Sitzung 30. September 2003

Drucksache Nr. 16/03

181. Sitzung des Planungsausschusses, 30.09.2003

V O R L A G E
des Verbandsvorsitzenden an den Planungsausschuss

TOP 3 
Fortschreibung Regionalplan München
Kapitel B I 2.4 - Vorranggebiete Hochwasser
Einleitung des Verfahrens

Anlagen:

Ziele, Grundsätze und Begründungen
Tekturkarte Vorranggebiete Hochwasser

  

I. VORTRAG

1. Nach dem am 01.04.2003 in Kraft getreten Landesentwicklungsprogramm (B I 3.3.1.2) sollen die Regionalpläne Gebiete außerhalb wasserrechtlich festgesetzter Überschwemmungsgebiete sowie geeignete Flächen für den vorbeugenden Hochwasserschutz als Vorranggebiete Hochwasser ausweisen und sichern. Aufgrund des Klimawandels sind zunehmend extreme Wettersituationen, u. a. auch Hochwasser wie in den vergangenen Jahren, zu erwarten. Aus diesem Grund ist die Fortschreibung dringlich.

2. Ziel der Festlegung von Vorranggebieten Hochwasser ist es zunächst, natürliche Rückhalteräume von konkurrierenden Nutzungen, insbesondere von Bebauung, freizuhalten. Damit sollen volkswirtschaftliche und private Schäden (wie sie mit jedem Hochwasser einhergehen) möglichst gering gehalten werden.

Als Grundlage für die Fortschreibung des Regionalplans hat die Regierung von Oberbayern (Sachgebiet Wasserwirtschaft und Wasserbau) auf der Basis von Vorschlägen der Wasserwirtschaftsämter einen fachlichen Beitrag erarbeitet. Dieser Beitrag wurde im beiliegenden Fortschreibungsentwurf mit Zielen, Grundsätzen, Begründung und Karte umgesetzt.

Ergänzt wird durch die Fortschreibung Vorranggebiete Hochwasser der Regionalplan um Ziele und Grundsätze B I 2.4.1 und 2.4.2. Fachliche Unterlagen für die ebenfalls notwendige Überarbeitung des Regionalplans mit Vorbehalts- und Vorrangflächen für die Trinkwassergewinnung liegen noch nicht vor. Ein allgemein gehaltenes Informationsblatt des Bayerischen Landesamts für Wasserwirtschaft zu diesem Thema wird in der Planungsausschusssitzung aufgelegt.

3. Um einerseits das Änderungsverfahren möglichst schnell abzuwickeln, andererseits im frühestmöglichen Stadium die Mitglieder, Gemeinden und Landkreise, intensiv zu beteiligen, wird vorgeschlagen, die Anhörung der Mitglieder des Regionalen Planungsverbands auf der Grundlage des Entwurfs ohne vorherige Einschaltung einer Kommission durchzuführen. Zur sinnvollen Diskussion über die Vorranggebiete Hochwasser ist die genaue Kenntnis der betroffenen örtlichen Bereiche unerlässlich.

4. Die beiliegende Karte weist die entsprechenden festzusetzenden Vorranggebiete nicht flurstückscharf aus. Dies ist schon aufgrund des Maßstabs des Regionalplans 1:100.000 weder möglich noch erwünscht. Die Ausweisung als Vorranggebiet schließt raumbedeutsame Nutzungen in diesem Gebiet aus, soweit sie mit den vorrangigen Nutzungen, Funktionen oder Zielen des Überschwemmungsgebiets nicht vereinbar sind (vgl. Raumordnungsgesetz § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1). Dementsprechend sind die Vorranggebiete Ziele des Regionalplans. Z. B. sind in der Regel mit einem Vorranggebiet Hochwasser nicht vereinbar Eingriffe in Gewässer, die die natürlichen Überflutungsflächen reduzieren oder den Hochwasserabfluss beschleunigen, Ausweitung von Siedlungsflächen, Errichtung von Dämmen für Straßen oder Anlagenerrichtung der Energie- oder Abfallentsorgung, soweit diese Eingriffe den Abwasserfluss beeinträchtigen. Eine landwirtschaftliche Tätigkeit ist in den Vorranggebieten Hochwasser grundsätzlich zulässig. Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Regionalplans bestehende qualifizierte Bebauungspläne bleiben von den Rechtsfolgen der Ausweisung von Vorranggebieten Hochwasser unberührt.

5. Die Begründungen im vorliegenden Änderungstext sind bewusst ausführlich gehalten, um im Anhörverfahren detaillierte und möglichst weiterführende Rückmeldungen zu bekommen. Für die endgültig zu beschließende Fassung ist eine wesentliche Straffung der Begründung vorgesehen.

  

II. BESCHLUSSVORSCHLAG

  1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.

  2. Der Planungsausschuss nimmt den beiliegenden Entwurf der Fortschreibung des Regionalplans – Kapitel B I 2.4 zur Kenntnis und beauftragt die Geschäftsstelle, das Anhörverfahren durchzuführen.

  

i.A.
Breu
Geschäftsführer 


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