunehmenden Grünzugs entlang der S-Bahn ist der Bevölkerung derzeit nicht als Naherholungsfläche zugänglich, sondern wird für den Ackerbau verwendet. Sie ginge bei Rücknahme des regionalen Grünzugs nur dann der Bevölkerung als potentielle Naherholungsfläche verloren, wenn dort gleichzeitig eine dichte Bebauung realisiert wird. Dies ist jedoch nicht zwingende Folge des Beschlusses, den Grünzug um den S-Bahnhalt Fasanenpark zurückzunehmen: Dementsprechend liegt das Gebiet auch nicht in einem Bereich, der für die Siedlungsentwicklung besonders in Betracht kommt (vgl. Regionales Siedlungs- und Freiraumkonzept, Kapitel B II Z 2.3).

Nach alldem ist eine Pufferzone zwischen S-Bahn und Bebauung durch die Rücknahme des Grünzugs nicht vereitelt, sondern Sache der örtlichen Planung, insbesondere der Zusammenarbeit zwischen Neubiberg und Unterhaching bei der Aufstellung der Bauleitplanung.

5. Zusammenfassend sollte der Planungsausschuss der Verbandsversammlung empfehlen, den regionalen Grünzug im Umfang, wie er auf der Karte 2 (Ergebniskarte des Auswertungsberichts Regionaler Grünzug Fasanenpark, Stand 06.04.2001) dargestellt ist, zurückzunehmen.

  

II. BESCHLUSSVORSCHLAG

  1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.

  2. Der Planungsausschuss billigt das Ergebnis des Anhörverfahrens gemäß den Feststellungen in der Drucksache Nr. 06/01 und des Auswertungsberichts zur Reduzierung des Regionalen Grünzugs östlich des S-Bahnhofs Fasanenpark.

  3. Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbands empfiehlt der Verbandsversammlung, den Regionalen Grünzug „Gleißental/Hachinger Tal" am S-Bahnhof Fasanenpark in dem Umfang zurückzunehmen, wie er in der beiliegenden Karte 2 Siedlung und Versorgung, Tekturkarte „Siedlung, Freiraum, Verkehr" vom 06.04.2001 dargestellt ist.

  

i.A.
Breu
Geschäftsführer 


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