Sitzung 09. November 2004

Drucksache Nr. 34/04

187. Sitzung des Planungsausschusses, 09.11.2004

V O R L A G E
des Verbandsvorsitzenden an den Planungsausschuss

TOP 6 
Ausweisung zentraler Orte: Kleinzentren, Unterzentren und Siedlungsschwerpunkte
Einleitung des Anhörverfahrens

Anlagen:

Stellungnahme des Regionsbeauftragten vom 19.10.2004 mit Anlage
Fortschreibungsentwurf (Anm.: Kapitel A II)

  

I. VORTRAG

1. Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbands München hat am 30.09.2003 die Ausweisung von zentralen Orten im Regionalplan in zwei Stufen beschlossen. In der ersten Stufe wurden nach einer Anhörung zur Ausweisung von Siedlungsschwerpunkten die Gemeinden Aschheim und Feldkirchen, die als einzige der nicht-zentralen Orte des Stadt- und Umlandbereichs die Kriterien des Landesentwicklungsprogramms (LEP) erfüllten, für die Ausweisung als neue Siedlungsschwerpunkte vorgesehen. Der Planungsausschuss hat am 04.05.2004 der Verbandsversammlung empfohlen, die Gemeinden Aschheim und Feldkirchen als Siedlungsschwerpunkte auszuweisen und das Kapitel A II – Zentrale Orte entsprechend zu ändern. Gleichzeitig hat er festgelegt, diesen Beschluss der Verbandsversammlung erst zusammen mit der Regionalplanänderung vorzulegen, die Vorschläge für die Ausweisung von Klein- und Unterzentren sowie von mehreren Gemeinden als gemeinsame Siedlungsschwerpunkte enthält (vgl. Drucksache Nr. 11/04) – zweite Stufe.

2. Mit Schreiben vom 18.05.2004 wurden die entsprechenden Zentralitätskriterien, die das LEP vorgibt, bei den in Frage kommenden nicht-zentralen Orten und Kleinzentren erhoben. Die Rückantworten wurden vom Regionsbeauftragten durch eigene Recherchen vervollständigt und ergänzt. Für die sich daraus ergebenden Vorschläge soll ein Anhörverfahren durchgeführt werden.

3. Hinzuweisen ist darauf, dass die entsprechende Ausweisungsmöglichkeit von Unterzentren und ggf. gemeinsamen Siedlungsschwerpunkten noch einer Änderung des Bayerischen Landesplanungsgesetzes bedarf. Der Entwurf des Bayerischen Landesplanungsgesetzes liegt zwar inzwischen vor, wird aber wohl frühestens zum 01.01.2005 in Kraft treten. Dieser Entwurf enthält auch die Regelung, dass zukünftig für Fortschreibungen des Regionalplans (außer Gesamtfortschreibungen) der Planungsausschuss und nicht mehr die Verbandsversammlung zuständig sein soll.

Der Planungsausschuss kann die folgenden Vorschläge zur Ausweisung von Unterzentren erst aufgrund der zu erwartenden neuen Rechtsgrundlage nach Durchführung des Anhörverfahrens festlegen. Insofern ist auch die Ausweisung der Gemeinden Aschheim und Feldkirchen als Siedlungsschwerpunkte erst dann möglich, wenn die entsprechende Rechtsgrundlage geschaffen ist. Nach dem Entwurf eines Landesplanungsgesetzes ist dann der Planungsausschuss für die entsprechende Regionalplanänderung zuständig.

4. Auf die zusammenfassende Auswertung des Regionsbeauftragten zur Datenerhebung wird Bezug genommen (Seiten 2 und 3).

Danach kann Pöcking als neues Kleinzentrum ausgewiesen werden (es erfüllt 11 Zentralitätskriterien und damit die notwendigen 11 von 13).

Das bisherige Kleinzentrum Sauerlach erfüllt 14 Zentralitätskriterien und übersteigt damit die Schwelle von mind. 13 zu erfüllenden Zentralitätskriterien für eine Ausweisung als Unterzentrum.

Gemeinsame Siedlungsschwerpunkte sind nach der vorliegenden Datenlage wenig sinnvoll.

Die bisherigen Kleinzentren Hallbergmoos und Moosinning wurden mit dem LEP 2003 dem Stadt- und Umlandbereich München zugeordnet. In diesem Bereich sollen gemäß LEP A III 2.1.3.5 Absatz 3 keine Kleinzentren ausgewiesen werden, Unterzentren nur dann, wenn ihre Arbeitsplatz- und Versorgungszentralitäten erhöhten Anforderungen genügt und ein Nahbereich ganz oder teilweise abgegrenzt werden kann. Hallbergmoos erfüllt 14 Zentralitätskriterien und kann als eigenständiger Siedlungsschwerpunkt ausgewiesen werden. Mindestens 13 Kriterien von 16 sind erforderlich.

Moosinning allerdings erfüllt nur 8 Kriterien und könnte selbst bei Zusammenlegung mit den benachbarten Gemeinden Neuching und Oberding den LEP-Vorgaben nicht gerecht werden. Das LEP ermöglicht jedoch auch, dass bereits bestimmte Kleinzentren, Unterzentren und Siedlungsschwerpunkte zunächst beibehalten werden können (A III 2.1.4.2, 2.1.5.2 und 2.2.2.1). Deshalb wird vorgeschlagen, Moosinning zunächst, wie alle übrigen bestehenden zentralen Orte, als Kleinzentrum beizubehalten.

5. Es ist jedoch ausdrücklich zu betonen, dass nach der Vorschrift des LEP A III 2.1.3.6 die bisherigen Einstufungen als Kleinzentrum, Unterzentrum und Siedlungsschwerpunkt vom Regionalen Planungsverband regelmäßig zu überprüfen sind. Diese Überprüfung könnte dann auch durchaus zu Rückstufungen von zentralen Orten führen.

  

II. BESCHLUSSVORSCHLAG

  1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.

  2. Der Planungsausschuss billigt den beiliegenden Auswertungsbericht zur Datenerhebung für die Ausweisung von Kleinzentren, Unterzentren und gemeinsame Siedlungsschwerpunkte für die zweite Stufe der Festlegung zentraler Orte.

  3. Er beauftragt die Geschäftsstelle, ein Anhörungsverfahren zur Ausweisung von Pöcking als neues Kleinzentrum, Sauerlach als neues Unterzentrum und Hallbergmoos als neuen Siedlungsschwerpunkt durchzuführen.

  4. Die Vorschläge zur Ausweisung der Gemeinden Aschheim und Feldkirchen als Siedlungsschwerpunkte sowie der nach Durchführung des Anhörverfahrens neu auszuweisenden Kleinzentren, Unterzentren und Siedlungsschwerpunkte wird dem nach dem neuen Bayerischen Landesplanungsgesetz zuständigen Gremium des Regionalen Planungsverbands München zur Entscheidung vorgelegt.

  5. Die Ausweisungswünsche für mögliche Mittelzentren werden dem Bayer. Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie vorgelegt. Hinweis: Derzeit ist ein neues Bayerisches Landesplanungsgesetz, das den Regionalen Planungsverbänden ermöglicht, Siedlungsschwerpunkte und Unterzentren auszuweisen, (noch) nicht in Kraft. Deshalb fehlt noch die Rechtsgrundlage für einen entsprechenden Ausweisungsbeschluss – er muss auf die Zeit nach Inkrafttreten einer entsprechenden landesplanerischen Regelung verschoben werden, kann dann voraussichtlich vom Planungsausschuss gefasst werden.

  

i.A.
Breu
Geschäftsführer 


 

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