Sitzung 04. Dezember 2001

Ergebnisse

der 45. Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbands München am 04.12.2001 

Beratungsgegenstände:

  1. „Das neue LEP – räumliches Gesamtkonzept für die Zukunft Bayerns Referat MR Gerd Laven, StMLU
  2. Bericht des Geschäftsführers
  3. Feststellung der Jahresrechung 2000 gem. Art. 88 Abs. 3 LKrO - Empfehlung des Planungsausschusses vom 06.11.2001
  4. Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2002 - Empfehlung des Planungsausschusses vom 06.11.2001
  5. Fortschreibung Regionalplan München
    a) Regionaler Grünzug Gleißental/Hachinger Tal Teilaufhebung am S-Bahnhof Fasanenpark
    b) Neue Struktur - Kürzung und Vereinfachung
    c) Kapitel B VII Freizeit und Erholung - Neufassung
  6. Verschiedenes 

Ein Verzeichnis der vertretenen Verbandsräte liegt der Niederschrift als Anlage bei.

Sitzungsdauer 14:10 Uhr bis 15:20 Uhr

Der Vorsitzende, Erster Bürgermeister Aidelsburger, eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden.
 

TOP 1
„Das neue LEP – räumliches Gesamtkonzept für die Zukunft Bayerns"
Referat MR Gerd Laven, StMLU

„Herr Vorsitzender, meine Damen und Herren,

es ist keine leere Formel, wenn ich sage, ich bin gerne zu Ihnen gekommen, um Ihnen in einigen wenigen wesentlichen Grundzügen das neue Landesentwicklungsprogramm vorzustellen. Ich habe meinen Kollegen, Regierungsdirektor Veit mitgebracht, der mir behilflich sein wird bei den Folien, der aber auch mit mir zusammen einen nicht ganz kleinen Teil am Zustandekommen dieses Werkes beigetragen hat. Hier in aller geraffter Kürze einige wesentliche Dinge zum neuen Landesentwicklungsprogramm:
Wir sind mitten in der 3. Fortschreibung, d. h. es entsteht das 4. Bayerische Landesentwicklungsprogramm. 1976, 1984, 1994, 2002/2003. Wir sind also in einer planerischen Tradition und auch durchaus in einer Tradition der raumordnerischen Instrumente. Ich sage das ganz bewusst zum Anfang. Wir haben uns gefragt, was jetzt zu tun sei bei dieser Fortschreibung. Wir hatten verschiedene Anstöße von außen.

Der eine Anstoß war das 1998 novellierte Raumordnungsgesetz des Bundes: nachhaltige Raumentwicklung.

Der zweite Anstoß war: Der Ministerpräsident hat für die Legislaturperiode 1998 – 2003 eine nachhaltige Politik auf seine und damit auf unser aller Fahnen geschrieben. Für die Raumordnung hat er im Regierungsprogramm festgeschrieben, dass wir das Landesentwicklungsprogramm unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit fortschreiben.

Dritte Anstoßebene war für uns eine eigene. Wir haben uns gefragt, was ist jetzt alles zu ändern. Das alte LEP ist von 1994; in unserer schnelllebigen Zeit haben sich in der Zwischenzeit eine ganze Reihe neuer Aspekte ergeben bzw. es haben sich 1994 schon erkennbare Aspekte deutlich verstärkt. Ich bringe nur jetzt zwei Stichworte: Globalisierung und EU-Osterweiterung.

Aus all dem haben wir Vordringliches ganz bewusst an den Anfang gestellt. Sie sehen es auf dieser Folie. Wir halten nach intensiven Diskussionen und Überlegungen die wir geführt haben am Leitziel der bayerischen Landesentwicklung im Prinzip gleichwertiger Lebens- und Arbeitsverhältnisse fest. Wir haben auch weiterhin ein Ziel für den ländlichen Raum, d. h. er da Priorität hat wo es noch notwendig ist, also wo er schwach strukturiert ist. Genau so gilt aber auch, Verdichtungsräume zu stärken, Sie sehen hier nur zwei Schlagworte für die größten bayerischen Verdichtungsräume, für den Raum München der Raum Flughafen, für den Raum Nürnberg Kompetenzzentrum Verkehr oder Medizin. Das sind sozusagen die Kernerkenntnisse am Anfang.

Davon ausgehend haben wir uns aber Leitlinien gegeben. Die erste Leitlinie ist eine ganz formale, äußerliche: Wir haben versucht, abzuspecken. Das Landesentwicklungsprogramm ist immerhin um 200 Seiten dünner geworden. Die Ziele, der eigentliche wichtige Zielkatalog ist von ca. 135 Seiten auf 90 Seiten zusammengedrückt worden bei Beibehaltung seiner Funktion als räumliches Gesamtkonzept der Staatsregierung. Das möchte ich betonen. Wir haben weiter in vielen Schritten versucht zu vereinfachen. Sie sehen den Katalog der Kriterien für die zentralen Orte, der übersichtlicher, erkennbarer und nachvollziehbarer ist als der alte.

Eine zweite, wichtige generelle Leitlinie war die, die regionale Ebene zu stärken. An einer ganzen Reihe von Stellen wird der Leser feststellen, dass sich der Staat in seinem LEP zurücknimmt und vor allen Dingen der Region mehr Aufgaben gibt, ganz besonders bei den zentralen Orten. Ich werde auch hierauf noch im einzelnen zurückkommen.

Dann haben wir uns noch ganz konkrete sachliche und übergreifende Leitlinien gegeben und dazu haben wir drei Haupthandlungsfelder versucht festzumachen. Ich habe sie hier mit Symbolen dargestellt. Das erste Handlungsfeld: - es klang schon in meinem Vortrag an - Einführung der Nachhaltigkeit. Das zweite Handlungsfeld, große Herausforderungen des 21. Jahrhunderts. Das dritte: konkrete Einzelprojekte. Ich komme zum ersten Handlungsfeld, nachhaltige Raumentwicklung. Wir sind ausgegangen von der Vision des Ministeriums, die heißt „umweltgerechter Wohlstand für Generationen". Daraus leiten Sie bitte ab: Wir bekennen uns zur Ökonomie, zu ökonomisch gesichertem Wohlstand, wir meinen, er muss umweltgerecht sein. Wir sagen aber auch, er muss sozial und in die Zukunft gerichtet sein. Daraus abgeleitet, Gleichrangigkeit der drei Säulen, Beibehaltung der sog. Kollisionsnorm, sie kennen Sie aus den LEP's, aus den Vorläufern, und eine enge Verzahnung von landes- und regionalplanerischer Ebene. Wir sind bei der Frage nachhaltige Raumentwicklung; das LEP gibt Vorgaben an die Regionalplanung, es braucht die Ebene der Regionalplanung. Die Regionalplanung ist die Ebene, die hier eigentlich konkret tätig werden kann. Ich kann hier nur das Schlagwort „Landschaftsentwicklungskonzept" in den Raum werfen, Sie können es in den einschlägigen Zielen bitte nachverfolgen.

