Sitzung 12. Juli 2005

Drucksache Nr. 18/05

190. Sitzung des Planungsausschusses, 12.07.2005

V O R L A G E
des Verbandsvorsitzenden an den Planungsausschuss

TOP 4 
Errichtung eines Bau- und Gartenmarktes und die Verlagerung des Dehner-Gartencenters in der Stadt Germering

Anlagen:

Stellungnahme des Regionsbeauftragten vom 15.06.2005
2 Lagepläne (nicht in der Online-Fassung)

  

I. VORTRAG

Die Regierung von Oberbayern beteiligt den Regionalen Planungsverband München an einem RO-Verfahren für die Errichtung eines Bau- und Gartenmarkts und die Verlagerung des Dehner-Gartencenters in der Stadt Germering.

Das Projekt umfasst einen neuen Bau- und Gartenmarkt mit insgesamt 14.200 m² Verkaufsfläche. Unter anteiliger Bewertung der Freiflächen sind regionalplanerisch zu überprüfen 6450 m² Verkaufsfläche für den Baumarkt und 1650 m² für den Gartenmarkt. Auf max. 10 % dieser Verkaufsfläche von 8100 m², also auf 810 m², sollen innenstadtbezogene Randsortimente angeboten werden. Ebenfalls an den Standort soll das bestehende Dehner-Gartencenter verlagert werden. Es soll von bisher 2600 m² regionalplanerisch relevanter Verkaufsfläche auf ca. 4500 m² erweitert werden. Die Verkaufsflächen für die bestehenden innenstadtrelevanten Sortimente von ca. 400 m² sollen nicht erweitert werden.

Der Projektstandort befindet sich östlich und westlich der B 2 am nördlichen Stadtrand von Germering. Das Gebiet grenzt unmittelbar an das Siedlungsgebiet von Neu-Germering an (siehe Lageplan).

1. Aus regionalplanerischer Sicht ist dem Vorhaben grundsätzlich zuzustimmen. Die neu hinzukommenden Verkaufsflächen für das Gartenmarkt-Kernsortiment sollen jedoch 2800 m² nicht überschreiten.

Nach den einschlägigen Zielen des Regionalplans – B IV 2.4 Versorgung – Einzelhandel – sowie des Landesentwicklungsprogramms, insbesondere B II 1.2.1.5, ist die Stadt Germering als Siedlungsschwerpunkt für das hier vorliegende Einzelhandelsgroßprojekt geeignet.

2. Auch der Standort innerhalb Germerings entspricht den Vorgaben und ist als städtebaulich integriert zu bezeichnen. Im fußläufigen Einzugsbereich von 600 m leben ca. 3500 Einwohner, in unmittelbarer Nähe gibt es mehrere Versorgungseinrichtungen. Die verkehrliche Erschließung soll über die B 2 neu mit direkter Anbindung an die A 99 erfolgen. An den ÖPNV soll das Projekt mit Bus angeschlossen werden.

3. a) Das nicht innenstadtrelevante Kernsortiment des Baumarkts liegt angesichts eines plausiblen Projekteinzugsbereichs von ca. 260.000 Einwohnern unter der im Landesentwicklungsprogramm festgelegten Höchstabschöpfungsquote von 25 % der sortimentspezifischen Kaufkraft. Das Baumarkt-Kernsortiment mit ca. 5800 m² ist demnach zulässig (vgl. Stellungnahme des Regionsbeauftragten, Seite 3).

b) Für den neu geplanten Gartenmarkt sowie die Erweiterung des zu verlagernden Gartencenters ist die Summenwirkung der Verkaufsflächen im Kernsortiment zu berücksichtigen. Ausgegangen werden muss deshalb von der Neuplanung von 1650 m² Verkaufsfläche (im Rahmen des Bau- und Gartenmarkts) und ca. 1950 m² Verkaufsfläche, die durch die Erweiterung des zu verlagernden Gartencenters entstehen. Insgesamt würden dadurch ca. 3600 m² Verkaufsflächen neu geschaffen.

Diese Flächen liegen (vgl. Stellungnahme des Regionsbeauftragten, Seite 4) mit einer Abschöpfungsquote von ca. 30 % über der landesplanerisch zulässigen Abschöpfungsquote von 25 %. Zusammen muß die hinzukommende Verkaufsfläche im Gartenmarkt-Kernsortiment auf 2800 m² begrenzt werden.

c) Die neu hinzukommenden Randsortimente mit insgesamt 810 m² Verkaufsfläche entsprechen knapp den Vorgaben des Landesentwicklungsprogramms (800 m² Verkaufsfläche zulässig).

4. Die im RO-Verfahren ebenfalls beteiligten Gemeinden Puchheim, Eichenau, Olching, Gröbenzell, Gilching, Gräfelfing, Planegg, Krailling, Gauting sowie die Stadt Fürstenfeldbruck sind zur heutigen Sitzung eingeladen.

  

II. BESCHLUSSVORSCHLAG

  1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.

  2. Der Regionale Planungsverband München stimmt der Errichtung des Bau- und Gartenmarkts sowie der Verlagerung des bestehenden Gartencenters zu, wenn die neu hinzukommenden Verkaufsflächen im Kernsortiment Gartencenter und Gartenmarkt 2800 m² nicht überschreiten.

  

i.A.
Breu
Geschäftsführer 


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