Sitzung 04. November 2003

Drucksache Nr. 24/03

182. Sitzung des Planungsausschusses, 04.11.2003

V O R L A G E
des Verbandsvorsitzenden an den Planungsausschuss

TOP 6 
Satzungsänderung des Regionalen Planungsverbands München
Zusammensetzung des Regionalen Planungsbeirats
- Empfehlung für die Verbandsversammlung -

Anlage:

§ 16 der Verbandssatzung (nicht in der Online-Fassung)

  

I. VORTRAG

Aufgrund einer Änderung bei im Planungsbeirat bisher vertretenen Verbänden sowie eines Antrags auf Aufnahme in den Planungsbeirat wird eine Satzungsänderung erforderlich.

1. Wenn die Verbandssatzung eines Regionalen Planungsverbands einen Regionalen Planungsbeirat vorsieht (was in der Region München nach § 4 Abs. 2 sowie §§ 16 und 16a der Fall ist), gehören diesem außer dem Verbandsvorsitzenden höchstens 40 Vertreter von Organisationen an. Das Landesplanungsgesetz bestimmt in Art. 8 Abs. 10 weiter, dass die Organisationen, die zur Benennung von Vertretern für den Regionalen Planungsbeirat berechtigt sind, in der Verbandssatzung bestimmt werden. Der Verbandsvorsitzende beruft die von den Organisationen vorgeschlagenen Vertreter.

Bisher sind nach § 16 Abs. 1 der Verbandssatzung die in der Anlage aufgeführten Organisationen berechtigt, Vertreter für den Regionalen Planungsbeirat zu benennen.

2. a) Der Landesverband der Bayerischen Industrie (Nr. 7) und die Vereinigung der Arbeitgeberverbände in Bayern (Nr. 13) haben sich bereits seit längerer Zeit zur Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft zusammengeschlossen. Vorgeschlagen wird deshalb, § 16 Abs. 1 Nr. 7 zu ändern und statt der bisherigen Organisation die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft aufzuführen.

Im Zuge dieser Änderung hat der Bayerische Industrieverband Steine und Erden e.V. darum gebeten, in den Regionalen Planungsverband aufgenommen zu werden.

Vorgeschlagen wird, in § 16 Abs. 1 Nr. 13 statt der bisher genannten Organisation den Bayerischen Industrieverband Steine und Erden e.V. aufzuführen.

Der Vorsitzende des ADAC Südbayern e.V., Herr Dr. Markl, hat sich an den Verbandsvorsitzenden gewandt und beantragt, den ADAC Südbayern in den Planungsbeirat aufzunehmen. Vorgeschlagen wird, in § 16 Abs. 1 nach Nr. 34 als Nr. 35 den ADAC Südbayern e.V. aufzuführen.

b) Der ADAC arbeitet schon bisher in regionalen Gremien (z.B. Inzellkreis, Mobinet) und hat sich auch bei der Vorbereitung des Kapitels Verkehr in einem informellen Workshop beteiligt. Die Mitarbeit des ADAC Südbayern im Regionalen Planungsbeirat ist sinnvoll.

Dass der Bayerische Industrieverband Steine und Erden e.V. im Planungsbeirat der Region München vertreten sein soll, ergibt sich schon daraus, dass ein wesentlicher Regionalplaninhalt die Ausweisung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten für den Abbau von Kies und Sand, Lehm und Ton und Bentonit ist. Eine fachkundige Beratung im Planungsbeirat dient auch der Akzeptanz regionalplanerischer Festlegungen in der Wirtschaft.

Die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft als Nachfolgeverband des Landesverbands der Bayerischen Industrie und der Vereinigung der Arbeitgeberverbände Bayerns sollte im Regionalen Planungsbeirat vertreten sein.

  

II. BESCHLUSSVORSCHLAG

  1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.

  2. Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbands München empfiehlt der Verbandsversammlung, die Satzung des Regionalen Planungsverbands München folgendermaßen zu ändern:
     
    „Aufgrund Art. 8 Abs. 1 und Abs. 10 des Bayerischen Landesplanungsgesetzes i.d.F. der Bekanntmachung vom 16.09.1997 (GVBl S. 500) erlässt der Regionalen Planungsverband München folgende Satzung zur Änderung der Verbandssatzung vom 01.04.1973, zuletzt geändert mit Wirkung vom 01.01.2002:
     
    Art. 1
     
    § 16 der Satzung wird wie folgt geändert:
     
    Nr. 7 erhält folgende Fassung: „7. die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (VBW)"
     
    Nr. 13 erhält folgende Fassung: „13. der Bayerische Industrieverband Steine und Erden e.V."
     
    Nach Nr. 34 wird folgende Nr. 35 angefügt: „35. der ADAC Südbayern e.V."
     
    Art. 2
     
    Diese Änderungssatzung tritt zum 01.01.2004 in Kraft.

  

i.A.
Breu
Geschäftsführer 


 

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