Sitzung 17. Juli 2001

Drucksache Nr. 12/01

172. Sitzung des Planungsausschusses, 17.07.2001

V O R L A G E
des Verbandsvorsitzenden an den Planungsausschuss

TOP 3 neu
Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms zur Abgrenzung des Stadt-Umland-Bereichs München

Anlagen:

Gesetz zur Änderung des BayLplG

  

I. VORTRAG

1. Auf Antrag von Landrat Vollhardt, Lkr. Ebersberg, hat der Verbandsvorsitzende die Tagesordnung um diesen Punkt ergänzt. Der Antrag ist der Nachladung beigeheftet.

Nach dem Antrag soll der Stadt-Umland-Bereich der Region München entsprechend der seit der letzten Fortschreibung 1994 eingetretenen Entwicklung neu festgelegt werden. Für den Landkreis Ebersberg sollen das gemeinsame Mittelzentrum Ebersberg/Grafing sowie die Gemeinden Anzing und Forstinning in den Stadt-Umland-Bereich aufgenommen werden.

Nach der derzeit gültigen Fassung des Landesentwicklungsprogramms (LEP) wird innerhalb des Verdichtungsraums München in den Stadt-Umland-Bereich und in eine äußere Verdichtungszone unterschieden. Das LEP datiert aus dem Jahr 1994 – die entsprechenden Festlegungen sind durch die Entwicklung in der Region München teilweise überholt.

2. Für die räumliche Zuordnung von Gemeinden in den Stadt-Umland-Bereich des Verdichtungsraums München ist der Freistaat Bayern durch Festlegung im LEP zuständig. Nach dem LEP soll die Ausweisung des Stadt-Umland-Bereichs zunehmenden Raumnutzungskonflikten entgegensteuern.

3. Konsequenzen für Bereiche, die dem Stadt-Umland-Bereich zugeordnet werden, sind im wesentlichen:

  • Genehmigungsbehörde für die Flächennutzungspläne ist die Regierung von Oberbayern, nicht die Landratsämter.
     
  • In geeigneten Gemeinden des Stadt-Umland-Bereichs München soll auch eine überorganische Entwicklung im Wohnsiedlungsbereich möglich sein, soweit sie nicht schon Ergebnis der Festsetzung als zentraler Ort ist.
     
  • Im Stadt-Umland-Bereich München werden keine Kleinzentren ausgewiesen, sondern Siedlungsschwerpunkte.
     
  • Im Stadt-Umland-Bereich sollen die Verkehrsverhältnisse vor allem durch vorrangigen Ausbau des ÖPNV verbessert werden.
     
  • Das Harmonisierungsgebot (gleichzeitiges Ausweisen von Wohnbauflächen mit Gewerbeflächen) gilt sowohl im Stadt-Umland-Bereich wie in der Äußeren Verdichtungszone.
     
  • Mittelbar knüpft die Gewährung einer Ballungsraumzulage an die Lage des Arbeitsplatzes im Stadt-Umland-Bereich an.

4. Dem Vernehmen nach behandelt der Ministerrat in seiner Sitzung am 24.07.2001 die LEP-Gesamtfortschreibung, die auch eine Neufestsetzung der Stadt-Umland-Bereiche enthält.

  

II. BESCHLUSSVORSCHLAG

  1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.

  2. Der Planungsausschuss beantragt nach einem verkürzten Anhörverfahren beim Staatsminister für Landesentwicklung und Umweltfragen die Anpassung des Landesentwicklungsprogramms für den Zuschnitt des Stadt-Umland-Bereichs München.

  3. Die Geschäftsstelle wird beauftragt, die Landkreise zu entsprechenden Ausweisungsvorschlägen zu hören; die Landkreise beteiligen ihrerseits die Gemeinden.

  

i.A.
Breu
Geschäftsführer 


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