46. Verbandsversammlung, 18.06.2002
V O R L A G E
des Verbandsvorsitzenden an die Verbandsversammlung
TOP 5
a) Neuwahl des Verbandsvorsitzenden und seiner beiden Stellvertreter
b) Bestellung der Mitglieder des Planungsausschusses und ihrer beiden Stellvertreter
I. VORTRAG
a) In der 36. Verbandsversammlung am 18.06.1996 wurden OB Ude als Vorsitzender, Landrat Vollhardt als 1. Stellvertreter und 1. Bürgermeister Aidelsburger als 2. Stellvertreter gewählt. 1998 übernahm LR Vollhardt den Vorsitz, 2000 1. Bürgermeister Aidelsburger.
Gemäß § 12 Abs. 2 Verbandssatzung (VS) werden der Verbandsvorsitzende und seine beiden Stellvertreter auf die Dauer von zwei Jahren, falls sie Inhaber eines kommunalen Wahlamts eines Verbandsmitglieds sind, höchstens bis zum Ablauf dieses Amts gewählt. In der 46. Verbandsversammlung sind deshalb Neuwahlen durchzuführen. Nach § 12 Abs. 1 VS werden der Verbandsvorsitzende und seine Stellvertreter von der Verbandsversammlung aus ihrer Mitte gewählt. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Wird die Mehrheit im ersten Wahlgang nicht erreicht, so findet eine Stichwahl unter den beiden Bewerbern mit den höchsten Stimmenzahlen statt (§ 8 Abs. 9 VS).
Maßgebend für den Stimmenwert ist die Einwohnerzahl des Verbandsmitglieds. Dabei erhält jeder Verbandsrat für je angefangene 1000 Einwohner eine Stimme. Für die Wahlen in der Verbandsversammlung am 18.06.2002 sind die Einwohnerzahlen zum 31.12.1999 heranzuziehen (§ 8 Abs. 7 VS).
Es wird vorgeschlagen, in der Verbandsversammlung einen Wahlausschuss zu bestellen und ihm die Durchführung der Wahlen nach Maßgabe der Geschäftsordnung zu übertragen.
b) Mit Ablauf der kommunalen Wahlperiode am 30.04.2002 sind auch die Mitglieder des Planungsausschusses neu zu bestellen. Nach § 9 Abs. 2 VS werden die Vertreter der kreisangehörigen Gemeinden durch die von den kreisangehörigen Gemeinden entsandten Verbandsräte für die Dauer der Wahlzeit der Beschlussorgane der Verbandsmitglieder bestellt. Dies gilt entsprechend für die Vertretung der kreisfreien Städte und der Landkreise. Bei der Sitzverteilung innerhalb der drei Gruppen sollen die Teilräume der Region jeweils entsprechend ihrer Einwohnerzahl berücksichtigt werden.
Die LH München ist die einzige kreisfreie Stadt des Regionalen Planungsverbands. Ihre Mitglieder im Planungsausschuss werden deshalb allein von der LH München bestellt.
Um die Neubestellung der Mitglieder des Planungsausschusses aus dem Bereich der kreisangehörigen Gemeinden zu erleichtern, wird nachstehend ein Überblick über die bisherige Besetzung des Ausschusses aus diesem Bereich gegeben.
1. Bgm. Huber Gde. Bergkirchen | OB Piller Stadt Dachau | 1. Bgm. Nustede Gde. Karlsfeld |
1. Bgm. Bauernfeind Stadt Erding | 1. Bgm. Schwimmer Gde. Sankt Wolfgang | 1. Bgm. Lackner Gde. Oberding |
1.Bgm. Dr. Braun Stadt Germering | 1. Bgm. Waibel Gde. Olching | 1.Bgm. Ostermeier Gde. Emmering |
1. Bgm. Karl Stadt Garching | 1. Bgm. Dr. Reichert Gde. Gräfelfing | 1. Bgmin Kammermeier Gde. Baierbrunn |
1. Bgm. Weihmayer Gde. Obermeitingen | 1. Bgm. Brandmeir Gde. Schwifting | 1. Bgm. Berger Gde. Vilgertshofen |
OB Thalhammer Stadt Freising | 1. Bgm. Schneider Gde. Neufahrn | 1. Bgm. Wild Gde. Hörgertshausen |
1. Bgm. Hager Gde. Krailling | 1. Bgm. Lederer Gde. Tutzing | 1. Bgm. Roth Gde. Andechs |
1. Bgm. Huber Markt Schwaben | 1. Bgm. Hollerith Gde. Anzing | 1. Bgm. Rottmayr Gde. Oberpframmern |
1. Bgm. Aidelsburger Gde. Oberhaching | 1. Bgm. Neumaier Stadt Moosburg | 1. Bgm. Räther Gde. Taufkirchen |
II. BESCHLUSSVORSCHLAG
Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.
Zu a)
Die Verbandsversammlung beschließt, für die Wahl des Verbandsvorsitzenden und seines 1. und 2. Stellvertreters einen Wahlausschuss zu bestellen und ihm die Durchführung der Wahlen nach Maßgabe der Geschäftsordnung zu übertragen.
Zu b)
Die Mitglieder des Planungsausschusses werden bestellt.
i.A.
Breu
Geschäftsführer