Sitzung 14. November 2006

Drucksache Nr. 22/06

197. Sitzung des Planungsausschusses, 14.11.2006

V O R L A G E
des Verbandsvorsitzenden an den Planungsausschuss

TOP 1a) 
Fortschreibung Regionalplanung München
Kap. IV Gewerbliche Wirtschaft und Dienstleistungen

 Anlagen (nicht in der Onlinefassung):

Fortschreibungsentwurf Art. 1, Art. 2 und Umweltbericht

  

I. VORTRAG

Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbands München hat in seiner 189. Sitzung am 26.04.2005 eine Kommission zur Fortschreibung des Regionalplans München Kap. Verkehr eingesetzt. Am 04.04.2006 in der 194. Sitzung wurde die Kommission erweitert, so dass dort folgende Mitglieder des Planungsausschusses vertreten sind:

Landrat Eichner, Landkreis Landsberg
Landrat Fauth, Landkreis Ebersberg
Landrat Janik, Landkreis München
1. Bürgermeister Zeitler, Stadt Unterschleißheim, Landkreis München
1. Bürgermeister Nustede, Gemeinde Karlsfeld, Landkreis Dachau
1. Bürgermeister Schneider, Gemeinde Neufahrn, Landkreis Freising
1. Bürgermeister Hager, Gemeinde Krailling, Landkreis Starnberg
1. Bürgermeister Dworzak, Gemeinde Haar
Stadträtin Lindner-Schädlich, Landeshauptstadt München
Stadtrat Zöttl, Landeshauptstadt München
Stadtdirektor Reiß-Schmidt, Landeshauptstadt München

Die Kommission hat vier mal, am 29.09.2005, am 07.12.2005, am 30.01.2006 sowie am 27.06.2006 getagt. Voraus ging ein Expertenworkshop am 27.07.2005.

1. Die Mitglieder der Kommission haben sich einvernehmlich auf den beiliegenden Fortschreibungsentwurf für das Kap. Wirtschaft geeinigt.

Es umfasst:

  • Art. 1 - Ziele und Grundsätze zu Kap. B IV Gewerbliche Wirtschaft und Dienstleistungen inkl. der Begründung
  • Art. 2 – Ziel und Grundsätze sowie Begründungen zur Änderung anderer Regionalplanartikel (Kap. V Verkehr- und Nachrichtenwesen G 2.1.1 und G 2.1.4 sowie B II Siedlungswesen Ziel 4.2.2 und 4.2.3)
  • Umweltbericht als Teil der Begründung zur Fortschreibung des Kap. Wirtschaft

2. Art. 12 des Bayerischen Landesplanungsgesetzes schreibt in seinem Absatz 1 vor, dass als gesonderter Bestandteil des Begründungsentwurfs ein Umweltbericht zu erstellen ist. Mit der Erstellung von Umweltberichten für Regionalpläne gibt es noch keine Erfahrungen. Um eine zeitliche Verzögerung zu vermeiden, wurde der Entwurf der Regionalplanfortschreibung in einem vorgezogenen Beteiligungsverfahren an den Bund Naturschutz, die Bayerische Architektenkammer, das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege, das Bayerische Landesamt für Umwelt sowie an die Regierung von Oberbayern (Höhere Landesplanungsbehörde, Technischer Umweltschutz, Naturschutz, Wasserwirtschaft, Gesundheit, Rechtsfragen, Umwelt und Städtebau sowie Bauordnung) versandt. Die Rückmeldungen sind fristgerecht eingegangen.

Auf der Grundlage dieser Rückmeldungen hat der Regionsbeauftragte den beiliegenden kurzgefassten Umweltbericht erstellt. Soweit Äußerungen in dieser vorgezogenen Beteiligung nicht die Erstellung des Umweltberichts selbst betreffen, sondern eine generelle Äußerung zu Zielen und Inhalt der Regionalplanfortschreibung aus Sicht der jeweiligen betroffenen Stellen darstellen, sind sie nicht in die Erarbeitung des Umweltberichts eingeflossen, werden aber als Stellungnahme im Anhörverfahren berücksichtigt.

