Sitzung 24. April 2001

Drucksache Nr. 7/01

171. Sitzung des Planungsausschusses, 24.04.2001

V O R L A G E
des Verbandsvorsitzenden an den Planungsausschuss

TOP 3 
Verlegung einer Erdgashochdruckleitung im Westen der Stadt Landsberg a. Lech mit Errichtung einer Gasdruckregel- und Gasmessanlage sowie der Verlegung einer Erschließungsleitung nach Landsberg a. Lech sowie von Landsberg a. Lech nach Denklingen

Anlagen (nicht in der Online-Fassung):

1 Übersichtskarte
1 Stellungnahme des Regionsbeauftragten vom 28.03.2001

  

I. VORTRAG

1. Die Regierung von Oberbayern hat den Regionalen Planungsverband München mit Schreiben vom 05.03.2001 am RO-Verfahren für die Verlegung der o.a. Erdgas-Hochdruckleitung sowie der beiden Erschließungsleitungen beteiligt.

2. Die Erdgas Schwaben GmbH plant zur langfristigen Sicherstellung der Erdgasversorgung im Raum Landsberg den Bau einer ca. 4 km langen Erdgas-Hochdruckleitung westlich von Landsberg mit einer Gasdruckregel- und Gasmessanlage im Süden von Landsberg. Von hier aus führt eine 1,8 km lange Erschließungsleitung nach Landsberg a. Lech sowie eine Erschließungsleitung nach Denklingen (15 km ). Die geplante Hochdruckleitung soll an die bestehende Erdgas-Hochdruckleitung Türkheim-Landsberg westlich von Landsberg angeschlossen werden. Sie beginnt westlich der Stadt Landsberg a. Lech in der Gemeinde Igling an der Kreisstraße LL 9 und führt in südlicher Richtung weiter, unterquert die Autobahn BAB A 96 und erreicht die Verbindungsstraße Landsberg-Erpfting, wo etwa 250 m östlich von Erpfting die Gasdruckregel- und Gasmessanlage Landsberg/Süd errichtet werden soll. Von dort führt eine Erschließungsleitung in nordwestlicher Richtung nach Landsberg a. Lech, eine zweite in südlicher Richtung nach Denklingen (Einzelheiten siehe Seite 1 und 2 der Stellungnahme des Regionsbeauftragten).

Die Rohrleitungen werden mind. 1 m unter der Erde verlegt, ein Schutzbereich von jeweils 2,5 m beiderseits der Rohrachse muss ausgewiesen werden. Dieser kann nach der Leitungsverlegung wieder landwirtschaftlich genutzt werden.

Begleitend zur Erdgas-Hochdruck- und Erschließungsleitung Landsberg-Denklingen sind Lehrrohre für Fernübertragungs- und Telekommunikationskabel zur Mitverlegung vorgesehen. Den Trassenverlauf zeigt auch die beiliegende Übersichtskarte.

3. Der Ausbau des Gashochdruck- und Erschließungsnetzes im Landkreis Landsberg a. Lech ist aus der Sicht der Regionalplanung zu begrüßen.

Allerdings bestehen bei der geplanten Trassenführung Bedenken, soweit die Gashochdruckleitung das Vorranggebiet Nr. 703 für Kies- und Sandabbau bei Igling und das wasserwirtschaftliche Vorranggebiet westlich von Landsberg, sowie die Erschließungsleitung das wasserwirtschaftliche Vorranggebiet nördlich von Denklingen durchquert.

a) Maßgebend für die regionalplanerische Beurteilung sind insbesondere die Ziele des Regionalplans zur Raumstruktur, zur Energie, zur Land- und Forstwirtschaft, zum Kiesabbau und zum Gewässerschutz.

Die Gemeinde Igling, das Mittelzentrum Landsberg a. Lech, sowie die Gemeinde Unterdießen, das Kleinzentrum Fuchstal und die Gemeinde Denklingen liegen im ländlichen Teilraum im Umfeld des großen Verdichtungsraums München. Der ländliche Raum soll unter Berücksichtigung seiner naturräumlich landschaftlichen, siedlungsstrukturellen und kulturellen Eigenart als eigenständiger Lebensraum u.a. durch Stärkung der Wirtschaftsstruktur weiterentwickelt werden (vgl. A 1 G 2.2 – Regionales Siedlungs- und Freiraumkonzept).

