Sitzung 26. April 2005

Drucksache Nr. 15/05

189. Sitzung des Planungsausschusses, 26.04.2005

V O R L A G E
des Verbandsvorsitzenden an den Planungsausschuss

TOP 8 
Fortschreibung Regionalplan München
Ausnahmen von den Nutzungskriterien in Lärmschutzzonen in den Gemeinden Weßling, Scheuring und Eitting
- Information -

Anlagen:

Bescheid-Entwurf der Reg.v.Obb. vom 10.03.2005 (nicht in der Online-Fassung) 
Schreiben des RPV an die Reg.v.Obb. vom 14.04.2005

  

I. VORTRAG

Der Regionale Planungsverband hat in seiner 17. Änderung des Regionalplans und der 18. Änderung Teil 1 und Teil 2 Ausnahmen von den Nutzungskriterien im Lärmschutzbereich des Sonderflughafens Oberpfaffenhofen in der Gemeinde Weßling bzw. von den Nutzungskriterien im Lärmschutzbereich des Flughafens München in der Gemeinde Eitting und von den Nutzungskriterien im Lärmschutzbereich des militärischen Flugplatzes Lechfeld in der Gemeinde Scheuring beschlossen.

Die Regierung von Oberbayern hat die Ausnahmen in der Gemeinde Weßling für verbindlich erklärt. Die Änderung des Regionalplans trat am 01.04.2005 in Kraft.

Schwieriger gestaltete sich das Verfahren der Verbindlicherklärung für den Bereich der Gemeinden Scheuring und Eitting.

  • Der Regionale Planungsverband hatte in der Gemeinde Scheuring Ausnahmen mit einer Flächengröße von ca. 8 ha am nordwestlichen Ortsrand des Hauptortes Scheuring beschlossen. Demgegenüber erklärte die Regierung von Oberbayern mit Bescheid vom 28.02.2005 die Fläche nur in der Größenordnung von 5 ha für verbindlich. Die Gemeinde Scheuring ist mit dieser Reduzierung der Ausnahme auf ca. 5 ha einverstanden. Damit die Gemeinde unverzüglich mit entsprechenden Planungen und der Realisierung von Baugebieten beginnen kann und weil eine spätere Erweiterung des Ausnahmegebiets nicht ausgeschlossen erscheint, war in Abstimmung mit der Gemeinde keine Klage geboten.
     
  • Für die Gemeinde Eitting schlägt die Regierung von Oberbayern mit einem Bescheidentwurf vom 10.03.2005 vor, die dort beschlossenen Ausnahmen im Bereich am östlichen Ortsrand von Eitting nur insoweit für verbindlich zu erklären, als sie außerhalb der Zone Ci liegt, wie sie die (umstrittene) neue Lärmschutzzonenkarte vorschlägt. Das wären ca. 5 statt ca. 7 ha.
     
    Die Gemeinde Eitting hat sich mit diesem Vorschlag einverstanden erklärt. Aus diesem Grund und deshalb, weil die Ausnahme von Nutzungsbeschränkungen für die restlichen 2 ha nicht abgelehnt, sondern das Verfahren insoweit nur zurückgestellt werden soll, hat der Geschäftsführer grundsätzlich für den Regionalen Planungsverband Zustimmung an die Regierung signalisiert – vorbehaltlich einer anderen Entscheidung des Planungsausschusses in der 189. Sitzung.
     
    Da aber auch hier für die Gemeinde Eitting vor allem eine schnelle Realisierung des Baurechts entscheidend ist, sollte der Entwurf für die Verbindlicherklärung grundsätzlich akzeptiert werden.

  

II. BESCHLUSSVORSCHLAG

Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.

  

i.A.
Breu
Geschäftsführer 


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