Sitzung 06. November 2001

Beschlüsse

der 174. Sitzung des Planungsausschusses und gleichzeitig 150. Sitzung des Planungsbeirats des Regionalen Planungsverbands München am 06.11.2001

Beratungsgegenstände:

  1. Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2000
  2. Feststellung der Jahresrechung 2000 gem. Art. 88 Abs. 3 LKrO 
  3. Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2002
  4. Information über Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2002 des Planungsverbands Äußerer Wirtschaftsraum München
  5. Fortschreibung Regionalplan München
    a) Kapitel B VII Freizeit und Erholung - Neufassung
    b) Neue Struktur - Kürzung und Vereinfachung
  6. Landesentwicklungsprogramm Bayern - Stellungnahme zur Teilfortschreibung - Zum Fachziel Einzelhandelsgroßprojekte/FOC
  7. Mitwirkung des Regionalen Planungsverbands München bei der Abstimmung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen mit den Erfordernissen der Raumordnung
    a) Ansiedlung eines IKEA-Einrichtungshauses in den Gemeinden Taufkirchen und Brunnthal, Lkr. München
    b) Errichtung eines Einkaufszentrums in der Gemeinde Puchheim, Lkr. Fürstenfeldbruck
    c) Neubau eines Fußballstadions und seine Erschließung im Gewerbegebiet Fröttmaning, LH München
  8. Verschiedenes  

   

Vorsitz Landrat Aidelsburger
Planungsausschuss 1. Bürgermeister Bauernfeind/Stadt Erding
Stadtrat Brannekämper/LH München
1. Bürgermeister Dr. Braun/Stadt Germering
Stadträtin Dietz-Will/LH München
Stv. Landrat Dreier/Lkr. Erding
Landrat Frey/Lkr. Starnberg
1. Bürgermeister Hager/Gemeinde Krailling
Landrat Janik/Lkr. München
1.Bürgermeister Karl/Stadt Garching
Landrat Karmasin/Stadt Fürstenfeldbruck
Stadtrat Otto/LH München
Stv. Landrat Philipp/Stadt Dachau
Landrat Pointner/Stadt Freising
Stadtrat Schmatz/LH München
Stadträtin Tausend/LH München
Stadträtin Thalgott/LH München
OB Thalhammer/LH München
Landrat Vollhardt/Lkr. Ebersberg
Stadtrat Wiehle/LH München
Ltd.VDir Dr. Wunderlich/LH München
Stv. Landrat Zachmann/Lkr. Fürstenfeldbruck
1. Bürgermeister Zeitler/Stadt Unterschleißheim
Stadtrat Zöttl/LH München
Planungsbeirat Blaschek/Landessportverband
Breutel/Bund Naturschutz (Vertr. Dr. Rapp)
Dr. Dingethal/Landesverband der Bayer. Industrie
Droth/Deutscher Gewerbeverband
Dr. Endstrasser/Kassenärztl. Vereinigung
Fink/MVV
Freitag/MVV
Gössinger/Schutzgemeinschaft Deutscher Wald
Hotz/Landesverband Bayer. Einzelhandel
Hubert/Architektenkammer
Dr. Obermeier/IHK
Pauli/Erzbischöfl. Ordinariat
Römer/Bayer. Beamtenbund
Schneider/Arbeitgeberverbände
Stahl/Schutzgemeinschaft Deutscher Wald
Streller/Landesverband Bayer. Einzelhandel
Thiem/Verband Bayer. Gas- und Wasserwerke
Wimbauer/Handwerkskammer
Regierung von OberbayernLtd. RD Sahm
RDin Ottmann
ORR Kufeld
Stadt Fürstenfeldbruck Reimann, Stadtplanung
Stadt GarchingKarl, 1. Bürgermeister
Gemeinde Grünwald Lindner, 1. Bürgermeister
Gemeinde Höhenkirchen-Siegertsbrunn Mailer, 1. Bürgermeister
Gemeinde Neubiberg Rumschöttel, 1. Bürgermeisterin
Gemeinde OberschleißheimZiegler, 1. Bürgermeisterin
Gemeinde OttobrunnProf. Dr. Kudera, 1. Bürgermeisterin
Gemeinde PuchheimDr. Kränzlein, 1. Bürgermeister
Gemeinde TaufkirchenRäther, 1. Bürgermeister
GeschäftsstelleGeschäftsführer Breu
Sitzungsdauer 14:05 Uhr bis 16:00 Uhr

 

Der Vorsitzende, 1. Bürgermeister Aidelsburger, eröffnet die Sitzung und stellt die termingerechte Ladung und Beschlussfähigkeit fest.  
 

