Sitzung 10. Oktober 2006

Beschlüsse

der 197. Sitzung des Planungsausschusses des Regionalen Planungsverbands München am 14.11.2006

TOP 1a) 
Fortschreibung Regionalplan München Kapitel B IV Gewerbliche Wirtschaft und Dienstleistungen

 

BESCHLUSS:

  1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.
     
  2. Der Planungsausschuss Regionale Planungsverbands München billigt den der Drucksache 22/06 beiliegenden Entwurf zur Fortschreibung des Regionalplans: Art. 1 – B IV Gewerbliche Wirtschaft und Dienstleistungen und Art. 2 mit Änderungen in Kap. V Verkehr- und Nachrichtenwesen sowie in Kap. B II Siedlungswesen, und den als Teil der Begründung beiliegenden Umweltbericht.
     
    G 1.3 ist wie folgt zu ergänzen: „Dies sollte durch den Aufbau einer regionalen Wirtschaftsförderung unterstützt werden."
     
    Z 2.12.7 ist wie folgt zu ergänzen: „Satellitennavigation."
     
  3. Der Planungsausschuss beauftragt den Geschäftsführer, das Anhörverfahren zu dieser Regionalplanänderung einzuleiten.
     

Abstimmung: Annahme ohne Gegenstimmen


TOP 1b) 
S-Bahn-Strecke S 2 Ost Einführung des 10-Minuten-Takts in den Hauptverkehrszeiten zwischen Ostbahnhof und Markt Schwaben
 

 

BESCHLUSS:

  1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.
     
  2. Der Regionalen Planungsverband fordert die DB S-Bahn München und die BEG auf, so bald wie möglich Maßnahmen zu ergreifen, um die S-Bahnverkehre auf der S 2 zwischen Markt Schwaben und dem Ostbahnhof, insbesondere in der Hauptverkehrszeit, zu verbessern.
     
  3. Er appelliert an den Freistaat Bayern, den 4-gleisigen Ausbau und damit eigenständige S-Bahngleise zwischen Ostbahnhof München und Markt Schwaben zu forcieren.
     
  4. Das von den Gemeinden in Auftrag gegebene Gutachten des Büros Vieregg-Rössler wird mit der Bitte um Prüfung an die o. g. Stellen weitergeleitet.
     

Abstimmung: Annahme ohne Gegenstimmen


TOP 2 
Mitwirkung des Regionalen Planungsverbands München Bei der Abstimmung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen mit den Erfordernissen der Raumordnung

Änderungsgenehmigungsverfahren gem. § 6 LuftVG
Sonderflughafen Oberpfaffenhofen
 

BESCHLUSS:

  1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.
     
  2. Der Regionalen Planungsverband München nimmt zum Antrag auf Erweiterung der Änderungsgenehmigung des Sonderflughafens Oberpfaffenhofen wie folgt Stellung:
     
    a) Das Sonn- und Feiertagsflugverbot sowie das Nachtflugverbot muss erhalten bleiben.
     
    Abstimmung: einstimmig angenommen
     
    b) Gleichzeitig soll eine jährliche Höchstgrenze an Flugbewegungen von 23.000 festgelegt werden.
     
    Abstimmung: mit 19 : 7 Stimmen angenommen
     
    c) Das höchstzulässige Startgewicht im „Qualifizierten Geschäftsreiseflugverkehr" soll grundsätzlich auf 25 t begrenzt werden. Ein Regionalflugverkehr muss ausgeschlossen werden.
     
    Abstimmung: mit 18 : 8 Stimmen angenommen
     
    d) Der Hubschrauberverkehr muss auf den Werkluftverkehr begrenzt bleiben.
     
    Abstimmung: einstimmig angenommen

TOP 3 
Information über Nachtragshaushalt 2006 sowie Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2007/08 des Planungsverbands Äußerer Wirtschaftsraum München
 

BESCHLUSS:

            Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.
 

Abstimmung: einstimmig angenommen


TOP 4
Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2007
  

 

BESCHLUSS:

  1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.
     
  2. Der Planungsausschuss beschließt:
     
    „Haushaltssatzung des Regionalen Planungsverbands München für das Haushaltsjahr 2007
     
    Aufgrund § 19 der Verbandssatzung in Verbindung mit Art. 5 Abs. 4 und Art. 7 Abs. 5 des Bayer. Landesplanungsgesetzes, Art. 41 Absatz 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit, der Art. 55 ff der Landkreisordnung erlässt der Regionale Planungsverband München folgende Haushaltssatzung:
     
    § 1
     
    Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2007 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt 
     
    - in den Einnahmen und Ausgaben mit 218.600 EUR
     
    und im Vermögenshaushalt
     
    - in den Einnahmen und Ausgaben mit 0 EUR
     
    ab.
     
    § 2
     
    Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
     
    § 3
     
    Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
     
    § 4
     
    Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 10.000 EUR festgesetzt.
     
    § 5
     
    Diese Haushaltssatzung tritt mit Wirkung vom 01. Januar 2007 in Kraft." 
     

Abstimmung: einstimmig angenommen


TOP 5
Feststellung der Jahresrechnung 2005 gem. Art. 88 Abs. 3 LkrO5
 

 

BESCHLUSS:

  1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.
     
  2. Der Planungsausschuss schließt sich dem Prüfungsergebnis der Rechnungsprüfer des Planungsverbands Äußerer Wirtschaftsraum München an.
     

Abstimmung: einstimmig angenommen 


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