Sitzung 04. November 2003

Drucksache Nr. 27/03

182. Sitzung des Planungsausschusses, 04.11.2003

V O R L A G E
des Verbandsvorsitzenden an den Planungsausschuss

TOP 7c 
Gemeindeübergreifendes Kiesabbauvorhaben der Gemeinden Hurlach und Obermeitingen, Lkr. Landsberg a. Lech

Anlage:

Stellungnahme des Regionsbeauftragten vom 20.10.2003

  

I. VORTRAG

1. Die Regierung von Oberbayern beteiligt den Regionalen Planungsverband München am RO-Verfahren für das gemeindeübergreifende Kiesabbauvorhaben der Gemeinden Hurlach und Obermeitingen im Landkreis Landsberg a. Lech. Die Gemeinden planen jeweils im Osten ihres Gebiets, unmittelbar westlich der Trasse der B 17 neu, Kiesabbau. Als gemeinsam abgestimmte Nachfolgenutzung ist zum einen ein Badesee mit Freizeitinfrastruktur geplant, zum anderen Sukzessionsflächen. Der nordöstliche Teil des Sees soll als Naturbereich von der Badenutzung ausgenommen werden.

Auf Hurlacher Flur sollen 7 ha im Nassabbau ausgebeutet werden. Dieses Gebiet liegt zum Großteil außerhalb des im Regionalplan München ausgewiesenen Vorbehaltsgebiets für Kies und Sand Nr. 73; dieses schließt sich westlich an.

Die Abbaufläche in Obermeitingen umfasst 13,2 ha – 5,7 ha als Trockenabbau, von denen 4,1 ha bereits abgebaut sind. Daneben sind 2,5 ha ebenfalls bereits abgebaut. Der westliche Bereich in Obermeitingen soll im Trockenabbau bis in eine Tiefe von 9 m unter der Geländeoberkante ausgebeutet werden. Östlich davon ist Nassabbau mit einer Abbautiefe bis ca. 15,5 m unter Geländeoberkante vorgesehen, teilweise auf Flächen, die bereits als Trockenabbau genehmigt oder ausgebeutet sind.

Der vorgesehene Bade- und Natursee als Nachfolgenutzung umfasst ca. 10,5 ha.

2. Gegen den Kiesabbau und die geplante gemischte Nachfolgenutzung als Badesee und Sukzessionsflächen sind keine regionalplanerischen Bedenken vorzutragen. Sie stehen grundsätzlich mit den vom Regionsbeauftragten auf Seite 2 der Stellungnahme genannten Zielen und Grundsätzen in Einklang. Insbesondere ist es unschädlich, dass das Abbaugebiet nicht insgesamt im Vorbehaltsgebiet Nr. 73 des Regionalplans liegt, weil der großflächige Abbau von oberflächennahen Bodenschätzen zwar vorzugsweise im Rahmen eines solchen Vorbehaltsgebiets erfolgen soll (RP 14 B IV 2.6.4.1), der Regionalplan andere Standorte jedoch nicht ausschließt.

 

  

II. BESCHLUSSVORSCHLAG

  1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.

  2. Der Regionale Planungsverband München stimmt dem gemeindeübergreifenden Kiesabbauvorhaben der Gemeinden Hurlach und Obermeitingen im Landkreis Landsberg a. Lech zu.

  

i.A.
Breu
Geschäftsführer 


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