Sitzung 26. April 2005

Drucksache Nr. 13/05

189. Sitzung des Planungsausschusses, 26.04.2005

V O R L A G E
des Verbandsvorsitzenden an den Planungsausschuss

TOP 6 
Maschinenhalle im regionalen Trenngrün zwischen Aschheim und Feldkirchen
Antrag von 1. Bgm. Englmann, Gemeinde Aschheim, auf Befassung des Planungsausschusses

Anlage:

Antrag vom 04.03.2005 (nicht in der Online-Fassung)

  

I. VORTRAG

1. Der Erste Bürgermeister der Gemeinde Aschheim, Lkr. München, und Mitglied des Planungsausschusses, Herr Englmann, beantragt mit Schreiben vom 04.03.2005, die Frage, ob eine geplante landwirtschaftliche Maschinenhalle im regionalen Trenngrün Nr. 17 mit dem Regionalplan München vereinbar ist, im Planungsausschuss zu beraten.

2. Bereits mit Schreiben vom 30.12.2003 hatte sich die Gemeinde Aschheim wegen dieser Halle im regionalen Trenngrün an den Regionalen Planungsverband gewandt und vorsorglich den Antrag gestellt, dies im Planungsausschuss bzw. in der Versammlung zu behandeln, sofern das Landratsamt diesen massiven Bau im Trenngrün genehmigen will. Der Geschäftsführer hat sich an den Landrat des staatlichen Landratsamts München gewandt und auf das regionalplanerische Ziel B II Z 4.2.3 hingewiesen sowie gebeten, dieses Ziel in die Beurteilung des Vorhabens gemäß § 35 Abs. 3 Satz 2 Baugesetzbuch einzubeziehen. Mit Post vom gleichen Tag hat er Herrn Englmann gebeten, den Antrag auf Behandlung im Planungsausschuss bzw. der Versammlung zu überdenken, weil es für eine solche Behandlung im Planungsausschuss keine triftigen Anknüpfungspunkte gebe. An solchen Genehmigungsverfahren der Baubehörden werde der Regionale Planungsverband nicht beteiligt und habe auch keine rechtlich gesicherte Position, eine Stellungnahme abzugeben.

3. Empfohlen wird, den Antrag vom 04.03.2005 wegen Unzuständigkeit des Regionalen Planungsverbands in der Sache nicht zu behandeln. Die Genehmigung vom Bauvorhaben im Außenbereich ist den staatlichen Landratsämtern zugewiesen. Sie haben dabei nach § 35 Abs. 3 Satz 2 Baugesetzbuch bei raumbedeutsamen Vorhaben zu prüfen, ob sie den Zielen der Raumordnung widersprechen. Dem Landesplanungsgesetz ist eine Kompetenz des Regionalen Planungsverbands, sich in diesem staatlichen Genehmigungsverfahren zu beteiligen, nicht zu entnehmen. Angesichts der baurechtlich zugewiesenen Prüfungs- und Genehmigungskompetenz des staatlichen Landratsamtes für das in Frage stehende Vorhaben kann der Planungsausschuss auch nicht im Rahmen seiner Aufgabe, über generelle Entwicklungen im Verbandsgebiet zu beraten und zu beschließen, dazu Stellung nehmen.

  

II. BESCHLUSSVORSCHLAG

  1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.

  2. Der Antrag des Planungsausschussmitglieds, Erster Bürgermeister Englmann, Gemeinde Aschheim (Lkr. München), die Vereinbarkeit einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle mit dem regionalen Trenngrün Nr. 17 zu behandeln, wird wegen fehlender Zuständigkeit des Regionalen Planungsverbands abgelehnt.

  

i.A.
Breu
Geschäftsführer 


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