TOP 1
Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2000

Der Vorsitzende berichtet, die vereinsörtliche Prüfung sei wieder durch Herrn Dr. Knapek und Herrn Hager erfolgt.

Breu erklärt, bei der Prüfung am 05.7.2001 hätten die Rechnungsprüfer keine Bedenken gegen die Feststellung der Jahresrechnung des Jahres 2000 erhoben. Er verweist auf die Drucksache Nr. 19/01 und bittet, dem Beschlussvorschlag zu folgen.

Keine Wortmeldungen.
 

BESCHLUSS:

  1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.
     
  2. Der Planungsausschuss schließt sich dem Prüfungsergebnis der Rechnungsprüfer des Planungsverbands Äußerer Wirtschaftsraum München an.
     

Abstimmung: ohne Gegenstimmen


TOP 2 
Feststellung der Jahresrechnung 2000 gem. Art. 88 Abs. 3 LKrO

Breu nimmt Bezug auf die Drucksache 20/01 und die Empfehlung an die Verbandsversammlung, sowie den Beschlussvorschlag.

Keine Wortmeldungen.
 

BESCHLUSS:

Der Planungsausschuss empfiehlt der Verbandsversammlung zu beschließen:

Die Verbandsversammlung stellt die Jahresrechnung 2000 fest: Sie führte zu folgendem Ergebnis:

Hinweis: unveröffentlicht, nur für die Verbandsmitglieder bestimmt

Die Vermögensrechnung schließt zum Ende des Haushaltsjahres 2000 ab:

Hinweis: unveröffentlicht, nur für die Verbandsmitglieder bestimmt
 

Abstimmung: Annahme ohne Gegenstimmen


TOP 3 
Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2002

Breu erläutert die Drucksache 21/01 und bittet um Zustimmung zum Beschlussvorschlag.

Der Vorsitzende weist auf die in der ersten Dezemberwoche stattfindende Verbandsversammlung hin.

Keine Wortmeldungen.
  

BESCHLUSS:

  1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.
     
  2. Der Planungsausschuss empfiehlt der Verbandsversammlung zu beschließen:
     
    „Haushaltssatzung des Regionalen Planungsverbands München Körperschaft des öffentlichen Rechts
     
    Aufgrund § 6 Absatz 1 Nr. 3 der Verbandssatzung in Verbindung mit Art. 6 Abs. 4 des Bayer. Landesplanungsgesetzes; Art. 41 Absatz 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit, der Art. 55 ff der Landkreisordnung erlässt der Regionale Planungsverband München folgende Haushaltssatzung:
     
    Hinweis: Der Wortlaut der Satzung ist nicht für die Öffentlichkeit bestimmt
     

Abstimmung: ohne Gegenstimmen


TOP 4 
Information über Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2001 des Planungsverbands Äußerer Wirtschaftsraum München
 

Breu bezieht sich auf die Drucksache 22/01 und erklärt, dieser Entwurf sei vom Ausschuss des Planungsverbands Äußerer Wirtschaftsraum beschlossen, müsse jedoch noch von der Verbandsversammlung des Planungsverbands angenommen werden. 
 

BESCHLUSS:

Vom Vortrag wird Kenntnis genommen


TOP 5
Fortschreibung Regionalplan München

a) Kapitel B VII Freizeit und Erholung - Neufassung

Breu bezieht sich auf die Drucksache Nr. 23/01 und das im Juli eingeleitete Anhörungsverfahren. Die Formulierung der Ziele und Grundsätze stamme von der dazu eingesetzten Kommission. Insgesamt habe der Entwurf breite Zustimmung erfahren. Streitig sei die Aufhebung der Erholungsgebiete gewesen. Gegen die Aufhebung spreche, dass zwischen dem Beschluss der Verbandsversammlung und dem Zeitpunkt der Festschreibung des neuen Kapitels Erholungsgebiete eine rechtliche Grauzone entstehe. Nach genauer Prüfung schlage man vor, an der zeitlich befristeten Aufhebung der Erholungsgebiete festzuhalten. Die jetzt vorliegende Formulierung zu den Erholungsgebieten müsse, bevor sie in die aktuelle Fortschreibung eingebaut werden könne, überarbeitet werden. Es erscheine vertretbar, für diese 2 - 3 Jahre die Erholungsgebiete aufzuheben und sie dann nach Vorliegen des LEK München auf einer fachlich gut gesicherten Basis fortzuschreiben.

