Sitzung 09. November 2004

Drucksache Nr. 35/04

187. Sitzung des Planungsausschusses, 09.11.2004

V O R L A G E
des Verbandsvorsitzenden an den Planungsausschuss

TOP 7 
Verbindlicherklärung der 16. Änderung des Regionalplans München
Regionales Verkehrskonzept
Verbindlicherklärung der 17. Änderung des Regionalplans München
Ausnahmen von den Nutzungskriterien in Lärmschutzzonen,
Gemeinde Weßling, Lkr. Starnberg

   

I. VORTRAG

1. Die Verbandsversammlung hat in ihrer letztjährigen Sitzung am 09.12.2003 das Regionale Verkehrskonzept (Kapitel B V Verkehr- und Nachrichtenwesen); = 16. Änderung des Regionalplans München beschlossen. Nach Vervollständigung der Unterlagen hat der Verbandsvorsitzende, OB Ude, am 10.02.2004 (ausgelaufen am 18.02.2004) die nötige Verbindlicherklärung dieser 16. Änderung des Regionalplans München bei der Regierung von Oberbayern beantragt. Gemäß Art. 18 Abs. 4 des Bayerischen Landesplanungsgesetzes (BayLplG) ist über den Antrag auf Verbindlicherklärung grundsätzlich innerhalb einer Frist von 3 Monaten, bei umfangreichen Fortschreibungen von 6 Monaten zu entscheiden. Die Frist beginnt mit der Einreichung der erforderlichen Unterlagen. Auch bei großzügiger Betrachtung der Fristen ist die gesetzliche 3-Monatsfrist Ende Mai 2004, die gesetzliche 6-Monatsfrist Ende August 2004 abgelaufen.

Bereits am 28.05.2004 hat der Geschäftsführer bei der Höheren Landesplanungsbehörde der Regierung von Oberbayern nachgefragt, wann mit der Verbindlicherklärung zu rechnen sei, weil am 15.06.2004 auf der Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbands München eine entsprechende positive Nachricht übermittelt werden solle. Mit Schreiben vom 05.08.2004 wandte sich der Abteilungsleiter der Regierung von Oberbayern, Lutz, an den Verbandsvorsitzenden, LR Pointner, und teilte mit, dass die Regierung von Oberbayern zur rechtlichen Klärung noch strittiger Fragen sich an das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie gewandt habe. Er bitte die sich daraus ergebene Terminverzögerung zu entschuldigen.

Im Auftrag des Vorsitzenden antwortete der Geschäftsführer am 16.08.2004, dass der Regionale Planungsverband keinerlei Gründe erkennen könne, die gegen eine Verbindlicherklärung des Regionalen Verkehrskonzepts sprechen könnten. Der Regionale Planungsverband gehe davon aus, dass die Entscheidung der Regierung spätestens bis zum 10.09.2004 vorliegt, damit sich der Planungsausschuss auf seiner nächsten Sitzung am 28.09.2004 damit befassen und ggf. über eine Klageerhebung entscheiden könne. Am 07.09.2004 antwortete die Regierung von Oberbayern, dass sie bis zum 10.09.2004 keine Entscheidung treffen könne und bat erneut, die Terminverzögerung bei der Verbindlicherklärung zu entschuldigen.

2. In der Sache ist nach allem was zu hören ist das Ziel B V 5.2 sowie 5.3 des Verkehrskonzepts Gegenstand kritischer Überlegungen seitens der Regierung von Oberbayern und des Ministeriums. Nach Ziel 5.2 sollen vorhandene zivil mitbenutzte militärische Flugplätze sowie Sonderflughäfen und Landeplätze nicht aufgestuft oder über den genehmigten Betrieb hinaus erweitert werden. Ziel 5.3 bestimmt, dass der Sonderlandeplatz Jesenwang für die allgemeine Luftfahrt mit Motorflugzeugen eines Abfluggewichts nur unter 3000 kg und der Sonderflughafen Oberpfaffenhofen nur für Industrie- und Werkflugverkehr offen stehen soll.

Das Ziel 5.3 wurde im Anhörverfahren von der Regierung von Oberbayern, die auch die Sicht des Luftamts Südbayern beinhaltet (vgl. Stellungnahme der Regierung von Oberbayern vom 02.09.2003 im Rahmen des ergänzenden Beteiligungsverfahrens), nicht moniert. Die Regierung hatte damals außerhalb der eigentlichen Fragestellung geltend gemacht, dass das Ziel 5.2 mit dem Landesentwicklungsprogramm nicht übereinstimme.

