Sitzung 25. September 2007

Drucksache Nr. 16/07

201. Sitzung des Planungsausschusses, 25.09.2007

V O R L A G E
des Verbandsvorsitzenden an den Planungsausschuss

TOP 1 
Raumordnungsverfahren für die Errichtung eines Bau- und Gartenmarkts in der Stadt Moosburg, Lkr. Freising

Anlagen:

Stellungnahme des Regionsbeauftragten
2 Lagepläne

  

I. VORTRAG

Voraussichtlich wird die Regierung von Oberbayern in den nächsten Tagen ein RO-Verfahren für einen Hagebaumarkt in der Stadt Moosburg a.d. Isar mit folgenden Eckwerten einleiten. Dort soll im Gewerbegebiet Degernpoint ein Hagebaumarkt mit einer Verkaufsfläche von insgesamt 7063 m² gewichteter Verkaufsfläche (Freiflächen werden nicht voll gerechnet) errichtet werden. Im Baumarkt sind 4912 m², im Gartencenter 2151 m² vorgesehen. Auf insgesamt 450 m² weiteren Flächen sollen innenstadtrelevante Randsortimente verkauft werden.

Die Stellungnahme zum Vorhabens steht unter dem Vorbehalt, dass sich an den bisher bekannten Planungen, wie sie in der Drucksache genannt werden, nichts ändert. Unter den im folgenden genannten Einschränkungen und Bedingungen bestehen gegen die Realisierung des Projekts keine regionalplanerischen Bedenken.

1. Moosburg ist als Mittelzentrum nach dem Landesentwicklungsprogramm (LEP) B II 1.2.1.2 grundsätzlich für die Ansiedlung eines Einzelhandelsgroßprojekts geeignet.

Der Standort in Moosburg selbst im Gewerbegebiet Degernpoint kann nicht als integrierte Lage im Sinne des genannten LEP-Ziels und des Regionalplangrundsatzes B IV 2.4.1.1 angesehen werden. Zwar schließt sich ein fußläufiger Einzugsbereich von Wohnbebauung an, das Gewerbegebiet liegt jedoch weder nahe der Innenstadt, eines Stadtteilzentrums oder Nebenzentrums, noch finden sich dort andere öffentliche oder private Infrastruktureinrichtungen (siehe Stellungnahme des Regionsbeauftragten S. 2). Aus diesem Grund muss noch der Nachweis vom Projektträger oder der Stadt Moosburg erbracht werden, dass geeignete Standorte für einen solchen Baumarkt in städtebaulich integrierter Lage fehlen.

2. In den zur Verfügung stehenden Unterlagen finden sich keine aussagekräftigen Angaben zu den verkehrlichen Wirkungen und Lösungen. Nachgewiesen werden muss, dass eine wirksame verkehrliche Erschließung vorgesehen und realisierbar ist.

3. Nach den Vorgaben des LEP B II 1.2.1.2 richtet sich die Zulässigkeit eines Einzelhandelsgroßprojekts nach den jeweiligen Kaufkraftabschöpfungsquoten, die nach ebenfalls vom Freistaat Bayern vorgegebenen Rechenschritten in höchstzulässige Flächen umgerechnet werden. Zugrunde gelegt werden hier die Durchschnittsumsätze der bayerischen Hagebaumärkte bzw. Gartencenter (vgl. Stellungnahme des Regionsbeauftragten S. 3, 4).

a) Für das nichtinnenstadtrelevante Kernsortiment dürfen nach diesem LEP-Ziel höchstens 25 % der sortimentspezifischen Kaufkraft im Einzugsbereich des jeweiligen Vorhabens abgeschöpft werden. Der vom Projektträger zugrunde gelegte Einzugsbereich von 73.000 Einwohnern ist aus regionalplanerischer Sicht plausibel. Unter Ansatz der Flächenproduktivität von Hagebaumärkten in Bayern und der entsprechenden sortimentspezifischen Kaufkraft im Einzugsbereich würde die angenommene Verkaufsfläche für das Baumarktkernsortiment von ca. 4600 m² eine Abschöpfungsquote von 27 % bedeuten. Da dies geringfügig über dem maximal zulässigen Wert liegt, sind hier höchstens 4300 m² Verkaufsflächen für das Kernsortiment im Baumarkt möglich.

Im Kernsortiment des Gartenmarkts führt die projektierte Verkaufsfläche von 2000 m² zu einer Abschöpfungsquote von 42 % und liegt damit erheblich über den zulässigen 25 %. Zulässig wären im Gartenmarkt-Kernsortiment 1200 m² Verkaufsfläche.

b) Die vorgesehenen 450 m² Randsortiment für innenstadtrelevante Waren sind problemlos möglich. Ausgehend von einem Verflechtungsbereich des innerstädtischen Einzelhandels von Moosburg a.d. Isar, der mit 33.000 Einwohnern angegeben ist, liegt die entsprechende Abschöpfungsquote weit unter den zulässigen 30 %. An Verkaufsflächen für innenstadtrelevante Randsortimente wären demgegenüber im Baumarkt 580 m², im Gartenmarkt 509 m² zulässig.

  

II. BESCHLUSSVORSCHLAG

  1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.

  2. In dem zu erwartenden RO-Verfahren zu einem Hagebaumarkt in der Stadt Moosburg a.d. Isar wird die Geschäftsstelle beauftragt, die folgende Stellungnahme abzugeben. Dies gilt unter dem Vorbehalt, dass die in der Drucksache zugrundegelegten Daten tatsächlich den Angaben des Projekts im RO-Verfahren entsprechen, bzw. nicht wesentlich davon abweichen: 
      
    „Gegen den geplanten Bau- und Gartenmarkt bestehen keine grundsätzlichen regionalplanerischen Einwände, wenn eine wirksame verkehrliche Erschließung und das Fehlen von Standorten in städtebaulich integrierter Lage in Moosburg plausibel nachgewiesen wird.
     
    Nach dem LEP-Ziel B II 1.2.1.2 dürfen die Verkaufsflächen für das Kernsortiment im Baumarkt höchstens 4300 m², im Gartenmarkt 1200 m² betragen. Im Bereich der zentrenrelevanten Nebensortimente sind Verkaufsflächen von höchstens 580 m² im Baumarkt, und 509 m² im Gartenmarkt möglich."

  

i.A.
Breu
Geschäftsführer  


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