Sitzung 06. November 2001

Drucksache Nr. 23/01

174. Sitzung des Planungsausschusses, 06.11.2001

V O R L A G E
des Verbandsvorsitzenden an den Planungsausschuss

TOP 5a 
Fortschreibung Regionalplan München
Kapitel B VII Freizeit und Erholung
Neufassung

Anlagen:

Auswertungsbericht:
Teil 1 Allgemeines
Teil 2 Ziele und Grundsätze mit Begründung
Teil 3 Synopse

  

I. VORTRAG

1. Zuletzt hat sich der Planungsausschuss in seiner Sitzung am 17.07.2001 mit dieser Fortschreibung beschäftigt, Ziele und Grundsätze beschlossen und in die Anhörung gegeben (vgl. Drucksache Nr. 09/01 und Niederschrift zu dieser Sitzung).

Zur Fortschreibung des Kapitels Freizeit und Erholung war eine Kommission eingesetzt. Die Kommissionsmitglieder (Landrat Janik, Landrat Frey, 1. Bürgermeister Dr. Braun, Oberbürgermeister Thalhammer, Stadträtin Dietz-Will, Stadtrat Wiehle, Ltd. Verwaltungsdirektor Dr. Wunderlich) haben gemeinsam mit der Geschäftsstelle und dem Regionsbeauftragten in 3 Sitzungen die vorliegenden Ziele und Grundsätze erarbeitet.

2. Das Ergebnis der abgeschlossenen Anhörung ist im Auswertungsbericht Teil 1 – Allgemeines des Regionsbeauftragten zusammengefasst. Insgesamt sind bis zum 12.10.2001 Stellungnahmen von 89 Verbandsmitgliedern und von 36 Fachbehörden und Verbänden eingegangen. Grundsätzliche Zustimmung kam von 63 Verbandsmitgliedern und 23 Fachplanungsträgern; in 40 Stellungnahmen wurden konkrete Anregungen, Bedenken und Hinweise vorgetragen.

Insgesamt waren aufgrund der Rückmeldungen am Text der Ziele und Grundsätze nur wenig Änderungen einzubauen, mehr Änderungen wurden in der Begründung eingefügt.

3. Im Teil 2 des Auswertungsberichts des Regionsbeauftragten sind die Ziele und Grundsätze in der Fassung für die 174. Sitzung mit Begründung abgedruckt. Die gegenüber der vom Planungsausschuss am 17.07.2001 beschlossenen Fassung geänderten Formulierungen sind unterstrichen.

In Teil 3 des Auswertungsberichts, der Synopse, sind alle wichtigen Äußerungen zum Entwurf zusammengefasst und kommentiert; das jeweilige Ergebnis der Auswertung aus regionalplanerischer Sicht ist dokumentiert. Die Geschäftsstelle macht sich die Schlussfolgerungen des Regionsbeauftragten ausdrücklich zu eigen.

4. Der vorliegende Entwurf des Kapitels Freizeit und Erholung ist insgesamt von breiter Zustimmung der Mitglieder getragen. Einwendungen und Kritik im Einzelfall werden wie in Teil 3 des Auswertungsberichts, der Synopse, ersichtlich beurteilt.

Mehrere kritische Rückmeldungen kamen zur vorgeschlagenen Aufhebung der Erholungsgebiete bis zur Erstellung des Landschaftsentwicklungskonzepts (LEK) für die Region München. Zwar hat die Mehrzahl der Beteiligten keine Einwände dagegen vorgebracht, jedoch wurde sie von einer Reihe von Mitgliedern und anderen Beteiligten abgelehnt (z.B. Markt Schwaben, Weßling, Verein zur Sicherstellung überörtlicher Erholungsgebiete in den Landkreisen um München e.V.). Argument gegen eine Aufhebung ist, dass in der Zwischenzeit bis zur Erarbeitung des LEK und entsprechender Festlegung im Regionalplan eine Grauzone entstehe, in der keine verbindlichen regionalplanerischen Ziele zum Schutz von Erholungsgebieten bestehen.

Auch nach nochmaliger Prüfung erscheint jedoch die zeitlich befristete Aufhebung der Ziele B VII 2.1 – 2.3 zu Erholungsgebieten sachgerecht (zum bisherigen Text vgl. die Anlage unter Punkt 5 der Ziele und Grundsätze). Einige dieser Formulierungen stellen nach der Definition des Raumordnungsgesetzes keine Ziele, sondern Grundsätze dar. Ohne Überarbeitung im Detail fehlt es deshalb an der geforderten Bestimmtheit von Zielen. Darüber hinaus ist der Maßstab 1:500.000 der bisherigen Karte für Abgrenzungsfragen in Randzonen gänzlich ungeeignet. Dazu kommt in Teilbereichen eine unzureichende Aktualität der festgelegten Gebiete. Nach all dem ist es vertretbar, diese Ziele zunächst aufzuheben – vor allem auch deshalb, weil es nicht um ein völliges Absehen von Zielen zur Festlegung und Entwicklung von Erholungsgebieten geht, sondern nur um eine zeitlich befristete Aussetzung und anschließende Überarbeitung. Dass Erholungsgebiete festgelegt und Ziele zu ihrer Entwicklung beschlossen werden sollen, wird unter Punkt 5 des Kapitels (Teil 2 des Auswertungsberichts) deutlich.

  

II. BESCHLUSSVORSCHLAG

  1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.

  2. Der Planungsausschuss der Region München billigt die Ergebnisse des Auswertungsberichts – Teil 2 und Teil 3 zu den Zielen und Grundsätzen des Kapitels B VII Freizeit und Erholung in der beiliegenden Fassung vom 15.10.2001.

  3. Er empfiehlt der Verbandsversammlung, die Ziele und Grundsätze samt Begründung in dieser Fassung zu beschließen.

  

i.A.
Breu
Geschäftsführer 


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