Eine ganz wichtige Regelungsnotwendigkeit über den Regelungsumfang des 1994er LEP's hinaus, der durchaus schon gegeben war, haben wir im Flächenverbrauch gesehen. In der nächsten Folie sehen Sie unschwer eines, es hat sich in unserem Lande der Einwohnerzuwachs vom Flächenverbrauchszuwachs abgekoppelt. Der Flächenverbrauchszuwachs ist ganz stark geworden. Im Jahre 1999 waren es ca. 27 ha pro Tag, er ist bis zum Jahre 2000 pro Tag um 1 ha Zuwachsverbrauch gestiegen. Ich sage also ganz bewusst, dass keine Missverständnisse kommen, es ist keine Versiegelung. Es sind auch Vorgärten dabei und Grünstreifen usw., aber wir sind mittlerweile recht weit an der Spitze der Bundesländer beim Zuwachs an Flächenverbrauch. Da muss man, denken wir, gemeinsam oder sogar hauptsächlich durch die kommunale Seite gegensteuern. Das ist wohl ein Kernbereich, wenn wir den Begriff der nachhaltigen Raumentwicklung nicht nur als Floskel sehen.

Ich gehe auf das 2. Handlungsfeld. Ich kann es hier nur aus Zeitgründen anreißen. Wir haben versucht, auch wieder das 94er LEP verstärkend - die Entwicklungen waren nämlich schon abzusehen - uns mit den Fragen der Globalisierung auseinander zu setzen. Sie sehen erste Ansätze einer Frage des Wettbewerbs der Regionen. Wir haben in der Begründung von Monitoring erstmals gesprochen. Hier sind also eine ganze Reihe von Lämpchen, die wir aufflackern lassen wollen in eine Richtung auf eine noch stärkere regionale Entwicklung, auch auf ein Lernen der Regionen voneinander in der Absicht, auf die Globalisierungstendenzen entsprechende Antworten zu geben.
Den Technologischen Wandel streife ich nur. Ein ganz wichtiger Aspekt u.a. für den ostbayerischen Raum, ist die EU-Osterweiterung. Der endgültige Beitritt der tschechischen Republik vor allen Dingen, der unmittelbar bevorsteht. Hier wird es, wie wir meinen, noch einmal einen Schub von Änderungen geben, wobei wir denken, die Chancen, wenn man's richtig macht, sind deutlich größer als die Risiken. Auch hier in dem entsprechenden Teil des LEP - soweit es ein Normenwerk der Raumordnung kann - versucht man, Lösungen anzubieten für diese Räume. Das zweite Feld der großen Herausforderungen, geht alle Regionen an, auch die Region München. Das sind die erheblichen Veränderungen im Altersaufbau, die auf uns zukommen. Wir haben es anhand von ein paar Beispielen auf der Folie versucht aufzutragen. Wenn Sie die blaue Linie verfolgen, das ist die prognostizierte absolute Bevölkerungsentwicklung des Freistaats Bayern. Sie sehen hier bis in die nächsten 20 Jahre hinein fast eine Konstanz und danach ein leichtes Abfallen. In der Region München, so lauten die Prognosen, wird es auch so sein, dass man längerfristig mit einer leichten Abnahme wird rechnen müssen. Das ist übers ganze Land betrachtet, wohl auch auf Ihre Region ein Problem, aber wie wir meinen, kein ganz gravierendes. Eine große Herausforderung wird dagegen die Änderung im Altersaufbau sein. Da sage ich Ihnen als Kommunalpolitikern sicher nichts Neues. Hier werden drastische Verschiebungen auf alle Kommunen zukommen. Verschiebungen zu der Notwendigkeit, Einrichtungen für ältere Menschen vorzuhalten und hin zur Schwierigkeit, Einrichtungen für jüngere Menschen ausgelastet zu halten. Das wird ein großes Problem der Zukunft sein, wohl erst nach der Laufzeit dieses LEP, aber wir haben geglaubt, als Raumordner rechtzeitig auf diese Dinge hinweisen zu müssen. Wir sehen hier zweierlei zu tun. Das erste ist, die Neuakzentuierung des sog. Vorhalteprinzips. Das ist ein raumordnerisches Schlagwort. Wir verstehen darunter im Einvernehmen mit den Fachministerien folgendes: Es darf nicht automatisch immer ein Automatismus kommen, dass bei bestimmtem Unterschreiten von starren Auslassungsgrenzen Einrichtungen geschlossen werden. Das gilt sicher stark im ländlichen Raum. Etwa bei Schulen, dass es heißt, ab 20 Schülern keine Klasse mehr. Wenn es dann 19 sind, wird die Schule dichtgemacht. Das wird man nicht so machen können. Hier wird man verantwortlich handeln müssen; natürlich nicht gegen jede Ökonomie. Wenn der Lehrer alleine dasteht, wird man die Schule wohl schließen. Aber hier denken wir, muss ein vorsichtiges Herangehen Platz greifen. Wir glauben auch, dass das Instrument der Zentralen Orte im Lichte der Erhaltung von Einrichtungen draußen im Lande eine zusätzliche Bedeutung gewinnt, und wir haben auch im LEP ein Ziel „versteckt", das für die Zukunft eine Überarbeitung der Zentralen Orte mit der Option auch ein Wandern nach unten, also Abstufung, vorsieht. Wenn ein Zentraler Ort sich nicht weiter entwickelt, und die Tragfähigkeit nicht mehr gegeben ist. Streife ich nur den Aspekt Bürgergesellschaft, obwohl er höchst wichtig ist. Hier haben wir immer versucht, Akzente zu setzen. Dritte und letzte Ebene: Räumliche Vorsorge durch Einzelfallregelungen. Hier kann ich Ihnen nur ein paar Beispiele bringen. Erstes Beispiel: wir haben - das berührt die Region nicht unmittelbar aber mittelbar - die Zone C des Alpenplans erweitert. Sie sehen Erweiterungen der Zone C, also des Gebietes, in dem Tabu herrscht für Verkehrseinrichtungen. Eine weitere, für alle Regionen, auch für Ihre, wichtige Sache ist der vorbeugende Hochwasserschutz. Angestoßen von unserer Wasserwirtschaftsverwaltung wollen wir, dass in den Regionalplänen auch Vorranggebiete mit der Zielrichtung Hochwasserschutz von Ihnen festgelegt werden. Da wird Arbeit auf Sie zukommen, und auch eine Arbeit, die nicht ohne Friktionen und Abstimmungsreibereien vor sich gehen wird. Aber das werden Sie meistern können, wie Sie auch andere Probleme gemeistert haben. Zwei Aspekte berühren Ihre Region ganz unmittelbar, die, das räume ich ein, in einem LEP einem landesweiten Programm, eine Besonderheit sind, aber natürlich rechtlich zulässig, sonst hätten wir's nicht gemacht. Das ist einmal die Freihaltung von Trassenkorridoren, ich sage bewusst Freihaltung von Trassenkorridoren für die Magnetschwebebahn. Es ist, Sie kennen das ja alle, der Korridor West, der Korridor Ost. Wir sichern hier Flächen in dem Fall Trassen mit dem Instrument des LEP, die Begründung ist die: der Flughafen München ist für die Entwicklung des gesamten Raumes, des gesamten südbayerischen Raumes, ja ganz Bayerns eine so wichtige Einrichtung, dass also auch vertretbar ist und gerechtfertigt ist, in einem landesweiten Programm dafür Ziele zu machen. Ähnliches gilt für eine zweite Sache, über die sicher im Raume noch zu diskutieren sein wird, das ist das Vorranggebiet Flughafenentwicklung. Auch hier ist das eine Vorsorgemaßnahme, um der Einrichtung Flughafen Entwicklungsmöglichkeiten offen zu halten. Wir haben ganz konkret für Ihre Region, auch Änderungen bei den Zentralen Orten vorgenommen. Es gibt, ich sage das ganz offen, um die 900 zentrale Orte bei 2057 Gemeinden, und ich meine, das reicht. Trotzdem hatten wir uns mit wieder 60 Aufstufungswünschen auseinander zu setzen. Wir haben uns bei der jetzigen Lösung des LEP dazu bekannt, in ganz beschränktem Maße nur Aufstufungswünschen nachzukommen, wirklich nur solchen, zu denen wir fachlich stehen. Es gibt eine Reihe von Änderungen, wir haben, das werden Sie sicher schon alle registriert haben, eine deutliche Erweiterung des Stadt- und Umlandbereichs München gemacht. Sie sehen es hier auf einer Spezialfolie noch einmal. Dieser rot oder violett schraffierte/karierte Bereich. Das sind einige wichtige Dinge zu Einrichtungen, die unmittelbar Ihre Region betreffen. Ich nannte schon die Änderungen bei den Zentralen Orten, ich habe angerissen die Änderungen bei Gebietskategorien, da gibt es auch noch weitere, Moosburg ist jetzt normales, richtiges Mittelzentrum ohne Entwicklungsfall, wir haben den Raum Moosburg in den sog. normalen, ländlichen Raum hineingenommen. Er gehört zu den Räumen, von denen wir jedenfalls nach unserer Datenlage sagen, er ist nicht mehr schwach strukturiert. Sicher auch ein Ergebnis des Schubs, den der Flughafen in diesem Raume gebracht hat. Andere Änderungen betreffen Sie ebenso. Ich habe eingangs gesagt, eine wichtige Leitlinie war die Stärkung der regionalen Ebene. Ich habe schon erwähnt, das Landschaftsentwicklungskonzept, das für Ihre Region jetzt erstellt wird. Auf der Basis kann eine spätere Fortschreibung eines Regionalplans aufbauen. Sie sind künftig zuständig für die Unterzentren und für die Siedlungsschwerpunkte. Sie können ergänzende Ziele etwa zu bestimmten Gebietskategorien machen. Sie können wie bisher Vorranggebiete zur Trinkwasserversorgung ausweisen, künftig sehen wir auch das Instrument dort der Vorbehaltsgebiete vor und, ich erwähnte es schon, wir geben Ihnen den Auftrag, Vorranggebiete für den Hochwasserschutz zu machen. Last not least, die im letzten Jahr vorgenommene Fortschreibung der projektbezogenen Ziele ist integriert, bleibt Bestandteil dieses LEP. Und damit bedanke ich mich fürs Zuhören."

