Sitzung 04. April 2006

Beschlüsse

der 194. Sitzung des Planungsausschusses des Regionalen Planungsverbands München am 04.04.2006

TOP 2
Regionales Einzelhandelskonzept
 

BESCHLUSS:

Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.


TOP 3 
Erweiterte Kommission zur Fortschreibung des Kapitels Wirtschaft
 

BESCHLUSS:

  1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.
     
  2. Die bestehende Wirtschaftskommission wird für die weiteren Beratungen, insbesondere zum Regionalen Einzelhandelskonzept, wie folgt zusammengesetzt:
    Landrat Eichner, Landkreis Landsberg
    Landrat Fauth, Landkreis Ebersberg
    Landrat Janik, Landkreis München
    1. Bürgermeister Zeitler, Stadt Unterschleißheim, Lkr. München
    1. Bürgermeister Nustede, Gemeinde Karlsfeld, Lkr. Dachau
    1. Bürgermeister Schneider, Gemeinde Neufahrn, Lkr. Freising
    1. Bürgermeister Hager, Gemeinde Krailling, Lkr. Starnberg
    1. Bürgermeister Dworzak, Gemeinde Haar
    Stadträtin Lindner-Schädlich, LH München
    Stadtrat Zöttl, LH München
    Stadtrat Schwartz, LH München
    Stadtdirektor Reiß-Schmidt, LH München
     
    Die Leitung der Kommission liegt beim Verbandsvorsitzende des Regionalen Planungsverbands München (Landrat Pointner, Lkr. Freising).
     

Abstimmung: Annahme ohne Gegenstimmen


TOP 5 
Raumordnungsverfahren für die Erweiterung des Isar-Amper-Einkaufszentrums in Unterschleißheim, Rathausplatz
 

BESCHLUSS:

  1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.
     
  2. Die Angabe der Regierung von Oberbayern im Anschreiben für das RO-Verfahren, dass der Verflechtungsbereich des innerstädtischen Einzelhandels der Stadt Unterschleißheim lediglich 25.861 Einwohner umfasst (genau so groß wie der Nahbereich und damit genau der Zahl der städtischen Einwohner entspricht) ist nicht nachvollziehbar. Die Grundlagen der empirischen Untersuchung müssen offengelegt werden.
     
  3. Der Regionale Planungsverband München erhebt gegen die neu hinzukommenden Verkaufsflächen im Bereich des kurzfristigen täglichen Bedarfs keine Bedenken.
     
  4. Im Bereich der innenstadtrelevanten Waren des sonstigen Bedarfs gilt die folgende Stellungnahme vorbehaltlich einer schlüssigen Festlegung des Verflechtungsbereichs des innerstädtischen Einzelhandels von Unterschleißheim: Gegen die geplanten neu hinzukommenden Verkaufsflächen in diesem Sortimentsbereich werden keine regionalplanerischen Bedenken geltend gemacht.
     

Abstimmung: Annahme ohne Gegenstimmen


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