Sitzung 21. April 2009

Drucksache Nr. 1/09

207. Sitzung des Planungsausschusses, 21.04.2009

V O R L A G E
des Verbandsvorsitzenden an den Planungsausschuss

TOP 1 
Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Bayern - Ziviler Luftverkehr Ziele B V 1.6.5 und B V 1.6.8

Anlage (nicht in der Online-Fassung):

Anhörentwurf vom 09.12.2008

  

I. VORTRAG

Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie (StMWIVT) beteiligt den Regionalen Planungsverband München am Anhörverfahren zum o.a. Entwurf. Die Mitglieder des Regionalen Planungsverbands München sind ebenfalls eigenständig am Anhörverfahren beteiligt und haben Gelegenheit, ihre Stellungnahme unmittelbar an das Ministerium zu richten. Der Regionale Planungsverband gibt also seine Stellungnahme ausschließlich aus gesamtregionaler Perspektive ab und bündelt nicht (wie früher) die kommunalen Stellungnahmen seiner Mitglieder.

1. Die vorgesehene LEP-Änderung betrifft die Ziele B V 1.6.5 (Sonderflughafen Oberpfaffenhofen) und B V 1.6.8 (Luftverkehrsanschlüsse für die allgemeine Luftfahrt). Im Ziel B V 1.6.5 soll Satz 2 gestrichen werden, in Ziel B V 1.6.8 soll der Satz angefügt werden: „In der Region München (14) soll zusätzlich zu der bestehenden zivilen Luftverkehrsinfrastruktur kein neuer Verkehrslandeplatz zugelassen werden".

Zur Begründung der Änderung führt das Ministerium u.a. aus, dass der Sonderflughafen Oberpfaffenhofen in seinem derzeitigen Charakter und genehmigungsrechtlichen Bestand als Werks- und Forschungsflughafen erhalten werden soll. Dazu reiche es aus, das LEP-Ziel B V 1.6.5 auf den bestehenden Satz 1 zu beschränken. Der Sonderflughafen Oberpfaffenhofen soll in seinem Bestand gesichert werden.

Zur Ergänzung des Ziels B V 1.6.8 wird ausgeführt, dass aufgrund der auch im gesamtbayerischen Interesse vorgehaltenen Flughafeninfrastruktur in der Region München mit dem Verkehrsflughafen München, dem Sonderflughafen Oberpfaffenhofen und den Sonderlandeplätzen für bis zu 3 t Höchstabflugmasse Dachau-Gröbenried, Jesenwang, Moosburg und Oberschleißheim die Anlegung neuer Verkehrslandeplätze einschließlich der zivilen Nachfolgenutzung von ehemaligen Militärflugplätzen außerhalb des militärischen Bereichs in der Region München unterbleiben soll (zusätzlich liegen die Verkehrslandeplätze in Landshut, in Augsburg und in Manching in zumutbarer 70 km Entfernung von der LH München).
Damit wäre eine zivilfliegerische Nachnutzung des Militärflugplatzes Fürstenfeldbruck obsolet.

Übersicht über die bestehende und vorgesehene Zielformulierung

B V 1.6.5 Z
LEP 2006Änderungsentwurf LEP 9.12.2008
Der Sonderflughafen Oberpfaffenhofen soll in seinem Bestand gesichert werden. Die Möglichkeiten für einen bedarfsgerechten Ausbau und für seine Nutzung durch den Geschäftsreiseflugverkehr sollen offen gehalten werden.

Der Sonderflughafen Oberpfaffenhofen soll in seinem Bestand gesichert werden.

B V 1.6.8 Z
LEP 2006Änderungsentwurf LEP 9.12.2008

In der Regel soll jede Region über zumindest einen Luftverkehrsanschluss für die Allgemeine Luftfahrt verfügen.

In der Regel soll jede Region über zumindest einen Luftverkehrsanschluss für die Allgemeine Luftfahrt verfügen.

Zur Anbindung von Bevölkerungs- und Wirtschaftsschwerpunkten durch den gewerblichen Linienluftverkehr oder den individuellen Geschäftsreise- und Werkluftverkehr sollen Verkehrslandeplätze mit Instrumentenflugbetrieb vorgehalten werden.

