Sitzung 28. September 2004

Drucksache Nr. 24/04

186. Sitzung des Planungsausschusses, 28.09.2004

V O R L A G E
des Verbandsvorsitzenden an den Planungsausschuss

TOP 3 
Raumordnungsverfahren zur Errichtung eines Praktiker-Baumarktes mit Gartencenter in der LH München, Wasserburger Landstraße/Schwablhofstraße (Trudering)

Anlagen (nicht in der Onlinefassung):

Stellungnahme des Regionsbeauftragten
Lageplan

  

I. VORTRAG

1. Die Regierung von Oberbayern beteiligt den Regionalen Planungsverband München an einem Raumordnungsverfahren für die Errichtung eines Praktiker Baumarktes mit Gartencenter in der LH München, Wasserburger Landstraße/Schwablhofstraße.

Die Firma Argenta Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG beabsichtigt, den bestehenden Praktiker Baumarkt aus der Parkstadt Schwabing nach Trudering zu verlagern. Von den insgesamt ca. 10.600 m² Verkaufsflächen sollen nach der Projektbeschreibung 7.500 m² auf den Baumarkt, 3.100 m² auf das Gartencenter entfallen. Auf 950 m² sollen innenstadtrelevante Warensortimente angeboten werden.

Die landesplanerisch zu überprüfende Gesamtfläche beträgt etwa 9.500 m²: Baumarkt 7.500 m², Gartencenter Innenbereich 1.400 m², überdachte Verkaufsfläche 350 m², Freiverkaufsfläche 250 m²

2. Der prognostizierte Umsatz beträgt ca. 13,7 Mio. EUR pro Jahr. Den Einzugsbereich des Vorhabens gibt der Projektträger mit 190.000 Einwohnern an. Dem liegt eine maximale Fahrdistanz von 20 Fahrminuten und die Berücksichtigung der Wettbewerbssituation im Münchner Osten zu Grunde. Für den Verflechtungsbereich des innerstädtischen Einzelhandels der LH München ermittelte die GfK zwar ca. 2,8 Mio. Einwohner. Dieser Verflechtungsbereich ist Beurteilungsgrundlage für die innenstadtrelevanten Sortimente.

Der Projektstandort befindet sich in München-Trudering (siehe Lageplan). Die verkehrliche Erschließung erfolgt über die Schwablhofstraße und die Wasserburger Landstraße. 400 Pkw-Stellplätze sind vorgesehen.

3. Regionalplanerische Bedenken gegen die Ansiedlung des beantragten Vorhabens bestehen nicht. Sowohl der Standort kann als integriert eingestuft werden, die zu erwartende Kaufkraftabschöpfung für innenstadtrelevante Sortimente wie auch für nicht innenstadtrelevante Sortimente bleiben innerhalb der nach dem Landesentwicklungsprogramm zulässigen Werte.

a) Maßstab für die Beurteilung sind die im Regionalplan München enthaltenen Ziele und Grundsätze sowie die im Landesentwicklungsprogramm Bayern 2003 enthaltenen Ziele der Raumordnung (insbesondere das Ziel B II 1.2.1.5 des LEP und der Abschnitt B IV 2.4 des Regionalplans München).

b) Das Oberzentrum München ist für ein Einzelhandelsgroßprojekt selbstverständlich grundsätzlich geeignet. Auch der Mikrostandort befindet sich in einer als städtebaulich integriert anzusehenden Lage. Denn die bereits vorhandene Bebauungs- und Nutzungsstruktur passt zu einem Vorhaben dieser Größenordnung, der Standort liegt in einem baulich verdichteten Siedlungszusammenhang mit wesentlichen Wohnanteilen. An den öffentlichen Verkehr ist der Standort mit den Buslinien 93 und 192 angebunden. Die S-Bahnhaltestelle (Trudering) liegt 1,6 km, die Haltestelle Gronsdorf 1 km Luftlinie entfernt. Nach einem von Lang & Burkhardt erstellten Verkehrsgutachten können die im Hauptstraßennetz relativ geringen Mehrbelastungen durch das Vorhaben ohne größere Probleme bewältigt werden.

c) Die Verkaufsflächen für Kernsortimente des Marktes, also die nicht innenstadtrelevanten Sortimente, schöpfen nicht mehr an Kaufkraft ab als im Landesentwicklungsprogramm vorgesehen. Eine Gefährdung der verbrauchernahen Versorgung bzw. eine Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit von Innenstadt/Stadtteilzentren oder anderen zentralen Orten ist nicht zu besorgen (Einzelheiten vgl. Stellungnahme des Regionsbeauftragten, Seite 3). Auch die innenstadtrelevanten Sortimente überschreiten mit den projektierten Verkaufsflächen die landesplanerisch zulässigen Verkaufsflächen nicht (vgl. hierzu ebenfalls Stellungnahme des Regionsbeauftragten, Seite 4 sowie die Tabelle zur Verkaufsflächenberechnung im Anhang).

d) Der landesplanerisch festgelegte Verflechtungsbereich des innerstädtischen Einzelhandels von über 2,8 Mio. Einwohnern ist für die Beurteilung von nicht im Zentrum der LH München liegenden Märkten schlecht geeignet. Denn es ist kaum zu erwarten, dass Verbraucher aus dem Westen der LH in einen Bau- und Gartenmarkt im Osten zum Einkaufen fahren. Selbst wenn jedoch der Verflechtungsbereich des innerstädtischen Einzelhandels für das konkrete Vorhaben bis auf den Einzugsbereich des Bau- und Gartenmarkts für das Kernsortiment mit ca. 190.000 Einwohnern verkleinert würde, wären immer noch deutlich mehr als die geplanten 950 m² Verkaufsfläche für zentrenrelevante Sortimente zulässig.

4. Die ebenfalls am Raumordnungsverfahren beteiligten Gemeinden Haar, Neubiberg, Ottobrunn, Grasbrunn und Vaterstetten haben sich wie folgt geäußert:

Die Gemeinden Grasbrunn, Vaterstetten und Ottobrunn erheben keine Einwendungen. Auch die Gemeinde Neubiberg macht keine wesentlichen Einwände geltend, weist aber auf die Möglichkeit hin, dass durch den Markt in Trudering beim Einzelhandel in Neubiberg entsprechende Kaufkraft verloren gehe.

Die Gemeinde Haar bezweifelt die Erforderlichkeit des Projekts, da bereits vorhandene Märkte den vorhandenen Bedarf abdeckten. Auch befürchtet sie eine Mehrbelastung der jetzt bereits hochbelasteten Wasserburger Landstraße.

Regionalplanerische Bedenken gegen den Praktiker Bau- und Gartenmarkt in München-Trudering bestehen nicht. Die Kaufkraftabschöpfung bleibt sowohl für innenstadtrelevante wie auch nicht innenstadtrelevante Sortimente unter den landesplanerisch maximal zulässigen Werten. Eine starke Mehrbelastung des Straßennetzes ist nach dem Verkehrsgutachten nicht zu befürchten.

  

II. BESCHLUSSVORSCHLAG

  1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.

  2. Der Regionale Planungsverband München stimmt der Ansiedlung des Praktiker Bau- und Gartenmarktes in Trudering östlich der Schwablhofstraße, nördlich der Wasserburger Landstraße mit den projektierten Verkaufsflächen zu.

  

i.A.
Breu
Geschäftsführer 


Zur Tagesordnung

Ergebnisse