Sitzung 04. Dezember 2001

Drucksache Nr. 32/01

45. Verbandsversammlung, 04.12.2001

V O R L A G E
des Verbandsvorsitzenden an die Verbandsversammlung

TOP  5b
Fortschreibung Regionalplan München
Neue Struktur
Kürzung und Vereinfachung 

Anlage:

Bericht des Regionsbeauftragten

  

I. VORTRAG

1. Gegenstand der heutigen Beschlussfassung ist die neue Struktur - Kürzung und Vereinfachung des Regionalplans München. Die Arbeiten daran begannen im Anschluss an das Siedlungs- und Freiraumkonzept Anfang 2001. Im Juli 2001 hat sich der Planungsausschuss mit der Überarbeitung und der Neustrukturierung befasst (vgl. Drucksache Nr. 10/01). Er hat die vorgeschlagene Neugliederung in der beiliegenden Fassung zustimmend zur Kenntnis genommen und die Geschäftsstelle beauftragt, ein Anhörverfahren einzuleiten und durchzuführen.

Nach der Durchführung des Anhörverfahrens hat der Planungsausschuss am 06.11.2001 die Neugliederung und Straffung des Regionalplans beschlossen und sie der Verbandsversammlung zur Annahme empfohlen.

2. Eine überwältigende Mehrheit der Mitglieder, aber auch sonstiger beteiligter Stellen hat sich für die vorgeschlagene Neustrukturierung des Regionalplans ausgesprochen und sie ausdrücklich begrüßt.

Dem Kritikpunkt, die Rolle der Landwirtschaft werde zu wenig hervorgehoben, hat der Planungsausschuss in seiner Sitzung am 06.11.2001 teilweise Rechnung getragen: Das neustrukturierte Kapitel Wirtschaft und Arbeitsmarkt wird in Unterkapitel aufgeteilt – Land- und Forstwirtschaft, gewerbliche Wirtschaft, Arbeitsmarkt. Auf diese Weise wird deutlich, dass der Land- und Forstwirtschaft auch in der Region München eine große Bedeutung zugemessen wird.

3. Die bisherige Gliederung ist der neuen geplanten Gliederung des Regionalplans München am Ende des Berichts des Regionsbeauftragten gegenübergestellt (Seite 4-6). Die vorgeschlagene Neustruktur bietet die Chance, den Regionalplan durch die Beschränkung auf wesentliche regionale Aussagen lesefreundlicher zu gestalten. Gleichzeitig hilft dies auch der Durchsetzung und öffentlicher Vermittlung gemeinsamer regionaler Ziele.

Der so neu gefasste Regionalplan könnte in allen wesentlichen Teilen ab 2002 im Internet veröffentlicht werden.

  

II. BESCHLUSSVORSCHLAG

  1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.

  2.  Die Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbands München beschließt die 15. Änderung des Regionalplans München, Teil 2 „Neustrukturierung des Regionalplans"
     
    a) Folgende Kapitel des Regionalplans bleiben erhalten:
     
    A I Die Region und ihre Teilräume (für verbindlich erklärt am 24.07.01).
    A V (bzw. A IV durch FS 1/94) Zentrale Orte und Funktionen der Gemeinden (für verbindlich erklärt am 24.07.01).
    B II Siedlungswesen (für verbindlich erklärt am 24.07.01).
    B IV 4 Gewerbliche Wirtschaft, Versorgung - Einzelhandel (für verbindlich erklärt am 28.06.01)
    B VII Erholung (Beschluss des PA vom 06.11.01).
     
    b) Folgende Kapitel des Regionalplans werden überarbeitet und/oder mit anderen Kapiteln zusammengefasst:
     
    B I Natur und Landschaft
    B III Land- und Forstwirtschaft
    B IV Gewerbliche Wirtschaft (außer B IV 3 und 4)
    B V Arbeitsmarkt
    B IX Verkehr und Nachrichtenwesen
    B X Energieversorgung
    B XI Wasserwirtschaft;
     
    c) Folgende Kapitel des Regionalplans werden aufgehoben:
    (wobei für andere/neue Kapitel relevante Inhalte bei der weiteren Fortschreibung des RP 14 ggf. wieder aufgegriffen werden können)
     
    A II Bevölkerung und Arbeitsplätze
    A III Ökologisch-funktionelle Raumnutzung
    A IV Siedlungsstruktur (Aufhebung bereits durch FS 1/94 vorgesehen)
    B IV 3 Gewerbliche Flächennutzung (wird durch FS 1/94 abgedeckt)
    B VI Bildungs- und Erziehungswesen
    B VIII Sozial- und Gesundheitswesen
    B XII Technischer Umweltschutz (bis auf Teilkapitel Fluglärm)
    B XIII Verwaltung und Einrichtungen der Verteidigung;
     
    d) Folgende Kapitel des Regionalplans werden neugefasst:
     
    A III (neu) Bevölkerungsstruktur und Einwohnerentwicklung
    B VI (neu) Bildung, Kultur, Soziales.
     
    e) Die Neugliederung des Regionalplans erhält damit folgende Struktur
     
    Teil A Nachhaltige überfachliche Entwicklung der Raumstruktur
     
    I Die Region und ihre Teilräume
    II Zentrale Orte
    III Bevölkerungsstruktur und Einwohnerentwicklung
     
    Teil B Nachhaltige Entwicklung der raumbedeutsamen Fachbereiche 
      
    I Sicherung und Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen 
     
    - Natur und Landschaft
    - Wasser
     
    II Siedlungswesen
    III Freizeit und Erholung
    IV Wirtschaft und Arbeitsmarkt 
     
    - Land- und Forstwirtschaft
    - Gewerbliche Wirtschaft
    - Arbeitsmarkt
     
    V Verkehr und Nachrichtenwesen
    VI Bildung, Kultur, Soziales

  3. Die Verbandsversammlung beauftragt den Verbandsvorsitzenden, die Verbindlicherklärung der 15. Änderung, Teil 2, bei der Regierung von Oberbayern zu beantragen und ermächtigt ihn, erforderliche redaktionelle und formale Änderungen im Rahmen dieses Antrags vorzunehmen.

 

i.A.
Breu
Geschäftsführer 


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