Sitzung 27. September 2005

Beschlüsse

der 191. Sitzung des Planungsausschusses des Regionalen Planungsverbands München am 27.09.2005

TOP 3
Verlegung der St 2047, der St 2063 und der St 2339 Nordostumfahrung Dachau mit Umfahrung Hebertshausen
 
 

BESCHLUSS:

  1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.
     
  2. Der Regionale Planungsverband München nimmt zu den Abschnitten des RO-Verfahrens (Nordostumfahrung Dachau mit Umfahrung Hebertshausen) wie folgt Stellung:
     
  3. Bei der Nordumfahrung Dachau ist die Variante 2 weniger problematisch als die Variante 1, wenn im weiteren Verfahren fachkompetent nachgewiesen werden kann, dass die Trasse dem Ziel des dortigen regionalen Grünzugs als Naherholungsraum und großräumiges Frischluftproduktionsgebiet für das Mittelzentrum Dachau und den Münchner Norden nicht widerspricht. Die Trasse kann erst realisiert werden, wenn die Vorranggebiete für Lehm und Ton (VR L 201 und VR L 203) ausgebeutet sind.
     
  4. Bei der Ostumfahrung Dachau wird der Variante 1 der Vorzug gegeben, wobei eine enger am Schwarzen Graben verlaufende Trassenführung im weiteren Verfahren geprüft werden soll. 
     
  5. Bei der Umfahrung Hebertshausen wird der weiter südlich verlaufenden Wahltrasse 2 der Vorzug gegeben, sofern fachkompetent nachgewiesen wird, dass die bioklimatische Ausgleichswirkung im Dachauer Moos, die durch den regionalen Grünzug „Dachauer Moos/Freisinger Moos/Grüngürtel München Nordwest" geschützt ist, der konkreten Trassenlage und Führung nicht widerspricht. Die Trasse kann erst realisiert werden, wenn das Vorranggebiet für Kies und Sand 201 entsprechend ausgebeutet ist.
     
  6. In den weiteren Verfahren müssen weitere Informationen zu den großräumigeren Wirkungen der projektierten Umgehungsstraßen geprüft werden. Es muss verhindert werden, dass an den Enden der jetzt vorgesehenen Umfahrungen erheblicher zusätzlicher Verkehr entsteht, so vor allem in Ampermoching, in Oberschleißheim auf der B 471, in Karlsfeld auf der B 304.
     

Abstimmung: Annahme ohne Gegenstimmen


TOP 4  
Landesentwicklungsprogramm Bayern - Information
 

BESCHLUSS:

Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.


TOP 5 
Zulässigkeit einer „Pairingvereinbarung" für die Verbandsversammlung
 

BESCHLUSS:

Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.

 


TOP 7
Antrag auf Ausnahme von den Nutzungskriterien in den Lärmschutzzonen von der Stadt Fürstenfeldbruck
 

 

BESCHLUSS:

  1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.
     
  2. Der Regionale Planungsverband München beschließt die Einleitung eines Änderungsverfahrens zum Regionalplan mit folgendem Inhalt: 
      
    „Verordnung zur Änderung des Regionalplans der Region München vom .....
     
    Aufgrund von Art. 19 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1 in Verbindung mit Art. 11 Abs. 5 Satz 2 des Bayerischen Landesplanungsgesetzes (BayLplG) vom 27. Dezember 2004 (GVBl S. 251,BayRS 230-1-W) erlässt der Regionale Planungsverband München folgende Verordnung:
     
    § 1
     
    Die normativen Vorgaben des Regionalplans der Region München (Bekanntmachung über die Verbindlicherklärung vom 20. Januar 1987, GVBl. S. 27, BayRS 230-1-7-U), zuletzt geändert durch die neunzehnte Änderung vom 26.04.2005, OBABl 2005, S. ..., werden wie folgt geändert:
     
    Kapitel B II 6 Fluglärmschutzbereiche zur Lenkung der Bauleitplanung:
     
    Das Ziel B II 6.3.1 Lärmschutzbereich des militärischen Flugplatzes Fürstenfeldbruck wird im Absatz „In der Stadt Fürstenfeldbruck" um zwei folgende Tirets ergänzt: 
     
    - Puch-Nord (Abrundung der vorhandenen Bebauung im Bereich Langbehnstraße und Lindacherweg Richtung B 2 um ca. 1,8 ha abzüglich der erforderlichen Abstandsfläche zur B 2)
    - Puch-Zur Kaisersäule (südliche Abrundung der Bebauung an der Bruckerstraße östlich Einmündung Edignaweg um ca. 1,1 ha).
     
    § 2
     
    Diese Verordnung tritt am Monatsersten nach der Veröffentlichung in Kraft."
     
  3. Die Begründung B II 6.3.1 im Abschnitt Stadt Fürstenfeldbruck wird um 2 Tirets ergänzt:
     
  4. Puch-Nord mit ca. 1,8 ha abzüglich der erforderlichen Abstandsfläche zur B 2 (Lage der Wohnbebauung in Zone Ci)
     
  5. Puch-Zur Kaisersäule mit ca. 1,1 ha (Lage in Zone Ci)." Der letzte Absatz von B II Zu 6.3.1 erhält folgende Fassung: „Die Lage der Gebiete, für die gem. B II 6.3.1 Ausnahmen von den Nutzungsbeschränkungen ermöglicht werden sollen, ist in den Karten 2 l, 2 u und in der Tekturkarte zu 2 u „Siedlung und Versorgung" – Lärmschutzbereich für den miltärischen Flugplatz Fürstenfeldbruck – i.M. 1:50.000 zeichnerisch erläuternd dargestellt." 
     
  6. Für die Fläche Puch-Klosteranger wird kein Verfahren zur Regionalplanänderung durchgeführt.
     

Abstimmung: Annahme ohne Gegenstimmen


TOP 8
Planfeststellungsverfahren und vereinfachtes Raumordnungsverfahren für einen Containerbahnhof in Feldkirchen
 

BESCHLUSS:

  1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.
     
  2. Der Regionale Planungsverband München lehnt die Errichtung eines Containerbahnhofs unmittelbar nördlich des S-Bahnhofs Feldkirchen und westlich des Heimstettner Sees ab, da sie gegen das regionalplanerische Ziel B II Z 3.3 verstößt. Eine am S-Bahnhaltepunkt Feldkirchen im fußläufigen Einzugsbereich konzentrierte Siedlungsentwicklung, die über die jetzt bestehenden Siedlungsgebiete hinausreicht (wie es dieses Ziel fordert), wäre ansonsten auf absehbare Zeit unmöglich.
     

Abstimmung: Annahme ohne Gegenstimmen


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