Sitzung 27. Februar 2007

Drucksache Nr. 4/07

198. Sitzung des Planungsausschusses, 27.02.2007

V O R L A G E
des Verbandsvorsitzenden an den Planungsausschuss

TOP 4 
Mitwirkung des Regionalen Planungsverbands München bei der Abstimmung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen mit den Erfordernissen der Raumordnung Planfeststellungsverfahren für einen Containerbahnhof in Feldkirchen - Beschluss

Anlagen:

Stellungnahme des Regionsbeauftragten vom 30.01.2007
Karten (Lageplan, Regionalplanausschnitt)

  

I. VORTRAG

1. Die Regierung von Oberbayern führt ein Planfeststellungsverfahren nach § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) für einen Containerbahnhof der Container Logistics München GmbH in Feldkirchen durch und beteiligt in diesem Verfahren den Regionalen Planungsverband München. Die Äußerungsfrist des Regionalen Planungsverbands München hat die Regierung bis zum 05.03.2007 verlängert (ursprüngliche Frist: 22.02.2007).

2. Die Container Logistics München GmbH beabsichtigt in Feldkirchen unmittelbar nördlich des S-Bahnhofs die Errichtung eines Containerbahnhofs. Dazu hatte sie im Juni 2005 bereits ein Planfeststellungsverfahren beantragt. Parallel dazu wurde ein vereinfachtes RO-Verfahren durchgeführt. An diesem Verfahren war auch der Regionale Planungsverband München beteiligt. Er lehnte mit Beschluss des Planungsausschusses vom 27.09.2005 das Vorhaben einstimmig ab, da es gegen das regionalplanerische Ziel B II Z 3.3 verstößt. Eine am S-Bahnhaltepunkt Feldkirchen im fußläufigen Einzugsbereich konzentrierte Siedlungsentwicklung, die über die jetzt bestehenden Siedlungsgebiete hinausreicht, wie es dieses Ziel fordert, wäre sonst auf absehbare Zeit unmöglich (vgl. dazu Drucksache Nr. 25/05).

Im Januar 2007 hat die Container Logistics München GmbH den Antrag von 2005 zurückgenommen und einen neuen Antrag auf Planfeststellung eingereicht. Er sieht nun eine deutliche Erhöhung der Lkw-Bewegungen pro Tag auf jetzt 500 (früher 300) vor. Der Antrag umfasst jetzt auch die Anpassung von Gleisen der Deutschen Bahn AG an Bedürfnisse des Containerbahnhofs.

3. Grundsätzlich hat sich die Beurteilungsgrundlage seit dem 27.09.2005 nicht geändert. Der S-Bahnhaltepunkt Feldkirchen ist im Regionalplan München als „geeigneter Haltepunkt des Schienenpersonennahverkehrs, an dem eine über die bestehende Siedlungsgebiete hinaus reichende stärkere Siedlungsentwicklung konzentriert werden" soll, ausgewiesen, da hier im fußläufigen Einzugsbereich Flächenpotential für die Siedlungsentwickung besteht (Regionalplan B II Z 3.3). Darüber hinaus liegt das Plangebiet in einem Bereich, der für die Siedlungsentwicklung nach dem Regionalplan besonders in Betracht kommt (vgl. RP 14 Karte 2 Siedlung und Versorgung). Nach dem regionalplanerischen Ziel B II Z 2.3 kommt der Siedlungsentwicklung in diesem Bereich besonderes Gewicht zu.

Der geplante Containerbahnhof steht im Widerspruch zu diesen regionalplanerischen Festlegungen. Als großflächige verkehrliche Anlage widerspricht er dem Erfordernis einer konzentrierten, verdichteten Siedlungsentwicklung im Umfeld des S-Bahnhofs Feldkirchen. Im neuen Verfahren hat sich am Flächenumgriff und an der Anbindung nichts geändert. So wäre zukünftig die Siedlungsentwicklung in Feldkirchen nur auf S-Bahn fernen Flächen möglich. Die gesamte Siedlungsfläche nahe des S-Bahnhofs Feldkirchen würde auf Dauer einer regionalplankonformen Nutzung entzogen. Auch verstößt das Vorhaben gegen die Forderung des bayerischen Landesentwicklungsprogramms nach einer flächensparenden Siedlungsweise (LEP B VI 1.1 (Z)). Die Flächen rund um Schienenhaltepunkte sind für Wohnbebauung prädestiniert (vgl. auch LEP B VI 1.2).

4. Der konkrete Standort des geplanten Containerbahnhofs steht im Widerspruch zu regionalplanerischen Zielen und ist deshalb abzulehnen. Der Freistaat Bayern ist bei seiner Entscheidung im Planfeststellungsverfahren an die Ziele des Regionalplans gebunden (§ 4 Abs. 4 i.V.m. Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 ROG).

 

II. BESCHLUSSVORSCHLAG

  1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.

  2. Der Regionale Planungsverband München lehnt die Errichtung eines Containerbahnhofs unmittelbar nördlich des S-Bahnhofs Feldkirchen und westlich des Heimstettner Sees ab, da sie gegen das regionalplanerische Ziel B II Z 3.3 verstößt. Eine am S-Bahnhaltepunkt Feldkirchen im fußläufigen Einzugsbereich konzentrierte Siedlungsentwicklung, die über die jetzt bestehenden Siedlungsgebiete hinausreicht (wie es dieses Ziel fordert), wäre ansonsten auf absehbare Zeit unmöglich.

  

i.A.
Breu
Geschäftsführer 


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