Sitzung 21. April 2009

Beschlüsse

der 207. Sitzung des Planungsausschusses des Regionalen Planungsverbands München am 21.04.2009

TOP 1
2.Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Bayern - Ziviler Luftverkehr - Ziele B V 1.6.5 und B V 1.6.8

 

BESCHLUSS:

  1. "Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.
     
  2. Der Regionale Planungsverband München nimmt zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Bayern – ziviler Luftverkehr vom 09.12.2008 wie folgt Stellung:
     
    a) Satz 1 des LEP-Ziels B V 1.6.5 soll ergänzt werden und lauten:
     
    „Der Sonderflughafen Oberpfaffenhofen soll in seinem Bestand als reiner Werks- und Forschungsflughafen gesichert werden. Eine Öffnung des Sonderflughafens für zusätzliche Verkehre wie beispielsweise dem Geschäftsreiseflugverkehr soll nicht zugelassen werden."
     
    b) Mit der Streichung von Satz 2 im LEP-Ziel B V 1.6.5 besteht Einverständnis.
     
    c) Mit der Ergänzung des LEP-Ziels B V 1.6.8 besteht Einverständnis." Der Planungsausschuss hat einen in der Sitzung gestellten Antrag abgelehnt, der auf rückwirkende Inkraftsetzung der LEP-Änderung abzielte.

TOP 2 
Mitwirkung des Regionalen Planungsverbands München bei der Abstimmung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen mit den Erfordernissen der Raumordnung

hier: Nachfolgenutzung für den Militärischen Flugplatz Fürstenfeldbruck: Trabrennbahn, Gemeindesport-Zentrum, Südumfahrung: Gemeinde Maisach
  

BESCHLUSS:

  1. "Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.
     
  2. Gegen die geplante Errichtung einer Trabrennbahn, eines Gemeindesportzentrums und der Südumfahrung in der Gemeinde Maisach, Lkr. Fürstenfeldbruck , bestehen keine regionalplanerischen Bedenken."

TOP 3 
Aufhebung der Lärmschutzzonen für den Flughafen Fürstenfeldbruck-Beschluss:
 

BESCHLUSS:

  1. "Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.
     
  2. Der Geschäftsführer wird beauftragt, für die folgende Änderung des Kapitels B II 6 des Regionalplans München - Aufhebung der Lärmschutzbereiche des militärischen Flugplatzes Fürstenfeldbruck - ein Anhörverfahren durchzuführen:
     
    B II Siedlungswesen
     
    a) In Ziel 6.1 Absatz 1 wird „Fürstenfeldbruck" gestrichen.
     
    Absatz 2 erhält folgende Fassung: „Lage und Abgrenzung bestimmen sich nach der Karte 2 „Siedlung und Versorgung" i.M. 1:100.000 sowie nach der Karte 2 „Siedlung und Versorgung" – Lärmschutzbereich für den militärischen Flugplatz Fürstenfeldbruck Tektur 2, der Tekturkarte zur Karte 2 „Siedlung und Versorgung" – Lärmschutzbereich für den Flughafen München-Riem, der Karte 2 „Siedlung und Versorgung" – Lärmschutzbereich für den militärischen Flugplatz Erding Tektur 1 und der Karte 2 „Siedlung und Versorgung" – Lärmschutzbereich für den militärischen Flugplatz Lechfeld Tektur 1, jeweils i.M. 1:100.000, die Bestandteil dieses Regionalplans sind.
     
    b) In Ziel 6.2 Absatz 1 wird „Fürstenfeldbruck" gestrichen.
     
    c) Ziel 6.3.1 „Lärmschutzbereich des militärischen Flugplatzes Fürstenfeldbruck" entfällt. Ziel 6.3.2 erhält die Ziffer „6.3.1", Ziel 6.3.3 erhält die Ziffer „6.3.2" und Ziel 6.3.4 erhält die Ziffer „6.3.3".
     
    d) Die Zielkarten 2 l und 2 u „Siedlung und Versorgung" – Lärmschutzbereich für den militärischen Flugplatz Fürstenfeldbruck und die Karten 2 u „Siedlung und Versorgung", Ausnahmen von den Lärmschutzbereichen zur Lenkung der Bauleitplanung – Militärischer Flugplatz Fürstenfeldbruck Tektur 1 und Tektur 2 entfallen.
     
    Die Begründung ist entsprechend anzupassen:
     
    Die Begründung zu 6.1 Absatz 1 Satz 1 erhält folgende Fassung:
    „In der Region München gibt es den Flughafen München am Standort Erding-Nord/Freising, den militärischen Flugplatz Lechfeld und den Sonderflughafen Oberpfaffenhofen jeweils mit Strahlflugbetrieb."
     
    Absatz 2 Satz 3 erhält folgende Fassung: „Dies entspricht den Raumordnungsgrundsätzen (§ 2 Abs. 2 Nr. 6 ROG, Art. 2 Nr. 11 BayLplG und den Erfordernissen der Bauleitplanung (§ 1 Abs. 4 und Abs. 6 BauGB).
     
    In Absatz 3 wird „(siehe LEP 1994, B XIII 3.2.1)" gestrichen.
     
    In der Begründung Zu 6.2 wird in Absatz 3 „Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen" ersetzt durch „Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit".
     
    In der Begründung zu 6.3 Absatz 1 wird „(s. LEP B XIII 3.2.1)" ersetzt durch „(s. LEP Begründung B V Zu 6.4.1 u. 6.4.2 )". Zu 6.3.1 entfällt. Zu 6.3.2 wird zu „Zu 6.3.1", Zu 6.3.3 wird zu „Zu 6.3.2" und Zu 6.3.4 wird zu „Zu 6.3.3".
     
  3. Der Geschäftsführer wird beauftragt, für die Erstellung des Umweltberichts ein Scoping-Verfahren vor Einleitung des offiziellen Anhörverfahrens durchzuführen."

TOP 4
Gemeinsamer Diskussionsvorschlag zur LEP-Änderung - Einzelhandel durch den Bayerischen Städtetag, den Bayerischen Gemeindetag und den Bayerischen Landkreistag sowie die Regionalen Planungsverbände in Bayern

 

BESCHLUSS:

  1. „Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.
     
  2. Der Regionale Planungsverband München stimmt dem Formulierungsvorschlag der Arbeitsgruppe Einzelhandel im Landesentwicklungsprogramm, an der die 3 kommunalen Spitzenverbände und Geschäftsführer Regionaler Planungsverbände beteiligt waren, zu.
     
    Die in (Z 3) beschriebenen Schwellenwerte für innenstadtrelevante Sortimente sind noch nicht endgültig und sollen im Verlauf der weiteren Diskussion unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Wirkungen konkretisiert werden.
     
    Der Planungsausschuss beauftragt den Vorsitzenden, gemeinsam mit den anderen Regionalen Planungsverbänden, dem Bayer. Städtetag, dem Bayer. Gemeindetag und dem Bayer. Landkreistag eine entsprechende Änderung des Landesentwicklungsprogramms beim zuständigen Staatsminister für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie zu beantragen."

Niederschrift (PDF)

Zur Tagesordnung