Sitzung 09. November 2004

Drucksache Nr. 32/04

187. Sitzung des Planungsausschusses, 09.11.2004

V O R L A G E
des Verbandsvorsitzenden an den Planungsausschuss

TOP 5a 
Fortschreibung Regionalplan München
Ausnahmen von den Nutzungskriterien in Lärmschutzzonen
Antrag der Gemeinden Eitting und Oberding, Lkr. Erding
Auswertung des Anhörverfahrens

Anlagen:

Stellungnahme des Regionsbeauftragten vom 21.10.2004 
Regionalplanänderung Text

  

I. VORTRAG

1. Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbands München hat sich am 20.07.2004 mit den von den Gemeinden Eitting und Oberding beantragten Ausnahmen von den Nutzungskriterien in Lärmschutzzonen befasst und ein Anhörverfahren dazu beschlossen (Drucksache Nr. 20/04 und 21/04)

2. Die ins Auge gefasste Fläche in der Gemeinde Eitting am östlichen Ortsrand umfasst ca. 7 ha und liegt in der Lärmschutzzone Ca des Flughafens München. Die Fläche der Gemeinde Oberding umfasst ca. 4 ha und liegt am östlichen Ortsrand von Schwaig in den Zonen Ci und Ca.

Nach dem Entwurf einer neuen Lärmschutzzonenkarte vom September 2001 läge das Planungsgebiet in Eitting in den Zonen Ca und Ci, das Planungsgebiet in Schwaig in der Zone Ca.

3. 27 Stellungnahmen zu den vorgesehenen Regionalplanänderungen gingen im Anhörverfahren ein. Der Flughafen München, die IHK sowie die Regierung von Oberbayern trugen Bedenken vor. Hinsichtlich dieser Bedenken und der entsprechenden regionalplanerischen Kommentare dazu wird auf die Stellungnahme des Regionsbeauftragten (Seite 2 bis 6) verwiesen.

4. Prüfungsgegenstand für die Ausweisung von Ausnahmen von den Nutzungskriterien in den Lärmschutzzonen sind die Normen des Regionalplans, d.h. die entsprechenden vom LEP B V 6.4.1 sowie 6.4.2 übernommenen Kriterien für die Festschreibung von Ausnahmen. Zu diesen Normen gehört auch die entsprechende Lärmschutzzonenkarte, die der Regionalplan – ebenfalls vom Freistaat Bayern übernommen – ausweist. Demgegenüber fehlt es der vom StMLU im September 2001 zum Zweck der Illustration für das damals im Entwurf befindliche LEP 2003 vorgelegte Lärmschutzzonenkarte an rechtlicher Relevanz. Die Vorlage einer mit Berechnungsgrundlagen versehenen und für den Regionalplan München verwendbaren Karte hat der Regionale Planungsverband München mehrfach, zuletzt am 30.09.2003 beim Freistaat Bayern beantragt. Eine entsprechende Karte steht immer noch nicht zur Verfügung.

a) Hinsichtlich der vorgetragenen Bedenken zum geplanten Wohnbaugebiet am östlichen Ortsrand von Eitting ist festzuhalten, dass diese Ausnahme in der Zone Ca der gültigen Lärmschutzzonenkarte liegt. Das beantragte Ausnahmegebiet rundet den Ortsrand nach Osten hin auch städtebaulich und siedlungsstrukturell sinnvoll ab. Es kann aufgrund der vorhandenen Infrastruktur gut angebunden und erschlossen werden. Im derzeit gültigen Flächennutzungsplan finden sich kaum mehr Reserveflächen. Das Entwicklungsgebiet dient auch einer lediglich organischen Entwicklung der Gemeinde bzw. eines noch geringeren Wachstums von Einwohnern. Bei einem Planungshorizont von ca. 15 Jahren ergäbe sich daraus ein jährlicher Zuwachs von lediglich 0,7 %. Dies liegt auch auf der Linie des wesentlich vom Freistaat Bayern in Auftrag gegebenen sog. Flughafengutachtens. Darin wird der Gemeinde Eitting ein diesen Planungen entsprechender Einwohnerzuwachs zugebilligt. Die vorliegende Planung für das Gebiet am östlichen Ortsrand von Eitting stellt auch keine isolierte Ausweisung dar, sondern ist im Rahmen der 4. Änderung des Flächennutzungsplans erarbeitet worden und ist in die bauliche Entwicklung des gesamten Gemeindegebiets im Rahmen einer organischen Siedlungsentwicklung eingearbeitet. Andere Flächen für die Entwicklung von Eitting stehen nicht zur Verfügung.

b) Hinsichtlich des Ausnahmegebiets Oberding ist – wie sich aus der Stellungnahme des Regionsbeauftragten ergibt - eine erfolgreiche Verbindlicherklärung nicht anzunehmen. Aus diesen Gründen (Stellungnahme des Regionsbeauftragten Seite 5 und 6) ist es sinnvoll, die Aufnahme eines Ausnahmegebiets von den Nutzungskriterien in den Lärmschutzzonen für das Gebiet in Schwaig zunächst zurückzustellen und in einem gemeinsamen Gespräch des Regionalen Planungsverbands mit der Gemeinde und der Regierung von Oberbayern eine konstruktive Lösung zu finden.

  

II. BESCHLUSSVORSCHLAG

  1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.

  2. Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbands München billigt die Auswertung des Anhörverfahrens, wie sie in der Stellungnahme des Regionsbeauftragten enthalten ist (Anlage 1).

  3. Der Regionalplan München Kapitel B II 6.3.4 Lärmschutzbereich des Flughafens München wird um folgenden Absatz ergänzt:
     
    6.3.4 „In der Gemeinde Eitting in dem Gebiet:
     
    - Am östlichen Ortsrand.
     
    Die Begründung zu B II 6.3.4 wird um folgenden Abschnitt ergänzt:
     
    „Gemeine Eitting
     
    Die Gemeinde Eitting liegt nahezu vollständig im Lärmschutzbereich des Flughafens München. Um zielkonform der Gemeinde Eitting eine organische Entwicklung zu ermöglichen, ist die nachfolgende Ausnahme von den Nutzungsbeschränkungen unabdingbar.
     
    Das im Ziel genannte Gebiet wird folgendermaßen festgelegt:
     
    - Gebiet am östlichen Ortsrand von Eitting (ca. 7 ha): Darstellung von Wohnbauflächen".

  4. Das Ausweisungsverfahren für eine Ausnahme von den Nutzungskriterien in Lärmschutzzonen auf dem Gebiet der Gemeinde Oberding in Schwaig wird ausgesetzt. Der Geschäftsführer wird beauftragt, mit der Regierung von Oberbayern und der Gemeinde Oberding eine konstruktive Lösung zu erarbeiten.

  

i.A.
Breu
Geschäftsführer 


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