Der Vorsitzende dankt Laven für den Vortrag und stellt fest, dass das Anhörungsverfahren noch laufe und die Frist für Stellungnahmen für 15. Dezember gesetzt sei.

Er kündigt an, dass die Folien, die Laven als Grundlage zu seinem Referat dienten, der Niederschrift zur Information für alle Gemeinden beigefügt werden.

Keine weiteren Wortmeldungen.


TOP 2
Bericht des Geschäftsführers

„Sehr geehrter Herr Vorsitzender, meine Damen und Herren, sehr geehrter Herr Laven,

ich freue mich, dass ich Sie wieder zu einer Verbandsversammlung begrüssen kann. Ich möchte mich bei Frau Thalgott und der Landeshauptstadt bedanken, dass sie uns den Saal zur Verfügung gestellt hat.

Aus den lichten Höhen der Landesplanung nun also in die Niederungen der Regionalplanung und der regionalen Entwicklung. Es ist in den letzten Tagen und Wochen in vielen Zeitungen zu lesen, es gebe im Zeitalter der Globalisierung keine nationalen Wirtschaften mehr, sondern nur mehr regionale. Trotz der Rezession steht die Region München relativ gut da und sie steht deshalb oder auch deshalb relativ gut da, weil die Regionalplanung in den letzten Jahren und Jahrzehnten dafür gesorgt hat, dass alle Standortfaktoren unsere Region attraktiv gehalten haben. Das ist sicher nicht ganz unumstritten. Und der eine oder andere von Ihnen wird es vielleicht anders sehen. Aber auch die sog. weichen Standortvorteile helfen mit, die Attraktivität der Region München zu befördern.

Im Jahr 2001 gab es aktuelle regionale Themen, über die ich nicht alle berichten kann, ich habe 2 Bereiche herausgesucht, das eine ist der Verkehr, das andere ist die Situation für Einzelhandelsgroßprojekte. Diese beiden Themen sind sehr wichtig, nämlich in Bezug auf die Zukunftsfähigkeit und eine langfristig angelegte robuste Entwicklung der Region München. Über alle anderen Themen, die im Planungsausschuss das Jahr über behandelt werden, informieren Sie unsere Internetseiten unter www.region-muenchen.com ausführlich. Alle Tagesordnungspunkte, alle Niederschriften, alle Vorlagen – aber – Herr Kufeld hat's möglich gemacht, inzwischen auch der gesamte geltende Regionalplan samt Karten und ab Februar der Regionalplan in der neuen Struktur.

  1. Eines der großen Themen 2001 war wieder der Verkehr. Hintergrund ist , Sie wissen es alle, eine uns angedrohte 60%ige Steigerung im Verkehr für die nächsten 10 Jahre. Und das ist ein Durchschnittswert. Dann heißt das für Ballungszentren in unserer Region, wie z. B. dem Flughafen, eine noch weit höhere Steigerung der Verkehrsleistung. Zu erwähnen ist ja bei dem Thema auch, dass Mobilität und Verkehr nicht ganz dasselbe sind. Auf einer Podiumsdiskussion des Bayerischen Gemeindetags in Nürnberg wurde das auch sehr deutlich. Sie können mit Verkehr geradezu das Gegenteil von Mobilität bewirken: Wenn Sie mit Ihrem Auto im Stau stehen, dann ist das die höchste Form der Immobilität, Sie können ja nicht einmal aussteigen und zu Fuß weitergehen, weil Sie Ihr Auto nicht im Stich lassen können. Ein zweiter Gesichtspunkt der beim Verkehr zu beachten ist, ist sicher, dass Fahrzeiten nicht Reisezeiten sind. Wenn für ein Verkehrsmittel geworben wird mit dem Slogan „Nur 10 Minuten von A nach B", Sie wissen was ich meine, dann ist das nicht die Reisezeit, sondern die Fahrzeit. Es ist auch wichtig, wie man da hinkommt, also die Umsteigezeiten. 
     
