Sitzung 28. Oktober 2008

Drucksache Nr. 19/08

205. Sitzung des Planungsausschusses, 28.10.2008

V O R L A G E
des Verbandsvorsitzenden an den Planungsausschuss

TOP 2c) 
Errichtung eines Fachmarktzentrums an der Landshuter Straße in Unterschleißheim, Lkr. München

Anlage:

Stellungnahme des Regionsbeauftragten vom 25.09.2008

  

I. VORTRAG

1. Die Regierung von Oberbayern beteiligt den Regionalen Planungsverband München an einer ergänzenden Anhörung im RO-Verfahren für die Errichtung eines Fachmarktzentrums in der Stadt Unterschleißheim, Landshuter Straße. Das RO-Verfahren hatte die Regierung von Oberbayern mit Schreiben vom 03.01.2008 auf Antrag der SITA Grundstücksverwertungsgesellschaft bis auf weiteres ausgesetzt. Der Projektträger hat nun die Wiederaufnahme des RO-Verfahrens für die Errichtung eines Fachmarktzentrums beantragt. Gleichzeitig werden die bisher 21.450 m² geplanten Verkaufsflächen auf 7640 m² erheblich reduziert. Davon sollen 3000 m² Verkaufsflächen auf Lebensmittelsortimente, 2500 m² auf Textilien, 600 m² auf einen Drogeriemarkt, 350 m² auf einen Schuhmarkt sowie knapp 1200 m² auf weitere Sortimente bzw. Shops entfallen.

2. Der Regionale Planungsverband München hatte sich in seiner Sitzung am 10.10.2006 (Drucksache Nr. 20/06) mit dem Fachmarktzentrum an dieser Stelle in der ursprünglich vorgesehenen Dimension beschäftigt und keine grundsätzlichen regionalplanerischen Bedenken erhoben. Gleichzeitig hat er gegen den Mikrostandort Bedenken angemeldet, solange nicht gemäß Ziel B II 1.2.1.2 LEP ein hinreichender Nachweis über fehlende Alternativen in integrierter Lage im Stadtgebiet Unterschleißheim geführt wird, und solange nicht die Kriterien für das Vorliegen einer städtebaulichen Integration nachvollziehbar erfüllt sind.

3. Wie auch der Stellungnahme des Regionsbeauftragten zu entnehmen ist, liegt der Mikrostandort in einer städtebaulich integrierten Lage, wenn das Ziel des LEP B II 1.2.1.2 sowie der Grundsatz des Regionalplans München B IV G 2.4.1.1 für die Prüfung herangezogen wird (vgl. Drucksache Nr. 20/06, Stellungnahme des Regionsbeauftragten, Seite 2 und 3). Der geplante Standort liegt am nordwestlichen Rand des Gewerbegebiets an der Landshuter Straße im Norden Unterschleißheims. Drei Bushaltestellen liegen in unmittelbarer Nähe, die S-Bahnstation Lohhof ist ca. 600 m entfernt. Über die Landshuter Straße sowie die nahe B 13 und die A 92 ist das geplante Fachmarktzentrum auch für den motorisierten Individualverkehr gut erreichbar. In einem Umkreis von 600 m vom geplanten Fachmarktzentrum ermittelt die BBE Handelsberatung in einem Verträglichkeitsgutachten 1500 Einwohner. Nach den landesplanerischen und regionalplanerischen Vorgaben gilt der Standort als städtebaulich integriert und für die Ansiedlung des Fachmarktzentrums grundsätzlich geeignet.

Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbands München hat mit Beschluss vom 10.10.2006 den städtebaulichen Standort als nicht integriert angesehen. Dabei hat er auf Aussagen des regionalen Einzelhandelskonzepts zurückgegriffen, wonach Mischgebiete grundsätzlich nicht als städtebaulich integrierte Standorte gelten sollen.

4. Trotz des früheren Beschlusses des Planungsausschusses wird empfohlen, an der in der damaligen Drucksache Nr. 20/06 erläuterten Einschätzung des Standorts als städtebaulich integriert festzuhalten. Denn das regionale Einzelhandelskonzept ist auch zwischenzeitlich nicht vom Regionalen Planungsverband München als Ziel oder Grundsatz der Raumordnung beschlossen und deshalb nach außen hin nicht rechtskräftig geworden. Es kann daher die derzeit geltenden Festlegungen im Landesentwicklungsprogramm und im Regionalplan München nicht überspielen. 5.

Hinsichtlich der auf ein Drittel reduzierten Verkaufsflächen bestehen keine regionalplanerischen Bedenken.

  

II. BESCHLUSSVORSCHLAG

  1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.

  2. Der Regionale Planungsverband München erhebt keine Einwände gegen die geplante Errichtung eines Fachmarktzentrums in der Stadt Unterschleißheim, Landshuter Straße.

  

i.A.
Breu
Geschäftsführer 


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