Sitzung 15. Februar 2005

Drucksache Nr. 7/05

188. Sitzung des Planungsausschusses, 15.02.2005

V O R L A G E
des Verbandsvorsitzenden an den Planungsausschuss

TOP 4 
Lärmschutzzonenbereiche zur Lenkung der Bauleitplanung nach dem LEP – Zonengrenzen für den Verkehrsflughafen München

Anlagen:

1 Karte (nicht in der Online-Fassung)
Drucksache Nr. 07/02 ( > Kopie zum Ausdrucken)
Drucksache Nr. 17/03 ( > Kopie zum Ausdrucken)

  

I. VORTRAG

1. Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie übersandte mit Schreiben vom 02.11.2004 die Koordinaten der neuberechneten Zonengrenzen der Lärmschutzbereiche nach dem LEP B V 6.4.1. Es bittet, die sich daraus ergebenden neuen Lärmschutzzonen in den Regionalplan zu übernehmen. Die Lärmschutzzonenkarte mit den neuen Abgrenzungen ist in Anlage beigegeben – aus dieser Karte sind auch die Änderungen gegenüber den jetzigen Grenzen zu ersehen.

2. Diese jetzt vorgelegte Lärmschutzzonenkarte für den Verkehrsflughafen München stimmt mit der im September 2001 anlässlich der Fortschreibung des LEP vorgelegten Karte überein. Für den Sonderflughafen Oberpfaffenhofen, für den Militärflugplatz Fürstenfeldbruck liegen noch keine neuen Karten vor.

Zuletzt hatte sich der Planungsausschuss am 30.09.2003 (Drucksache Nr. 17/03 ) mit der Thematik befasst und die Vorlage der Lärmschutzzonenkarten für den Verkehrsflughafen München, den Sonderflughafen Oberpfaffenhofen und den Flugplatz Fürstenfeldbruck angemahnt.

3. Inhaltlich hatte der Planungsausschuss am 23.04.2002 zu neuen Lärmschutzzonenkarten Stellung genommen (Drucksache Nr. 07/02) und verschiedene Forderungen erhoben (vgl. Anlage).

Auch wenn neu berechnete Lärmschutzzonenkarten für Oberpfaffenhofen und Fürstenfeldbruck vom Freistaat Bayern nicht vorgelegt werden, sollte die Lärmschutzzonenkarte für den Verkehrsflughafen München ins Anhörverfahren bei den betroffenen Mitgliedern des Regionalen Planungsverbands gegeben werden – nur so kann nach langjährigen Verzögerungen, die nicht auf das Konto des Regionalen Planungsverbands gehen, eine transparente Grundlage für die zukünftige Entwicklung im Flughafenumland geschaffen werden.

4. Mitarbeiter des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, das für die Erarbeitung der Lärmschutzzonenbereiche fachlich zuständig ist, sind zur Planungsausschusssitzung geladen und werden Fragen beantworten.

 

II. BESCHLUSSVORSCHLAG

  1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.

  2. Der Geschäftsführer wird beauftragt, ein Anhörverfahren zur Übernahme der neuen Lärmschutzzonenbereiche zur Lenkung der Bauleitplanung am Verkehrsflughafen München einzuleiten.

  

i.A.
Breu
Geschäftsführer 


Zur Tagesordnung

Ergebnisse