Sitzung 06. November 2001

Drucksache Nr. 24/01

174. Sitzung des Planungsausschusses, 06.11.2001

V O R L A G E
des Verbandsvorsitzenden an den Planungsausschuss

TOP 5b 
Fortschreibung Regionalplan München
Neue Struktur
Kürzung und Vereinfachung

Anlage:

Auswertungsbericht des Regionsbeauftragten

  

I. VORTRAG

1. Zuletzt hat sich der Planungsausschuss am 17.07.2001 mit der Überarbeitung des Regionalplans und seiner Neustrukturierung befasst (vgl. Drucksache Nr. 10/01), die Neugliederung des Regionalplans in der Fassung dieser Drucksache zustimmend zur Kenntnis genommen und die Geschäftsstelle beauftragt, ein Anhörverfahren einzuleiten und durchzuführen.

2. Das Ergebnis des Anhörverfahrens ist dem vom Regionsbeauftragten erstellten Auswertungsbericht (s.Anlage) zu entnehmen. Auf diesen Bericht wird verwiesen.

Bis zum 12.10.2001 haben sich 88 Verbandsmitglieder sowie 38 Fachbehörden oder Verbände geäußert. Fast alle Verbandsmitglieder stimmten dem Fortschreibungsentwurf grundsätzlich zu, von den Fachplanungsträgern ca. zwei Drittel. Die restlichen 14 Stellungnahmen enthielten konkrete Anregungen, Bedenken und Hinweise, die der Regionsbeauftragte auf Seite 2 bis 5 seines Auswertungsberichts zusammengefasst hat.

Als Ergebnis des Anhörverfahrens kann eine überwältigende Mehrheit für die vorgeschlagene Neustrukturierung des Regionalplans festgestellt werden – sehr viele Mitglieder begrüßen diese Neustrukturierung und Verschlankung ausdrücklich.

Die von einigen geäußerte Kritik an der zu wenig hervorgehobenen Rolle der Landwirtschaft (z.B. vom Bayer. Staatsministerium für Landwirtschaft und Forsten und der Forstdirektion Oberbayern-Schwaben) wird teilweise Rechnung getragen. Und zwar in dem Sinn, dass das neu strukturierte Kapitel Wirtschaft und Arbeitsmarkt in Unterkapitel aufgeteilt wird: Land- und Forstwirtschaft, gewerbliche Wirtschaft, Arbeitsmarkt. Auf diese Weise wird deutlich, dass der Land- und Forstwirtschaft auch in der Region München eine große Bedeutung zugemessen wird (vgl. dazu Auswertungsbericht des Regionsbeauftragten S. 3).

3. Eine Gegenüberstellung der alten zur neuen Gliederung enthält der Auswertungsbericht des Regionsbeauftragten auf Seite 7.

Mit dem neuen Aufbau wird der Regionalplan stringenter strukturiert und auf wesentliche regionale Aussagen konzentriert. Gleichzeitig hilft dies der Durchsetzung und öffentlichen Vermittlung gemeinsamer regionaler Ziele.

 

II. BESCHLUSSVORSCHLAG

  1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.

  2. Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbands München billigt die Ergebnisse des Auswertungsberichts vom 15.10.2001 zur Neustrukturierung des Regionalplans in der beiliegenden Fassung.
     
    Er empfiehlt der Verbandsversammlung zu beschließen:
     
    a) Folgende Kapitel des Regionalplans bleiben erhalten:
     
    - A I Die Region und ihre Teilräume (für verbindlich erklärt am 24.07.01). 
    - A V (bzw. A IV durch FS 1/94) Zentrale Orte und Funktionen der Gemeinden (für verbindlich erklärt am 24.07.01).
    B II Siedlungswesen (für verbindlich erklärt am 24.07.01).
    B IV 4 Gewerbliche Wirtschaft, Versorgung - Einzelhandel (für verbindlich erklärt am 28.06.01)
    B VII Erholung (Beschluss des PA vom 06.11.01).
     
    b) Folgende Kapitel des Regionalplans werden überarbeitet und/oder mit anderen Kapiteln zusammengefasst:
     
    B I Natur und Landschaft
    B III Land- und Forstwirtschaft
    B IV Gewerbliche Wirtschaft (außer B IV 3 und 4)
    B V Arbeitsmarkt
    B IX Verkehr und Nachrichtenwesen
    B X Energieversorgung
    B XI Wasserwirtschaft;
     
    c) Folgende Kapitel des Regionalplans werden aufgehoben: (wobei für andere/neue Kapitel relevante Inhalte bei der weiteren Fortschreibung des RP 14 ggf. wieder aufgegriffen werden können)
     
    A II Bevölkerung und Arbeitsplätze
    A III Ökologisch-funktionelle Raumnutzung
    A IV Siedlungsstruktur (Aufhebung bereits durch FS 1/94 vorgesehen)
    B IV 3 Gewerbliche Flächennutzung (wird durch FS 1/94 abgedeckt)
    B VI Bildungs- und Erziehungswesen
    B VIII Sozial- und Gesundheitswesen
    B XII Technischer Umweltschutz (bis auf Teilkapitel Fluglärm)
    B XIII Verwaltung und Einrichtungen der Verteidigung;
     
    d) Folgende Kapitel des Regionalplans werden neugefasst
     
    A III (neu) Bevölkerungsstruktur und Einwohnerentwicklung
    B VI (neu) Bildung, Kultur, Soziales.
     
    e) Die Neugliederung des Regionalplans erhält damit folgende Struktur: 
     
    Teil A Nachhaltige überfachliche Entwicklung der Raumstruktur
     
    I Die Region und ihre Teilräume
    II Zentrale Orte
    III Bevölkerungsstruktur und Einwohnerentwicklung
     
    Teil B Nachhaltige Entwicklung der raumbedeutsamen Fachbereiche
     
    I Sicherung und Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen
     
    - Natur und Landschaft
    - Wasser
     
    II Siedlungswesen
     
    III Freizeit und Erholung IV Wirtschaft und Arbeitsmarkt
     
    - Land- und Forstwirtschaft 
    - Gewerbliche Wirtschaft
    - Arbeitsmarkt
     
    V Verkehr und Nachrichtenwesen
     
    VI Bildung, Kultur, Soziales

  

i.A.
Breu
Geschäftsführer 


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