Sitzung 21. April 2009

Drucksache Nr. 3/09

207. Sitzung des Planungsausschusses, 21.04.2009

V O R L A G E
des Verbandsvorsitzenden an den Planungsausschuss

TOP 3 
Aufhebung der Lärmschutzzonen für den Flughafen Fürstenfeldbruck

Anlagen:

1 Karte
Stellungnahme des Regionsbeauftragten vom 03.04.2009
Umweltbericht zu Regionalplanänderung - Entwurf

  

I. VORTRAG

1. Gemäß Regionalplan München B II 6.1 werden für die Flughäfen mit Strahlflugbetrieb Fürstenfeldbruck, Lechfeld, Oberpfaffenhofen und München Lärmschutzbereiche zur Lenkung der Bauleitplanung ausgewiesen. Innerhalb des Lärmschutzbereichs des militärischen Flugplatzes Fürstenfeldbruck werden im Regionalplan B II 6.3.1 Ausnahmen von den o. a. Nutzungsbeschränkungen für die weitere Siedlungsentwicklung ausgewiesen. Diese Ausnahmen von den Nutzungsbeschränkungen und damit aber auch die Nutzungsbeschränkungen betreffen die Gemeinden Maisach, Emmering, Olching, Mammendorf, Egenhofen und die Stadt Fürstenfeldbruck.

2. Nachdem die Voraussetzungen für die Ausweisung im Regionalplan nicht mehr vorliegen, ist es aus regionalplanerischer Sicht nötig, die entsprechenden Restriktionen für die kommunale Entwicklung in den genannten Gemeinden und der Stadt Fürstenfeldbruck aufzuheben.

Denn der militärische Flugbetrieb auf dem Flughafen Fürstenfeldbruck ist zum 01.10.2003 endgültig eingestellt. Die Lärmschutzzonen sind damit funktionslos geworden.

Darüber hinaus hat der Freistaat mit dem in Aufstellung befindlichen Ziel LEP B V 1.6.8, letzter Satz deutlich gemacht, dass landesplanerische Ziele einer zivilen fliegerischen Nachnutzung des de facto aufgegebenen Militärflugplatzes Fürstenfeldbruck entgegenstehen (Ministerratsbeschluss vom 09.12.2008).

Auch der Regionale Planungsverband hatte sich in seinen regionalplanerischen Beschlüssen gegen eine zivile Nachnutzung ausgesprochen.

3. Aus diesem Grund soll zur Aufhebung der Lärmschutzbereiche zur Lenkung der Bauleitplanung für den Flughafen mit Strahlflugbetrieb Fürstenfeldbruck ein Anhörverfahren zur Änderung des Regionalplans eingeleitet werden.

  

II. BESCHLUSSVORSCHLAG

  1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.

  2. Der Geschäftsführer wird beauftragt, für die folgende Änderung des Kapitels B II 6 des Regionalplans München - Aufhebung der Lärmschutzbereiche des militärischen Flugplatzes Fürstenfeldbruck - ein Anhörverfahren durchzuführen:
    B II Siedlungswesen
     
    a) In Ziel 6.1 Absatz 1 wird „Fürstenfeldbruck" gestrichen.
     
    Absatz 2 erhält folgende Fassung: „Lage und Abgrenzung bestimmen sich nach der Karte 2 „Siedlung und Versorgung" i.M. 1:100.000 sowie nach der Karte 2 „Siedlung und Versorgung" – Lärmschutzbereich für den militärischen Flugplatz Fürstenfeldbruck Tektur 2, der Tekturkarte zur Karte 2 „Siedlung und Versorgung" – Lärmschutzbereich für den Flughafen München-Riem, der Karte 2 „Siedlung und Versorgung" – Lärmschutzbereich für den militärischen Flugplatz Erding Tektur 1 und der Karte 2 „Siedlung und Versorgung" – Lärmschutzbereich für den militärischen Flugplatz Lechfeld Tektur 1, jeweils i.M. 1:100.000, die Bestandteil dieses Regionalplans sind. 
      
    b) In Ziel 6.2 Absatz 1 wird „Fürstenfeldbruck" gestrichen.
     
    c) Ziel 6.3.1 „Lärmschutzbereich des militärischen Flugplatzes Fürstenfeldbruck" entfällt. 
     
    Ziel 6.3.2 erhält die Ziffer „6.3.1", Ziel 6.3.3 erhält die Ziffer „6.3.2" und Ziel 6.3.4 erhält die Ziffer „6.3.3".
     
    d) Die Zielkarten 2 l und 2 u „Siedlung und Versorgung" – Lärmschutzbereich für den militärischen Flugplatz Fürstenfeldbruck und die Karten 2 u „Siedlung und Versorgung", Ausnahmen von den Lärmschutzbereichen zur Lenkung der Bauleitplanung – Militärischer Flugplatz Fürstenfeldbruck Tektur 1 und Tektur 2 entfallen.
     
    Die Begründung ist entsprechend anzupassen:
     
    Die Begründung zu 6.1 Absatz 1 Satz 1 erhält folgende Fassung: „In der Region München gibt es den Flughafen München am Standort Erding-Nord/Freising, den militärischen Flugplatz Lechfeld und den Sonderflughafen Oberpfaffenhofen jeweils mit Strahlflugbetrieb." 
     
    Absatz 2 Satz 3 erhält folgende Fassung: „Dies entspricht den Raumordnungsgrundsätzen (§ 2 Abs. 2 Nr. 6 ROG, Art. 2 Nr. 11 BayLplG und den Erfordernissen der Bauleitplanung (§ 1 Abs. 4 und Abs. 6 BauGB). 
     
    In Absatz 3 wird „(siehe LEP 1994, B XIII 3.2.1)" gestrichen.
     
    In der Begründung Zu 6.2 wird in Absatz 3 „Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen" ersetzt durch „Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit".
     
    In der Begründung zu 6.3 Absatz 1 wird „(s. LEP B XIII 3.2.1)" ersetzt durch „(s. LEP Begründung B V Zu 6.4.1 u. 6.4.2 )". 
      
    Zu 6.3.1 entfällt. Zu 6.3.2 wird zu „Zu 6.3.1", Zu 6.3.3 wird zu „Zu 6.3.2" und Zu 6.3.4 wird zu „Zu 6.3.3".

  3. Der Geschäftsführer wird beauftragt, für die Erstellung des Umweltberichts ein Scoping-Verfahren vor Einleitung des offiziellen Anhörverfahrens durchzuführen.

  

i.A.
Breu
Geschäftsführer 


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