    Der Planungsausschuss hat eine Kommission eingesetzt, die über dieses Kapitel, also diese Fortschreibung des Regionalen Kapitels Verkehr brütet. Mitglieder dieser Kommission sind von der Landratseite Herr Janik und Herr Pointner, von der Bürgermeisterseite Herr Dr. Braun, Herr Huber und von städtischer Seite Frau Thalgott, Frau Lindner-Schädlich und Herr Wiehle. Ziel ist es nicht, ein Sammelsurium von Wünschen zusammenzuschreiben, sondern Prioritäten zu setzen und die Stimme des RPV in die Investitionsentscheidungen von Bund, Land und Bahn und sonstigen Verkehrsträgern einzubringen. Es gibt keine andere Institution in der Region München, die eine von Partikularinteressen nicht dominierte Sicht einbringen kann, außer dem Regionalen Planungsverband.
     
    Es gibt zwei Themen, die hervorstechen beim Thema Verkehr. Das eine ist der Autobahnring A 99 und wenn ich mich so umschaue, dann sitzen sowohl engagierte Befürworter, aber auch energische Gegner und solche, die eher indifferent dazu stehen, hier. Vor allem im Norden und Nordosten der Region wird dieser Ringschluss ja vehement gefordert, in der Annahme, eine Verkehrsentlastung auf der A 99 Ost sei die Folge. Mit anderen Argumenten wehren sich die Gemeinden, die z. B. in dem Südbündnis zusammengeschlossen sind, mit ihrem kürzlich erstellen Teilraumgutachten, aber auch die Würmtalgemeinden dagegen. Sie befürchten, mit dem Schließen dieses Autobahnrings käme mehr Verkehr in ihr Gebiet, und die Vor- und Nachteile des Ringschlusses seien noch nicht vernünftig und nachvollziehbar behandelt und dargelegt. D. h., es müsste, bevor man sich für den Ringschluss der A 99 ausspricht, zunächst einmal dargelegt und nachgewiesen werden, dass die Vorteile die Nachteile überwiegen. Das ist sicher schwierig. Aber man sollte sich, bevor man sich festlegt, mal daran versuchen.
     
    Das zweite Thema ist – und man könnte sagen – wie jedes Jahr, der Flughafen und vor allem die verkehrliche Erschließung des Flughafens. Da gibt es im Straßenbaubereich ja immer die Regionskonferenzen oder Flughafenkonferenzen und ich denke, da geht auch einiges voran. Es gibt Maßnahmen an den einzelnen Autobahnen, aber auch im teilregionalen Netz. Die FTO jedoch kommt nicht voran, dümpelt weiter vor sich hin. Das liegt aber auch daran, dass nirgendwo so gern wie in der Region München gegen Maßnahmen aller Art geklagt, aber gleichzeitig über den Verkehrsstau gejammert wird.
     
    Spannender ist aus meiner Sicht momentan der öffentliche Verkehr und da hat sich der Planungsausschuss und der Regionale Planungsverband im nächsten Jahr mit einigen Projekten zu beschäftigen, die demnächst in eine entscheidende Phase treten. Das eine sind die Transrapidpläne. Das neue LEP, Herr Laven hat es ja gerade erzählt und ausgeführt, will dort 2 Trassen für den Transrapid sichern. Das Raumordnungsverfahren wird dazu wohl in den letzten Dezembertagen eingeleitet, so dass sich der Planungsausschuss Anfang Februar damit beschäftigen und dazu beschließen kann. Ganz egal, ob man angesichts der schwierigen stadt- und ortsplanerischen Lagen dieser Trassen an eine Realisierung glaubt, und auch unabhängig davon, ob Geld kommt oder nicht. Ich glaube, eines ist Konsens und das hat der Planungsausschuss schon einmal beschlossen: Transrapidrealisierung, Transrapidplanung darf keinesfalls dazu führen, dass andere Maßnahmen im S-Bahnbereich oder im sonstigen Schienenverkehr leiden. D. h. es ist absolut vorrangig, den Bau eines zweiten Tunnels in Angriff zu nehmen, um die Stammstrecke endlich auf das Niveau zu bringen, dass man halbwegs ohne Stau S-Bahn fahren kann. Das ist auch aus regionaler Sicht zunächst einmal das wirklich greifbare Ergebnis der Untersuchungen zu München 21, die heute Mittag vorgestellt wurde. Alle sind sich einig, die Stammstrecke braucht einen 2. Tunnel. Sie wurde mal für 200.000 Fahrgäste pro Tag geplant, inzwischen sind es über 700.000 Fahrgäste. Dieses System bricht zusammen, wenn's auf der Stammstrecke keinen Bypass gibt.
     
    Dazu kommt der wieder neu diskutierte S-Bahnringschluss in Erding. Er ist völlig unabhängig von einer Express-S-Bahn und einer Magnetschwebebahn zu sehen, weil er ja gerade die Orte zwischen Flughafen und München an den Flughafen anbinden kann mit seinen Zwischenhalten. Das kann eine Express-S-Bahn oder ein Transrapid nicht leisten. Ausserdem sorgt ein solcher Ringschluss, den der Regionale Planungsverband in seinem Siedlungskonzept beschlossen hat, für eine tangentiale Verbindung. Wer von Markt Schwaben zum Flughafen will, muss dann nicht mehr zum Ostbahnhof reinfahren, umsteigen und dann wieder rausfahren, sondern kann direkt zum Flughafen. Das brächte sicher auch eine Attraktivitätssteigerung der Orte an dem S 6-Ast.
     
