Sitzung 24. Juni 2008

Drucksache Nr. 6/08

53. Verbandsversammlung, 24.06.2008

V O R L A G E
des Verbandsvorsitzenden an die Verbandsversammlung

TOP  1 
Verlängerung der Zweckvereinbarung zwischen dem Regionalen Planungsverband München und dem Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München

 

I. VORTRAG

1. In der Zweckvereinbarung vom 01.04.1973 zwischen dem Regionalen Planungsverband München und dem Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München wurden insbesondere Regelungen über

  • die Mitbenutzung der Geschäftsstelle des Planungsverbands Äußerer Wirtschaftsraum München für die ordnungsgemäße Wahrnehmung der Verwaltungsaufgaben des Regionalen Planungsverbands München;
     
  • die Aufgaben der Geschäftsstelle des Regionalen Planungsverbands München aufgrund der Verbandssatzung;
     
  • die Verpflichtung des Regionalen Planungsverbands München zum Ersatz der aus der Mitbenutzung der Geschäftsstelle des Planungsverbands Äußerer Wirtschaftsraum München entstehenden Kosten, deren Berechnung und Rechnungsstellung;
     
  • die Beteiligung des Regionalen Planungsverbands München bei der Aufstellung des Haushaltsentwurfs des Planungsverbands Äußerer Wirtschaftsraum München und die Anhörung des Vorsitzenden des Regionalen Planungsverbands bei wesentlichen Änderungen der Geschäftsstelle des Planungsverbands Äußerer Wirtschaftsraum München

getroffen.

Die ursprünglich bis 30.04.1978 befristete Zweckvereinbarung wurde zuletzt aufgrund Beschlüssen der Verbandsversammlung des Planungsverbands Äußerer Wirtschaftsraum München und der Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbands München am 18.06.2002 bis zum 30.06.2008 verlängert.

2. Nach den bisherigen Erfahrungen hat sich die Übertragung der laufenden Verwaltungsgeschäfte des Regionalen Planungsverbands München auf den Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München gut bewährt; sie sichert insbesondere eine kontinuierliche Weiterarbeit bei Wechsel im Vorsitz des Regionalen Planungsverbands München.

3. Der Verbandsausschuss des Planungsverbands Äußerer Wirtschaftsraum München hat am 05. März 2008 der Verbandsversammlung des Planungsverbands Äußerer Wirtschaftsraum München empfohlen, die Zweckvereinbarung zu verlängern. Dieser Tagesordnungspunkt steht auch auf der Verbandsversammlung des Planungsverbands Äußerer Wirtschaftsraum München, die am 24.06.20008 vormittags tagt.

4. Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbands München hat am 19.02.2008 der heutigen Verbandsversammlung empfohlen, die Zweckvereinbarung vom 01.04.1973 zwischen dem Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München und dem Regionalen Planungsverband München bis zum 30.06.2014 zu verlängern.

  

II. BESCHLUSSVORSCHLAG

  1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.

  2. Der Regionale Planungsverbands München verlängert die Zweckvereinbarung zwischen dem Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München und dem Regionalen Planungsverband München, zuletzt verlängert zum 30.06.2008, bis zum 30.06.2014. Der Verbandsvorsitzende wird beauftragt, die Zweckvereinbarung mit dem Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München entsprechend zu ändern.

 

i.A.
Breu
Geschäftsführer


Zur Tagesordnung

Ergebnisse