Sitzung 19. Februar 2008

Drucksache Nr. 4/08

203. Sitzung des Planungsausschusses, 19.02.2008

V O R L A G E
des Verbandsvorsitzenden an den Planungsausschuss

TOP 3b) 
Errichtung eines Einkaufszentrums in der Stadt Germering, Münchener Straße

Anlagen:

Stellungnahme des Regionsbeauftragten vom 17.01.2008
2 Lagepläne (Übersicht / Verkehrslinien)

  

I. VORTRAG

Die Regierung von Oberbayern beteiligt den Regionalen Planungsverband München an einem RO-Verfahren für die Errichtung eines Einkaufszentrums in der Stadt Germering an der Münchener Straße.

1. Dort plant die Fa. GPG Germeringer Projekt-Gesellschaft mbH auf den Grundstücken des bestehenden Amper-Einkaufzentrums sowie des bestehenden Dehner Gartencenters die Errichtung eines Einkaufszentrums. Auf insgesamt 8150 m² Gesamtverkaufsfläche sollen ein Verbrauchermarkt mit 4000 m² Verkaufsfläche, ein Drogeriemarkt mit 900 m² Verkaufsfläche, ein Schuhfachmarkt mit 450 m² Verkaufsfläche sowie diverse Textilfachmärkte mit 2800 m² Verkaufsfläche errichtet werden.

Ein Alternativkonzept sieht neben dem geplanten Verbrauchermarkt und dem geplanten Drogeriemarkt folgende Verkaufsfläche vor: Sportfachmarkt 900 m²; Lederwaren 150 m²; Spielwaren und Bastelbedarf 450 m²; Papetiere, Schreibwaren, Geschenkartikel und Bücher 600 m²; Textilmärkte 1150 m².

2. Für die Beurteilung des geplanten Vorhabens sind neben den eher allgemeinen Aussagen des Regionalplans München zum Einzelhandel vor allem die im Landesentwicklungsprogramm Bayern 2006 enthaltenen Ziele maßgebend - hier insbesondere das Ziel B II 1.2.1.2.

Dieses Ziel, an das auch der Regionale Planungsverband gebunden ist, regelt äußerst detailliert die landesplanerisch zulässigen Verkaufsflächen. Dabei sollen hinsichtlich der Ermittlung von Kaufkraftpotential und Abschöpfungsquoten, die aktualisierten Struktur- und Marktdaten der GMA 2006 zugrundegelegt werden.

3. Die regionalplanerische Prüfung des Vorhabens ergibt keine Einwände zur Hauptplanung; bei der Alternativplanung ist in verschiedenen Bereichen eine Reduzierung der Verkaufsfläche erforderlich.

a) Die Stadt Germering ist als Siedlungsschwerpunkt für die Ansiedlung eines Einzelhandelsgroßprojekts geeignet. Das Vorhaben liegt innerhalb Germering auch in einer städtebaulich integrierten Lage (vgl. Stellungnahme des Regionsbeauftragten Seite 2).

b) Der Standort des Einkaufszentrums ist mit 3 Buslinien erreichbar. Im motorisierten Individualverkehr kann es an die St 2544 gut angebunden werden. Die verkehrliche Erschließung des Standorts ist demzufolge hinreichend gewährleistet.

c) Die projektierten Flächen sowohl für den kurzfristigen täglichen Bedarf als auch innenstadtrelevante Sortimente des sonstigen Bedarfs sind mit den landesplanerischen Vorgaben vereinbar (vgl. Stellungnahme des Regionsbeauftragten Seiten 3 und 4 oben).

d) Allerdings müssten für die Alternativplanung die Verkaufsflächen für Sportartikel auf 350 m² begrenzt werden, für Lederwaren auf 60 m² und für Spielwaren und Bastelbedarf auf 190 m², für Papeterie, Schreibwaren, Geschenkartikel und Bücher auf 230 m² begrenzt werden (vgl. Stellungnahme des Regionsbeauftragten Seite 4/5).

  

II. BESCHLUSSVORSCHLAG

  1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.

  2. Der Regionale Planungsverband München hat gegen die geplante Errichtung eines Einkaufszentrums in der Stadt Germering auf den Grundstücken des bestehenden Ampereinkaufszentrums sowie des bestehenden Dehner Gartencenters keine regionalplanerischen Einwände.
     
    Für das Alternativkonzept müssten die Verkaufsflächen für den Sportmarkt auf 350 m², für Lederwaren auf 60 m², für Spielwaren und Bastelbedarf auf 190 m² und für Papeterie, Schreibwaren, Geschenkartikel und Bücher auf 230 m² begrenzt werden.

  

i.A.
Breu
Geschäftsführer 


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