3. In der Sache enthält der Fortschreibungsentwurf in Art.1 zu Kap. B IV Gewerbliche Wirtschaft und Dienstleistungen Festlegungen für ein Leitbild, zur Wirtschaftsstruktur (inklusive besondere regionale Kompetenzen) und zum Arbeitsmarkt. Von diesem Fortschreibungsentwurf ausgenommen sind Festlegungen zum Einzelhandel und zur Sicherung und Gewinnung von Bodenschätzen. Die Festlegungen zum Einzelhandel werden weiterhin von der Kommission beraten – die Ergebnisse des Regionalen Einzelhandelskonzepts für die Region München sind dort einzuarbeiten. Über den Stand dieser Arbeiten wird in der nächsten Planungsausschusssitzung gesondert berichtet.

Zur Sicherung und Gewinnung von Bodenschätzen enthält der gültige Regionalplan eine umfangreiche Regelung. Hier wurde der Weg gewählt, den Bayerischen Industrieverband Steine und Erden zu aus seiner Sicht notwendigen Änderungen zu befragen sowie bereits vorliegende Vorschläge der Gemeinde Mauern und des Landratsamtes Landsberg bzw. der Stadt Landsberg am Lech zunächst dem zuständigen Geologischen Landesamt im Landesamt für Umwelt zur fachlichen Prüfung vorzulegen.

Diese beiden angesprochenen Teilbereiche des Kapitels Wirtschaft werden deshalb von der Fortschreibung zunächst ausgeklammert, um die Fortschreibung des Kapitels Gewerbliche Wirtschaft und Dienstleistungen insgesamt voranzubringen.

In Art. 2 der Fortschreibung (Änderung anderer Teile des Regionalplans) werden mit der wirtschaftlichen Entwicklung der Region München aus Sicht der Kommission erforderliche Änderungen vorgeschlagen. Zum einen im Kap. Verkehr die Grundsätze, auch periphere Regionsteile möglichst an den schienengebundenen öffentlichen Personenverkehr anzubinden sowie eine Ausweitung des MVV-Raumes über die Regionsgrenzen hinaus anzustreben.

Der Regionale Grünzug Grüngürtel München Nord-Ost soll im Bereich S-Bahn-Haltepunkt Hallbergmoos (vgl. Karte – Anlage 1 am Ende) zurückgenommen werden. Damit wird eine Zielkollision beseitigt. Angesichts des wachsenden Siedlungsdrucks in der Region München ist es erforderlich, wo immer möglich Bereiche unmittelbar an S-Bahn-Halten für Besiedelung vorzusehen. Der Grünzug Grüngürtel München Nord-Ost insgesamt wird durch die Herausnahme dieses Teils nicht wesentlich beeinträchtigt. Zuletzt soll das Trenngrün zwischen Feldkirchen und Heimstetten (Nr. 16), das auf der Autobahn liegt und keine zusätzliche Funktion zur Siedlungstrennung erfüllen kann, gestrichen werden.

  

II. BESCHLUSSVORSCHLAG

  1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.

  2. Der Planungsausschuss Regionale Planungsverbands München billigt den der Drucksache 22/06 beiliegenden Entwurf zur Fortschreibung des Regionalplans: Art. 1 – B IV Gewerbliche Wirtschaft und Dienstleistungen und Art. 2 mit Änderungen in Kap. V Verkehr- und Nachrichtenwesen sowie in Kap. B II Siedlungswesen, und den als Teil der Begründung beiliegenden Umweltbericht.

  3. Der Planungsausschuss beauftragt den Geschäftsführer, das Anhörverfahren zu dieser Regionalplanänderung einzuleiten.

  

i.A.
Breu
Geschäftsführer  


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