Sitzung 10. Oktober 2006

Beschlüsse

der 196. Sitzung des Planungsausschusses des Regionalen Planungsverbands München am 10.10.2006

TOP 1 a)
Raumordnungsverfahren für eine 3. Start- und Landebahn des Verkehrsflughafens München
 

BESCHLUSS:

  1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.
     
  2. Der Regionale Planungsverband München hat gegen den Ausbau des Flughafens München mit einer 3. Start- und Landebahn, die die Kapazität des Flughafens auf 120 Bewegungen pro Stunde erhöht, keine grundsätzlichen regionalplanerischen Bedenken.
     
    Abstimmung: Annahme mit 16 : 10 Stimmen.
     
  3. Es kann aber derzeit nicht festgestellt werden, dass die von der Antragstellerin ins Raumordnungsverfahren gegebene Bahnlage 5 b mit den Erfordernissen der Raumordnung vereinbar ist. Für das weitere Planungsverfahren ist sicherzustellen, dass ein umfassender Vergleich der Vor- und Nachteile der in Betracht kommenden Bahnlagen der Abwägung zugrundegelegt wird. Die mit dem Vorhaben verbundenen und nicht vermeidbaren Belästigungen für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger und Kommunen sollen minimiert bzw. angemessen kompensiert werden.
     
    Abstimmung: Annahme mit 21 : 5 Stimmen.
     
  4. Um die gesundheitlichen Auswirkungen auf die Anwohner des Flughafens zu minimieren, ist für eine 3. Bahn ein absolutes Nachtflugverbot zwischen 22.00 und 6.00 Uhr festzulegen.
     
    Abstimmung: Annahme mit 14 : 12 Stimmen.
     
  5. Die vom Nachbarschaftsbeirat geforderten Verkehrsprojekte (s. Anlage 7) sind unverzüglich zu realisieren.
     
    Abstimmung: Einstimmig angenommen.
     
    [Ergänzung Anlage 7, Seite 1 um Tiret: „- Express-S-Bahn-Verbindung zum Flughafen"] Abstimmung: Annahme mit 17 : 5 Stimmen.
     
  6. Der Regionale Planungsverband der Region München fordert den Freistaat Bayern auf, ein Gesamtkonzept für die zivile Luftfahrt im Raum München unter Einbeziehung der Entwicklungsoptionen und Nutzungsabsichten für die Flughäfen bzw. Landeplätze Oberpfaffenhofen, Fürstenfeldbruck und Jesenwang im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für die 3. Start-/Landebahn des Flughafens München vorzulegen.
     
    Abstimmung: Annahme mit 16: 6 Stimmen.

TOP 1 b) 
Raumordnungsverfahren für die Errichtung eines Fachmarktzentrums in der Stadt Unterschleißheim, Landshuter Straße
 

BESCHLUSS:

  1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.
     
  2. Der Regionale Planungsverband München fordert von der Regierung von Oberbayern die Überprüfung und Überarbeitung des sog. Einzugsbereichs des innerstädtischen Einzelhandels der Stadt Unterschleißheim sowie die Offenlegung der entsprechenden Grundlagendaten.
     
    Abstimmung: Annahme mit 18 : 1 Stimmen.
     
  3. Gegen die Ansiedlung eines Bau- und Gartenmarktes oder sonstiger Einzelhandelsbetriebe mit nicht innenstadtrelevantem Kernsortiment am Standort Landshuter Strasse in der Stadt Unterschleißheim bestehen keine grundsätzlichen regionalplanerischen Bedenken.
     
    Da auch nach den Leitlinien des Regionalen Einzelhandelskonzeptes die städtebauliche Integration des Standortes nicht ersichtlich ist, bestehen gegen den Mikrostandort bezüglich der innenstadtrelevanten Kernsortimente Bedenken, solange nicht gemäß Ziel B II 1.2.1.2 LEP ein hinreichender Nachweis hinsichtlich fehlender Alternativen in integrierte Lage im Stadtgebiet Unterschleißheim geführt wird und solange nicht die Kriterien für das Vorliegen einer städtebaulichen Integration nachvollziehbar erfüllt sind.
     
    Abstimmung: Annahme mit 11 : 8 Stimmen.
     
  4. Die Verkaufsflächen für die Sortimente im Lebensmittelbereich sowie die Kernsortimente im Garten-, Baumarkt- und für Autoteile, Zubehör und Reifen sind aus regionalplanerischer Sicht zulässig.
     
    Im Bereich der innenstadtrelevanten Sortimente des sonstigen Bedarfs sind die projektierten Verkaufsflächen der Randsortimente im Baumarkt und Gartenmarkt sowie die Verkaufsflächen im Bereich Apotheke/Orthopädie-waren/Reformhaus/Drogeriemarkt und die vorgesehene Verkaufsfläche im Spielwarenmarkt regionalplanerisch zulässig.
     
    Die Verkaufsflächen im Reformhausbereich, im Elektrofachmarkt, im Schuhfachmarkt, im Textil- und Modefachmarkt, im Sport- und Outdoorfachmarkt sowie im Bürofachmarkt und im Verkauf von Büchern sind jedenfalls mit der marktfähigen Mindestbetriebsgröße, wie sie in dieser Vorlage unter 3 c letzter Absatz genannt sind, zulässig (LEP Ziel B II 1.2.1.2 Abs. 3 b).
     
    Abstimmung: Annahme mit 18 : 1 Stimmen.

TOP 2 
S-Bahn-Strecke S 2 Ost Einführung des 10-Minuten-Takts in den Hauptverkehrszeiten zwischen Ostbahnhof und Markt Schwaben
 

BESCHLUSS:

            Beschlussfähigkeit nicht mehr gegeben.


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