Sitzung 27. September 2005

Drucksache Nr. 22/05

191. Sitzung des Planungsausschusses, 27.09.2005

V O R L A G E
des Verbandsvorsitzenden an den Planungsausschuss

TOP 4 
Landesentwicklungsprogramm Bayern Information

Anlagen:

1 LEP-Entwurf - nur für Mitglieder des Planungsausschusses
(zum downloaden: www.stmwivt.bayern.de/landesentwicklung/inhalt.html) 

 

I. VORTRAG

Der Freistaat Bayern hat das LEP 2003 fortgeschrieben und legt einen Entwurf vom 12.07.2005 vor. Eine Stellungnahme zum Entwurf kann bis zum 30.11.2005 abgegeben werden, so dass der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbands München in der Sitzung am 08.11.2005 seine Äußerung beschließen kann.

Im Unterschied zu früheren LEP-Fortschreibungen sollen die Kommunen nicht mehr über die Regionalen Planungsverbände, sondern direkt Stellung nehmen. Es erscheint aber sinnvoll, wenn die Gemeinden, Städte und Landkreise ihre Stellungnahme dem Regionalen Planungsverband München zur Verfügung stellen, damit sie soweit möglich und sinnvoll in die Vorlage zum 08.11.2005 eingearbeitet werden können.

1. Die Fortschreibung des LEP ist nach den Unterlagen im Licht des neuen bayerischen Landesplanungsgesetzes, das am 01.01.2005 in Kraft getreten ist, erfolgt. Gegenüber dem bisherigen LEP sind folgende wesentliche Änderungen festzustellen, bzw. auf folgende Punkte hinzuweisen:

  • Festhalten am Ziel gleichwertiger und gesunder Lebens- und Arbeitsbedingungen in ganz Bayern.
     
  • Die Festlegungen im LEP sind (wie vom RPV München bereits bei der letzten LEP-Fortschreibung gefordert) in Ziele und Grundsätze unterteilt.
     
  • Einführung von Festlegungen zu den Metropolregionen in Bayern.
     
  • Festgehalten wird an dem Auftrag an die Regionalplanung, Vorrang- und Vorbehaltsgebiete zur Sicherung der öffentlichen Wasserversorgung sowie zur Ausweisung von Vorranggebieten für den vorbeugenden Hochwasserschutz zu erarbeiten.
     
  • Die Ausweisung von Vorbehaltsgebieten für Natur und Landschaft im Regionalplan soll auf Gebiete beschränkt werden, die noch nicht mit einem eigenen Instrumentarium der Naturschutzverwaltung gesichert sind, um künftige Doppelregelungen zu vermeiden.
     
  • Streichung des Auftrags an die Regionalplanung, zur Ausweisung von Gebieten, die zu Bannwald erklärt werden sollen, weil in den zurückliegenden Jahren dies umfangreich erfolgt und umgesetzt ist, so dass kein regionaler Regelungsbedarf mehr besteht. •Entfall des Auftrags an die Regionalplanung, quantitative Zielvorgaben für die Ausweisung von Bauflächen festzulegen.
     
  • Das Harmonisierungsgebot wird in seinem räumlichen Geltungsbereich auf den großen Verdichtungsraum München beschränkt und statt wie bisher als Ziel als Grundsatz bestimmt, um den erforderlichen Entscheidungsspielraum bei speziell gelagerten Einzelfällen zu bieten.
     
  • Die Einstufung einzelner Gemeinden im zentralörtlichen System ist in dem nun vorliegenden LEP-Entwurf nicht überarbeitet worden. Dies sei aufgrund der erst kürzlich erfolgten Überprüfung und Erarbeitung für das LEP 2003 sachgerecht und gebe der mittelfristigen Planung Sicherheit. Lediglich Datenfehler seien berichtigt worden.
     
  • Das jedenfalls in der Region München umstrittene Ziel zu Einzelhandelsgroßprojekten ist im Entwurf nicht geändert worden.

2. Der dieser Drucksache beiliegende Entwurf des LEP vom 12.07.2005 ist für die Mitglieder des Planungsausschusses als Arbeitsexemplar vorgesehen. Die Gemeinden, Städte und Landkreise im RPV München erhalten vom Planungsverband direkt ihre Exemplare.

3. Die Regionalpläne sind innerhalb von 3 Jahren nach In-Kraft-Treten des LEP anzupassen.

  

II. BESCHLUSSVORSCHLAG

Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.

  

i.A.
Breu
Geschäftsführer 


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