    Darüber hinaus bietet dieser Ringschluss große Chancen, auch den Schienenfernverkehr an den Flughafen anzuschließen. Es wurde vor 10 - 12 Jahren ja mit dem S-Bahnringschluss schon geplant: der Anschluss des Flughafens über die Walpertskirchner Spange an die Fernbahnstrecke München-Mühldorf-Freilassing. Es steht jetzt im neuen LEP-Entwurf 1.: Der Flughafen München ist an die Fernbahn auf dem Gleis anzubinden. Es steht 2.: Die Strecke München-Mühldorf-Freilassing ist auszubauen. Nur, das LEP zieht nicht die Konsequenz und sagt, diese beiden Maßnahmen sind miteinander verwandt, sie muss man aneinander koppeln. Der Anschluss an den Flughafen kann nur über den Osten erfolgen, nur über München-Mühldorf-Freilassing. Das müsste man fordern. Es gibt zur Anbindung des Flughafens an die Schiene aber ein anderes Raumordnungsverfahren, und die Haltung der Stadt Landshut. Der Oberbürgermeister der Stadt Landshut, Herr Deimer, hat auf der Regionalen Planungsverbandssitzung seines Verbands kürzlich gesagt, dass die Planungen für die Marzlinger Spange eine Konkurrenz zum Ringschluss der S 6 in Erding darstellten. Aus seiner Sicht konsequent. Weil das Geld des Bundes und des Freistaats Bayern im Schienenbereich auch nur einmal verbaut werden kann. Die Region München müsste aber, und hat das auch schon getan, die Prioritäten anders setzen, auf den östlichen Anschluss. Da spricht so viel dafür und es spricht so wenig für eine Marzlinger Spange, dass ich mir gar nicht vorstellen kann, dass die Entscheidung anders ausgeht. Angefangen von der Abkopplung der Stadt Freising, wenn man die Marzlinger Spange realisiert, bis hin dazu, dass aus dem Osten über München-Mühldorf-Freilassing wesentlich mehr Fahrgäste zu erwarten sind, als aus dem Nordosten über die Strecke Landshut, bis hin dazu dass München-Mühldorf-Freilassing Teil einer Schnellbahnstrecke werden soll, nämlich der Magistrale für Europa. Die Strecke München-Landshut ist nun mal keine Fernverkehr- oder schnelle Verbindung von München aus. Planerisch ist es wohl einfacher, diese geforderte und raumordnerisch positiv geordnete Spange zwischen der S 6 und München-Mühldorf-Freilassing zu realisieren, in einem Aufwasch zu realisieren, als in ein Raumordnungsverfahren westlich des Flughafens zu gehen. Trickreich ist, dass in dem Raumordnungsverfahren 3 Maßnahmen sind: die Marzlinger Spange, die Pullinger Spange und eine Neufahrner Gegenkurve. Jetzt wird so getan, als wenn dieses Raumordnungsverfahren von diesen 3 schlechten Möglichkeiten eine Möglichkeit als die am wenigsten schlechte identifiziert hat und dass das dann das Gelbe vom Ei ist, was den Anschluss des Flughafens an den Fernverkehr anbelangt. Das ist noch lange nicht gesagt, es ist noch lange nicht entschieden und diskutiert, ob nicht doch der Anschluss vom Osten her besser wäre.
     
    Die Überlegungen, eine U-Bahn von Garching über Hallbergmoos an den Flughafen und weiter nach Freising zu verlängern, sind wieder ausgegraben worden, muss man sagen. Die gab's ja schon mal vor 10 Jahren. Auch hier sollte man keine Denkverbote verfügen, sondern das genau prüfen und dann die Prioritäten festlegen.
     
    Weil wir beim Flughafen sind, Herr Laven, ich kann nicht nachvollziehen, wofür die Ausweisung im LEP für etwa 1.000 ha Vorrangfläche für den Flughafen, also ein Ziel, das nichts anderes zulässt als Flughafen, im Regionalen Grünzug jetzt gut sein soll. Es sagen doch alle, auch der Wirtschaftsminister, dass es auf absehbare Zeit keinen Bedarf für eine dritte Start- und Landebahn gibt. Und nur die kann ja damit gemeint sein. Es können mit den beiden jetzt existierenden Start- und Landebahnen, die unabhängig voneinander fahren können, weil sie so weit voneinander entfernt sind, ca. 60 Mio. Passagiere bewältigt werden. Ich glaube, man muss sich irgendwann mal Gedanken machen, wann das Ende der Fahnenstange, der Belastung des Raums durch einen solchen Flughafen, gekommen ist.
     
  2. Das zweite Thema, zu dem ich reden will, ist der Einzelhandel. Da gibt es zu berichten, was der Planungsausschuss am 06.11.2001 beschlossen hat. Es ist ein Thema, bei dem sich bei mir keine vorweihnachtlichen Gefühle einstellen. Und ein Thema, dem man sich auch eigentlich nur mit Ironie nähern kann, Humor reicht schon gar nicht mehr. Ich will es trotzdem sachlich versuchen.
     
    Um was geht's: Das Kabinett hat einen Eilentwurf, eine Teilfortschreibung für FOC und Einzelhandelsgroßprojekte im LEP beschlossen. An dem selben Tag, an dem auch das sonstige LEP beschlossen worden ist, am 20. Juli d. J. Mit dem Namen fängt es schon an. Wenn ich in der Presse lese, es gehe um FOC, dann kann man nur sagen, es geht um FOC am Rande, um Fabrikverkauf geht es am Rande. Es geht bei dieser Fortschreibung um alle Einzelhandelsgroßprojekte, d. h. es geht um alles, was größer als 700 qm ist. Und Sie wissen genau, wie schwierig das allein schon im Lebensmittelbereich ist, wenn der Investor kommt und sagt, ja 700 qm, was sind 700 qm – ich brauche ja mindestens 1.000, 1.100, 1.200 - sonst rentiert sich das nicht. Das haben Sie ja auch in den Äußerungen zu dem Ziel an den Regionalen Planungsverband des öfteren thematisiert. Das ist das eine. 
     
    Das Ziel der Fortschreibung ist zunächst einmal, die Innenstädte zu stärken. Und die Fortschreibung schaut zum großen Teil auch so aus, als ob dieses Ziel so gemeint sei. Über die Einzelheiten mit Festlegung von Quoten, mit der Unterscheidung in zentrenrelevante und nichtrelevante Sortimente kann man fachlich diskutieren. 
     
    Dieses Ziel enthält aber einen Fremdkörper, um es vornehm auszudrücken. Einen nachträglich eingefügten Fremdkörper, eine sog. Stadtumlandklausel, die auch die Region München betrifft. Diese Stadtumlandklausel betrifft nur die 4 größten Ballungsräume in Bayern. Nach dieser Stadtumlandklausel dürfen neue Einzelhandelsgroßprojekte im Stadt- und Umlandbereich von München für Waren, die man in den Zentren finden will, Zeitungen, Glas, Keramik usw. bevorzugt ausgewiesen werden. Und zwar deshalb, weil jeder Standort im Umlandbereich auf ein Viertel der Kaufkraft der Landeshauptstadt München zugreifen kann. Und das ist relativ viel. Das gilt nur in 4 Ballungsräumen in Bayern so, in den übrigen Ballungsräumen in Bayern, das sind noch einmal eine Handvoll, gilt folgendes: Es dürfen keine neuen Einrichtungen gebaut werden, sondern die bestehenden erhalten einen Konkurrenzschutz de Luxe. Die bestehenden dürfen sich erweitern und neue dürfen nicht dazukommen. (Ein solcher Unternehmer möchte ich gerne sein, der genau weiß, es gibt keinen neuen Konkurrenten, er selber darf erweitern.) Aber das ist eine Ungereimtheit, mit der sich nicht unbedingt die Region München auseinandersetzen muss. 
     