Vollhardt fragt, welche Konsequenzen dieses Handeln für 2 - 3 Jahre, Festlegungen auszusetzen, habe, ob nicht dadurch eine Beurteilung durch die Planungsbehörden erschwert oder sogar unmöglich gemacht werde.

Breu verneint und erklärt, eine regionalplanerische Stellungnahme und die Durchsetzung der sonstigen regionalplanerischen Ziele werde dadurch nicht erschwert.

Vollhardt befürchtet, diese Gebiete wären dann für anderweitige Nutzungen freigegeben.

Janik sagt, die Kommission habe sich von der Überlegung leiten lassen, dass die geltenden Ziele momentan rechtswidrig und somit aufzuheben seien; Unterlassungen der Vergangenheit seien damit wieder gutzumachen.

Janik merkt noch zur Begründung an, er habe Änderungsvorschläge. Zum Ziel 4.1.1. solle es heißen:

  • Begründung zu Z 4.1.1, 2. Absatz erhält folgende Fassung:
     
    Bei allen landschaftlichen Golfplätzen sind in Bezug auf die Gestaltung des Platzes, Infrastruktur, Zugänglichkeit und bauliche Anlagen, folgende Gesichtspunkte zu berücksichtigen:
     
  • Begründung zu Z 4.1.1.1, 5. Tiret wird ersatzlos gestrichen.

Thalgott fordert eine klarere Formulierung zum Ziel 4.1.1, Punkt 3: „soll die Zugänglichkeit für ruhige Erholungsformen gewährleistet bleiben." Die Zugänglichkeit beträfe sicher Spaziergänger, die Wege auf dem Golfplatz nutzen könnten. Sie schlägt die Formulierung vor: „Soll die Zugänglichkeit für Wanderer und Radfahrer gewährleistet bleiben."

Bauernfeind merkt an, dass das Betreten eines Golfplatzes für Spaziergänger nicht ganz ungefährlich sei. Er kritisiert die Aufzählung der Rad- und Wanderwege unter Z 2.3. Er sehe darin eine Bevorzugung bestimmter Bereiche.

Breu glaubt, man könne den Satzteil „vor allem ....und des Lechs" streichen – es hieße „vor allem" und nicht „ausschließlich".

Lindner-Schädlich fragt, warum das besonders betont werde.

Breu erklärt, hier handle es sich um besonders attraktive Verbindungen am Wasser.

Der Vorsitzende meint, man solle die speziellen Gebiete weglassen und eine generelle Gültigkeit bestimmen.

Der Planungsausschuss beschließt folgende Änderungen des Entwurfs:

  • Z 2.3 erhält folgende Fassung:
     
    Rad- und Wanderwege sollen unter Berücksichtigung ökologischer Belange gesichert und ausgebaut werden.
     
  • Z 4.1.1, 3. Tiret erhält folgende Fassung:
     
    Soll die Zugänglichkeit für Wanderer und Radfahrer gewährleistet bleiben.
     
  • Begründung zu Z 4.1.1, 2. Absatz erhält folgende Fassung:
     
    Bei allen landschaftlichen Golfplätzen sind in Bezug auf die Gestaltung des Platzes, Infrastruktur, Zugänglichkeit und bauliche Anlagen, folgende Gesichtspunkte zu berücksichtigen:
     
  • Begründung zu Z 4.1.1.1, 5. Tiret wird ersatzlos gestrichen.

Keine weiteren Wortmeldungen.
 

BESCHLUSS:

  1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.
     
  2. Der Planungsausschuss der Region München billigt die Ergebnisse des Auswertungsberichts - Teil 2 und Teil 3 zu den Zielen und Grundsätzen des Kapitels B VII Freizeit und Erholung in der beiliegenden Fassung vom 15.10.2001 mit den Änderungen vom 06.11.2001.
     
  3. Er empfiehlt der Verbandsversammlung, die Ziele und Grundsätze samt Begründung in dieser Fassung zu beschließen.

Abstimmung: ohne Gegenstimmen


TOP 5  
Fortschreibung Regionalplan München

b) Neue Struktur - Kürzung und Vereinfachung

Breu stellt die Drucksache 24/01, die Neustrukturierung des Regionalplans vor und bittet, dem Beschlussvorschlag zu folgen.