Zur Anbindung von Bevölkerungs- und Wirtschaftsschwerpunkten durch den gewerblichen Linienluftverkehr oder den individuellen Geschäftsreise- und Werkluftverkehr sollen Verkehrslandeplätze mit Instrumentenflugbetrieb vorgehalten werden.

In der Region München (14) soll zusätzlich zu der bestehenden zivilen Luftverkehrsinfrastruktur kein neuer Verkehrslandeplatz zugelassen werden.

 

2. Der Regionale Planungsverband München hat sich mehrmals mit der landesplanerischen und regionalplanerischen Festschreibung der Flughafeninfrastruktur in der Region München beschäftigt.

a) Am 09.12.2003 hat die Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbands München folgende Regionalplanziele beschlossen:

  • B V Z 5.2 „Vorhandene zivil mitbenutzte militärische Flugplätze sowie Sonderflughäfen und –landeplätze sollen nicht aufgestuft oder über den genehmigten Betrieb hinaus erweitert werden".
     
  • B V Z 5.3 „Der Sonderlandeplatz Jesenwang soll für die Allgemeine Luftfahrt mit Motorflugzeugen eines Abfluggewichts nur unter 3000 kg und der Sonderflughafen Oberpfaffenhofen nur für Industrie- und Werkflugverkehr offen stehen".

Das Ziel B V 5.2 und der zweite Halbsatz des Ziels B V Z 5.3 wurden von der Verbindlicherklärung zurückgestellt, weil der Freistaat Bayern sie mit dem LEP-Ziel B V 1.6.5 (Z) für unvereinbar hielt. Zuletzt hat der Planungsausschuss am 17.072007 einstimmig beschlossen, die entsprechenden Anträge auf Verbindlicherklärung weiter zurückzustellen (und damit offen zu halten), bis über die Rechtsgültigkeit des LEP-Ziels B V 1.6.5 (Z) entschieden ist.

b) In seiner Stellungnahme zum LEP 2006 vom 08.11.2005 (Drucksache Nr. 27/05) hat der Planungsausschuss zwar Einverständnis mit der Fassung des Ziels LEP B V 1.6.8 signalisiert, jedoch betont, dass nach dem Verständnis des RPV eine zivile Mitbenutzung bzw. Nachnutzung des Militärflugplatzes Fürstenfeldbruck nicht gemeint sei.
Das Ziel B V 1.6.5 solle, soweit es einen über Industrie- und Werkflugverkehr hinausgehenden Ausbau bzw. Nutzung durch allgemeinen Geschäftsreiseflugverkehr enthält, abgelehnt werden.

c) Am 14.11.2006 hat der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbands (Drucksache Nr. 23/06) Stellung zum damaligen Änderungsgenehmigungsverfahren gemäß § 6 Luftverkehrsgesetz zum Sonderflughafen Oberpfaffenhofen genommen (Ausweitung des Kreises der Benutzungsberechtigten auf qualifizierten Geschäftsreiseflugverkehr, mit neuen Betriebszeitenregelung, Regelung der Flugbewegungen pro Jahr), und auf der Grundlage des damals geltenden LEP B V 1.6.5 Bedingungen für diesen Antrag gestellt (Sonn- und Feiertagsflugverbot sowie das Nachtflugverbot muss erhalten bleiben, eine jährliche Höchstgrenze an Flugbewegungen von 23.000 soll festgelegt werden, das höchstzulässige Startgewicht des qualifizierten Geschäftsreiseflugverkehrs soll grundsätzlich auf 25 t begrenzt werden. Ein Regionalflugverkehr muss ausgeschlossen werden; der Hubschrauberverkehr muss auf den Werkluftverkehr begrenzt bleiben).

d) Am 10.10.2006 hat der Planungsausschuss das RO-Verfahren für eine 3.Start- und Landebahn des Verkehrsflughafens München behandelt und u.a. beschlossen: Gegen den Ausbau des Flughafens München mit einer 3. Start- und Landebahn, die die Kapazität des Flughafens auf 120 Bewegungen/Stunde erhöht, werden keine grundsätzlichen regionalplanerischen Bedenken geltend gemacht. Es könne aber derzeit nicht festgestellt werden, dass die von der Antragstellerin ins RO-Verfahren gegebene Bahnlage 5 b mit den Erfordernissen der Raumordnung vereinbar ist. Für die 3. Bahn sei ein absolutes Nachtflugverbot zwischen 22:00 und 6:00 Uhr festzulegen.