    Im Ergebnis führt die Fortschreibung für die Region München dazu, dass die Ansiedlung von solchen Projekten in die Stadtumlandbereiche drängt, dass die Mittelzentren, und vor allem, und das ist wirklich das Bittere daran, dass der ländliche Raum, über den wir auch verfügen in der Region München, hinten runterfällt. Man kann es gar nicht mehr anders sagen. Denn diese Kaufkraftanleihe bei der Kernstadt gilt nur unter der Voraussetzung, dass der betreffende Ort strukturell eng mit der Kernstadt verbunden ist. D. h., es gibt auch Siedlungsschwerpunkte im Umlandbereich von München, die darunter fallen. Dieser ganze Passus trifft positiv auf höchstens 8 - 10 Gemeinden der Region München im engeren Umlandbereich zu. Alle anderen profitieren davon nicht und deshalb hat der Planungsausschuss am 06.11.2001, wie ich meine völlig zu Recht, vehement dagegen Stellung bezogen. Und es ist ja nicht nur der Planungsausschuss, es sind ja nicht nur Sie und Ihre Vertreter, sondern Sie sind in guter Gesellschaft, es ist der Bayerische Gemeindetag, es ist der Bayerische Städtetag, es ist mit Einschränkungen auch der Bayerische Landkreistag, das gebe ich gerne zu, dass der aus einer anderen Motivation dagegen Stellung nimmt, aber im Ergebnis akzeptiert er das auch nicht, es ist die IHK, es ist die Handwerkskammer, die Einzelhandelsverbände, bis auf den Filialistenverband, es sind die wissenschaftlichen Stellungnahmen z. B. der TU München, alle sind vehement gegen diese Klausel.  
     
    Warum? Es gibt 4 Gründe und ich versuche mich kurz zu fassen:
     
    Erstens: Diese Klausel widerspricht dem, was der Ministerrat in der selben Sitzung als allgemeines LEP beschlossen hat. Wenn man vor allem im Umlandbereich eine umweltverträgliche Mischung von Wohnen und Arbeiten erreichen will, Suburbanisierungstendenzen entgegenwirken will, und der Erhaltung von Freiflächen und Anwendung bodensparender Form bei Siedlungsentwicklung besonders Rechnung getragen werden soll, dann passt dazu nicht das Ergebnis einer Fortschreibung, die mehr Verkehr, mehr Flächenverbrauch, mehr Siedlung ausgerechnet in die Bereiche bringt, die schon damit gesegnet sind, nämlich die Umlandbereiche. Theoretisch ist geschrieben, diese Fortschreibung führe dazu, dass die Innenstädte aufgewertet werden. Praktisch schaut es im Umlandbereich so aus: Riesige Flächen auf der grünen Wiese mit Waren, die in die Innenstädte gehören. Es fährt auch niemand mit dem ÖPNV, deshalb braucht man da keinen ÖPNV-Anschluss, und der Mittelstand im Handel soll schauen, wo er bleibt. Es ist eine ganz einfache Entscheidung. Will man zentrenrelevante Waren in die Innenstädte, will man, dass die Mittel der Städtebauförderung in Millionenhöhe auch nur irgendeine vernünftige Wirkung haben, dass die Anstrengungen der Städte und Orte, die Zentren zu stärken erfolgreich sind, dann darf man so etwas nicht vorschlagen.
     
    Zweiter Grund: Das mag für das LEP nicht so bedeutsam sein, aber Sie haben sich über 3 Jahre intensiv mit dem Thema befasst. Seit 1998 seit den Freisinger Beschlüssen und einstimmig letztes Jahr ein Regionalplankapitel dazu beschlossen, das man teilweise vergessen kann, wenn die LEP-Fortschreibung kommt, weil wir ja anpassungspflichtig sind.
     
    Drittens: Wenn der Einzelhandel nun ein wirtschaftlicher Bereich wäre, der von einer steigenden Umsatzsituation gekennzeichnet wird, dann wäre es ja schön. Aber der Einzelhandelsmarkt stagniert seit 5 Jahren in den Umsätzen, d.h. sie gehen real zurück. Das ist das eine. Jahr für Jahr werden 30.000 Arbeitsplätze im Einzelhandel abgebaut in Deutschland. Die Flächen des Verkaufs werden immer größer, also man baut Arbeitsplätze ab im Mittelstand, erhöht die Flächen im Verkauf und das alles in den großen Flächen draußen. Diese Entwicklung spricht dafür, dass die Ansiedlung eines Großen draußen auf der grünen Wiese keine zusätzlichen Arbeitsplätze bringt, sondern im Ergebnis Arbeitsplätze vernichtet. Nicht nur das, sondern an Strukturen hängt, die nicht mittelständisch geprägt sind. Und mittelständisch geprägte Strukturen sind das Erfolgsgeheimnis auch der Region München. Deshalb ist die Region so robust. Sie ist nicht deshalb so robust, weil große Firmen ausschließlich hier in der Wirtschaft das Sagen haben. 
     
    Viertens: Die verkehrlichen Wirkungen, da sage ich jetzt nur das Stichwort dazu, die verkehrlichen Wirkungen im Umfeld solcher Kaufhäuser auf der grünen Wiese sind katastrophal. Man kann sich's ja am Samstag in Eching anschauen, wie es ist.
     
    In Rezessionszeiten sind gesunde Strukturen in der Region, wirtschaftliche Strukturen besser geeignet, als Strukturen, die auf den letzten Schrei setzen. Man muss dazu sagen, dass diese Entwicklung hin zum Einkaufsparadies an der Autobahn auf der grünen Wiese in Amerika schon wieder im Rückgang befindlich ist. Aber wir Deutschen machen natürlich alles besonders gründlich, wenn wir mal meinen, einen Trend erkannt zu haben. Dann rennen wir dem auch so lange nach; manchmal auch, wenn's gar kein Trend mehr ist. Man fragt sich also, gibt es noch Hoffnung angesichts der Haltung der Staatsregierung. Ja, um mit den Fußballern zu reden: der Ball ist rund und ein Spiel dauert 90 Minuten, vielleicht schafft man es, in die Verlängerung zu kommen. Das Bayerische Kabinett ist sich nicht einig, eine LEP-Fortschreibung muss schließlich durch den Landtag. 
     
    Es gibt auch noch einen anderen Hoffnungsschimmer. Der Minister für Landesentwicklung und Umweltfragen, Herr Dr. Schnappauf, hat unabhängig von dieser Fortschreibung signalisiert, dass er ein Einzelhandelskonzept, das die Kommunen und Landkreise in der Region gemeinsam aufstellen, dass er das sowohl der Sache nach als auch finanziell unterstützen wird.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, zum Schluss möchte ich noch auf 2 Punkte der LEP-Fortschreibung eingehen. Herr Laven hat schon gesagt, den Regionalen Planungsverbänden wird etwas mehr Kompetenz gegeben. Z. B. können Sie Kooperationsräume ausweisen. Diese Kompetenzzuweisung richtet sich nicht gegen die kommunale Planungshoheit, diese Kompetenzzuweisung geht nur, wenn die entsprechenden Kommunen dabei freiwillig mitmachen und das gemeinsam beschließen. 
 