Keine Wortmeldungen.
 

BESCHLUSS:

  1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.
     
  2. Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbands München billigt die Ergebnisse des Auswertungsberichts vom 15.10.2001 zur Neustrukturierung des Regionalplans in der beiliegenden Fassung. Er empfiehlt der Verbandsversammlung zu beschließen:
     
    a) Folgende Kapitel des Regionalplans bleiben erhalten:
     
    A I Die Region und ihre Teilräume (für verbindlich erklärt am 24.07.01).
    A V (bzw. A IV durch FS 1/94) Zentrale Orte und Funktionen der Gemeinden (für verbindlich erklärt am 24.07.01).
    B II Siedlungswesen (für verbindlich erklärt am 24.07.01).
    B IV 4 Gewerbliche Wirtschaft, Versorgung - Einzelhandel (für verbindlich erklärt am 28.06.01)
    B VII Erholung (Beschluss des PA vom 06.11.01).
     
    b) Folgende Kapitel des Regionalplans werden überarbeitet und/oder mit anderen Kapiteln zusammengefasst:
     
    B I Natur und Landschaft
    B III Land- und Forstwirtschaft
    B IV Gewerbliche Wirtschaft (außer B IV 3 und 4)
    B V Arbeitsmarkt B IX Verkehr und Nachrichtenwesen
    B X Energieversorgung B XI Wasserwirtschaft;
     
    c) Folgende Kapitel des Regionalplans werden aufgehoben: (wobei für andere/neue Kapitel relevante Inhalte bei der weiteren Fortschreibung des RP 14 ggf. wieder aufgegriffen werden können)
     
    A II Bevölkerung und Arbeitsplätze
    A III Ökologisch-funktionelle Raumnutzung
    A IV Siedlungsstruktur (Aufhebung bereits durch FS 1/94 vorgesehen)
    B IV 3 Gewerbliche Flächennutzung (wird durch FS 1/94 abgedeckt)
    B VI Bildungs- und Erziehungswesen B VIII Sozial- und Gesundheitswesen
    B XII Technischer Umweltschutz (bis auf Teilkapitel Fluglärm)
    B XIII Verwaltung und Einrichtungen der Verteidigung;
     
    d) Folgende Kapitel des Regionalplans werden neugefasst:
     
    A III (neu) Bevölkerungsstruktur und Einwohnerentwicklung
    B VI (neu) Bildung, Kultur, Soziales.
     
    e) Die Neugliederung des Regionalplans erhält damit folgende Struktur:
     
    Teil A Nachhaltige überfachliche Entwicklung der Raumstruktur
     
    I Die Region und ihre Teilräume
    II Zentrale Orte
    III Bevölkerungsstruktur und Einwohnerentwicklung
     
    Teil B Nachhaltige Entwicklung der raumbedeutsamen Fachbereiche
     
    I Sicherung und Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen
    - Natur und Landschaft
    - Wasser
     
    II Siedlungswesen
     
    III Freizeit und Erholung
     
    IV Wirtschaft und Arbeitsmarkt
    - Land- und Forstwirtschaft
    - Gewerbliche Wirtschaft
    - Arbeitsmarkt
     
    V Verkehr und Nachrichtenwesen
     
    VI Bildung, Kultur, Soziales

Abstimmung: ohne Gegenstimmen


TOP 6 
Landesentwicklungsprogramm Bayern Stellungnahme zur Teilfortschreibung Zum Fachziel Einzelhandelsgroßprojekte/FOC

 

Breu stellt die Drucksache Nr. 25/01 mit ihren Anlagen vor und bittet um Zustimmung zum Beschlussvorschlag.

Thalhammer stimmt dem Inhalt der Drucksache ausdrücklich zu.

Keine weiteren Wortmeldungen.
 

BESCHLUSS:

  1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.
     
  2. Der Regionale Planungsverband München gibt als Stellungnahme zum Landesentwicklungsprogramm Bayern/Fachziel Einzelhandelsgroßprojekte und FOC den Text der Drucksache Nr. 25/01 ab. Die Stellungnahmen der Mitglieder des Regionalen Planungsverbands München werden dem Ministerium in Anlage beigefügt.

