Sitzung 24. Juni 2008

Drucksache Nr. 8/08

53. Verbandsversammlung, 24.06.2008

V O R L A G E
des Verbandsvorsitzenden an die Verbandsversammlung

Bestellung der Mitglieder des Planungsausschusses und ihrer Stellvertreter - Information

 

I. VORTRAG

1. Mit Ablauf der kommunalen Wahlperiode zum 30.04.2008 sind die Mitglieder des Planungsausschusses neu zu bestellen. Nach § 9 Abs. 2 der Verbandssatzung (VS) werden die Vertreter der kreisangehörigen durch die von den kreisangehörigen Gemeinden entsandten Verbandsräte bestellt. Dies gilt entsprechend für die Vertreter der LH München und der Landkreise.

Bei der Sitzverteilung innerhalb der drei Gruppen sollen die Teilräume der Region (Landkreise) jeweils entsprechend ihrer Einwohnerzahl berücksichtigt werden (vgl. § 9 Abs. 2 Satz 3 VS).

Für jedes Mitglied des Planungsausschusses sind zwei Stellvertreter zu bestellen. Wenn der Verbandsvorsitzende zugleich zum Mitglied des Planungsausschusses bestellt wird, so vertritt ihn während der Dauer seines Amts als Verbandsvorsitzender im Planungsausschuss sein Stellvertreter.

Der Planungsausschuss setzt sich also insgesamt aus 31 Personen zusammen: dem Verbandsvorsitzenden sowie insgesamt 30 Vertretern der kreisangehörigen Gemeinden, der LH München und der Landkreise entsprechend den Stimmenanteilen dieser Gruppen in der Verbandsversammlung. Daraus ergibt sich für die Region München folgende Sitzverteilung: LH München 12; Landkreise 9; kreisangehörige Gemeinden 9.

2. Die Bestellung der Vertretungen der drei Gruppen ist keine Wahl, für die die Verbandsversammlung zuständig wäre. Vielmehr entscheiden die Verbandsräte der kreisangehörigen Gemeinden, die LH München und die Verbandsräte der Landkreise selbständig, wie sie diese Bestellung regeln.

Dabei hat sich in der Region München folgendes Verfahren etabliert. Die Verbandsräte der Landkreise (i. d. R. die Landräte) bestellen ihre insgesamt 9 Vertreter für den Planungsausschuss. Die LH München entscheidet im Stadtrat über ihre Vertreter im Planungsausschuss. Die Verbandsräte der kreisangehörigen Gemeinden bestellen landkreisweise ebenfalls ihre 9 Vertreter für den Planungsausschuss. Durch dieses Verfahren bei den kreisangehörigen Gemeinden ist auch sichergestellt, dass die Teilräume der Region entsprechend ihrer Einwohnerzahl berücksichtigt werden. Bisher war der 9. Sitz für die Landkreise und der 9. Sitz für die kreisangehörigen Gemeinden durch Vertreter aus dem Landkreis München, der mit über 300.000 Einwohnern bei weitem der einwohnerstärkste Landkreis der Region ist, besetzt.

3. In der Verbandsversammlung wird über die von den Gruppen bisher schon benannten Vertreter im Planungsausschuss und ihre jeweiligen 1. und 2. Stellvertreter informiert. Soweit in der Verbandsversammlung noch nicht alle Benennungen vorgelegen haben werden, wird die Geschäftsstelle alle Mitglieder des Regionalen Planungsverbands über die endgültige Zusammensetzung des Planungsausschusses zeitnah informieren.

  

II. BESCHLUSSVORSCHLAG

Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.

 

i.A.
Breu
Geschäftsführer 


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