Sitzung 05. Dezember 2006

Drucksache Nr. 28/06

52. Verbandsversammlung, 05.12.2006

V O R L A G E
des Verbandsvorsitzenden an die Verbandsversammlung

TOP  2
Neufassung der Satzung des Regionalen Planungsverbands München 

Anlage:

Verbandssatzung

  

I. VORTRAG

1. Zuständig für den Erlass der Satzung ist nach wie vor die Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbands München. Der Planungsausschuss berät die Satzung vor und empfiehlt sie der Verbandsversammlung.

2. Die beiliegende Fassung der Satzung orientiert sich an einem Entwurf, den die Arbeitsgemeinschaft der Regionalen Planungsverbände in Bayern erarbeitet und informell mit dem Wirtschaftsministerium, Abt. Landesplanung sowie mit dem Innenministerium abgestimmt hat. Eine veröffentlichte Mustersatzung wie früher wird es nicht mehr geben.

Von diesem „Muster" weicht die vorliegende Fassung vor allem hinsichtlich der Stellvertreter im Verbandsausschuss (nach wie vor zwei Stellvertreter der Mitglieder statt einem) und der Berücksichtigung der Besonderheiten in der Region München (wie bisher Geschäftsführung durch die Geschäftsstelle des Planungsverbands Äußerer Wirtschaftsraum München, Kassenverwaltung durch die Kassenverwalter des Planungsverbands Äußerer Wirtschaftsraum München sowie örtliche Prüfung von den Prüfern des Planungsverbands Äußerer Wirtschaftsraum München) ab.

3. Neu ist vor allem die Aufgabenverteilung zwischen Verbandsversammlung (§ 6 der Satzung: nicht mehr zuständig für die Wirtschaft und Finanzen des Verbands) und Planungsausschuss (§ 9 der Satzung: jetzt auch für die Finanzen). Ebenfalls neu ist, dass die Wahl des Verbandsvorsitzenden und seiner Stellvertreter, wenn jeweils nur ein Vorschlag vorliegt und kein anwesender Verbandsrat widerspricht, in offener Abstimmung erfolgen kann.

Der in der alten Satzung des RPV vorgesehenen Regionale Planungsbeirat ist nicht mehr möglich. Der Vorsitzende lädt zu den Sitzungen des Planungsausschusses die wichtigsten Regionalen Akteure als Gäste ein.

Die finanzielle Entschädigung für den Verbandsvorsitzenden und seine beiden Stellvertreter sowie die übrigen Mitglieder der Verbandsversammlung und des Planungsausschusses werden in § 14 der Satzung neu geregelt (siehe dazu auch die Neufassung der Vergütungssatzung des Regionalen Planungsverbands München, Drucksache Nr. 29/06).

Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 25.07.2006 der Verbandsversammlung einstimmig empfohlen, die beiliegende Neufassung der Satzung zu beschließen.

  

II. BESCHLUSSVORSCHLAG

  1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.

  2. Der Regionale Planungsverbands München beschließt beiliegende Neufassung der Satzung.

 

i.A.
Breu
Geschäftsführer  


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