Abstimmung: Annahme bei einer Gegenstimmen


TOP 7 
Mitwirkung des Regionalen Planungsverbands bei der Abstimmung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen mit den Erfordernissen der Raumordnung

a) Ansiedlung eines IKEA-Einrichtungshauses in den Gemeinden Taufkirchen und Brunnthal, Lkr. München

Breu erläutert die Drucksache 26/01, die die Drucksache 14/01 zur letzten Planungsausschusssitzung ersetzt und weist auf die Stellungnahmen der im Raumordnungsverfahren beteiligten Gemeinden hin. Er bittet, dem Beschlussvorschlag zu folgen.

Der Vorsitzende schlägt vor, die betroffenen Bürgermeister anzuhören und in die Diskussion einzubeziehen.

Räther stellt fest, ein Großteil der Bevölkerung sei Kunde bei IKEA. Er weist auf das Verkehrschaos bei IKEA in Eching hin. Er bezieht sich auf das Gutachten von Prof. Kurzak und betont, der gewählte Standort sei verkehrsmäßig optimal gelegen. Die Behelfsausfahrt der Autobahn sei komplett ausgebaut, beim zweiten Bauabschnitt könne man zweispurig auf die Autobahn auffahren. Insgesamt stünden drei Autobahnen als Anfahrt zur Verfügung, das neue Kreuz Süd habe eine sehr große Kapazität. Die 10.000 Mitarbeiter des TIP-Geländes und EADS-Geländes seien zu den Zeiten, in denen die Zufahrt zu IKEA am stärksten frequentiert sei, in Freizeit. Er kündigt eine Zunahme des Verkehrs in Extremzeiten für die Nachbargemeinden zwischen 5 % und 8 % an. Das Problem des Bannwalds sei bereits durch eine Mischwaldaufforstung gelöst. Die ÖPNV-Anbindung sehe er nicht als großes Problem, da IKEA-Kunden die eingekaufte Ware gleich mitnähmen und dazu in der Regel ein PKW notwendig sei. Eine Busverbindung sei jedoch möglich. Er stellt klar, dass der Einzelhandel dieser Region keine Einwände gegen diese IKEA-Ansiedlung habe, dass es im Sortiment keine Überschneidungen gebe. In Taufkirchen gebe es 2.200 Sozialwohnungen, davon von der LH 1.850 und somit seien für die Gemeinde die 420 – 450 Arbeitsplätze für Ungelernte sehr wichtig. Er nimmt Bezug auf ein Schreiben des Ministerpräsidenten und interpretiert die Äußerungen zur IKEA-Ansiedlung an diesem Standort positiv.

Lindner stellt eine optimale verkehrsmäßige Erreichbarkeit in diesem Falle in Frage. Der Verkehr von Westen komme über einige wenige Übergänge über die Isar und betreffe dann die Gemeinden Wolfratshausen, Sauerlach, Grünwald und Schäftlarn. Dies bedeute eine Zunahme in diesen Bereichen von 15 - 20 %. Dabei werde der Verkehr durch die Orte und Wohngebiete geführt, andere Möglichkeiten gebe es nicht. Er zweifelt die Richtigkeit des Gutachten von Prof. Kurzak an, da dieser auch das Verkehrsaufkommen zwischen Oberhaching und Grünwalder Brücke in seinem damaligen Gutachten weit unterschätzt habe. Die Ausweichmöglichkeiten seien begrenzt. Das sei s. E. nicht mit einem Autobahnanschluss, einer Autobahn Nord-Süd-Verbindung und dann Anbindung an den Ring im Osten um München herum befriedigend zu lösen.

