Sitzung 18. Juni 2002

Drucksache Nr. 12/02

46. Verbandsversammlung, 18.06.2002

V O R L A G E
des Verbandsvorsitzenden an die Verbandsversammlung

TOP  5 
a) Neuwahl des Verbandsvorsitzenden und seiner beiden Stellvertreter
b) Bestellung der Mitglieder des Planungsausschusses und ihrer beiden Stellvertreter

   

I. VORTRAG

a) In der 36. Verbandsversammlung am 18.06.1996 wurden OB Ude als Vorsitzender, Landrat Vollhardt als 1. Stellvertreter und 1. Bürgermeister Aidelsburger als 2. Stellvertreter gewählt. 1998 übernahm LR Vollhardt den Vorsitz, 2000 1. Bürgermeister Aidelsburger.

Gemäß § 12 Abs. 2 Verbandssatzung (VS) werden der Verbandsvorsitzende und seine beiden Stellvertreter auf die Dauer von zwei Jahren, falls sie Inhaber eines kommunalen Wahlamts eines Verbandsmitglieds sind, höchstens bis zum Ablauf dieses Amts gewählt. In der 46. Verbandsversammlung sind deshalb Neuwahlen durchzuführen. Nach § 12 Abs. 1 VS werden der Verbandsvorsitzende und seine Stellvertreter von der Verbandsversammlung aus ihrer Mitte gewählt. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Wird die Mehrheit im ersten Wahlgang nicht erreicht, so findet eine Stichwahl unter den beiden Bewerbern mit den höchsten Stimmenzahlen statt (§ 8 Abs. 9 VS).

Maßgebend für den Stimmenwert ist die Einwohnerzahl des Verbandsmitglieds. Dabei erhält jeder Verbandsrat für je angefangene 1000 Einwohner eine Stimme. Für die Wahlen in der Verbandsversammlung am 18.06.2002 sind die Einwohnerzahlen zum 31.12.1999 heranzuziehen (§ 8 Abs. 7 VS).

Es wird vorgeschlagen, in der Verbandsversammlung einen Wahlausschuss zu bestellen und ihm die Durchführung der Wahlen nach Maßgabe der Geschäftsordnung zu übertragen.

b) Mit Ablauf der kommunalen Wahlperiode am 30.04.2002 sind auch die Mitglieder des Planungsausschusses neu zu bestellen. Nach § 9 Abs. 2 VS werden die Vertreter der kreisangehörigen Gemeinden durch die von den kreisangehörigen Gemeinden entsandten Verbandsräte für die Dauer der Wahlzeit der Beschlussorgane der Verbandsmitglieder bestellt. Dies gilt entsprechend für die Vertretung der kreisfreien Städte und der Landkreise. Bei der Sitzverteilung innerhalb der drei Gruppen sollen die Teilräume der Region jeweils entsprechend ihrer Einwohnerzahl berücksichtigt werden.

Die LH München ist die einzige kreisfreie Stadt des Regionalen Planungsverbands. Ihre Mitglieder im Planungsausschuss werden deshalb allein von der LH München bestellt.

Um die Neubestellung der Mitglieder des Planungsausschusses aus dem Bereich der kreisangehörigen Gemeinden zu erleichtern, wird nachstehend ein Überblick über die bisherige Besetzung des Ausschusses aus diesem Bereich gegeben. 

1. Bgm. Huber
Gde. Bergkirchen
OB Piller
Stadt Dachau
1. Bgm. Nustede
Gde. Karlsfeld
1. Bgm. Bauernfeind
Stadt Erding
1. Bgm. Schwimmer
Gde. Sankt Wolfgang
1. Bgm. Lackner
Gde. Oberding
1.Bgm. Dr. Braun
Stadt Germering
1. Bgm. Waibel
Gde. Olching
1.Bgm. Ostermeier
Gde. Emmering
1. Bgm. Karl
Stadt Garching
1. Bgm. Dr. Reichert
Gde. Gräfelfing
1. Bgmin Kammermeier
Gde. Baierbrunn
1. Bgm. Weihmayer
Gde. Obermeitingen
1. Bgm. Brandmeir
Gde. Schwifting
1. Bgm. Berger
Gde. Vilgertshofen
OB Thalhammer
Stadt Freising
1. Bgm. Schneider
Gde. Neufahrn
1. Bgm. Wild
Gde. Hörgertshausen
1. Bgm. Hager
Gde. Krailling
1. Bgm. Lederer
Gde. Tutzing
1. Bgm. Roth
Gde. Andechs
1. Bgm. Huber
Markt Schwaben   
1. Bgm. Hollerith
Gde. Anzing
1. Bgm. Rottmayr
Gde. Oberpframmern
1. Bgm. Aidelsburger
Gde. Oberhaching
1. Bgm. Neumaier
Stadt Moosburg
 1. Bgm. Räther
Gde. Taufkirchen

 

  

II. BESCHLUSSVORSCHLAG

  1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.

  2. Zu a)
    Die Verbandsversammlung beschließt, für die Wahl des Verbandsvorsitzenden und seines 1. und 2. Stellvertreters einen Wahlausschuss zu bestellen und ihm die Durchführung der Wahlen nach Maßgabe der Geschäftsordnung zu übertragen.
     
    Zu b) 
    Die Mitglieder des Planungsausschusses werden bestellt.

 

i.A.
Breu
Geschäftsführer  


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