Nach dem Ziel des Regionalplans 14 B X 3.1 ist das Gashochdrucknetz entsprechend dem steigenden Bedarf der gewerblichen Wirtschaft und unter Beachtung des Siedlungsleitbilds weiter auszubauen. Dabei ist der Anschluss der Mittelzentren und insbesondere des Raums Landsberg a. Lech an das Erdgasnetz unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit anzustreben. Die Leitungen sind soweit als möglich mit anderen Infrastruktureinrichtungen, insbesondere mit Verkehrswegen, auf gemeinsamen Trassen zu bündeln (RP 14 B X 3.2). In den Vorranggebieten zur Gewinnung der Bodenschätze, hier Kies und Sand, hat dieser Belang Vorrang vor anderen Nutzungen (RP 14 B IV 6.4.2).

Auch in den wasserwirtschaftlichen Vorranggebieten hat der Schutz des Grundwassers Vorrang vor den Nutzungen, die Güte und Menge des Grundwassers gefährden (RP 14 B XI 1.2.2).

b) Das Vorhaben entspricht dem regionalplanerischen Ziel, insbesondere den Raum Landsberg a. Lech mit umweltfreundlichen Energieträgern zu versorgen.

Die geplante Leitung erhöht die Versorgungssicherheit für den Wohnungsbau und fördert die gewerbliche Siedlungsentwicklung im Mittelzentrum Landsberg a. Lech und im südlichen Teil des Landkreises mit dem Kleinzentrum Fuchstal.

Regionalplanerische Bedenken bestehen bei der Trassenführung im Norden der Hochdruckleitung, die dort das Vorranggebiet Nr. 703 für Kies- und Sandabbau durchquert. Eine solche Trassenführung widerspricht den Zielen der Regionalplanung. In einem Vorranggebiet müssen andere Nutzungsansprüche gegenüber der Gewinnung von Bodenschätzen zurücktreten. Eine Erdgas-Hochdruckleitung mit den entsprechenden Schutzbestimmungen und Einrichtungen ist mit der Nutzung für Kies- und Sandabbau nicht in Einklang zu bringen, bzw. erschwert die Nutzung des Gebiets für die Gewinnung von Bodenschätzen erheblich.

Die Führung der Leitung durch zwei wasserwirtschaftliche Vorranggebiete (Landsberg West und Lechmühlen) stößt ebenfalls auf Bedenken. Auch wenn eine wasserrechtliche Inschutznahme und Erschließung für die Trinkwasserversorgung zeitlich und dem Umfang nach dort noch nicht absehbar ist, muss ein vorausschauender Schutz die nutzbaren Grundwasservorkommen in wasserwirtschaftlichen Vorranggebieten jetzt schon sichern.

Da die o.a. Ziele des Regionalplans eine Trassenbündelung vorsehen, wird vorgeschlagen, die Trasse der Erdgasleitung entlang bestehender Infrastruktur (Kreisstraße LL 2 und Bahnstrecke Landsberg a. Lech) zu führen. Dies ist insbesondere im Bereich der beiden wasserwirtschaftlichen Vorranggebiete sowie des Vorranggebiets Nr. 703 für Kies- und Sandabbau aus regionalplanerischer Sicht sinnvoll.

4. Die Gemeinde Denklingen hat schon Stellung genommen und keine Bedenken erhoben. Die Stadt Landsberg a. Lech, die Gemeinden Unterdießen, Igling und Fuchstal haben zum Zeitpunkt der Fertigstellung der Drucksache noch keine Stellungnahme abgegeben. Das Landratsamt Landsberg a. Lech hat ebenfalls noch keine Stellungnahme abgegeben. Dem Vernehmen nach empfiehlt die Verwaltung dem Kreisausschuss eine positive Stellungnahme.

Die Bürgermeister der genannten Gemeinden und der Stadt Landsberg a. Lech wurden zur Sitzung des Planungsausschusses eingeladen. und Unterhaching bei der Aufstellung der Bauleitplanung.

  

II. BESCHLUSSVORSCHLAG

  1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.

  2. Der Regionale Planungsverband München begrüßt den Bau einer Erdgas-Hochdruckleitung im Westen der Stadt Landsberg a. Lech und den Bau von Erschließungsleitungen nach Landsberg a. Lech sowie von Landsberg a. Lech nach Denklingen.

  3. Hinsichtlich der geplanten Trassenführung bestehen Bedenken gegen die Teilabschnitte, die eine Querung des Vorranggebiets Nr. 703 für Kies- und Sandabbau und der zwei wasserwirtschaftlichen Vorranggebiete (Landsberg West und Lechmühlen) vorsehen. Insbesondere in diesen Bereichen wird empfohlen, die Trasse der Erdgas-Hochdruck- und Erschließungsleitungen parallel zu anderen Infrastruktureinrichtungen, wie zur Kreisstraße und der Bahntrasse, zu führen.

  

i.A.
Breu
Geschäftsführer 


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