Der Vorsitzende nimmt Stellung aus Sicht der Gemeinde Oberhaching, die in das Verfahren einbezogen worden sei. Grünwald und Sauerlach seien nachträglich aus verkehrlichen Überlegungen noch einbezogen worden. Er bezieht sich ebenfalls auf das Gutachten von Prof. Kurzak, in dem eine Rechtsabbiegespur in die Autobahn erwähnt wird, die überhaupt nicht vorhanden sei. Dies sei genau der Punkt, der den Stau, der mit Sicherheit noch um mindestens 15 - 20 % zunehmen würde, verursacht. Prof. Kudera stellt fest, dass das wirtschaftliche Standortgutachten der GMA fachlich falsch sei, wie ein Gutachten der TU München, wirtschaftgeografischer Lehrstuhl, deutlich zeigt. Der Berufsverkehr im TIP-Bereich werde in jedem Fall mit dem Verkehr der IKEA Kunden am Freitagnachmittag kollidieren. Die Autobahnen im Bereich seien ebenfalls nicht mehr aufnahmefähig, sondern jetzt bereits hochbelastet. Der Ausweichverkehr führe zu einer Verkehrsverdrängung in sensible Bereiche, davon seien die Nachbargemeinden besonders betroffen. Die Gemeinde Ottobrunn werde sich in jedem Fall gegen diese IKEA-Ansiedlung einsetzen. Prof. Kudera berichtet, diese Fläche sei vor 10 Jahren ausschließlich für den Erweiterungsbedarf von damals DASA, heute EADS, also als Sonderfläche Hochtechnologie und Verkehrstechnik ausgewiesen worden. Diese Fläche sei aber IKEA von der Gemeinde Taufkirchen angeboten worden. Damit gehe für den Hochtechnologiestandort eine sinnvolle Erweiterungsfläche verloren.

Prof. Kudera betont nachdrücklich, diese Hochtechnologieansiedlung habe Vorrang, da sie von nationalem Interesse sei. Es gebe ebenfalls Bedenken, dass sich nachfolgend im Umfeld von IKEAweitere Einzelhandelsbetriebe ansiedeln. Die Verkehrssituation könne nur in einer Katastrophe enden. Prof. Kudera appelliert an die Mitglieder des Planungsausschusses, das Vorhaben abzulehnen.

Räther erwidert, dass dieses Gebiet ursprünglich als Gewerbegebiet festgelegt gewesen sei, erst später habe man sich gemeinsam mit der Gemeinde Ottobrunn – auf deren Wunsch – auf den Begriff Sondergebiet Hochtechnologie geeinigt.

Janik fragt, wo in der Region 14, also im Umfeld von München, unter Anlegung der Maßstäbe der gerade beschlossenen Stellungnahme zur Teilfortschreibung, überhaupt eine Möglichkeit zur Ansiedlung eines IKEA-Marktes sei.

Breu sieht das Problem in den Nebensortimenten und darunter den zentrenrelevanten. Auf der Grundlage des geltenden Rechts und der Grundlage der Fortschreibung gebe es im Umland keinen Standort für 5.000 qm zentrenrelevante Nebensortimente.

Keine weiteren Wortmeldungen.
 

BESCHLUSS:

  1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.
     
  2. Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbands München lehnt die geplante Ansiedlung eines IKEA-Möbelhauses in Taufkirchen/Brunnthal ab. Abstimmung:

Annahme mit 15 Stimmen bei 8 Gegenstimmen
 

Top 7b
Errichtung eines Einkaufszentrums in der Gemeinde Puchheim, Lkr. Fürstenfeldbruck

Breu erläutert die Drucksache 27/01, diese ersetzt die Drucksache 15/01 des vertagten Tagesordnungspunktes aus der vorherigen Sitzung. Er bittet, dem Beschlussvorschlag zu folgen.

Der Vorsitzende berichtet, der örtliche Bürgermeister habe bereits sein Einverständnis signalisiert.

Dr. Kränzlein weist darauf hin, dass der Gemeinde eine umfassende Versorgung fehle. Die Kaufkraftbindung von nur 34 % sei sehr gering. Da man bereit sei, die Probleme der Region im Wohnungsbereich zu lösen, müsse die Gemeinde, um zukunftsfähig zu bleiben, auch die erweiterte Nahversorgung ausbauen. Es sei sehr positiv, dass man einen Investor für dieses Einkaufszentrum gefunden habe. Die Verkehrssituation sei insgesamt gesehen gut. Da die Ortsansässigen jetzt noch in die umliegenden Gemeinden Olching, Fürstenfeldbruck, Germering fahren, um ihren Bedarf zu decken, werde ein Einkaufszentrum im Ort die Lage erheblich verbessern. Dr. Kränzlein zweifelt die in der Drucksache angestellten Berechnungen an, da bei der Kaufkraft nicht die Zahlen vom BBE zugrunde gelegt und dadurch statt 25 % nur 14 % Erhöhung gegenüber dem Durchschnitt festgestellt werden. Abschließend bekräftigt er jedoch trotz aller Einwände sein Einverständnis.

