Sitzung 17. Juli 2001

Drucksache Nr. 10/01

172. Sitzung des Planungsausschusses, 17.07.2001

V O R L A G E
des Verbandsvorsitzenden an den Planungsausschuss

TOP 1b 
Neue Struktur des Regionalplans
Kürzung und Vereinfachung
- Einleitung des Anhörverfahrens -

Anlage:

Stellungnahme des Regionsbeauftragten

  

I. VORTRAG

Zuletzt hatte sich der Planungsausschuss auf seiner Sitzung am 21.11.2000 mit der Überarbeitung des Regionalplans München befasst (vgl. Drucksache Nr. 27/00). Damals wurde über den Stand der Überlegungen zu einer neuen Struktur des Regionalplans München berichtet. Als Ziel der Überarbeitung wurde die Verabschiedung durch die Verbandsversammlung im Winter 2001 genannt.

1. Seit dem Beschluss der Verbandsversammlung am 15.07.1997 wird der Regionalplan grundlegend überarbeitet. Vor allem das Verhältnis von Zielen und Grundsätzen wurde zunächst thematisiert. Kommissionen aus der Mitte des Planungsausschusses haben die Überarbeitung des Regionalplans vorangetrieben – zuerst zum Kernstück Siedlungs- und Freiraumkonzept, dann zum Einzelhandelskonzept sowie zum Kapitel Freizeit und Erholung (vgl. TOP 1 a, Drucksache Nr. 09/01).

Für die Überarbeitung des Kapitels Verkehr ist ebenfalls eine Kommission bestimmt, die sich nach der Sommerpause 2001 mit dann vorliegenden Entwürfen und Formulierungen beschäftigt.

2. Wie bereits im November 2000 berichtet, gibt neben dem Beschluss der Verbandsversammlung von 1997 die Neufassung des Raumordnungsgesetzes des Bundes und des Bayerischen Landesplanungsgesetzes Anlass, den Regionalplan zu modernisieren und auf das Wesentliche zu beschränken (vgl. Stellungnahme des Regionsbeauftragten, Seite 2).

Eine Überarbeitung einzelner Kapitel und Konzepte reicht jedoch nicht aus – insbesondere diejenigen Teile des Regionalplans, die nicht mehr fortgeschrieben werden, können nicht auf dem bisherigen Stand erhalten bleiben. Denn sie verlieren im Laufe der Zeit an faktischer Gültigkeit.

Die vorgeschlagene Neustrukturierung kann die bisherige Unübersichtlichkeit des Regionalplans beenden. Gleichzeitig hilft ein von Umfang und Aufbau her übersichtlicher Regionalplan der Durchsetzung und Vermittlung der gemeinsamen regionalen Ziele.

3. Nach dem vorliegenden Vorschlag soll die bisherige Gliederung des Regionalplans in fünf allgemeine Kapitel und dreizehn besondere Teile ersetzt werden durch folgende Struktur:

Teil A

I Die Region und ihre Teilräume
II. Zentrale Orte
III. Bevölkerungsstruktur und Einwohnerentwicklung

Teil B

I Sicherung und Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen
II. Siedlungswesen
III. Freizeit und Erholung
IV. Wirtschaft und Arbeitsmarkt
V. Verkehr und Nachrichtenwesen
VI. Bildung, Kultur und Soziales.

In der beiliegenden Tabelle 1 (S. 4-6 der Stellungnahme des Regionsbeauftragten) ist die alte der neuen Gliederung des Regionalplans gegenübergestellt.

Für die jetzigen Inhalte des Regionalplans bedeutet das:

  • Einzelne Kapitel sollen erhalten bleiben (insbesondere solche, die bereits überarbeitet sind, z. B. Siedlungswesen und gewerbliche Wirtschaft).
  • Einige Kapitel sollen überarbeitet und ggf. mit anderen Kapiteln zusammengefasst oder dort integriert werden, z. B. gewerbliche Wirtschaft, Verkehr und Nachrichtenwesen.
  • Eine ganze Reihe von Kapiteln des bisherigen Regionalplans soll aufgehoben werden. Wichtige Inhalte werden bei einer weiteren Fortschreibung des Regionalplans in neuem Zusammenhang aufgegriffen. Dazu zählen z. B. die Kapitel Sozial- und Gesundheitswesen, Verwaltung und Einrichtung der Verteidigung, Technischer Umweltschutz bis auf das Teilkapitel Fluglärm.
  • Zwei Kapitel sollen neu gefasst werden: Bevölkerungsstruktur und Einwohnerentwicklung (A III) sowie Bildung, Kultur, Soziales (B VI).

Die Einzelheiten sind in der Tabelle 2 detailliert und übersichtlich beschrieben.

4. Ein Anhörverfahren für diese grundlegende Neugliederung des Regionalplans ist schon deshalb nötig, weil der Vorschlag die Aufhebung einer ganzen Reihe von Kapiteln enthält. Dieses Verfahren kann mit der Anhörung zur Überarbeitung des Kapitels Freizeit und Erholung zusammengefasst werden.

  

II. BESCHLUSSVORSCHLAG

  1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.

  2. Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbands billigt die Neugliederung des Regionalplans in der Fassung dieser Drucksache mit diesen Auswirkungen: 
     
    Folgende Kapitel des Regionalplans sollen erhalten bleiben:
     
    A I - Die Region und ihre Teilräume (Beschlussfassung vom 05.12.2000).
    A V - (bzw. A IV durch FS 1/94) Zentrale Orte und Funktionen der Gemeinden (Beschlussfassung vom 05.12.2000)
    B II - Siedlungswesen (Beschlussfassung vom 05.12.2000)
    B IV 4 - Gewerbliche Wirtschaft, Versorgung - Einzelhandel (Beschlussfassung vom 05.12.2000)
    B VII - Erholung (Entwurf vom 26.06.2001)
     
    Folgende Kapitel sollen überarbeitet und/oder mit anderen Kapiteln zusammengefasst werden:
     
    BI - Natur und Landschaft 
    B III - Land- und Forstwirtschaft
    B IV - Gewerbliche Wirtschaft (außer B IV 3 und 4)
    B V - Arbeitsmarkt
    B IX - Verkehr und Nachrichtenwesen
    B X - Energieversorgung
    B XI - Wasserwirtschaft
     
    Folgende Kapitel sollen aufgehoben werden:
     
    A II - Bevölkerung und Arbeitsplätze
    A III - Ökologisch-funktionelle Raumnutzung
    A IV - Siedlungsstruktur (Aufhebung bereits durch FS 1/94 vorgesehen)
    B IV 3 - Gewerbliche Flächennutzung (wird durch FS 1/94 abgedeckt)
    B VI - Bildungs- und Erziehungswesen
    B VIII - Sozial- und Gesundheitswesen
    B XII - Technischer Umweltschutz (bis auf Teilkapitel Fluglärm)
    B XIII - Verwaltung und Einrichtungen der Verteidigung;
     
    Folgende Kapitel sollen neu gefasst werden:
     
    A III (neu) - Bevölkerungsstruktur und Einwohnerentwicklung
    B VI (neu) - Bildung, Kultur, Soziales.

  3. Die Geschäftsstelle wird beauftragt, ein Anhörverfahren dazu einzuleiten und durchzuführen.

  

i.A.
Breu
Geschäftsführer 


Zur Tagesordnung

Ergebnisse