Nach B V 1.6, 7 des LEP soll in der Regel jede Region über zumindest einen Luftverkehrsanschluss für die allgemeine Luftfahrt verfügen. Zur Anbindung von Bevölkerungs- und Wirtschaftsschwerpunkten durch den gewerblichen Linienluftverkehr oder den individuellen Geschäftsreise- und Werkluftverkehr sollen Verkehrslandeplätze mit Instrumentenflugbetrieb vorgehalten werden.

Dieses Thema wurde sowohl in der Planungsausschusssitzung am 30.09.2003 wie in der Verbandsversammlung am 09.12.2003 (vgl. Drucksache Nr. 33/03) behandelt. Da in der Region München zum einen mehr als ein Luftverkehrsanschluss für die allgemeine Luftfahrt liegt, zum anderen die verschiedenen Luftverkehrsanschlüsse weitaus höhere Kapazitäten aufweisen als derzeit und aller Voraussicht nach in den nächsten 7 bis 10 Jahren nötig sind, widerspricht das beschlossene Regionalplanziel nicht dem gültigen Landesentwicklungsprogramm. Unklar ist auch, ob die Aussage des LEP (s.o.) Zielcharakter aufweist oder lediglich Grundsatz ist.

Die Position des Regionalen Planungsverbands München hat der Geschäftsführer auch in Schreiben an die Regierung von Oberbayern an die Höhere Landesplanungsbehörde sowie an das BStWIVT deutlich gemacht.

3. Es ist nicht völlig auszuschließen, dass die Genehmigungsbehörde den bereits im Februar 2004 gestellten Antrag auf Verbindlicherklärung nicht aufgrund der jetzt gültigen Regeln des LEP beurteilen will, sondern eine evtl. geänderte Fassung des noch in Bearbeitung befindlichen neuen LEP's heranziehen möchte.

Aus diesem Grund erscheint es notwendig, dass sich der Vorsitzende an den Regierungspräsidenten der Regierung von Oberbayern und den Staatsminister Dr. Wiesheu wendet, mit der Aufforderung, nun unverzüglich die Verbindlicherklärung zu erteilen.

4. Ebenfalls im Verfahren zur Verbindlicherklärung befindet sich die 17. Änderung des Regionalplans München. Sie betrifft beschlossene Ausnahmen von den Nutzungskriterien in Lärmschutzzonen, die in der Gemeinde Weßling im Landkreis Starnberg liegen. Diese Ausnahmen hat der Planungsausschuss am 20.07.2004 einstimmig festgelegt. Unter Vorlage der notwendigen Unterlagen hat der Verbandsvorsitzende, LR Pointner, am 10.08.2004 die Verbindlicherklärung beantragt. Da es sich hierbei nicht um eine umfangreiche Fortschreibung handelt, endet die gesetzliche Frist des Art. 18 Abs. 4 Satz 1 spätestens Ende November 2004.

Diese Fortschreibung ist wohl deshalb unproblematisch, weil die Regierung von Oberbayern im Anhörverfahren dieser Ausnahme grundsätzlich zugestimmt hat. Die Hinweise der Regierung von Oberbayern, die das Bauleitplanverfahren betreffen, sind an die Gemeinde Weßling und das Landratsamt Starnberg weitergeleitet worden. Hinzu kommt, dass die beiden neu aufgenommenen Gebiete Oberpfaffenhofen Nord und nördlich des Hirtackerwegs unmittelbar neben oder nahe anderer bereits vom Freistaat Bayern für verbindlich erklärten Abweichungen von den Nutzungskriterien liegen. Mit einer Verbindlicherklärung ist deshalb zu rechnen.

  

II. BESCHLUSSVORSCHLAG

  1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.

  2. Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbands München beauftragt den Verbandsvorsitzenden, beim Regierungspräsident von Oberbayern und dem Staatsminister für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie auf eine unverzügliche Verbindlicherklärung der 16. Änderung des Regionalplans München (Kapitel B V Verkehr- und Nachrichtenwesen) zu drängen.

  

i.A.
Breu
Geschäftsführer 


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