Thalgott wendet sich gegen die Vorgehensweise der Berechnung. Die Regierung von Oberbayern erkenne in ihren Stellungnahmen nur die durchschnittliche Kaufkraft an und mache dies bayernweit zur Grundlage. Es gebe wohl keine Veranlassung, bei zwei Vorhaben im Münchner Raum davon abzuweichen. Dann sollte die gesamte Grundlage geändert werden und bayernweit eben mit anderen Kaufkraftzahlen gearbeitet werden. Es könne nicht sein, dass Stellungnahmen auf verschieden Berechnungen gemacht würden. Sollte diesbezüglich eine Änderung eintreten, dann grundsätzlich. Die eingeführte Regelung müsse in jedem Fall einheitlich sein.

Breu erläutert, dass in den heutigen Beschlussvorlagen regionale Kaufkraftkennziffern eingerechnet wurden, was vorher nicht der Fall war. Die Regierung und die Handlungsanleitung wenden nicht nur den bundesweiten Durchschnitt der Kaufkraft an, sondern sie geht auch davon aus, dass Projekte nicht konkret geprüft werden, was den Umsatz anbelangt, sondern dass auch dazu eine bundesweit einheitliche Umsatzzahl angenommen werde.
Dies entspreche nach seiner Meinung nicht dem Zweck eines Raumordnungsverfahrens und der Stellungnahme. Es gehe um konkrete raumordnerische Auswirkungen eines konkreten Projekts mit einem konkreten Umsatz. Dies, und nicht ein fiktives Projekt, müsse beurteilt werden. Daher würden schon bekannte Umsatzzahlen der Projektträger angewandt. Es müsse dann aber auch berücksichtigt werden, dass in der Region München eine höhere Kaufkraft existiere; was nicht ein höheres Einkommen darstellt, sondern tatsächlich 14 % Mehrausgaben im Einzelhandel. Sein Vorschlag sei, die Kaufkraftkennziffer in Zukunft so anzuwenden. Denn die Handlungsanleitung sei für den Regionalen Planungsverband nicht verbindlich.

Sahm stellt fest, dass die Regierung von Oberbayern als Verwaltungsbehörde, auch der Regionsbeauftragte, an die vorgegebenen Zahlen gebunden seien. #

Der Vorsitzende dringt auf ein konsequentes Verhalten. Thalgott besteht auf einer grundsätzlichen Klärung. Es müsse in Absprache mit der Regierung und dem Ministerium ein einheitliches Vorgehen festgelegt werden. Der Vorsitzende kündigt an, das Problem zu klären und einen für die Praxis gangbaren Weg herauszufinden.

Braun stimmt zu, dass Puchheim ein geeigneter Standort für ein Einkaufszentrum sei, und auch in Hinblick auf die Kaufkraftabschöpfung so etwas gebraucht werde. Er teile aber die Zweifel in Hinblick auf die Berechnungen. Das Bemühen im Vorfeld, hier einen tragbaren Kompromiss zu finden sei anerkennenswert, jedoch sollte der Kompromiss für alle Seiten auch vertretbar sein. Und nicht ohne Grund habe die Stadt Germering eine interkommunale Abstimmung gefordert, die hier besonders sinnvoll erschien. Die Diskussion, die soeben stattgefunden habe, mache deutlich, dass es durchaus eine erhebliche Unsicherheit über den Berechnungsmodus gibt. Und wenn man sich schon hier so auf den Quadratmeter Verkaufsfläche festlege, dann dürfe es aber bei dem Berechnungsmodus auch keinerlei Zweifel geben. Grundsätzlich habe ein solches Projekt seine Zustimmung, die Einschränkungen bedürften jedoch noch einer genauen Diskussion. Anderenfalls sehe er sich zu einer Zustimmung außerstande.

Thalgott stellt einen Ergänzungsantrag, dass der Regionale Planungsverband beauftragt würde, diese Frage der Ermittlung der Kaufkraft in Abstimmung mit der Regierung und dem Ministerium zu klären. Damit für zukünftige Projekte Klarheit bestünde.

Der Vorsitzende nimmt dies als Aufgabe an.

Karmasin stimmt dem gemachten Kompromissvorschlag ausdrücklich zu.