Wie in anderen Beschlüssen auch, forderte der Regionale Planungsverband den Freistaat Bayern auf, ein Gesamtkonzept für die zivile Luftfahrt im Raum München unter Einbeziehung der Entwicklungsoptionen und Nutzungsabsichten für die Flughäfen und Landeplätze Oberpfaffenhofen, Fürstenfeldbruck und Jesenwang im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für die 3. Start- und Landebahn des Flughafens München vorzulegen.

3. Ausgehend von den bisherigen Beschlüssen des Regionalen Planungsverbands München zum Thema Luftverkehr in der Region München sollte der Regionale Planungsverband eine dazu in Einklang stehende Stellungnahme aus gesamtregionaler Perspektive abgeben. Mit den bisherigen Beschlüssen stimmt die vorgesehene LEP-Änderung im wesentlichen überein. Im LEP Ziel B V 1.6.5 sollte allerdings nicht nur Satz 2 gestrichen werden, sondern Satz 1 wie folgt umformuliert werden:

Der Sonderflughafen Oberpfaffenhofen soll in seinem Bestand nur für Industrie- und Werkflugverkehr gesichert werden.

Diese Formulierung stellt klar, was im Änderungsentwurf auch in der Begründung so enthalten ist. Die Formulierung entspräche wörtlich dem Beschluss der Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbands im Kapitel Verkehr B V Z 5.3, 2. Halbsatz, der bisher nicht für verbindlich erklärt wurde.

Die vorgesehene Ergänzung des LEP-Ziels B V 1.6.8 ist mit den bisherigen Beschlüssen des Regionalen Planungsverbands vereinbar.

4. Auch wenn der Regionale Planungsverband München eine eigene regionale Stellungnahme abgibt, so hat doch die Geschäftsstelle die Mitglieder des Regionalen Planungsverbands gebeten, Kopien ihrer Stellungnahmen an das Ministerium zur Information auch an den Regionalen Planungsverband zu senden.

Insgesamt haben ca. 70 Verbandsmitglieder der Geschäftsstelle einen Abdruck ihrer Stellungnahme zugesandt. Die Aussagen lassen sich grob in drei Richtungen unterscheiden:

  • Stellungnahmen ohne Bedenken
  • Stellungnahmen überwiegend aus dem Norden der Region München, bzw. dem Umfeld des Flughafens München II, die die Fortschreibung ablehnen
  • Stellungnahmen überwiegend aus dem Süden und Südwesten der Region München, bzw. dem Umfeld des Flughafens Oberpfaffenhofen, die die Fortschreibung in der vorgesehenen Form ablehnen.

Dabei werden vor allem folgende Argumente und Forderungen genannt:

  • Die vom Flughafen München II betroffenen Gemeinden, Städte und Landkreise lehnen die Teilfortschreibung zu den beiden Zielen ab:
     
    • Die Flugplätze Oberpfaffenhofen und Fürstenfeldbruck seien geeignet, qualifizierten Geschäftsreiseverkehr von 2 – 50 t aufzunehmen.
    • Ein Großteil der entsprechenden Flugzeuge startet und landet derzeit auf dem Flughafen München II und schränke die Kapazität des Zwei-Bahnensystems ein, da kleinere Flugzeuge nach Start und Landung größerer Maschinen wegen der Wirbelschleppen länger auf ihre Starts und Landungen warten müssten. Dadurch werden auf dem Flughafen München ca. 6 – 8 % der Kapazität durch den Geschäftsreiseverkehr belegt.
    • Eine zumindest teilweise Auslagerung dieses Geschäftsreiseflugverkehrs auf die Flugplätze Oberpfaffenhofen und Fürstenfeldbruck führe zu einer Steigerung der Effektivität des vorhandenen Zwei-Bahnensystems am Flughafen München und stelle die Notwendigkeit einer dritten Bahn noch mehr als bisher in Frage.
    • Es sei nicht vermittelbar, dass einerseits die Kapazität des Flughafens München mit einer nicht am Bedarf orientierten Bahn erweitert werden soll und gleichzeitig bestehende Flugplätze aufgelöst bzw. in ihrer Nutzung eingeschränkt werden. Der Geschäftsreiseflugverkehr sei an der Bereithaltung weiterer attraktiver Landeplätze im Umfeld der LH München interessiert und werde das Angebot auch annehmen, ohne dass eine Zwangsverlagerung dorthin stattfindet.
    • Das Gelände des Flugplatzes Fürstenfeldbruck sei bereits vorhanden.
    • Die LEP-Änderung soll auch die Anlage einer 3. Bahn am Flughafen München II ausschließen.
        