Bei der Ausweisung von Siedlungsschwerpunkten, Unterzentren und Kleinzentren - da ist ein kleiner Pferdefuß im LEP versteckt - der Regionale Planungsverband wird zuständig und ich habe in den letzten 2 Wochen auch schon einige Anfragen von Ihnen bekommen, wie man das durchkriegt. Die Kriterien, nach denen der Regionale Planungsverband das entscheiden soll, sind aber im LEP festgelegt. Also über die Kriterien kann der Regionale Planungsverband nicht entscheiden, er kann diese Kriterien nur anwenden. Zur Frage, ob der Regionale Planungsverband, und das könnte er nach dem Entwurf nämlich, alle bisherigen Ausweisungen zentraler Orte aussetzt und die ganze Region neu überprüft, oder ob er die bisherigen Zentralen Orte belässt und nur neue prüft, über diese Frage kann man sicher erst nach den Wahlen sinnvoll entscheiden. 
 
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der eine oder andere von Ihnen war auch auf der Verbandsversammlung des Planungsverbands Äußerer Wirtschaftsraum, einige sind aber auch heute da, die dort nicht teilnehmen konnten. Erlauben Sie mir bitte auch an dieser Stelle der RPV-Vollversammlung zum Abschluss noch ein persönliches Wort. Viele von Ihnen treten nächstes Jahr bei den Kommunalwahlen nicht mehr an und sind deshalb nicht mehr auf der Verbandsversammlung des nächsten Jahres. Die Regionalplanung, die Geschäftsstelle und ich, wir haben es Ihnen sicher nicht immer ganz leicht gemacht. Ich wünsche Ihnen aber von Herzen nach der Wahlperiode alles Gute. Vielen Dank!"

Der Vorsitzende bedankt sich bei Breu und leitet zu TOP 3 über.


TOP 3
Feststellung der Jahresrechnung 2000 gem. Art. 88 Abs. 3 LKrO

Breu bezieht sich auf die Drucksache 29/01 und bittet um Zustimmung zum Beschlussvorschlag. Er bedankt sich bei den Prüfern 1. Bgm. Hager und 1. Bgm. Dr. Knapek für die vorgenommene örtliche Rechnungsprüfung.

Keine Wortmeldungen.
 

BESCHLUSS:

  1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen. 
     
  2. Die Verbandsversammlung stellt die Jahresrechnung 2000 fest:
    Sie führte zu folgendem Ergebnis:
     
    Hinweis: unveröffentlicht, nur für die Verbandsmitglieder bestimmt
     
    Die Vermögensrechnung schließt zum Ende des Haushaltsjahres 2000 ab:
     
    Hinweis: unveröffentlicht, nur für die Verbandsmitglieder bestimmt

Abstimmung: Annahme einstimmig ohne Gegenstimmen


TOP 4
Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2002
 

Breu verliest die Zahlen der Drucksache Nr. 30/01 und bittet, dem Beschlussvorschlag zu folgen.
 

BESCHLUSS:

  1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen
     
  2. Die Verbandsversammlung beschließt:
     
    „Haushaltssatzung des Regionalen Planungsverbands München Körperschaft des öffentlichen Rechts
     
    Aufgrund § 6 Absatz 1 Nr. 3 der Verbandssatzung in Verbindung mit Art. 6 Abs. 4 des Bayer. Landesplanungsgesetzes; Art. 41 Absatz 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit, der Art. 55 ff der Landkreisordnung erlässt der Regionale Planungsverband München folgende Haushaltssatzung:
     
    Hinweis: Der Wortlaut der Satzung ist nicht für die Öffentlichkeit bestimmt

Keine Wortmeldungen.

Abstimmung: Annahme einstimmig ohne Gegenstimmen


TOP 5
Fortschreibung Regionalplan München
 

a) Regionaler Grünzug Gleißental/Hachinger Tal
Teilaufhebung am S-Bahnhof Fasanenpark


Der Vorsitzende dankt Frau RDin Ottmann für die jahrelange gute Zusammenarbeit und würdigt ihre Verdienste, da Frau Ottmann zum Ende des Jahres in den wohlverdienten Ruhestand geht. Er verabschiedet Frau Ottmann mit den besten Wünschen für die Zukunft.

Ottmann bedankt sich und wünscht dem Gremium und den Anwesenden weiterhin eine erfolgreiche und fruchtbare Zusammenarbeit.

Breu verweist auf die Drucksache 31/01 und bittet, dem Beschlussvorschlag zu folgen.

Streit vertritt die Meinung, dass aus seiner Sicht der Regionalplan durch die Teilaufhebung des Grünzugs und die Neustrukturierung zu Grabe getragen werde. Durch diverse Kürzungen habe der Regionalplan an Kraft verloren, bedenklichen Entwicklungen entgegenzuwirken. Er bittet um Gegenstimmen.

Keine weiteren Wortmeldungen.
 

BESCHLUSS:

  1. Vom Bericht wird Kenntnis genommen.
     
  2. Die Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbands München beschließt die 15. Änderung des Regionalplans München, Teil 1 „Rücknahme des regionalen Grünzugs „Gleißental/Hachinger Tal am S-Bahnhof Fasanenpark" in dem Umfang, wie er in der beiliegenden Karte 2 Siedlung und Versorgung, Tekturkarte „Siedlung, Freiraum, Verkehr" vom 06.04.2001 dargestellt ist.
     
  3. Die Verbandsversammlung beauftragt den Verbandsvorsitzenden, die Verbindlicherklärung der 15. Änderung des Regionalplans München, Teil 1, bei der Regierung von Oberbayern zu beantragen und ermächtigt ihn, erforderliche redaktionelle und formale Änderungen im Rahmen dieses Antrags vorzunehmen.

Abstimmung: mehrheitlich zugestimmt bei 10 Gegenstimmen.
 

TOP 5
Fortschreibung Regionalplan München

b) Neue Struktur - Kürzung und Vereinfachung

Breu verweist auf die Drucksache Nr. 32/01 und erklärt, die Neue Struktur sei keinesfalls der Niedergang des Regionalplans. Eine überwältigende Mehrheit hat sich im Anhörungsverfahren für diese Neustrukturierung des Regionalplans ausgesprochen. Durch eine kürzere und klarere Struktur könnten Ziele Geltung erlangen und umgesetzt werden. Die Stellung der Landwirtschaft in der Region werde durch ein eigenes Unterkapitel im Kapitel Wirtschaft und Arbeitsmarkt hervorgehoben.

Keine Wortmeldungen.
 