Steyrer äußert weitere Bedenken zum Beschluss. Es handle sich hier um einen städtebaulich nicht integrierten Standort ohne ÖPNV-Erreichbarkeit. Die Randlagenregelung solle in jedem Fall behutsam angewendet werden, Spielräume nicht bis zur Neige ausgeschöpft werden. Innenstadtrelevante Sortimente sollten nicht an so einen Standort kommen, nicht zentrenrelevante Sortimente seien eher vertretbar. Sein Antrag sei, sich gegen die innenstadtrelevanten Sortimente, sowohl Lebensmittel als auch Non-Food-Sortimente, auszusprechen.

Breu erklärt, im Bereich Lebensmittel habe sich an der bisherigen Rechtslage nichts geändert. Die Zahlen basieren auf dem landesplanerischen Nahbereich von Puchheim. Die anderen zentrenrelevanten Sortimenten seien tatsächlich schon begrenzt. Zum Punkt Randlage sei zu sagen: die Gemeinde habe begründet, warum gerade dieser Standort planerisch in ein Ortsentwicklungskonzept passt, andere vergleichbare Standorte nicht verfügbar sind und auch, wie er mit dem ÖPNV vernünftig angeschlossen werden kann über die Ausweitung einer schon bestehenden Buslinie.

Abstimmung Antrag Steyrer, „zentrumsrelevante Angebote sollen fallen".

Abgelehnt bei 1 Ja-Stimme.

Keine weiteren Wortmeldungen.
 

BESCHLUSS:

  1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.
     
  2. Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbands München erhebt gegen das Projekt eines Fachmarktzentrums in der Gemeinde Puchheim mit den projektierten Verkaufsflächen von 12.600 qm Bedenken. Diesen Bedenken kann abgeholfen werden, wenn
     
    neben einem Getränkemarkt von 700 qm Verkaufsflächen für sonstige Lebensmittel auf höchstens 2280 qm reduziert werden,
     
    die Verkaufsflächen des Bau- und Gartenmarkts auf höchstens 4900 qmim Bereich der nicht zentrenrelevanten Sortimente reduziert wird,
     
    im Bau- und Gartenmarkt zentrenrelevantes Nebensortiment nach der beiliegenden Ulmer Liste höchstens in Höhe von 640 qm realisiert wird.
     

Abstimmung: Annahme mehrheitlich mit einer Gegenstimme
 

Top 7c
Neubau eines Fußballstadions und seine Erschließung im Gewerbegebiet Fröttmaning, LH München

Breu bezieht sich auf die Ausführungen in der Drucksache Nr. 28/01.

Ziegler stellt klar, die Einwände gegen das Stadion betreffen nicht den Bau des Stadions, sondern bestehen gegen die Verkehrsprobleme, die in diesem Bereich seit Jahren nicht bewältigt werden konnten und sich in der Zukunft damit nur vermehren werden. Es müsse, um etwas Erleichterung in die Problematik zu bringen, in jedem Fall die Autobahnauffahrt Feldmoching, die im Regionalplan festgeschrieben ist, gestaltet werden. Ziegler beklagt, die Gemeinde habe bei der Erweiterung der Autobahnen keine Berücksichtigung gefunden. Sie befürchtet ähnliche Staus wie um die neue Messe München, sowie, dass sich insbesondere bei Fertigstellung des Terminal II am Flughafen das Verkehrsaufkommen weiter erhöhe.

Breu informiert, die Auffahrt an der A 92 sei seit Jahren im Streit. Sie ist im geltenden Regionalplan verankert und sei in jedem Fall in der Vorlage, die von der Geschäftsstelle für die erste Sitzung der Kommission Verkehr, die in 2 Wochen stattfindet, erstellt wurde, wieder enthalten.

Keine weiteren Wortmeldungen
 

BESCHLUSS:

  1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.
     
  2. Der Regionale Planungsverband München stimmt dem Neubau eines Fußballstadions in der LH München/Fröttmaning zu.
     
  3. In den folgenden Planungsschritten müssen die durch den Betrieb des Stadions, den Individualverkehr und die Ausbaumaßnahmen im ÖPNV entstehenden Lärmkonflikte durch geeignete Planungs- und Schutzmaßnahmen entschärft werden.
     

Abstimmung: Annahme mit 2 Gegenstimmen


Top 8
Verschiedenes

Der Vorsitzende stellt fest, unter Punkt 8 der Tagesordnung seien keine Themen zu behandeln.

Keine Wortmeldungen


Der Vorsitzende dankt den Anwesenden und schließt die Sitzung.

Vorsitzender:

Aidelsburger
Erster Bürgermeister

Protokollführerin:

Sandner
Verw. Angestellte