198. Sitzung des Planungsausschusses, 27.02.2007
V O R L A G E
des Verbandsvorsitzenden an den Planungsausschuss
TOP 3
Änderung des Regionalplans Ausnahmen von den Nutzungskriterien in den Lärmschutzzonen in der Gemeinde Maisach, Lkr. Fürstenfeldbruck Einleitung des Verfahrens
Anlagen:
Stellungnahme des Regionsbeauftragten vom 08.02.2007 und Übersichtskarten *)
Dritte Verordnung zur Änderung des Regionalplans Begründung einschl. Umweltbericht
Karte 2 u Siedlung und Verkehr, Tektur 2
*) Unterlagen können bei Bedarf bei der Geschäftsstelle angefordert werden.
I. VORTRAG
1. Die Gemeinde Maisach beantragte am 07.12.2006 im Rahmen der laufenden 8. Flächennutzungsplanänderung Ausnahmen von den Nutzungskriterien in den Lärmschutzzonen für 5 geplante Baugebiete. Diese sind nach der inzwischen endgültigen Einstellung des militärischen Flugbetriebs zum 01.10.2003 zwar funktionslos, jedoch formal immer noch in Kraft, da der militärische Flugplatz Fürstenfeldbruck noch nicht entwidmet ist. Auch wenn das demnächst der Fall sein wird, ist eine Zustimmung staatlicher Stellen zur Funktionsloserklärung der Nutzungskriterien so schnell nicht zu erwarten. Mit dieser Regionalplanfortschreibung wird deshalb Rechtssicherheit für die von der Gemeinde Maisach dringend benötigten Baugebiete geschaffen.
2. Mit den 5 beantragten Ausnahmeflächen Maisach-West, Maisach-Ost, Malching-Ost, Germerswang-Nordost und Germerswang-Nordwest soll der vordringliche Entwicklungsbedarf Maisachs gedeckt werden.
3. Eine organische Entwicklung der Gemeinde Maisach ist ohne Ausnahmen von den noch geltenden Nutzungsbeschränkungen nicht gewährleistet. Dies wurde in der Vergangenheit bereits mehrmals bestätigt. Hinzu kommt, dass die noch festgelegten Lärmschutzzonen nicht der aktuellen Lärmsituation im Umfeld des Flughafens entsprechen. Deshalb wird die Einleitung der Regionalplan-Fortschreibung für die o.a. Gebiete, wie sie in der Anlage 1 festgelegt ist, regionalplanerisch für vertretbar erachtet.
II. BESCHLUSSVORSCHLAG
Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.
Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbands München billigt den beiliegenden Verordnungsentwurf zur Dritten Verordnung zur Änderung des Regionalplans der Region München (21. Änderung) sowie die Begründung einschließlich des Umweltberichts. Die in der Verordnung festgesetzten Ziele sind in der ebenfalls beiliegenden Regionalplankarte 2 u Siedlung und Versorgung Ausnahmen von den Lärmschutzbereichen zur Lenkung der Bauleitplanung – militärischer Flugplatz Fürstenfeldbruck, Tektur 2 erläutert.
Die Geschäftsstelle wird beauftragt, auf der Grundlage des Fortschreibungsentwurfs ein Anhörverfahren durchzuführen.
i.A.
Breu
Geschäftsführer