  • Die RPV Mitglieder im weiteren Umfeld des Sonderflughafens Oberpfaffenhofen lehnen die geänderten LEP-Ziele als unzureichend ab:
      
    • Der Sonderflughafen Oberpfaffenhofen solle in seiner Funktion ausschließlich als Werks- und Forschungsflughafen erhalten bleiben, ein Geschäftsreiseflugverkehr sei auszuschließen.
    • Die Region München sei durch den internationalen Verkehrsflughafen München ausreichend für die allgemeine Luftfahrt erschlossen. Weitere Verkehrslandeplätze oder Verkehrsflughäfen dafür seien nicht notwendig.
    • Im LEP-Ziel B V 1.6.5 oder der Begründung soll unmissverständlich klargestellt werden, dass nicht der derzeitige Bestand des Sonderflughafens auf Grundlage der Änderungsgenehmigung vom 23.07.2008 gesichert wird, sondern die davor bestehende Genehmigungslage.
    • Die Änderungsverordnung des LEP Bayern soll rückwirkend vor Erlass dieser Änderungsgenehmigung vor dem 23.07.2008 in Kraft gesetzt werden.
       

Die unterschiedlichen und durch die jeweiligen räumlichen Interessen und Betroffenheiten geprägten Stellungnahmen der Verbandsmitglieder werden im Verfahren unmittelbar an das Ministerium gerichtet, und dort im Anhörverfahren berücksichtigt. Aus gesamtregionaler Sicht soll der Regionale Planungsverband die auf S. 4 aus den bisherigen Beschlüssen entwickelte Stellungnahme abgeben . Eine Abweichung davon ist aus folgenden Gründen nicht sinnvoll:
 

  • Einerseits hat der Regionale Planungsverband mit seinen Beschlüssen auch nach dem RO-Verfahren für die 3.Start- und Landebahn am Verkehrsflughafen München an der Formulierung seiner ursprünglichen Ziele für den Regionalplan (siehe oben) festgehalten und ausdrücklich die Verbindlicherklärung offen gehalten. Damit hat er sich schon immer für den Sonderflughafen Oberpfaffenhofen als Standort nur für Industrie- und Werksflugverkehr ausgesprochen, die zivile Nachnutzung des militärischen Flughafens Fürstenfeldbruck abgelehnt.
     
  • Andererseits sind die bisherigen Formulierungen des Regionalen Planungsverbands zum Flughafen Oberpfaffenhofen ausreichend konkret. Der Versuch einer unmittelbaren Einflussnahme in das laufende verwaltungsgerichtliche Verfahren durch eine über die bisherigen Beschlüsse des Regionalen Planungsverbands hinausgehende Formulierung und rückwirkende Inkraftsetzung eines landesplanerischen Ziels ist aus gesamtregionaler Sicht nicht sinnvoll.

 

II. BESCHLUSSVORSCHLAG

  1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.

  2. Der Regionale Planungsverband München nimmt zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Bayern - ziviler Luftverkehr vom 09.12.2008 wie folgt Stellung:
     
    a) Satz 1 des LEP-Ziels B V 1.6.5 soll ergänzt werden und lauten:
     
    „Der Sonderflughafen Oberpfaffenhofen soll in seinem Bestand nur für Industrie- und Werkflugverkehr gesichert werden".
     
    b) Mit der Streichung von Satz 2 im LEP-Ziel B V 1.6.5 besteht Einverständnis.
     
    c) Mit der Ergänzung des LEP-Ziels B V 1.6.8 besteht Einverständnis. 

  

i.A.
Breu
Geschäftsführer 


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