BESCHLUSS:

  1. Vom Bericht wird Kenntnis genommen.
     
  2. Die Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbands München beschließt die 15. Änderung des Regionalplans München, Teil 2 „Neustrukturierung des Regionalplans"
     
    a) Folgende Kapitel des Regionalplans bleiben erhalten:
     
    A I Die Region und ihre Teilräume (für verbindlich erklärt am 24.07.01).
    A V (bzw. A IV durch FS 1/94) Zentrale Orte und Funktionen der Gemeinden (für verbindlich erklärt am 24.07.01).
    B II Siedlungswesen (für verbindlich erklärt am 24.07.01).
    B IV 4 Gewerbliche Wirtschaft, Versorgung - Einzelhandel (für verbindlich erklärt am 28.06.01)
    B VII Erholung (Beschluss des PA vom 06.11.01).
     
    b) Folgende Kapitel des Regionalplans werden überarbeitet und/oder mit anderen Kapiteln zusammengefasst
      
    B I Natur und Landschaft
    B III Land- und Forstwirtschaft
    B IV Gewerbliche Wirtschaft (außer B IV 3 und 4) #
    B V Arbeitsmarkt
    B IX Verkehr und Nachrichtenwesen
    B X Energieversorgung
    B XI Wasserwirtschaft;
     
    c) Folgende Kapitel des Regionalplans werden aufgehoben: (wobei für andere/neue Kapitel relevante Inhalte bei der weiteren Fortschreibung des RP 14 ggf. wieder aufgegriffen werden können)
     
    A II Bevölkerung und Arbeitsplätze
    A III Ökologisch-funktionelle Raumnutzung
    A IV Siedlungsstruktur (Aufhebung bereits durch FS 1/94 vorgesehen)
    B IV 3 Gewerbliche Flächennutzung (wird durch FS 1/94 abgedeckt)
    B VI Bildungs- und Erziehungswesen
    B VIII Sozial- und Gesundheitswesen
    B XII Technischer Umweltschutz (bis auf Teilkapitel Fluglärm)
    B XIII Verwaltung und Einrichtungen der Verteidigung;
     
    d) Folgende Kapitel des Regionalplans werden neugefasst
      
    A III (neu) Bevölkerungsstruktur und Einwohnerentwicklung
    B VI (neu) Bildung, Kultur, Soziales.
     
    e) Die Neugliederung des Regionalplans erhält damit folgende Struktur
     
    Teil A Nachhaltige überfachliche Entwicklung der Raumstruktur
    I Die Region und ihre Teilräume
    II Zentrale Orte
    III Bevölkerungsstruktur und Einwohnerentwicklung
     
    Teil B Nachhaltige Entwicklung der raumbedeutsamen Fachbereiche
    I Sicherung und Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen
    - Natur und Landschaft
    - Wasser
     
    II Siedlungswesen
    III Freizeit und Erholung
    IV Wirtschaft und Arbeitsmarkt
    - Land- und Forstwirtschaft
    - Gewerbliche Wirtschaft
    - Arbeitsmarkt
     
    V Verkehr und Nachrichtenwesen
    VI Bildung, Kultur, Soziales" 
      
  3. Die Verbandsversammlung beauftragt den Verbandsvorsitzenden, die Verbindlicherklärung der 15. Änderung, Teil 2, bei der Regierung von Oberbayern zu beantragen und ermächtigt ihn, erforderliche redaktionelle und formale Änderungen im Rahmen dieses Antrags vorzunehmen.

Abstimmung: Mehrheitlich zugestimmt bei einer Gegenstimme.
 

TOP 5
Landesentwicklungsprogramm Bayern 

c) Kapitel B VII Freizeit und Erholung - Neufassung

Breu verweist auf die Drucksache Nr. 33/01 und bittet um Zustimmung zum Beschlussvorschlag. Keine weiteren Wortmeldungen. Beschluss: 1.Vom Bericht wird Kenntnis genommen. 2.Die Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbands München beschließt die 15. Änderung des Regionalplans München, Teil 3 „Freizeit und Erholung" entsprechend der beiliegenden Fassung vom 12.11.2001. 3.Die Verbandsversammlung beauftragt den Verbandsvorsitzenden, die Verbindlicherklärung der 15. Änderung des Regionalplans München, Teil 3, bei der Regierung von Oberbayern zu beantragen und ermächtigt ihn, erforderliche redaktionelle und formale Änderungen im Rahmen dieses Antrags vorzunehmen.

Abstimmung: Mehrheitlich zugestimmt mit einer Gegenstimme.


Top 6
Verschiedenes

Satzungsänderung des Regionalen Planungsverbands München Erweiterte Beschlusskompetenz des Planungsausschusses

Breu erklärt, diese Satzungsänderung gehe zurück auf die Änderung des Landesplanungsgesetzes von 1997. Die Änderung beinhalte, dass in Zukunft auch der Planungsausschuss über eine Teilfortschreibung des Regionalplans selbständig entscheiden könne, ohne dass die Verbandsversammlung eingeschaltet werden muss, wenn die dort formulierten Voraussetzungen erfüllt seien. Der Vorschlag des Planungsausschusses an die Verbandsversammlung ist es, den Wortlaut der entsprechenden Gesetzeskriterien zu übernehmen und in der Satzung festzuschreiben.

Keine weiteren Wortmeldungen.
 

BESCHLUSS:

  1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.
     
  2. Die Verbandsversammlung beschließt folgende Änderung der Verbandssatzung:
     
    a) Die Verbandssatzung des Regionalen Planungsverbands München vom 01.04.1973, geändert am 02.12.1997 mit Wirkung vom 01.10.1997, wird wie folgt geändert:
     
    § 6. Aufgaben der Verbandsversammlung
     
     Abs. 1 Ziffer 2 wird neu gefasst und lautet: 
     
    „2. Beschlussfassung über den Regionalplan und seine Änderungen, soweit nicht der Planungsausschuss nach § 10 Abs. 1 Ziffer 1a zuständig ist.
     
    § 10. Aufgaben des Planungsausschusses
     
    Nach Abs. 1 Ziffer 1 wird folgende Ziffer 1 a eingefügt:
     
    „1a. Abschließende Beschlussfassung über Teilfortschreibungen des Regionalplans, sofern die Grundzüge der anzustrebenden räumlichen Ordnung und Entwicklung der Region nicht oder nur unwesentlich berührt werden und die Verbandsmitglieder den Zielen der Raumordnung und Landesplanung zugestimmt haben, die für sie voraussichtlich eine Anpassungspflicht begründen". 
      
    b) Diese Satzungsänderung tritt am 01.01.2002 in Kraft.

Abstimmung: Annahme einstimmig ohne Gegenstimmen


Der Vorsitzende stellt fest, unter „Verschiedenes" gebe es keine weiteren Meldungen.

Er bedankt sich bei den Anwesenden und schließt die Sitzung.

Vorsitzender:

Aidelsburger
Erster Bürgermeister

Protokollführerin:

Sandner
Verw. Angestellte 


Zur Tagesordnung

Anlagen (nicht in der Online-Fassung):

Anwesenheitsliste

Kopien der Folien zum Referat „Das neue LEP"